Die Gebühren werden einfach vom Finanzamt an die GEZ weitergeleitet.
Die Gebühren werden einfach vom Finanzamt an die GEZ
weitergeleitet.
Erstens könnte man die GEZ dann gleich abschaffen und das Geld direkt an die Sender verteilen (damit hat man ja Übung, wenn ich an die Kirchensteuer denke), zweitens werden Steuererklärungen nicht zwangsläufig zeitnah erledigt und drittens freut sich der Bürger, wenn er einmal im Jahr einen Batzen nachzahlen darf, wenn das Gehalt mal wieder gestiegen ist.
Da das eh nicht realisiert wird, ist jede Diskussion darüber Zeitverschwendung.
Gruß,
Christian
Hallo,
was ist für dich eine sichere Quelle?
Eine glaubwürdige, ‚Bild‘ gehört für mich nicht dazu.
Hast Du diesen Artikel gelesen ?
http://www.welt.de/data/2005/08/05/755589.html
Da wird Bild zitiert.
Am Montag kam vom NDR ein Dementi: An dem Gerücht sei nichts dran, erklärte ein NDR-Sprecher auf WELT-Anfrage. **Gestern dagegen meldete die "Bild"-Zeitung das Gegenteil:** Der NDR beschäftige in der Tat "Ein-Euro-Jobber als GEZ-Schnüffler" - und das habe eine NDR-Sprecherin am Mittwoch bestätigt.
Ja, was denn?
Nach drei Tagen kommt nun also heraus, ...
(Hervorhebung von mir)
Sorry, eine andere Quelle als Bild kann ich da nicht entdecken.
Gruß, Rainer
Hallo Christian,
Es wird langsam Zeit, daß ich anfange, Rechnungen für vertane
Zeit auszustellen.
da kannst du Recht haben. Lies noch einmal!
Am Montag kam vom NDR ein Dementi: An dem Gerücht sei nichts dran, erklärte ein NDR-Sprecher auf WELT-Anfrage. Gestern dagegen meldete die "Bild"-Zeitung das Gegenteil: Der NDR beschäftige in der Tat "Ein-Euro-Jobber als GEZ-Schnüffler" - und das habe eine NDR-Sprecherin am Mittwoch bestätigt.
Ja, was denn?
Nach drei Tagen kommt nun also heraus ...
Da wird BILD zitiert mehr nicht!
Gruß, Rainer
Guten Abend.
Eine glaubwürdige, ‚Bild‘ gehört für mich nicht dazu.
Auch die BILD ist nicht überflüssig. Sie kann immer noch als
schlechtes Beispiel herhalten
Aber hier parke ich mal einen Link über die Zumutbarkeitsregeln
f. Beschäftigungen (passt wohl nicht ganz zum Thread, aber trotzdem. Morgen sucht man ihn eventuell ): http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…
mfg M.L.
Hallo Markus,
Eine glaubwürdige, ‚Bild‘ gehört für mich nicht dazu.
Auch die BILD ist nicht überflüssig. Sie kann immer noch als
schlechtes Beispiel herhalten
sonst ist Bild ja auch nicht überflüssig. Auch Märchenbücher haben eine Daseinsberechtigung.
Aber hier parke ich mal einen Link über die
Zumutbarkeitsregeln
f. Beschäftigungen (passt wohl nicht ganz zum Thread, aber
trotzdem. Morgen sucht man ihn eventuell ):
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…
Danke, Ist das nicht lustig?
Danach ist es einem AL zuzumuten, daß er für 30% weniger als das ALGII arbeiten geht und davon einen Arbeitsweg von 2 1/2 Stunden täglich finanziert. … Das geht bei den aktuellen Spritpreisen gar nicht.
Aber Du hast Recht, das ist ein anderes Thema.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
bist Du Dir sicher, dass Du Dich hier nicht auf Bild-Niveau begibst?
