Guten Tag,
angenommen, jemand hat eine (einschichtige) ¾ Stelle an der Information/Pforte einer Klinik.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 28,88 Std. = 28 Std. 53 Min.
Die Arbeitszeit beträgt
Mo. – Do. von 7:30 h – 13:30 h = 6 Std.
Fr. von 7:30 h – 12:23 h = 4 Std. 53 Minuten
D. h., dass er lt. Arbeitszeitgesetz in diesen 6 Std. keine Pause machen muss…weshalb ja vermutlich auch diese Arbeitszeitlänge so vorgesehen ist.
Nun kommt es regelmäßig vor, dass bei/nach Ablauf der 6 Std. um 13:30 h noch Patienten und/oder Besucher vor dem Schalter - mit den verschiedensten Anliegen - stehen.
Dass er nicht einfach unter dem Hinweis dass er nun Feierabend habe den Schalter schließen und die Leute einfach dastehen lassen kann, sollte sich von selbst verstehen. D. h. er arbeitet effektiv mehr bzw. länger, als es in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist!
Das könnten mitunter 5 - 10 Min. aber auch schon einmal fast 30 Min. am Tag sein, und die Summe der Minuten mehrere Tage macht dann die Überstunden!
Bisher konnten so entstehende Überstunden/Minuten mit der Arbeitszeit verrechnet werden und es wurde z. B. anderntags - so die Arbeitssituation es erlaubte - früher gegangen.
Mit einer neuen Personalstellenleitung hat nun aber auch ein Arbeitszeit-Erfassungssystem Einzug in die Klinik gehalten. Und hier geht es jetzt sowohl um die Anrechnung der bisher von diesem System erfassten Arbeitszeiten, also die n a c h den 6 Std. um 13:30 h, als auch um die Fehlzeiten.
Man könnte nun zwar Minusstunden machen, aber keine Überstunden…und kann diese dann auch nicht mit den Minusstunden verrechnen. Im Gegenteil; sobald nur eine „Überminute“ entsteht, zieht das System 30 Minuten - also die gesetzliche Pause - als Minusstunden vom Zeitkonto ab!
Frage: Ist eine solche Handhabung dass Überstunden weder bezahlt noch zeitlich vergütet werden müssen, rechtens? Dass sie gemacht werden müssen, ergibt sich aus der Art der Arbeit!
Vielen Dank!
MfG
d.