2 SBU Angebote - 2 Ausschlusklauseln

Hallo zusammen,

ich habe mir zwei Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen lassen. Da ich an Neurodermitis erkrankt bin, habe ich diese Erkrankung als Ausschluss bekommen. Das habe ich erwartet. Nun bin ich mir aber bei der konkreter Formulierung nicht ganz sicher:

Ausschluss A: Neurodermitis und allergische Erkrankung der Haut einschließlich evtl. eintretender Folgen.

Ausschluss B: Allergische Erkrankungen und allergische Funktionsstörungen an Haut und Schleimhäuten einschließlich Neurodermitis (z.B. auch Bronchitis, Asthma, Magen-Darm-Trakt). Auch Komplikationen und Folgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, schließen wir aus.

Bis auf den Ausschluss sind die 2 Angebote vergleichbar. Ich bin mir nur nicht sicher, welcher für mich nachteiliger ist. Der eine Anbieter betont, dass bei ihm nur die Neurodermitis aufgeführt ist, der andere hebt die Ursächlichkeit hervor.

Wäre für einen Hinweise äußerst dankbar,
jm

Kann leider dazu auch nichts sagen, sofern Deine BU auch nur in der Nähe etw. mit Haut zu tun hat, wird der Versicherer nicht zahlen wollen, denn dieses Risiko will er ja explizit nicht tragen.

Ich tendiere zu Variante zwei. A schließt jede evtl. eintretende Folge aus. B nur solche, die medizinisch nachweisbar ursächlich damit zusammenhängen.

Allerdings ist mir unklar, ob Erkrankung ein speziellerer Begriff als Funktionsstörung wäre, in der Hinsicht dass nicht jede Funktionsstörung eine Erkrankung sein könnte.

Klar ist, dass Neurodermitis und deren Folgeerscheinungen ausgeschlossen werden ist bei meijnem Sohn ebenso,ich vermute mal, mit der Gesellschaft die nur A als Ausschluß hat fährst Du besser, da bei A nur die Folgen und bei B auch die Urschen ausgeschlossen werden und das können eben auch Ursachen sein, die andere Krankheiten als Neurodermitis hervorrufen.
Boxerchen1965

Hallo JM3,
ich halte beide Klauseln für gleich „gut“ oder „nicht gut“. Letztendlich kommt es im Streitfall nicht darauf an, was ich und und du unter dieser Formulierung verstehen, sondern was der Versicherer meint und evtl. ein Richter.

Daher empfehle ich vor allem eines in den dir angebotenen Versicherungsbedingungen zu prüfen: was passiert eigentlich, wenn im Leistungsfall (also Eintritt der BU) der Versicherer und du (bzw. eure Ärzte) unterschiedlicher Auffassung sind?

Es gibt Versicherer, die haben eine Art außergerichtliche Einigungsstelle in den Vertragsbedingungen vorgesehen, die im Streitfall entscheiden kann, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht (z.B. Ärzteausschuss oder Drittgutachterverfahren). Zweifelst du das Ergebnis an, kannst du anschließend immer noch vor Gericht ziehen.

Und noch etwas: hast du schon mal geprüft, ob du dich über einen sog. Gruppentarif versichern kannst? Vorteil dieser Tarife ist, dass die Gesundheitsfragen stark verkürzt werden und du dich evtl. ohne Einschränkungen versichern kannst. Viele Arbeitgeber und Berufs- und Interessenverbände bieten so etwas an.

Warum das alles wichtig ist? Im Zweifel wird dein Versicherer versuchen, die Leistung abzuwehren. Da eine Neurodermitis in ärztl. Kreisen auch psychische Ursachen haben kann, ist es also sogar denkbar, dass bei eine psychischen Überlastung der Versicherer versucht, die Leistung abzulehnen.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich kann keinen Unterschied zwischen den Angeboten finden. Der eine Anbieter schreibt nur etwas ausführlicher. Bei beiden Anbietern gilt: Keine Leistung bei allergischen Erkrankungen (das sind auch Funktionsstörungen) der Haut (das ist auch eine Schleimhaut)deren Folgen (Folgen haben immer eine Ursache)
Eine Rolle bei der Auswahl spielt aber auch, welche Gesellschaft hinter dem Angebot steht. Der Zusammenhang zwischen Neurodermitis und Folgen kann ziemlich gummiartig ausgelegt werden.

Viele Grüße

Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

Ausschluss A: Neurodermitis und allergische Erkrankung der
Haut einschließlich evtl. eintretender Folgen.

Ausschluss B: Allergische Erkrankungen und allergische
Funktionsstörungen an Haut und Schleimhäuten einschließlich
Neurodermitis (z.B. auch Bronchitis, Asthma,
Magen-Darm-Trakt). Auch Komplikationen und Folgen, die
medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen,
schließen wir aus.

