Abschiebung durch Wegbleiben dauerhaft umgehen?

Bitte eiere nicht rum … welchem deutlich erkennbaren Zweck dient es denn? :thinking:

Jeder impliziert sich das hier anders zurecht :roll_eyes:
Nein, das war nicht meine Absicht.
Seine Antwort schließt das allerdings nicht aus. „Hilfsbedürftigkeit“ kann auch bei Untergetauchten bestehen.

Also, ich hab nicht geschrieben, dass ihr zu wenig Interesse hättet😉
Mein Interesse an diesen „Tänzchen“, Hakeleien und Wortglaubereien hält sich dagegen in Grenzen. Deswegen bin ich nicht so oft dabei.

Und andere halten sich wahrscheinlich lieber gleich ganz raus.

Offensichtlich doch der massiven Unterstützung einer Pro-Asyl-Politik.

Dann hättest du mehrfach die Gelegenheit gehabt, dieses „Missverständnis“ aufzuklären. Stattdessen kommst du mit einem Zitat daher, dass dir sogar noch ausdrücklich widerspricht.

Das Spiel mit den manipulativen Fragen hast du ja nicht erfunden. Im Gegenteil ist das ein beliebtes, weil einfaches Tool, bei dem man selber nichts können und auf die Aussage des Gegenüber nicht eingehen muss.
Man nimmt eine beliebige Aussage und stellt dazu eine Frage, die scheinbar das Gesagte zusammenfasst. Tatsächlich verpackt man darin eine Unterstellung, die kaum etwas mit dem Gesagten zu tun hat. Jetzt muss sich plötzlich der Andere rechtfertigen und man selber muss sich nicht mehr mit Fakten belasten. Pipifein.

Dein Spezi hat das gleiche Spielchen erst gestern wieder abgezogen. War aber sicher auch keine Absicht.

So wirklich sicher ist das offensichtlich noch nicht. Im Internet wird jedenfalls kolportiert, dass der Attentäter drei Tage nach Ablauf der 6 Monate Frist sich selbst bei der Behörde gemeldet habe. Das spricht dafür, dass er sachkundige Helfer oder eigene Sachkenntnis hat/hatte und diese nutzte - also bewusst ein Treffen durch Besuche von Behördenmitarbeitern vermied.
Bei der nachlässigen Handlungsweise der Behörde, bedingt durch Personalmangel/Schlamperei/Desinteresse wäre diese Vorsicht des Attentäters wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen.

Grundsätzlich kann die Gefahr sowieso nicht durch Abschiebung korrigiert werden (wo will Merz die notwendigen Abschiebehaftplätze herbekommen?)
Eine Lösung, die diesen Namen verdient, kann nur durch die Wiederlangung der Kontrolle über die legale/illegale Migration erreicht werden.
Das würde aber bedeuten, dass bestehende deutsche Gesetze auch wirklich angewendet würden - da fehlt offensichtlich der politische Wille (Faezer und die Grenzkontrollen).
Dann wäre auch noch das EU-Recht zu beachten – eine endlose Geschichte.

Fazit: wenn überhaupt etwas hilft dann allenfalls die Reduzierung der Pullfaktoren, also die Reduzierung von Bargeldzahlungen in der gesamten Bundesrepublik, Einführung der Zahlkarte (Taschengeld) und/oder Ausgabe von Sachleistung.

Und dafür sehe ich bei der aktuellen Regierung nicht den politischen Willen, weshalb sie bei den kommenden Wahlen so lange dafür abgestraft wird, bis sich etwas ändert oder sie nicht mehr im Amt ist.

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Doch, in dem Fall ist das sicher. Wäre er untergetaucht, hätte er sich nicht nach 6 Monaten melden können, da sich sonst die Frist um weiterer 12 Monate verlängert hätte.

Welche bestehenden deutschen Gesetze werden denn aktuell nicht angewendet?

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Wenn die Behörde ihn als „untergetaucht“ markiert hätte, wäre das so.
Wenn jemand „untertaucht“ aber von der Behörde nicht entsprechend klassifiziert wird, kann das so ablaufen wie es geschildert wird: der Täter vermeidet den Kontakt, taucht nach Ablauf von 6 Monaten wieder auf und kann nicht mehr abgeschoben werden.

