Wenn es Neubaugebiete sind kann man
ja noch argumentieren, dass die Bewohner mit sowas rechnen
konnten, aber wie sieht das bei Häusern aus, die seit
Generationen im Familienbesitz sind.
Wie gesagt - Frankfurt und München sind keine Orte, wo man 200 Jahre unter gleichen Bedingungen leben kann. Wenn es nicht der Flughafen ist, dann eben die Hauptstraße, der Bahnhof oder schreiende Kinder.
Die Immobilien verlieren
am Wert, und wer nicht in einer exakt definierten Gebiet unter
der Start- und Landeschneise lebt kann nicht vom
Ankaufprogramm der Fluggesellschaft profitieren.
Viele Menschen erleiden einen Verlust an Lebensqualität oder
wenn sie Wegziehen einen materiellen Verlust.
Ja, aber wer jetzt 3 km von der Landebahn entfernt wohnt und nach dem Ausbau dann 2km, der braucht doch nicht hoffen, dass er in 50 Jahren ein Haus mit viel Wert hat und in ruhiger Natur lebt.
Man muss doch realistisch bleiben.
Krankenhäuser, Altersheinme, Schulen und Altenwohnanlagen sind
nicht mobil.
Ja, aber es gibt doch nun auch keine 50 Altersheime und Krankenhäuser um den Flughafen. Und die Flugzeuge fliegen nicht direkt über ein Krankenhaus. Und weiterhin ist ein Krankenhaus kein Erhohlungsheim.
Ein Erholungsheim hätte für mich den einzigen Anspruch auf eine Entschädigung. Altersheime sind zu 90% mit Schwerhörigen belegt.
Lärmschutz nützt da häufig auch nicht viel. Wenn
ein Flugzeug direkt über dein Haus fliegt, dröhnt das ganze
Gebäude (selbst erlebt).
Das wäre auch der Spezialfall, bei dem natürlich Anrecht auf Ersatz gelten sollte, aber das ist eben bei 90% gar nicht der Fall. Ich meine nicht die, wo das Flugzeug direkt drüber. Hier sollte die FH-Gesellschaft tatsächlich entschädigen.