Hallo.

Die beiden Ausschlüsse sind inhaltlich ziemlich identisch.

Unter „Folgen“ sind auch immer in ursächlichem Zusammenhang stehende Erkrankungen gemeint.

Lediglig bei dem Thema Asthma empfinde ich den Ausschluss desselben bei dem einen Anbieter als „zu viel“.

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler (online & in Saarbrücken)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo

leider steht hier nicht welchen Beruf Sie haben.
Aus eigener Erfahrung sind beide Formulierungen nicht akzeptabel. Beide Versicherer schließen alle Hatuerkrankungen aus und die Folgen. Nehmen wir mal an Sie bekommen Hautkrebs, als Folge davon werden Sie BU - wissen Sie was das für einen Kampf gibt dem Versicherer aufzuzeigen das der Hautkrebs keine Folge von Ihrer Allergie - die dazu führt das die Haut anfälliger ist.
Von einer BU mit diesen Ausschlüssen ist abzuraten.
Mfg
E.R.M.

Hallo jm3,
schlussendlich sagen beide Formulierungen das Gleiche aus. Die 1. Formulierung ist nur nicht so ausgefeilt, bezieht sich jedoch trotzdem auf die „Folgeschäden“. Ich wäre mit beiden Formulierungen nicht glücklich, da mit dem Thema „Folgeschäden“ der Ablehnung Tür und Tor geöffnet ist. Möglicherweise wäre eine zeitliche Einschränkung (z.B. auf 5 oder 10 Jahre) des Ausschlusses mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter verhandelbar?

Hallo,
zuerst einmal: Ich kann Sie verstehen, ich habe selber lange Jahre unter Neurodermitis gelitten. Und kann die Thematik daher gut nachvollziehen. Bin glücklicherweise mittlerweile geheilt.
Aber zum Thema.
Sind die beiden Passus genau so bezeichnet? Oder wie ist die komplette Umschreibung?
Grdstzl. würde ich immer zu den Bedingungen greifen die eine Situation oder Maßnahme spezieller umschreiben und eingrenzen.
Allgemein gehaltene Aussagen beinhalten immer ein späteres Klagerisiko. Dem würde ich aus dem Weg gehen wollen.
Von daher würde ich, auf den ersten Blick und ohne das ich weitere Details bis hierhin kenne, den Anbieter mit Passus 2 wählen.
Jedoch würde ich auch weitere Dinge wie beispielsweise die Leistungsfähigkeit des Unternehmens berücksichtigen. Wie lange gibt es den Versicherer bereits? Wie hoch sind die Rücklagen, wie verhielt sich der Versicherer in den letzten Jahren bei Leistungsfällen? Streitigkeiten? Stornoqouten? etc.
Weitere Fragen dazu würde ich mir vorbehalten.
Hilft das ein wenig?
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Fichter

Hallo,
B)ist die schlechtere Variante, da dort der Asschluß über Neurodermitis hinaus geht.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Vielen Dank für deine Meinung…

Vielen Dank für deine Meinung…

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

1 Like

Vielen Dank für deine Meinung.

Vielen Dank für deine Meinung

Vielen Dank für deine Meinung…

Vielen Dank für deine Meinung…

Vielen Dank für den Tipp

Hallo,

vielen Dank für Ihre Meinung. Die Klauseln sind direkt so im Vertragsangebot beschrieben. Anbieter A ist die Alte Leipziger. Anbieter B ist die AachenMünchener.
Beide Anbieter haben meines Wissens ganz gute Bewertungen…?

Mir einem Ausschluss der Neurodermitis kann ich mich mittlerweile abfinden. Aber es sollte auch nicht mehr sein. Aber letztendlich werde ich immer das Problem haben, dass man im BU Fall ziemlich viel auf Neurodermitis, Allergie oder Schleimhäute schieben kann.

Vielen Dank,
Falk

Vielen Dank für Ihre Meinung

Hallo Falk,
dann nehmen Sie die Alte Leipziger. Die ist leistungsstärker und hat eine bessere Schadenqoute.
Haben Sie auch bei der Condor angefragt? Die ist die aktuell bestbewerteste Gesellschaft am Markt.
Sie haben Recht, die Neurodermitis wird sich immer mit Asthma beispielsweise in Verbindung bringen.
Das ist einfach so, das muss man akzeptieren. Da muss man sehen das die Neurodermitis verschwindet und dann, wenn das so ist eine Nachprüfung erwirken und die Einschränkung dann aus dem Vertragswerk herausnehmen.
Ich habe das mit meiner Krankenversicherung auch geschafft.
Viele Grüße
Heiko Fichter