Abknickende Vorfahrt - Radfahrer

Hallo,

also in erster Linie hat der Verkehrsteilnehmer, welcher ein STOP Schild in seiner Fahrspur hat, allen anderen die Vorfahrt zu gewähren. Das ist mal Fakt!
Egal ob sie geblinkt oder nicht geblinkt, auf dem Radweg oder in der Mitte der Straße waren. Der Autofahrer muss warten.
Mich wundert allerdings, dass er trotzdem er sie gesehen hat, losgefahren ist. Da kann man ihm ja schon beinahe einen Vorsatz einräumen.
Die Aussage vom Autofahrer sie hätten nicht „geblinkt“ ist natürlich quatsch. Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße, muss man auch blinken, wenn man geradeaus weiterfährt. Wenn sie nun nix anzeigen, muss der Fahrer davon ausgehen, dass sie evtl. auch abbiegen oder doch vielleicht geradeaus fahren. Deshalb hat er ja auch das STOP Schild, weil es ne gefährliche Ecke ist.

Natürlich müssen sie, wenn ein Radweg vorhanden ist, diesen auch nutzen. Von daher wird ihnen auch eine Teilschuld eingeräumt. Diese wird sich in der Regel bei ca. 20% einpendeln. Ich weiß das daher, weil ich schon einen ähnlichen Unfall als Radfahrer hatte. Nur war bei mir das Auto ein Abbieger. Ich nutzte den Radweg auch nicht und das Auto nahm mich auf die Hörner. Am Ende bekam ich 20% Teilschuld, was aber zu vernachlässigen ist, weil sie halt schauen müssen, dass der Schaden an ihrem Fahrrad halt größer ist (Gutachten). Dann ist die Teilschuld zu vernachlässigen…zumindest was den Schaden angeht.

Schmerzensgeld steht ihnen in jedem Fall zu, weil sie ja den Unfall nicht verursacht haben.
Ich empfehle ihnen einen RA aufzusuchen, auch wenn sie keine RS haben. Die verursachende Versicherung muss den RA zahlen. Ihr Fall ist relativ klar.

Gruß

Hallo webcruiser,

ganz herzlichen Dank. Der Unfallgegner hatte sogar am Stop-Schild gehalten. Er ist dann aber losgefahren, weil er dachte, dass ich (mangels Handzeichen) nicht auf der Vorfahrtstraße bleibe.
Nochmals ganz herzlichen Dank.

Hallo,

ganz herzlichen Dank.

Darf eigentlich jeder Fahrradladen ein Gutachten bzgl. des Schadens erstellen oder gibt es dort offizielle Anlaufstellen.

Danke und Gruß aus Berlin

Hallo Georg,

ganz herzlichen Dank.

Beste Grüße aus Berlin, Lars

Hallo,

ganz herzlichen Dank.

Darf eigentlich jeder Fahrradladen ein Gutachten bzgl. des
Schadens erstellen oder gibt es dort offizielle Anlaufstellen.

Hallo,

ja klar, aber das nennt sich dann halt Kostenvoranschlag. Ein Gutachten kann nur ein vereidigter Gutachter erstellen. Die verlangen hier natürlich Geld dafür, was aber die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Der Schaden muss aber, glaube ich, über 1000,- € liegen. Ansonsten fängt ein Gutachter gar nicht erst an…wenn ein Gericht ihn beauftragt ist das aber anders. Kommt in ihrem Fall aber nicht vor.

Gehen sie zum Fahrradladen und der soll mal alles aufschreiben, was einen Kratzer hat usw… Was sie später wirklich reparieren, ist ja ihre Sache. Ihnen steht das Recht auf Neuaustausch zu.

Gruß

Hallo,
das habe ich schon so verstanden, aber er ist wieder
losgefahren, bevor die Situation klar, und diese war
offensichtlich für ihn nicht klar, da er sie falsch
beurteilte - Du bist nicht rechts abgebogen, und damit
hätte er rechnen müssen, da Du noch auf der
Vorfahrtstraße warst (wenn auch neben dem Radweg, aber
das macht für ihn die Sache noch bedenklicher). Er
hätte erst losfahren dürfen, nachdem Du vorbeigefahren
warst. Radfahrer und Fußgänger sind besonders gefährdet
und verdienen in jedem Falle eine höhere Aufmerksamkeit.
Alles andere wären Schutzbehauptungen - die nicht zählen!
Gruß

Hallo webcruiser,

ganz herzlichen Dank. Der Unfallgegner hatte sogar am
Stop-Schild gehalten. Er ist dann aber losgefahren,

weil er

dachte, dass ich (mangels Handzeichen) nicht auf der
Vorfahrtstraße bleibe.
Nochmals ganz herzlichen Dank.

Hallo,
da die Polizei den Unfall aufgenommen hat und dem Pkw-Fahrer als Unfallverursacher bezeichnet hat, brauchen Sie sich meiner Meinmung nach keine Sorgen machen. Auch Schmerzensgeld steht Ihen meines Erachtens zu.

