1,29 Promille BAK mit dem Fahrrad

Hallo HaWeThie,

Ach ja: ist 1,1 Umdrehungen nicht mehr die Grenze zur Strafbarkeit (auch auf dem Rad?)
Das waren mal 1,6, ist aber (wenn ich mich recht entsinne) gesenkt worden.

Nö, im Gespräch sind 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit für Radfahrer. Mehr als beim Auto, damit nicht „dann kann ich auch gleich mit dem Auto fahren“ kommt, und weniger als die 1,6 Promille für den StGB-Paragraphen, damit auch Radfahrer einen Warnschuss bekommen können.

Grüße,

Karin,

die auch Fahrrad nur mit 0 Promille fährt, ist sicherer so.

Ist ja jetzt nicht so die rosigste Aussicht!

sagen wirs mal so, die polizei muss ermitteln, sie kann gar nicht darüber entscheiden, ob etwas verfolgt wird oder nicht. wenn also nur der kleinste verdacht besteht, das es was sein könnte, müssen sie was schreiben. der staatsanwalt wird dann wohl einstellen.

und wieso sollten die polizei keine anwälte brauchen? :wink:

und wieso sollten die polizei keine anwälte brauchen? :wink:

Wäre für mich neu, dass eine Polizeibehörde fremde Anwälte beauftragt.

Entweder, es sind eigene Juristen vorhanden,
oder man bittet die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe!

siehste mal, da lernst du jeden tag dazu, hat sich doch schon wieder gelohnt hier im forum zu sein :wink:

siehste mal, da lernst du jeden tag dazu, hat sich doch schon
wieder gelohnt hier im forum zu sein :wink:

Du solltest dich lieber mal bei der Polizei erkundigen wie es wirklich ist
und nicht falsche Thesen verkünden!

Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie „Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der sich krank schreiben vor lachen.

Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden? ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…

da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt bei der polizei geben.

Aber du kannst mir bestimmt das gegenteil belegen,wiederlegmal mit § 7 BRAO abs 8

Danke für die Hinweise
Ich war da einem Fehler aufgesessen, was die Absenkung der Grenze betrifft

Bitte Brille aufsetzen !
und richtig lesen !

Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie
„Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich
befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem
Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese
Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der
sich krank schreiben vor lachen.

Bist Du des Lesens nicht fähig ?

Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden?
ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…

Habe ich das geschrieben ?
Ich wiederhole mich ungern, aber scheinbar kannst Du nicht lesen.

Noch nichts davon gehört, dass es auf den Behörden Rechtsräte (Beamte) gibt ?

da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt
bei der polizei geben.

Habe ich ja auch nicht geschrieben.
Muss schon sagen - ein neuer Troll treibt im Forum sein Unwesen.

Und noch ein kleiner Hinweis am Rande:
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte !

und richtig lesen !

Was meinst du, was die Poizei sagt, wenn ich sie frage, ob sie
„Amtshilfe“ von der Staatsanwaltschaft bekommen können? Ich
befürchte, das der Arme die nächsten 10 min nicht aus dem
Lachen rauskommt. wenn ich dann noch dazu sage, das diese
Amtshilfe in Form eines Rechtsanwalts erfolgen soll, lässt der
sich krank schreiben vor lachen.

Bist Du des Lesens nicht fähig ?

die frage an sich ist sinnlos, wäre dem so, könnte ich sie nicht lesen

Dazu kommt, seit wann dürfen Beamte den Rechtsanwalt werden?
ich sag nur unabhäniges organ der rechtspflege…

Habe ich das geschrieben ?
Ich wiederhole mich ungern, aber scheinbar kannst Du nicht
lesen.

„Wäre für mich neu, dass eine Polizeibehörde fremde Anwälte beauftragt.“

Entweder, es sind eigene Juristen vorhanden,
oder man bittet die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe! … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eb74

Noch nichts davon gehört, dass es auf den Behörden Rechtsräte
(Beamte) gibt ?

und? du hast gesagt, das die staatsanwaltschaft der polizei amtshilfe gibt. btw, hast du nur ansatzweise ne ahnung, was amtshilfe ist?

da die vorausetzung hier sehr klar sind, kann es keinen anwalt
bei der polizei geben.

Habe ich ja auch nicht geschrieben.
Muss schon sagen - ein neuer Troll treibt im Forum sein
Unwesen.

gut zu wissen, aber nichts wirklich neues

Und noch ein kleiner Hinweis am Rande:
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte !

aber keine anwälte…

da du dich so gerne auf bestimme wörter festlegst, lerne erstmal die bedeutung und dann, wie sie in der juristerei verwendet werden. solange das einzige was dir beim wort kommentar einfällt, die funktion im forum ist, bist du in einer juristischen diskusion falsch

Das ganze ist in NRW passiert. Sorry!

Macht ja nix. Die Gesetze sind da im Grunde die gleichen.

Also erstmal einen Anwalt drüber schauen lassen?

Unbedingt.

Allerdings habe ich keine Rechtschutzversicherung, demnach wärs vllt abzuwägen was mich denn alles in allem billiger kommt?
Vom Anwalt raus hauen lassen oder Strafe zahlen + Pappe abgeben?

