6 Std. Tag, Überstunden?

Guten Tag,

angenommen, jemand hat eine (einschichtige) ¾ Stelle an der Information/Pforte einer Klinik.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 28,88 Std. = 28 Std. 53 Min.
Die Arbeitszeit beträgt
Mo. – Do. von 7:30 h – 13:30 h = 6 Std.
Fr. von 7:30 h – 12:23 h = 4 Std. 53 Minuten

D. h., dass er lt. Arbeitszeitgesetz in diesen 6 Std. keine Pause machen muss…weshalb ja vermutlich auch diese Arbeitszeitlänge so vorgesehen ist.

Nun kommt es regelmäßig vor, dass bei/nach Ablauf der 6 Std. um 13:30 h noch Patienten und/oder Besucher vor dem Schalter - mit den verschiedensten Anliegen - stehen.

Dass er nicht einfach unter dem Hinweis dass er nun Feierabend habe den Schalter schließen und die Leute einfach dastehen lassen kann, sollte sich von selbst verstehen. D. h. er arbeitet effektiv mehr bzw. länger, als es in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist!
Das könnten mitunter 5 - 10 Min. aber auch schon einmal fast 30 Min. am Tag sein, und die Summe der Minuten mehrere Tage macht dann die Überstunden!
Bisher konnten so entstehende Überstunden/Minuten mit der Arbeitszeit verrechnet werden und es wurde z. B. anderntags - so die Arbeitssituation es erlaubte - früher gegangen.

Mit einer neuen Personalstellenleitung hat nun aber auch ein Arbeitszeit-Erfassungssystem Einzug in die Klinik gehalten. Und hier geht es jetzt sowohl um die Anrechnung der bisher von diesem System erfassten Arbeitszeiten, also die n a c h den 6 Std. um 13:30 h, als auch um die Fehlzeiten.

Man könnte nun zwar Minusstunden machen, aber keine Überstunden…und kann diese dann auch nicht mit den Minusstunden verrechnen. Im Gegenteil; sobald nur eine „Überminute“ entsteht, zieht das System 30 Minuten - also die gesetzliche Pause - als Minusstunden vom Zeitkonto ab!

Frage: Ist eine solche Handhabung dass Überstunden weder bezahlt noch zeitlich vergütet werden müssen, rechtens? Dass sie gemacht werden müssen, ergibt sich aus der Art der Arbeit!

Vielen Dank!

MfG
d.

Was ist denn das für eine Klitsche die (einschichtig) nur im genannten Zeitrahmen die Pforete besetzt? Und nach Dir wird die Pforte wirklich nicht mit einem Nachfolger/in besetzt?
Wenn ja, wo ist dann das Problem? Die Wartenden können doch weiterhin betreut werden, nur halt nicht von Dir.
Wenn nein, dann werde samt Personalrat beim Chef/in der Verwaltung vorstellig, schildere ihm/ihr die Misere und mach ihm/ihr klar, dass Du unter den genannten Umständen nicht willens bist auch nur eine Minute Überstunden zu machen. ramses90

1 Like

Hallo,

sicher? Was ist, wenn man 31 Überminuten macht? Dann zieht das System doch sicherlich auch nur 30 Minuten ab und die übrige Minute kommt aufs Konto.

Zunächst einmal: man kann die halbe Stunde Pause auch in zwei Blöcke aufteilen. Daß nach sechs Stunden eine halbe Stunde abgezogen wird, ist aber völlig normal und muß letztlich auch so sein. Es ist dann aber auch Sache des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, daß der Mitarbeiter nach sechs Stunden Arbeit auch seine gesetzlich vorgesehene Pause machen kann bzw. sie auch macht. Denn wie heißt es so schön im Arbeitszeitgesetz:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Kann ich nicht erkennen. Der Arbeitgeber muß organisatorische Maßnahmen treffen, daß der Mitarbeiter seine Pausenzeiten einhalten kann. Daraus ergibt sich in der geschilderten Konstellation ziemlich automatisch, daß keine Überstunden anfallen.

