Hallo,
also in erster Linie hat der Verkehrsteilnehmer, welcher ein STOP Schild in seiner Fahrspur hat, allen anderen die Vorfahrt zu gewähren. Das ist mal Fakt!
Egal ob sie geblinkt oder nicht geblinkt, auf dem Radweg oder in der Mitte der Straße waren. Der Autofahrer muss warten.
Mich wundert allerdings, dass er trotzdem er sie gesehen hat, losgefahren ist. Da kann man ihm ja schon beinahe einen Vorsatz einräumen.
Die Aussage vom Autofahrer sie hätten nicht „geblinkt“ ist natürlich quatsch. Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße, muss man auch blinken, wenn man geradeaus weiterfährt. Wenn sie nun nix anzeigen, muss der Fahrer davon ausgehen, dass sie evtl. auch abbiegen oder doch vielleicht geradeaus fahren. Deshalb hat er ja auch das STOP Schild, weil es ne gefährliche Ecke ist.
Natürlich müssen sie, wenn ein Radweg vorhanden ist, diesen auch nutzen. Von daher wird ihnen auch eine Teilschuld eingeräumt. Diese wird sich in der Regel bei ca. 20% einpendeln. Ich weiß das daher, weil ich schon einen ähnlichen Unfall als Radfahrer hatte. Nur war bei mir das Auto ein Abbieger. Ich nutzte den Radweg auch nicht und das Auto nahm mich auf die Hörner. Am Ende bekam ich 20% Teilschuld, was aber zu vernachlässigen ist, weil sie halt schauen müssen, dass der Schaden an ihrem Fahrrad halt größer ist (Gutachten). Dann ist die Teilschuld zu vernachlässigen…zumindest was den Schaden angeht.
Schmerzensgeld steht ihnen in jedem Fall zu, weil sie ja den Unfall nicht verursacht haben.
Ich empfehle ihnen einen RA aufzusuchen, auch wenn sie keine RS haben. Die verursachende Versicherung muss den RA zahlen. Ihr Fall ist relativ klar.
Gruß