Sehr gut, dass Sie sich gegenüber der Polizei noch nicht geäußert haben. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich jegliche Aussage zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit verweigern. Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Ausführungen an die Polizei räumen Sie den Verstoß ein. Das Anzeigen der Fahrtrichtung durch Fahren in der Fahrbahnmitte genügt für ein Ankündigen der Fahrtrichtung nicht und auch der linke Zeigefinger ersetzt nicht das Ausstrecken des Armes. Schreiben Sie keinesfalls, dass Sie aufgrund hoher Geschwindigkeit den Arm nicht ausstrecken konnten, sonst wird das nicht nur Auswirkungen auf das Ordnungsgeld, sondern ein Erhöhen Ihres Mitverschuldens am Unfall haben.
Sie können mich gern auf dem Laufenden halten, wie sich die Sache weiter entwickelt. Würde mich sehr interessieren. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!