Danke, Ist das nicht lustig?
Danach ist es einem AL zuzumuten, daß er für 30% weniger als
das ALGII arbeiten geht und davon einen Arbeitsweg von 2 1/2
Stunden täglich finanziert. … Das geht bei den aktuellen
Spritpreisen gar nicht.
Ich zitiere mal:
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Hier ist als Berechnungsgrundlage für die 30 Prozent das „der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt“ genannt. Asudürcklich möchte ich Dich auf den letzten Satz hinweisen, der Deiner Behauptung eindeutig entgegensteht.
Gruß, Karin
Da wird BILD zitiert mehr nicht!
- Das lese ich anders.
- http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/467055.html
C.
Hallo,
bist Du Dir sicher, dass Du Dich hier nicht auf Bild-Niveau
begibst?
ja, außer ich habe falsch gelesen. Das möchte ich natürlich nicht ausschließen. Kein Problem, einen Irrtum zuzugeben.
Danke, Ist das nicht lustig?
Danach ist es einem AL zuzumuten, daß er für 30% weniger als
das ALGII arbeiten geht und davon einen Arbeitsweg von 2 1/2
Stunden täglich finanziert. … Das geht bei den aktuellen
Spritpreisen gar nicht.Ich zitiere mal:
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung
einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das
daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als
das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende
Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der
Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und
in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses
Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der
Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung
nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare
Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der
Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als
das Arbeitslosengeld.
Ich habe mal eine Textstelle hervorgehoben.
Hier ist als Berechnungsgrundlage für die 30 Prozent das „der
Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende
Arbeitsentgelt“ genannt.
OK, ich habe den Fehler gesehen.
Asudürcklich möchte ich Dich auf den
letzten Satz hinweisen, der Deiner Behauptung eindeutig
entgegensteht.
Die Aufwndungen spielen also erst nach einer Arbeitslosigkeit von über sieben Monaten eine Rolle.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
Ausdrücklich möchte ich Dich auf den
letzten Satz hinweisen, der Deiner Behauptung eindeutig
entgegensteht.Die Aufwndungen spielen also erst nach einer Arbeitslosigkeit
von über sieben Monaten eine Rolle.
Aber dann darf auch hier das Entgelt nicht niedriger als das Arbeitslosengeld sein, also nichts mit „30 % unter ALGII“ und keine Nebenkosten anrechnen.
Gruß, Karin
Hallo Christian,
- Das lese ich anders.
- http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/467055.html
der Link gefällt mir besser. Nun glaube ich’s.
Das würde ich für einen Grund halten. Das Gesetz zu überarbeiten, denn da könnte es wirklich zum Teil um Einsparungen zu gehen.
Unabhängig davon, ob das in den Fall so ist, es ist möglich.
Gruß, Rainer
Hallo Karin,
Aber dann darf auch hier das Entgelt nicht niedriger
als das Arbeitslosengeld sein, also nichts mit „30 % unter
ALGII“ und keine Nebenkosten anrechnen.
ja, es geht um ALG, nicht um ALGII und auch nicht um 30% unter ALG sondern um 30% unter dem Betrag, der dem ALG als Berechnungsgrundlage gedient hat, also das ursprüngliche Einkommen.
Ich hab’s verstanden.
Wieso ich so falsch gelesen habe, weiß ich nicht.
Gruß, Rainer
Hallo Christian,
- Das lese ich anders.
- http://www.abendblatt.de/daten/2005/08/05/467055.html
der Link gefällt mir besser. Nun glaube ich’s.
Echt? Da würde ich aber mal einen Blick in das Impressum des zitierten Käsblattes werfen:
Hamburger Abendblatt
Verlag: Axel Springer AG
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
BILD Artikel mit etwas dezenterer Überschrift?
Gruß
Fritze
Hallo Fritze,
der Link gefällt mir besser. Nun glaube ich’s.
