Hallo,
Die Möglichkeiten des Arbeitnehmers habe ich für betroffene Mitarbeiter bereits in meiner ersten Antwort unter Ergänzung (Teil 1), explizit mit dem letzten Satz beantwortet. Ich habe nie die Unzulässigkeit der Arbeitszeitüberschreitung bestritten.
Es ist übrigens nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, die Probleme des Arbeitgebers zu lösen. Er kann/muss das Thema reklamieren, und kann dann entsprechend handeln.
Ich kann dir versichern, dass ich weiß, wovon ich schreibe. Als in unserem Unternehmen Zeiterfassung eingeführt wurde, haben wir die zahlreichen rechtlichen und technischen Probleme und betrieblichen Belange zusammen mit dem Betriebsrat bis zum Erbrechen abgearbeitet. Für kaufm./techn. Büromitarbeiter, Produktionsbeschäftigte (für 1-, 2- und 3-Schichtbetrieb je nach Anforderung), „nicht zeiterfasste“ Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit. Für Gleit- und Kernarbeitszeitregelungen, Dienstreisen, Überstundenregelung, Mittagspausenregelung (bei festen Mittagspausenzeiten agiert das ZES ebenso falsch wie hier bei Arbeitszeitüberschreitung), usw.
Aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen und den Erfahrungen aus der Umsetzung wurden das ZES, dessen Handhabung und eine bereits getroffene Betriebsvereinbarung mit dem AG praxistauglich angepasst.
Ich hatte eingangs Fragen gestellt zum Zeiterfassungssystem und grundsätzlich zum rechtssicheren Umgang mit dem ZES geantwortet. Dieses
mag für Theoretiker interessant sein, überlasse ich gerne euch. Ich bin mehr an praktischer Lösung interessiert.
awM