Lies das deutsche Aufenthaltsrecht und vergleiche es mit der aktuellen Praxis (ohne ideologische Brille).
Z. B. können Asylbewerber, welche nicht kooperieren (Verschleierung der Identität usw.) in Abschiebehaft genommen werden. Zur Zeit bekommen sie die vorläufige Duldung, das ist ein großer Teil der Ausreisepflichtigen, man spricht von bis zu 50% (keine gesicherte Prozentzahl). Das wären ca. 125.000 Menschen, für die natürlich kein Abschiebehaftplatz vorhanden wäre.
Bei eine restriktiven Anwendung von Beginn an würden wir jetzt nicht vor einer nicht mehr organisierbaren Menge von ausreisepflichtigen aber ausreiseunwilligen Ausländern stehen.

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Danke, aber so „massiv“ würde ich mich beim derzeitigen Vorgehen nicht einordnen.

Ja, das fasst dein Verhalten zusammen.
Ich frage mich manchmal was du mit solchen „Pipi-Attacken“ bezweckst.
Wir spielen hier kein Online-Strategie-Ballerspiel… Gegner ausmachen, vermeintliche Schwachstellen ausmachen, einkreisen und dann ohne anzuhalten losballern.
Zum Glück hast du jetzt sogar einen Förderer in der Regierung :grin:

Ich denke, du könntest auch anders …

Ich glaube, wir sprechen hier von zwei verschiedenen Dingen. Hier ist eigentlich durchgängig von ‚untertauchen‘ im rechtlichen Sinne die Rede. Das dürfte bei dem Attentäter eben nicht der Fall gewesen sein, da er sich sonst nicht nach 6 Monate gemeldet hätte.

Aber entspricht die Duldung nicht auch den deutschen Gesetzen? Im Übrigen sind es 80% bzw. ca. 194.000 Geduldete.

Dazu müsste man sich aber im Detail anschauen, woran die Abschiebungen scheitern:


(Seite 16)

Da sieht man deutlich, dass die allermeisten Abschiebungen auf Länderebene (30.276:1.054) scheitern. Da könnte man vermutlich ansetzen, inwieweit die Bundesregierung da aber etwas machen kann, weiß ich nicht.

Ca. die Hälfte der Abschiebungen scheitern daran, dass das Ersuchen storniert wird, was meistens bedeutet, dass der Flug ausgefallen ist. Da dürfte die Regierung auch eher machtlos sein.

Die Duldung an sich ist natürlich gesetzlich. Die Frage ist nur: werden die entsprechenden Ermessensspielräume angewendet oder nicht?

Meine Zahlen zum Dezember 23:
Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Ausländer: ca. 242.600
Davon mit Duldung: rund 60% (ca. 225.000)
Die Mehrheit dieser Personen hat eine Duldung, oft aufgrund fehlender Identität.
Insofern also Korrektur von 125.000 Personen auf 112.000 Personen, ich hatte die ursprünglichen 125 000 aus dem Gedächtnis zitiert.

Deshalb schrieb ich auch

Dass hier die örtliche Behörde versagt hat ist ja wohl Konsens.

Eh, aber oben hast du es nicht als Frage formuliert sondern festgestellt, dass Gesetze nicht angewendet werden. Da hätte mich halt interessiert, welche das wären.
Dass Gesetze oftmals einen gewissen Ermessungsspielraum haben, ist ja grundsätzlich auch nicht verkehrt.

Meine Zahlen zum 31. Dezember 23 stammen direkt von der Bundesregierung:

Ausweislich des AZR haben sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 242.642
vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland aufgehalten. […]193.972 der Ausreisepflichtigen waren geduldet.

Woher sind deine Zahlen?

Nochmals: Das Wort „untertauchen“ hat hier eine rechtliche Bedeutung. Du vermischst in deiner Antwort an @C_Punkt Umgangssprache und Rechtssprache, was zu Missverständnissen führt.

Wenn sich alle Beteiligten an geltendes Recht gehalten haben, ist es imho zu einfach, hier einer örtlichen Behörde die Schuld zu geben. Das deutet eher auf einen Fehler im System hin und der gehört in dem Fall behoben.

Die Bedeutung von Anführungszeichen in der deutschen Sprache sind Dir nicht bekannt?

Das sehe ich auch so und der Fehler heißt für mich:
ideologische Vorgabe wie und in welche Richtung der Ermessungsspielraum ausgenutzt werden soll.

Da müssen eindeutige, allgemeingültige Vorgaben ins Gesetz und Ausnahmen nur in bestimmten, schriftlich begründeten Fällen.
Das täte auch den überlasteten Gerichten gut.

