Wir reden hier aber nicht von Studenten, die in kultigen WG
oder Appartements leben, sondern von Menschen, die teilweise
ein jahrzehntelanges Arbeitsleben hinter sich gebracht haben,
und nun vor dem Nichts stehen.
Wenn man Studenten 15-20 qm zumuten kann, warum sollte man dann
alleinstehenden Hartz-IV-Empfängern 25 qm nicht zumuten
können?
Studenten sind hinsichtlich ihrer Lebenssituation ganz
sicherlich kein, aber gar kein Maßstab für die Bemessung von
Sozialleistungen für ehemalige Erwerbstätige, oder
Erwerbstätige, die auf ergänzende Sozialleistungen vom Staat
angewisen sind. Ich glaube, jetzt geht es los.
Hallo Tim.
Wenn man Studenten fragt ob sie sich als „arm“ bezeichnen, würden wohl die meisten verneinen. Sie haben eine Perspektive, die aktuelle Situation kein Dauerzustand. Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben teil und haben Aufgaben.
Ich frage mich warum das mit Alg II nicht möglich ist?? Wo Studenten finanziell teilweise schlechter gestellt sind als Leistungsbezieher?
Fassen wir zusammen:
-Man kann mit 25qm auskommen- Andere tun es auch. 45qm sind üppig für eine Einzelperson, meinst Du nicht?
-Ernähren kann man sich, kleiden kann man sich von dem Geld auch, man muss es nur etwas geschickt anstellen. Siehe oben, Studenten tun es auch.
-Es gibt weitere Angebote um Hilfsbedürftige zu unterstützen, Sozialkaufhäuser, Tafel etc.
Also ist die Grundsicherung doch abgedeckt? Darum geht es doch bei AlgII, das Minimum abzudecken?
Dein Einwand, eine Person nach Jahrzehnten im Berufsleben könne nicht leben wie ein Student- Wieso nicht? Es geht doch hier darum das Minimum abzudecken. Dies ist doch gegeben.
Man kann nicht verlangen, jeden Arbeitslosen seinen früheren Lebensstandard auf Staatskosten weiter zu finanzieren.
Studenten sind hinsichtlich ihrer Lebenssituation ganz
sicherlich kein, aber gar kein Maßstab für die Bemessung von
Sozialleistungen für ehemalige Erwerbstätige, oder
Bist Du der Meinung, Sozialleistungen sollten sich nicht aus Werten ermitteln die aus der Gesellschaft kommen (Einkommen von Studenten oder Geringverdienern als Anhaltspunkt zur Berechnung)
sondern nach dem Vorleben/ der vorherigen Einkommenssituation?
Das lese ich oben jedenfalls heraus.
Das ist unbezahlbar. Entweder man hat das Minimum, was auch für alle als solches gilt und nicht nach dem Vorleben berechnet wird oder man berechnet für jeden ein individuelles Minimum.
Alles andere ist doch inkosequent. Wie würdest Du das Minimum für eine Frau Schickedanz ansetzen, sollte sie mal Leistungsempfängerin werden? Ich könnte mir das jetzt gute Argumente vorstellen, sollte es nach Individualfall laufen.
Bei einem etwas mehr, bei dem anderen etwas weniger, xy hat 20J gearbeitet ab nur 10J… Wie soll man das bewerten, der Aufwand wäre viel zu hoch!
Nochmal zu den Wohnkosten. Es wird sicherlich eine Klagflut gegen die Bescheide geben. Die Kosten dafür trägt der Staat.
Ich frage mich ob die Leute nicht mal darüber nachdenken, wo man mal verzichten kann?
Die Energie die man nutzt um zu klagen, zu fordern oder sonst wie zu streiten kann man woanders gut unterbringen. Für soziale und kulturelle Dinge z.B. wie die Studenten 
Weil für ein Dach über dem Kopf, Nahrung und Kleidung wird zur Genüge gesorgt.
Für den Rest können die Menschen auch ein bißchen Eigenverantwortung zeigen.
Viele Grüße
Oder meintest Du etwas anderes?