Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu einem Verkehrsunfall, den ich heute gehabt habe. Zum Glück gab es nur Sachschaden (ca. 2.000 Euro am Auto und 300 Euro am Fahrrad). Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ich bin der Fahrradfahrer.
Ich fahre auf einer nach links abknickenden Vorfahrtstraße, in die von rechts eine Straße einmündet (dort gibt ist ein Stopp-Schild zur abknickenden Vorfahrtstraße). Auf der abknickenden Vorfahrtstraße ist rechts auf der Fahrbahn ein Radweg, der rot asphaltiert ist, und der abknickenden Vorfahrt folgt.
Beim Abbiegen nach links (auf der abknickenden Vorfahrtstraße) nutze ich nicht den Radweg am rechten Rand, sondern fuhr in der Fahrbahnmitte. Mein linker Arm war am Lenker (also kein Handzeichen nach links).
Ein Autofahrer, der von rechts kommt, stand am Stopp-Schild. Er sieht mich nach eigener Aussage, fährt aber los. Als der Autofahrer die Vorfahrtstraße kreuzt, fährt er in meine Fahrspur und es kommt zum Unfall.
Der Autofahrer fährt mit seiner Front in meine Seite und ich stürze über Motorhaube. Beim Sturz erleide ich eine starke Prellung im Beinbereich, es folgte eine Krankschreibung durch das Bundeswehrkrankenhaus (also eine neutrale Institution).
Die Polizei war der Auffassung, dass der Autofahrer schuld ist. Der Autofahrer, der bei einer Versicherung arbeitet, sah dies ganz anders. Ausschlaggebend hierfür war, dass ich nicht ‚geblinkt‘ habe (kein Handzeichen).
Ist ein solcher Fall schon mal von den Gerichten entschieden worden bzw. wie schätzen sie die Schuldfrage ein ?
Steht mir Schmerzensgeld zu ?
Ich würde mich über jeden Hinweis freuen. DANKE im Voraus.
Beste Grüße aus Berlin