Genau das kann man bei einem anwaltlichen Beratungsgespräch herausfinden. Man kann sich auch einfach Darlegen lassen, was einem droht und wie wahrscheinlich das jeweils ist. Hierfür sind nicht nur die möglichst konkreten Umständen des spezeillen Falls als auch die Erfahrungen vor Ort von Bedeutung.
Der Fehler ist nun mal passiert. Mal abgesehen von der Teilnahme am Straßenverkehr mit zuviel Alkohol im Blut, können dann das Verhalten bzw. die Aussagen des Deliquenten mit darüber entscheiden, was genau danach von den Behörden unternommen wird. Gerade die Führerschein-/Straßenverkehrsbehörde hat da einen großen Spielraum mal ein Gutachten anzufordern. Wenn sich dann der gewohnheitsmäßige Konsum bestätigt, hat bekommt man die Chance vor dem nächsten Vorfall gegenzusteuern. Im Grunde müsste man spätestens nach dem Pusten und der Anzeige eines entsprechenden Wertes die Klappe halten und erstmal den Anwalt kontaktieren. Diesen klaren Kopf hat man dann aber eben blöderweise im Suff nicht. Deswegen soll man damit ja auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Grüße

Und nun wirklich zum allerletzten Mal.

Und noch ein kleiner Hinweis am Rande:
Staatsanwälte und Richter sind ebenfalls Beamte !

aber keine anwälte…

Der einzigste der von Anwälten schreibt bist doch DU !

Und hier auch noch mal meine erste Antwort.

Mein einzigster Kommentar zu deinen vielgepriesenen Anwälten:

Wäre für mich neu, dass eine Polizeibehörde fremde Anwälte beauftragt.

Entweder, es sind eigene Juristen vorhanden,
oder man bittet die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe!

Der Unterschied zwischen Anwälten und Juristen, bzw. Staatsanwälten
scheint dir also nicht bekannt zu sein!

Und jetzt lass ich dich mit deinem unnützen Gelaber alleine!

Der einzigste der von Anwälten schreibt bist doch DU !

weil ich die sache besser kenne als du, es gibt wesendliche unterschiede zwischen juristen und anwälten, gewisse dinge dürfen einfach nur anwälte.

Und hier auch noch mal meine erste Antwort.

Mein einzigster Kommentar zu deinen vielgepriesenen Anwälten:

Wäre für mich neu, dass eine Polizeibehörde fremde Anwälte beauftragt.

Entweder, es sind eigene Juristen vorhanden,
oder man bittet die Staatsanwaltschaft um Amtshilfe!

Der Unterschied zwischen Anwälten und Juristen, bzw.
Staatsanwälten
scheint dir also nicht bekannt zu sein!

aha, dann klär uns doch mal auf, wobei ich vermute, das geht schon deswegen in die hose, weil du nicht mal weisst, was amtshilfe ist…

speziell für dich
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html

im gegensatz zu dir kenn ich die gesetze, jetzt zeig mir mal die stelle, wo es darum geht, das juristen verliehen werden, der kommentar gibt dazu nichts her und jetzt lehrbuch sagt, das amtshilfe mit dem was du sagst nichts zu tun hat

Hallo!

Da dürfte es sich um eine Diskussion um Spezialisten handeln. Bei dem einen fragt die Polizei zuerst den Anwalt und beim anderen ersucht die Polizei den Staatsanwalt um Amtshilfe. Interessant was es so alles gibt

Gruß
Tom

Hallo!

Beschuldigte schätzen die Situation regelmäßig anders ein als
die Verfolgungsbehörden.

Das ist richtig.

Die Polizei wird nicht grundlos einen Straftatbestand als
erfüllt ansehen wenn da nicht etwas dran wäre,

Also die Polizei macht sicherlich im Großen und Ganzen gute Arbeit. Dass dann aber schon was dran sein wird, wenn die Polizei es so sieht, ist allerdings ein (rechtsstaatswidriges) Klischee. Da hab ich auch schon zu oft was anderes erlebt. Deswegen gibts im Übrigen auch Staatsanwälte und Richter.

Gruß
Tom

1 Like

Deswegen gibts im Übrigen auch Staatsanwälte und Richter.

Hatte ich das nicht erwähnt?

im Zweifel hält man Rücksprache mit einem Staatsanwalt

Gruß Crack

nee, das fängt schon damit an, das Amtshilfe nicht das ist, was gewisse Leute glauben aus dem Namen er erahnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__152.html
danach ist die Polizei für die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft tätig und ihr natürlich schon weisungsgebunden.

eine amtshilfe stellt man aber gegen eine andere behörde, somit kann es defacto keine amtshilfe sein.

zur frage nach den anwälten.
Das zuständige Ministerium und die Staatsanwaltschaft haben Juristen, da sie aber weisungsgebunden sind, können sie keine Anwälte sein ( die haben als voraussetzung, das sie eben „frei“ sind).
Für viele Bereiche braucht man dann aber doch wieder Anwälte, einfach schon aus dem Fakt, das die meisten Juristen dort Verwaltungsrechtler oder Strafrechtler sind.

Ei der Daus,

welchen Blödsinn gibst Du denn noch von dir ?

Der Einzigste der von Anwälten schreibt bist doch Du !

nee, das fängt schon damit an, das Amtshilfe nicht das ist,
was gewisse Leute glauben aus dem Namen er erahnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__152.html
danach ist die Polizei für die Ermittlungsarbeit der
Staatsanwaltschaft tätig und ihr natürlich schon
weisungsgebunden.

eine amtshilfe stellt man aber gegen eine andere behörde,
somit kann es defacto keine amtshilfe sein.

Aha und Du willst dann damit andeuten, dass es sich bei einem Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft/Gericht um ein und dieselbe Behörde handelt

Ich empfehle noch einmal die Schule zu besuchen.

hm… und eigene Rechtsräte dürfen also auch nicht die eigene Behörde vor Gericht vertreten ?