Hallo,
wie wir erfahren durften, konnte sich ein zur Abschiebung in ein anderes EU-Land Verurteilter dem entziehen, indem er einfach untertauchte.
Anders als bei untergetauchten Straftätern konnte er ein halbes Jahr später einfach wieder auftauchen und konnte nicht mehr abgeschoben werden - und bekam natürlich Sozialleistungen und wurde auch nicht in Abschiebehaft genommen.
Also kann das Spiel ewig so weitergehen: Die Abschiebung steht an, er taucht unter, taucht wieder auf… usw.
Wieso hat die Bundesregierung diese Gesetzeslücke nicht geschlossen?
Gruß
Desperado