Echt? Da würde ich aber mal einen Blick in das Impressum des
zitierten Käsblattes werfen:Hamburger Abendblatt
Verlag: Axel Springer AG
Axel-Springer-Platz 1
20350 HamburgBILD Artikel mit etwas dezenterer Überschrift?
Mist, war ich doch wieder zu gutgläubig. ;-(
Also immer noch keine neue Quelle. … Du hast Recht, ich hätte in’s Impressum sehen sollen.
Danke!
Gruß, Rainer
BILD Artikel mit etwas dezenterer Überschrift?
Mist, war ich doch wieder zu gutgläubig. ;-(
Also immer noch keine neue Quelle. … Du hast Recht, ich
hätte in’s Impressum sehen sollen.
Nun ist es aber bald mal gut. In dem Artikel wird die Pressesprecherin des NDR (ja, ich habe den Namen überprüft) namentlich genannt und zitiert. Wenn Dir das nicht reicht, ruf beim NDR doch einfach selber an.
Ich bin raus.
C.
Hallo Christian,
Nun ist es aber bald mal gut.
*g*
In dem Artikel wird die
Pressesprecherin des NDR (ja, ich habe den Namen überprüft)
namentlich genannt und zitiert.
In dem Verlag wurden schon Fotos vor dem Druck verfälscht. Wenn’s der Auflage dient, schrecken die auch vor einem Prozess nicht zurück.
Wenn Dir das nicht reicht, ruf
beim NDR doch einfach selber an.
Nö, so wichtig ist es mir auch nicht. Wenn was dran ist, kommt das auch noch aus einer anderen Quelle. Wenn nicht, wird’s ein schöner Aufhänger für die Konkurrenz.
Ich bin raus.
Jo, warten wir’s ab.
Gruß, Rainer
Hallo Rainer und Christian,
Wenn Dir das nicht reicht, ruf
beim NDR doch einfach selber an.Nö, so wichtig ist es mir auch nicht. Wenn was dran ist, kommt
das auch noch aus einer anderen Quelle. Wenn nicht, wird’s ein
schöner Aufhänger für die Konkurrenz.
ich habe (Sonntag?) einen TV-Bericht darüber gesehen incl. eines kurzen Einspielers mit einer 1-€-Job-Frau an deren Arbeitsplatz beim NDR. Könnte innerhalb der Sendung DAS! oder im Hamburg-Journal gewesen sein, da bin ich mir aber nicht sicher.
Es geht tatsächlich um die Bearbeitung der Gebührenbefreiungsanträge. Zur Begründung hieß es (Stimme aus dem off), daß durch den Einsatz der 1-€-Jobber die Antragsteller viel schneller in den Genuß der Gebührenbefreiung kämen.
Link dazu habe ich nicht gefunden, diese täglichen Magazine werden offensichtlich nicht archiviert.
Gruß Gudrun
Hallo Gudrun,
ich habe (Sonntag?) einen TV-Bericht darüber gesehen incl.
eines kurzen Einspielers mit einer 1-€-Job-Frau an deren
Arbeitsplatz beim NDR. Könnte innerhalb der Sendung DAS! oder
im Hamburg-Journal gewesen sein, da bin ich mir aber nicht
sicher.Es geht tatsächlich um die Bearbeitung der
Gebührenbefreiungsanträge. Zur Begründung hieß es (Stimme aus
dem off), daß durch den Einsatz der 1-€-Jobber die
Antragsteller viel schneller in den Genuß der
Gebührenbefreiung kämen.Link dazu habe ich nicht gefunden, diese täglichen Magazine
werden offensichtlich nicht archiviert.
Danke! Link ist nicht nötig.
Inzwischen war ich ohnehin der Meinung, daß vermutlich etwas daran stimmt, aber ‚Bild‘ lügt auch mal absichtlich, deshalb halte ich da eine zweite Quelle immer für nötig.
Gruß, Rainer