60% Behinderung

Hallo zusammen,
ein Freund hat jetzt bescheinigt bekommen, dass er zu 60% als behindert eingestuft ist. Er ist noch berufstätig und hat Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage. Außerdem ist er jetzt unkündbar.
Der Freund hat eine Halbtagsstelle als Haumeister in einem Hotelbetrieb.

Was hat er außer des zusätzlichen Urlaubsanspruchs und der Unkündbarkeit durch die Anerkennung der 60%igen Behinderung für Vorteile oder Einschränkungen?

:heart:lichst seute

Hallo seute,

Was hat er außer des zusätzlichen Urlaubsanspruchs und der
Unkündbarkeit durch die Anerkennung der 60%igen Behinderung
für Vorteile oder Einschränkungen?

Nachteile sehe ich keine (außer, dass ihn mitunter manch ein Betrieb nicht einstellen will).

Vorteile:

  • höherer Steuerfreibetrag
  • häufig ermäßigte Eintritte (hängt natürlich davon ab, ob diese bei der jeweiligen Veranstaltung gewährt werden)
  • abhängig vom Merkzeichen (Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können, um die Art der Beeinträchtigung zu kennzeichnen) teilweise weitere Ermäßigungen

Viele Grüße,
Nina

Hallo Seute,

Was hat er außer des zusätzlichen Urlaubsanspruchs und der
Unkündbarkeit durch die Anerkennung der 60%igen Behinderung
für Vorteile oder Einschränkungen?

Das mit der Unkündbarkeit ist eine Mär. Wenn ihm gekündigt wird, muss das Integrationsamt eingeschaltet werden. Die schauen im Kündigungsfall, ob man ihn irgend wie weiter im Betrieb halten kann. Bei betriebsbedigten Kündigungen mit Sozialplan wird außerdem die Behinderung als ein Aspekt berücksichtigt.

Ein Nachteil stellt der Behindertenausweis bei der Jobsuche dar.

Ein geldwerter Vorteil ist der steuerliche Freibetrag der Behinderung bei der Einkommensteuererklärung.

Außerdem hat man mit einem Behindertenausweis Verkünstigungen bei vielen Veranstaltungen.

Gruß
Carlos

Dankeschön
an euch zwei antwortenden.

seute

Was hat er außer des zusätzlichen Urlaubsanspruchs und der
Unkündbarkeit durch die Anerkennung der 60%igen Behinderung
für Vorteile oder Einschränkungen?

Diese Frage wurde kürzlich beantwortet:
/t/nutzen-einer-bescheinigten-schwerbehinderung/5744…

auch hier steht Nützliches.
/t/behindert-ohne-ausweis-und-gdb/5696714

Vom Archiv will ich gar nicht anfangen…

S-J

hallo carlos,

Ein Nachteil stellt der Behindertenausweis bei der Jobsuche
dar.

dies sehe ich nicht so. man muss die behinderung ja bei der jobsuche nicht zwangsläufig angeben (hängt natürlich von der art der behinderung ab). ausserdem stellen manche betriebe sogar bevorzugt einen menschen mit behinderung ein, da ab einer gewissen betriebsgröße in der firma behinderte gesetzlich vorgeschrieben beschäftigt werden müssen. anderenfalls muss der betrieb ausgleichszahlungen leisten.

gruß,
tommy

Es ist ein weit verbreiterte Meinung.
Mit Behinderung mehr als 50% bin ich unkündbar.
Kündbar bleibt man immer, jedoch unter erschwerten Bedingungen seitens des Arbeitgeber.