it kann es defacto keine amtshilfe sein.
Aha und Du willst dann damit andeuten, dass es sich bei einem
Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft/Gericht um ein und
dieselbe Behörde handelt
ich will damit sagen, das es keine amtshilfe zwischen weisungsbefugten stellen gibt, so wie es halt im gesetz und den kommentaren dazu steht
Ich empfehle noch einmal die Schule zu besuchen.
lernt man da, wie man dich eines besseren belehrt?
hm… und eigene Rechtsräte dürfen also auch nicht die eigene
Behörde vor Gericht vertreten ?
ohne befähigung zum richteramt geht da spätestens ab dem landgericht gar nichts