Abknickedne Vorfahrt = Abbiegen ==> Fußgänger durchlassen?!

Servus…

mal angenommen, ich folge an einer Kreuzung der abknickenden Vorfahrt nach links oder rechts…
Blinken muss ich doch?! Biege ich denn auch ab?!

Und muss ich dann -weil/falls ich abbiege- auch eventuell kreuzende Fußgänger vorher durchlassen?
Hier wird das Thema (ganz am Ende) andeutungsweise behandelt:

So ganz klar ist es für mich nicht…

Hallo,
ich interpretiere deinen Link so, dass Fußgänger vorher durchlassen musst.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass an der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist, wenn nötig muss der Fahrzeugführer anhalten.

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Moin,

geht’s da um eine Wette unter Bierdimpfln? Ansonsten verstünde ich nicht, wie sich jemand ernsthaft die Frage stellen kann, ob er einen Fußgänger umnieten darf.

Gruß
Ralf

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Alles klar, oder?

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Es geh eher darum, ob ich darüber latschen und zurück maulen darf, falls mir der Autofahrer blöd kommt…

Welcher § ist das?

Und in welchem § steht das?

Ich rate dir, die ganze StVO runterzuladen und mal rein zu gucken. Vielleicht findest du noch mehr Regeln und Verordnungen, die für dich wichtig sind.

Es verbietet dir keiner, dich vors Auto zu schmeißen, die Frage ist nur, wie sinnvoll das für dich ist. :roll_eyes:

Dafür bin ich ehrlich gesagt etwas zu beschäftigt…

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Die Antwort ist eindeutig: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben. So schreibt es Paragraf 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Denn Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.

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Anlage 3 zur StVO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html
In den Anlagen werden die Verkehrszeichen erklärt.
Da viele Fußgänger Angst haben und an solchen Stellen lieber unnötigerweise stehen bleiben, fühlen sich viele Autofahrer in ihrer falschen Annahme bestätigt, sie müssten dort Fußgänger nicht vorlassen.

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Moin,

Alles eine Frage der Betonung:

„Erklären Sie mal jemand, der Deutsch lernt, daß das Gegenteil von umfahren umfahren ist.“

Quelle: Christian Ehring in „extra 3“ vom 04.05.2023 (ca. Min. 21)
(Wiederholung 13.05. 18.30 h tagesschau24)
:wink:

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Moin,

noch 'ne Frage, die ich nicht verstehe. Wer sollte Dir das verbieten?

Gruß
Ralf

es geht weniger um die Frage des Verbietens, als um die Frage wie die Rechtslage einzuschätzen ist

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Die Einschätzung teile ich.

Es geht offenbar doch darum, wer Vorfahrt hat. Das ist doch eine sinnvolle Frage.

Laut Paragraf 9 Abs. 3 der [Straßenverkehrsordnung ] haben dort die Fussgänger „Vorfahrt“

Danke und Verzeihung! Ich wollte eigentlich drambeldier antworten, der sich über die Ausgangsfrage wundert, als sei es ziemlich abwegig, sie zu stellen.

Fußgänger haben gegenüber abbiegenden Fahrzeugen immer Vorrang(!), egal ob normale Kreuzung oder abknickende Vorfahrt.
Die abknickende Vorfahrt ist nur für die anderen Fahrzeuge wichtig. Für Fußgänger spielt es keine Rolle.

Deswegen ist die Frage an sich mit der Betonung auf abknickende Vorfahrt schon erstaunenswert.

P.S. Ich habe keinen Link angeklickt, nur Fahrpraxis!

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