Abknickende Vorfahrt - Radfahrer

Sehr gut, dass Sie sich gegenüber der Polizei noch nicht geäußert haben. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, würde ich jegliche Aussage zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit verweigern. Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Ausführungen an die Polizei räumen Sie den Verstoß ein. Das Anzeigen der Fahrtrichtung durch Fahren in der Fahrbahnmitte genügt für ein Ankündigen der Fahrtrichtung nicht und auch der linke Zeigefinger ersetzt nicht das Ausstrecken des Armes. Schreiben Sie keinesfalls, dass Sie aufgrund hoher Geschwindigkeit den Arm nicht ausstrecken konnten, sonst wird das nicht nur Auswirkungen auf das Ordnungsgeld, sondern ein Erhöhen Ihres Mitverschuldens am Unfall haben.

Sie können mich gern auf dem Laufenden halten, wie sich die Sache weiter entwickelt. Würde mich sehr interessieren. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Hallo Lars,
Bitte nicht so antworten!! Damit spielst du nur deinem Unfallgegner in die Hände. Ist dieser Anhörungsbogen ausgestellt als Zeugenaussage oder als Beschuldigter? Wenn du als Zeuge gehört werden sollst, kannst du es so schreiben wie du es nach bestem Wissen und Gewissen wiedergeben kannst. Aber Vorsicht als Zeuge musst du unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Nicht hinzuinterpretieren. Wenn du als Beschuldigter den Anhörungsbogen bekommen hast, suche auf jeden Fall einen Anwalt auf der dich berät!! Ansonsten kann es sein das du für Schäden aufkommen musst die du sonnst nicht bezahlen müsstest.
Achte auch auf das Datum wann der Anhörungsbogen abgesendet werden muss. Da es sonnst Versäumniszahlungen zur Folge hätte, es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Noch eine Frage. Geht es bei dieser Abknickenden Vorfahrt auch geradeaus? Wenn ja wäre es ja auch zu dem Unfall gekommen wenn du geradeaus gefahren wärst. Und dafür hättest du ja kein Handzeichen geben müssen. Und wenn es nicht geradeaus weitergeht, hättest du ja auf jeden Fall ein Handzeichen geben müssen. Da du aber keins gegen hast kann sich der Andere nicht darauf verlassen das du so abbiegst das es zu keinem Unfall kommt.
Spreche den Anwalt auch mal darauf an wie es mit Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aussieht. Da dort nicht das Unabwendbare Ereignis sondern höhere Gewalt zählt. Das kann dir aber der Anwalt im Einzelnen erklären.
Viel Glück
Georg

Ganz herzlichen Dank. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Beste Grüße,
Lars aus Berlin

Hallo,

hier mal kurz ein interessantes OLG - Urteil zu einem vergleichbaren Fall:
http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_abknickend…

mfg
strucki

Super Urteil. Das passt prima.

DANKE

Danke.
Ich bin als Beschuldigter der Ordnungswidrigkeit angeschrieben worden. Ich werde dann mal lieber von meinem Recht auf Nichtaussage Gebrauch machen.

Die Straße führt auch geradeaus weiter. Aber bei der Fahrt geradeaus wäre es nicht zum Unfall gekommen (der Unfallverursacher kam aus dieser Straße und kreuzte die abknickende Vorfahrtstraße).

Danke noch einmal.

Hallo Lars,
der nicht benutzte Radweg ist nur ein Problem, wenn ein Verkehrsverbot für Fahrräder auf der Fahrbahn bestanden hat. Wegen dem Abbiegen habe ich die gleiche Meinung wie vorher. Der Pkw-Fahrer hätte sie sehen müssen und somit in die bevorrechtigte Straße nicht einfahren dürfen. Da Sie sich überhaupt nicht so verhalten haben, als wollten sie abbiegen, lag zumindest eine unklare Verkehrslage für diesen vor. Schreiben Sie das so in die Anhörung und geben sie am besten noch eine möglichst genaue Zeichnung der Unfallstelle mit (unbedingt Breite der Fahrbahn und Aufprallpunkt in die richtige Relation setzen), wenn sie sich dort überhaupt äußern wollen… müssen sie aber nicht… aber ich würde die Gelegenheit nutzen.
Ich hoffe, dass Ihnen das weiterhilft. Ich vermute mal, dass der Pkw-Fahrer sie eventuell garnicht bemerkt hat, wenn sie so weit in der Mitte gefahren sind. Auf jeden Fall hat er die Vorfahrt verletzt.
Grüße
Conny.

Hallo ! Habe bei „wer weiss was“ hinterlassen das ich im Urlaub für eine Woche war. Ist eine Antwort von mir noch von nöten?

Hallo,

Entschuldige bitte, daß ich erst jetzt antworte. Ich war im Urlaub.
Ausschlaggebend ist, daß Du auf der Vorfahrtstraße warst. Somit liegt die Hauptschuld beim Unfallgegner.
Du müsstest Dir evtl. eine Teilschuld anrechnen lassen, wegen dem nicht gegebenen Handzeichen.

Gruß Muffy