Genau, wie C_Punkt schildert, das Zeiterfassungssystem achtet auf die gesetzeskonforme Ausgestaltung der Arbeitszeit.

Wenn es unabdingbar ist, dass ausgerechnet nach den 6 Stunden Bedarf an Arbeitskraft besteht, dann muss entweder der Arbeitnehmer vorher (also innerhalb der 6 Stunden davor) eine 30minütige Pause machen, oder eine weitere Arbeitskraft für die Schicht nach den besagten 6 Stunden eingestellt werden.

Beatrix

Was ist denn das für eine Klitsche die (einschichtig) nur im genannten Zeitrahmen die Pforete besetzt?

Damit wird ein Nebengebäude (konservatieve Therapie und amb. Physiotherapie) besetzt.

dass Du unter den genannten Umständen nicht willens bist auch nur eine Minute Überstunden zu machen. ramses90

Nicht ich…! Und nur 1 MIn? Scherzkeks!
Um 1 Überminute zu machen fällt eine 31 Min. längere Dienstzeit (lt. Dienstvertrag) an… Und wenn 23 Überminuten in einer Zeit die nach regulärem Feierabend entstehen damit „belohnt“ werden dass man noch eine 1/2 Std. länger bleiben muss (insges. 53 Min., um sie auch anerkannt zu bekommen), dann ist der „Idealismusbonus“ der - jeden Tag(!) - mitgebracht wird, längst erschöpft.

1 Like

wo steht das?

im Arbeitszeitgesetz kommt das hier:

ich kann da aber keine definierte Länge einer Pause finden. Sprich: Eine Pause von 15 Min in den ersten 6 Stunden sollte diese Bedingung des Arbeitszeitgesetzes eigentlich aufheben - tut es aber nicht, habe hier leider auch ein solches Zeiterfassungsprogramm. Selbst wenn ich im weiteren Verlauf der Arbeit (8h AZ gesamt) dann mehr als 1 h Pause in Summe mache, werden mir weiterhin für die ersten 6 h die fehlenden 15 Min zur halben Stunde abgezogen.
Würde mich mal interessieren woher das kommt…

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Das kann man in 10s googeln. Also hast du gar nicht gesucht, oder?

Es ist prinzipiell absolut vernünftig und in Ordnung dass der Gesetzgeber nach mindestens 6 Std. eine Pause zur Regeneration und Rekonvaleszenz vorschreibt. Wenn aber die Arbeitszeit für eine Minute „Überstunden“ um 31 Min verlängert wird, ist dass sehr wohl legal, aber trotzdem widersinnig! Erst recht in Anbetracht der Tatsache dass Sachzwänge die Überstunden d i r e k t nach den 6 Std. Dienst indizierten!!! Das heisst, wenn die Scheinbe schließt und der letzte Patient/ Kunde nach 6 Std und z. B. 23 Min bedient wurde, soll der Angestellte noch 30 Min. warten, bis er sich mit seinem Chip vom Zeiterfassungsgerät abmelden kann um in den „Genuss“ von Überstunden zu kommen? Oder im Umkehrschluss; die Dienstzeit soll um 1 Std. verlängert werden nur weil nach den 6 Std noch ein gewisser, theoretischer Bedarf entsteht…welcher um 14:00h mit Sicherheit nicht mehr vorhanden ist?

Du scheinst nicht zu verstehen: Dein Arbeitgeber verstößt dadurch, daß er Dich mehr als sechs Stunden ohne Pause beschäftigt, gegen das Arbeitszeitgesetz. Das kann ihn pro Fall bis zu 15.000 Euro Bußgeld kosten. Es ist also in seinem ureigensten Interesse, eine organisatorische Regelung zu finden, die das Problem löst. Und sei es nur, daß Du am späten Vormittag eine Viertelstunde Pause machst und in der Zeit von jemandem vertreten wirst.