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Du verwendest die Anführungszeichen in beiden Fällen…

Deine Antwort an @C_Punkt macht in jedem Fall keinen Sinn. Er schreibt, dass der Mann nicht untergetaucht (juristisch) war. Du antwortest, das wäre nicht sicher, nur um im nächsten Satz selber zu belegen, dass er offensichtlich nicht untergetaucht (juristisch) war. Dieses Missverständnis ist offensichtlich den unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs geschuldet.

Inwiefern unterscheidet sich das vom Status Quo? Gibt es aktuell für Ausnahmen keine schriftlichen Gründe?

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Wie schon empfohlen: lies selber!

Und kannst du auch ein Beispiel für deine Forderung nennen?

Könnte ich aber da sowieso niemand auf mich hört, lasse ich das.
Ich vertraue einfach auf die Selbstheilungskräfte unserer Demokratie.

Als einfacher, deutscher Bürger habe ich das Recht zu meckern und zu sagen was mir momentan nicht passt.
Lösungen anzubieten ist die Pflicht der Politiker, dafür haben sie sich nach vorne gedrängelt, wurden gewählt und werden dafür nicht gerade gering bezahlt.

Sie wollten Verantwortung und dann sollen sie sie auch tragen.

Man sollte sich Dänemark zum Vorbild nehmen.

Ja, ein tolles Vorbild:
Das Anti-Folter-Komitee des Europarats CPT rügt in einem Bericht, der Dienstag erschienen ist, die Lebensbedingungen in dänischen Ausreisezentren – vor allem die Situation für Migranten im Zentrum Ellebæk auf Nordseeland. Komitee-Leiter Hans Wolff bezeichnet Ellebæk als eines der schlimmsten Zentren für Ausländer in Europa. Selbst in Russland, der Türkei und der Ukraine würde man bessere Bedingungen finden, so Hans Wolff zur Nachrichtenagentur Ritzau.
[…]Ellebæk „eignet sich nicht für Menschen“, so Hans Wolff.

Zimmer mit zerbrechlichen Betten, beschmierten Wänden und beschädigten Schränken. Stinkende und schmutzige Toiletten. Eingeschränkte Möglichkeiten, an die freie Luft zu kommen (Frauen hatten nur eine halbe Stunde am Tag Ausgang im Freien). Keine Kontaktmöglichkeiten zur Familie. Selbstmordgefährdete Personen wurden nackt in ihre Zimmer geschlossen.

Das „Verbrechen“ dieser Menschen: Ein abgelehnter Asylantrag.

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Dänemark und Schweden waren und sind Rechtsstaaten.
Sie waren jahrelang Vorbild der Linken im restlichen Europa im Hinsicht auf die Sozialgesetze und die Willkommenskultur für Ausländer.
Schweden nahm, bezogen auf die bevölkerungszahl, mehr Ausländer auf, als Deutschland.
Und das wurde ihnen nicht gedankt. Ausufernde Gewaltkriminalität ausländischer Banden sorgten und sorgen für Mord und Totschlag auf den schwedische Straßen.

Jetzt wurde die Reißleine gezogen und es geht andersherum: ausreisepflichtige Ausländer erhalten keine Sozialhilfe mehr und beim Anblick dieser „Folterinstrumente“ werden Ausländern finanzielle Angebote gemacht für den Fall, dass sie ausreisen. Kein Wunder, dass Sie dann „gerne“ angenommen werden.
Warum wird eigentlich in Deutschland an ausreisepflichtige aber -unwillige Ausländer noch Bürgergeld bezahlt?

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Was genau willst du mir damit sagen?

Dir will ich nichts sagen, du hast Deine Meinung und die kannst Du gerne behalten.
Aber wie Hans Wolff zu behaupten, dass in Dänemark die Zustände schlimmer sind als in Russland zeigt nur, dass der Mann keine Ahnung von dem Zuständen in Russland hat.

Zu der ergreifenden Zimmerbeschreibung: ich halte sie für Aktivistenlyrik, wobei leider vergessen wird darauf hinzuweisen, dass die Bewohner jederzeit die Möglichkeit haben diese untragbaren Zustände sofort zu verlassen indem sie Dänemark verlassen.
Ein abgelehnter Asylantrag ist kein Verbrechen, aber eine deutliche Aufforderung mit langer Vorlaufzeit an den ungebetenen Gast, das Land endlich zu verlassen und Platz für echte Asylsuchende frei zu machen.

Ich bin mir sicher, dass sie nicht mit Gewalt in diesen Ausreisezentren festgehalten werden. Sie können sie zu jeder Zeit verlassen – aber eben nur in Richtung Ausland.
Wenn Sie das nicht wollen, sind die Zustände offenbar nicht so unerträglich, wie dargestellt.

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