Hallo, wie ihr oben schon gelesen habt, habe ich einen 36 jährigen Mann kennengelernt und ich bin 16… ich habe mich in ihn verliebt und er sich auch in mich. Er hat es mir gesagt. Meine Eltern wissen nichts davon. Wir haben uns auch geküsst. Uns beiden ist der Altersunterschied egal, aber ich denke einige von euch sind bisschen geschockt. Auf jeden Fall wollen wir beide eine Beziehung, weil wir einfach so gut zueinander passen und wir viele gemeinsame Hobbys haben.Wir verstehen uns einfach super. Ich möchte mich nicht „entlieben“ nur weil der altersunterschied so groß ist. Außerdem sieht er viel jünger aus, er sieht höchstens wie 25 aus. Niemandem würde der Altersunterschied auffalen. Soll ich meinen Eltern sein wahres Alter verheimlichen? und meint er es überhaupt ernst mit mir? Ich habe zwar nicht den Eindruck, dass er mich verarscht und ausnutzt usw. Aber wer weiß… ich habe angst, dass er mir nur was vorspielt ;( was meint ihr?
Hi, vor Verarsche oder Ausnutzen ist man, egal bei welcher Alterskonstellation, nie sicher!
Gehört zum handelsüblichen Lebensrisiko.
Ich kannte eine, die hatte mit 14 auch schon einen 30-jährigen Freund und ihre Eltern haben das unterstützt, weil sie wussten, dass sie mit Gleichaltrigen oder wenigälteren nichts anfangen konnte.
Irgendwann erfahren die das richtige Alter, da brauchst du keine Angst zu haben. Lieber gleich mit der Wahrheit auf den Tisch.
Du kannst es ja häppchenweise verabreichen.
"Also, ein bissl älter ist er jetzt schon schon. Naja, nein, nicht 2 Jahre. Oder 5.
…
Also die gute Nachricht ist, dass bei seiner Geburt Helmut noch Bundeskanzler war.
…
Die schlechte ist: Schmidt."
Hast du ihn mal auf den Altersunterschied angesprochen? Wie sieht er denn das Problem?
Gesellschaftlich ist man, denke ich daran gewöhnt, dass der Mann älter sein kann. Daher glaube ich nicht, dass es so ein großes Problem darstellt. Aus diesem Grund solltest du deinen Eltern die Wahrheit sagen. Irgendworan werden sie sowieso merken, dass er nicht 25 Jahre alt ist - spätestens wenn sie ihn kennenlernen und mit ihm reden.
Ob er es ernst meint? Das weiß man nie - kann sein, muss aber nicht. Das ist aber wie schon gesagt wurde, bei jedem Alter die Frage. Aber auch das solltest du mit ihm zunächst besprechen. Wie ihr beiden euch die Situation weiter vorstellt.
Ich glaube ja, Du meinst das nicht ernst. Vielleicht der Versuch, eine richtig heftige Diskussion zu provozieren? Anyway: bedenkt bitte bei allem was Ihr tut, dass Du noch minderjährig bist und er unter Umständen richtig Ärger kriegen kann.
Doch, ich meine das Ernst. Ich denke mir doch sowas nicht aus. Ich weiß nur nicht, ob dieser Mann es ernst meinen könnte oder nicht
Ja ich habe ihn schonmal darauf angesprochen und er hat gesagt, dass für ihn das Alter keine Rolle spielt und er auf den Charakter achtet, und ob man zusammen passt.
Okay, dann entschuldige bitte meine Unterstellung, durch viele alternative Fragesteller bin ich schon ganz paranoid.
Das weisst Du bei keinem Mann, egal ob der 17, 36 oder 106 ist… Guck Dir nur die rechtliche Situation genau an, nicht dass er in Schwierigkeiten kommt!
Ob das wirklich eine gute Idee ist mit 16 einen 20 Jahre älteren Kerl zu haben (immerhin ist der mehr als doppelt so alt!) weiss ich ja nicht, aber dazu ist ohne Euch zu kennen sicher schwer zu raten.
Bei Beziehungen mit Minderjährigen?? Wohl kaum!
kann man so pauschal auch nicht sagen. Hatte ich auch schon, nur dass da sie nicht 16, sondern jetzt schon knapp über 20 war. Auch in dem Alter kann man mit gleichaltrigen nichts anfangen können dürfen.
Mit 16 ist man nicht mehr so richtig minderjährig.
Mithin darf (durfte) man da schon heiraten, onschon mit Zustimmung der Eltern.
Auch wenn die Aussage richtig ist, ändert das nichts am Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14)
§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
So viel zum Thema
Nö. Mara ist 16. Und nach ihrer Schilderung dürfte von §182 StGB wohl weder Abs. (1) („Zwangslage“) noch Abs. (2) („Entgeld“) zutreffen.
Es sei denn, es bestünde ein Abhängigkeitsverhältnis gemäß §174 StGB.. Ob das zutrifft, müßte Mara wissen.
Es geht hierbei aber nicht um Volljährigkeit, sondern um Sex mit Personen <18 J. Also um §182 und ggf. um §174 StGB.
Gruß
Metapher
Das ist ungefähr der Altersunterschied meiner Großeltern und legal ist es sowieso. Also scheiß drauf. Um die Empörung in Grenzen zu halten kannst aber gerne ein wenig schwindeln mit dem Alter.
So ein Blödsinn. Das ist vollkommen legal und selbst wenn sie erst 15 wäre würde kein Deutsches Gericht mehr irgendwas machen, auch wenn es dann illegal wäre.
Danke ^^
Das mit dem Sex hast du ins Spiel gebracht, ich schrieb lediglich von Beziehungen mit Minderjährigen. Es ging darum, wie „gesellschaftsfähig“ diese sind, und womöglich lebe ich hinterm Mond, aber ich halte sie immer noch für unüblich (wenn auch nicht gleich inexistent!).
Gruß
Christa
Warum haltest du es für unüblich?
Stimmt. Sorry. Ich hatte dein Statement mit dem juristischen Bedenken von @Frau_Jana_Boemer assoziiert.
Der für Jugendliche relativ große Altersunterschied (und den hattest du ja vermutlich gemeint) ist lediglich etwas seltener als derselbe Unterschied bei Beziehungen in höherem Alter. Seltener sind lediglich solche Altersdifferenzen in umgekehrter Geschlechterkonstellation (wie z.B. bei dem Ehepaar Macron - Macron war 16/17J).
Daß das gesellschaftlich oft mit Naserümpfen goutiert wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Gruß
Metapher
Wenn er dich wirklich liebt, würde er warten bis du reif genug bist, um zu erkennen, ob du „nur“
verliebt bist oder nur geschmeichelt oder ob du -und auch er- bereit sein werden, ein Leben
miteinander zu verbringen. Die Welt ist voll von alleinerziehenden Müttern und von jungen
Witwen.