Deine Unzufriedenheit über das Zeiterfassungssystem geht also fehl. Das System vollzieht lediglich die gesetzlichen Vorschriften nach. Das, was bei Euch falsch läuft, ist nur, daß Du nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen machst bzw. machen kannst.

1 Like

Bist Du da inzwischen weitergekommen?

Sicher?
Bei uns ist es ähnlich. Auch wenn ich 15 Minuten Frühstückspause mache (die bei uns nicht gestempelt wird), wird mir nach mehr als 6 Stunden 30 Minuten Pause abgezogen.

Deshalb mache ich auch keine Überstunde die nur 1 Stunde länger sind. Lohnt erst ab 2 Stunden mehr.

Woher soll das System dann wissen, daß Du eine Viertelstunde Pause gemacht hast?

Tja, es steht in unserem Tarif, dass 15 Minuten OHNE Stempeln gewährt werden.

Also eine bezahlte Pause. Das ist dann ja wieder etwas anderes. Bist Du denn sicher, daß Dir nach 6 Stunden 30 Minuten abgezogen werden oder sind es vielleicht doch erst 30 Minuten, wenn Du 6:30 gearbeitet hast und zwischen 6 und 6:30 die Minuten über 6 Stunden?

Ich versuch es Dir nochmal zu erklären.

schauen wir mal deinen geposteten Link an:

[zitat]
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden
und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt
zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte
von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
[/zitat]

Ich muss also wenn ich 8h arbeite 30 Minuten Pause machen. Diese darf ich in 2 Abschnitten mit mind. 15 Min aufteilen. Also darf ich so arbeiten:

5h
15 Min Pause
2h
15 Min Paus
1h

C_Punkt schreibt aber:

C_Punkt schreibt hier:

dass nach 6h Arbeit 30 Min Pause Pflicht sind. Diese Pflicht lese ich aus dem Gesetz nicht raus. Auch nicht aus deinem Link. Jetzt verständlich?

nope, s. meinen Kommentar weiter oben…

Ich habe mit keinem Wort Unzufriedenheit über das Zeiterfassungssystem erwähnt. Im Kontext zur Frage könnte man es vlt. so interpretieren, aber im Gegenteil, als Nichtraucher finde ich Zeiterfassungssysteme sogar gut! :wink: Nur verkompliziert sich die Angelegenheit dahin gehend, dass vor Einführung des Systems die direkt nach den 6 Std. geleisteten Überminuten verrechnet und mit Fehlstunden „ausgegleichen“ werden konnten. Die Legislative hat in bester Absicht die 6 Std. Pause verordnet ist aber für/in diesem Fall, über das Ziel hinaus geschossen. Der mit dem System verbundene Automatismus nach 6 Std. 01Min. 30 Min. pauschal abzuziehen scheint geboten, ist aber einer sinngebenden Reglung, zuwider…! So sind sie, unsere Gesetze…zumindest solange, bis sie der Judikativen in die Fänge geraten!

nicht machen können…wie wahr!

Richtig. Und der Fragesteller arbeitet sechs Stunden bzw. ärgerlicherweise mal einen Hauch mehr, wofür er dann keine Stunden mehr gutgeschrieben bekommt, weil er ab sechs Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause machen muß. Und um den Fragesteller geht es hier nun einmal und nicht um jemanden, der acht Stunden arbeitet.

Was kann man daran eigentlich so falsch verstehen, dass man jemanden als Scherzkeks bezeichnet:

Denn das as war ja so gemeint, dass du eben, um nicht in diese 30 Min. Pausenregelung nach 6 Stunden fällst bei 1 Minute nach 6 Stunden Arbeitszeitüberziehung. ramses90

Ich bin sicher.
Sobald ich 6 Std. und 1 Minute auf der Uhr habe, werden mir die 30 Minuten abgezogen.

Daher werden bei uns inzwischen Teilzeitkräfte vom Betriebsrat auch hingewiesen, sich ihre tägliche Stundenwahl im Vorfeld gut zu überlegen.
Es kam vermehrt zu Beschwerden bei den Kollegen, die sich auf genau 6 Stunden festgelegt haben.