MfG
Bensmann

Mir scheint die Sachlage eindeutig zu sein, denn der Fahrer des Kfz war so lange wartepflichtig, bis er in die Örtlichkeit gefahrlos einfahren konnte. Nach der Schilderung hat er Sie angefahren, also ist er der Schädiger und somit schadenersatzpflichtig. Außerdem geht von einem Kfz eine wesentlich höhere Betriebsgefahr aus als von einem Fahrrad weil dieser ein verkehrsschwächerer Verkehrsteilnehmer ist, der eines größeren Schutzes bedarf.
Schadenersatzansprüche einschließlich Schmerzensgeld sind an den Halter des Kfz bzw an seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu stellen. Notfalls sollte im Streitfall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, dessen Kosten ebenfalls die gegenerische Partei übernehmen müßte.
Viel Erfolg
Catto

Ich sehe nach Ihrer Schilderung auch die Schuldfrage klar beim Autofahrer. Zum Abbiegen hätten Sie ja den Arm auch nach rechts heben müssen, insofern war die Situation zumindest so unklar, dass der Autofahrer nicht davon ausgehen konnte, dass Sie rechts abbiegen.

Auch die sonstige Sachlage spricht ja für Sie: Wer auf der Vorfahrtstraße fährt, hat Vorfahrt.

Stellen Sie den Schaden und eine angemessene Schmerzengeldforderung der Versicherung des Autofahrers in Rechnung. Falls Sie sich das selbst nicht zutrauen, empfehle ich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Die Kosten für diesen muss die Versicherung ebenfalls erstatten.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.
.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Hallo,
nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Fall hat jetzt eine weitere Wendung erhalten. Heute habe ich von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt worden bin. Der Vorwurf lautet „ Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall, bei dem Sie verletzt worden sind; §§1/II, 9/I, 49 StVO.“

Ich würde jetzt gerne wie folgt antworten.

Die Fahrtrichtungsänderung habe ich als Fahrradfahrer dadurch deutlich und rechtzeitig angezeigt, dass ich nicht an der rechten Straßenseite gefahren bin, sondern in der Fahrbahnmitte. Hierdurch ist m.E. klar erkennbar, dass ich die links abknickende Vorfahrtstraße nicht verlassen wollte. Hätte ich die links abknickende Vorfahrtstraße hingegen nach rechts verlassen wollen, wäre ich am rechten Fahrbahnrand gefahren. Diese Angaben lassen sich durch den genauen Unfallort (Staßenmitte) belegen.

Außerdem habe ich mit dem linken Zeigefinger meine Fahrtrichtungsänderung angezeigt. Natürlich ist der ’Fingerzeig’ allein noch nicht deutlich für jeden Verkehrsteilnehmer. Ein Ausstrecken des ganzen Armes wäre aber für mich wegen erhöhter Geschwindigkeit bei einer Linkskurve mit einem Unfallrisiko verbunden gewesen. Alles in Allem habe ich aber die StVO nicht grob fahrlässig missachtet.

Jetzt meine Frage:
Indirekt sage ich mit der Antwort, dass ich vorsätzlich nicht den rot markierten Radweg an der rechten Fahrbahnseite genutzt habe. Hat dies für mich nachteilige Folgen??

Danke wiederum für Ihre Antwort im Voraus.

Ich hatte Ihnen auf Ihre ersten Anfrage geantwortet: Das Sie den vorhandenen Radfahrweg nicht benutz hatten und die Fahrtrichtung nicht deutlich angezeigt hatten war nicht relevant zur Unfallursache.
Ihre Eklärung, das Sie durch die Benutzung der Fahrbahnmitte deutlich gemacht hätten wo Sie langfahren würden ist grotesk.
Auch die Aussage, dass Sie wegen der erhöhten Geschwindigkeit den linken Arm nicht vom Lenker nehmen konnten ist ein weiteres Eigentor.
Sie brauchen keine Gründe für Ihre begangenen Ordnungswidrigkeiten anzubringen, denn der einzige Schuldige an diesem Unfall ist der Kraftfahrzeugführer.

Danke, dann werde ich wohl besser den Bußgeldbescheid gegen mich akzeptieren.

Nochmals Danke aus Berlin, Lars

Welche Angaben Sie gegenüber der Polizei jetzt machen sollten, hängt entscheidend davon ab, ob bzw. wie Sie sich nach dem Unfall geäußert haben. Das können Sie mir ja mitteilen. Ich werde Ihnen danach noch einen kurzen Hinweis geben.

Im Übrigen muss ich Sie leider allmählich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung geben darf (§ 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz) – so spannend die Sache auch ist und so gern ich Ihnen auch helfen möchte.

Am Unfallort habe ich mich gegenüber der Polizei selber nicht geäußert.

Allerdings hatte der Unfallverursacher vorgetragen, dass ich kein Handzeichen gegeben hatte. Und dem habe ich nicht widersprochen.

Dank für ihren letzten Hinweis (es werden dann keine Fragen mehr kommen, versprochen).