Abschiebungen: Schaffen wir das ?

Hallo,


Gut die Hälfte der in der Zeit der offenen Grenzen nach Europa geströmten Migranten werden voraussichtlich nicht als Flüchtlinge anerkannt. Sie sollen zurückgehen oder zurückgebracht werden, notfalls auch gegen ihren Willen – so das Versprechen der Regierungen. Doch das ist ein großer Selbstbetrug. Die relevanten Zahlen sind noch niedriger als bisher angenommen – und viel spricht dafür, dass sie bald sogar sinken werden.
Für die Zukunft ist der Befund noch dramatischer. Die Asylbewerber, deren Verfahren erst jetzt entschieden werden, stammen kaum noch vom Balkan. Und die Neuankömmlinge schon gar nicht. Sie kommen fast ausschließlich aus afrikanischen oder asiatischen Ländern, die bei Abschiebungen nicht oder nur sehr selten kooperieren.

Fast 14.000 Asylsuchende aus Nigeria abgelehnt – nur 120 in die Heimat geschickt.

Wird Europa dieser Gefahr Herr? Wenn ja, wie könnte es aussehen? Müsste nicht die libysche Verwaltung unter eine Art Protektorat gestellt werden, um einerseits die Rückkehr der „Abschüblinge“ sicherzustellen und andererseits einen menschenrechtlich akzeptablen Standard der Aufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten ?
Gruß
rakete

Hallo,
man sieht doch schon etwas von dem was geschieht.
Aus Deutschland kann man in andere Laender nicht weiterverteilen, diese 160.ooo und weitere. Andere europaeische Laender sehen Deutschland als Einfallstor, dass es zu verschliessen gilt, rund um Deutschland an den Grenzen. Und Britain meldet sich ganz aus der Verteilung ab, die sagen sogar, dass sie selbst bestimmen moechten, erst das Volk, und dann sagte es auch die Regierung.

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Pfui! Wie uneuropäisch!

Hallo!

Erst macht man ein leidlich funktionierendes Staatswesen kaputt, um sich hinterher zu beschweren, dass keine Verwaltung mehr existiert. Nach dieser Methode agieren westliche Demokratie-, Mädchenschulen- und Brunnenbringer in einem riesigen Gebiet von Nordafrika bis Afghanistan.

Gruß
Wolfgang

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Nein, die EU ist hier völlig handlungsunfähig, weil es am pol. Willen der versch. Staaten fehlt. Das gleiche gilt für D, da hier die Kompetenzen der Kreise, Länder und des Bundes sich überlappen. Deren Akteure sind haben tlw. völlig unterschiedliche Ansichten.

Theoretisch wäre es relativ simpel, vollziehbar Ausreisepflichtige, die ihren Ausreisetermin verstreichen liessen, dingfest zu machen, zentral zusammenzulegen und in grossen Gruppen zurückzuführen.

Für Nigeria würde man nur ein entsprechend aus-/umgerüstetes Schiff benötigen. Denn man muss ja damit rechnen, dass seitens der Zurückzuführenden massiv mit Gewalt versucht werden würde, die Fahrt zu verhindern.

Lagos ist die Hauptstadt Nigerias und liegt direkt am Meer.

Nun stellt Dir einmal praktisch das Geschrei (in der dt. Gesellschaft) vor, wenn man 500 Nigerianer in einer Art Gefängnisschiff (von 50 Bundespolizisten bewacht) nach Lagos verbrächte. Praktischerweise sollten es sogar zwei Schiffe sein, damit die BPol sich schon wieder per Flugzeug nach D aufmachen kann, um die nächste Ladung Passagiere auf Nr. 2 zurückzuführen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Regierung von Nigeria mitspielt, was eigentlich ihre Pflicht wäre. Hier müsste die EU mit ganz harten wirtschaftlichen und politischen Bandagen eventuellen Widerstand brechen.

Die weichgespülte Politik der EU betreibt Flickschusterei und ist dem Problem des Migrationsdrucks aus Afrika bislang nicht gewachsen. Ein Teil verklärt ihn sogar zur Chance für das alternde Europa oder sieht ihn als globale Wiedergutmachung und eine Gerechtigkeitsfrage. Und die richtig knallhart Ideologisierten sehen mit dem „Import“ von mehr Prekariat die Chance auf die Überwindung des Staates und den Beginn einer Revolution von unten. Wenn das mangels Prekariat schon in den heutigen Staaten Europas nicht mehr so recht klappen will.

Gruß
vdmaster

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Nö, Abuja ist die Hauptstadt, Lagos ist lediglich Nigerias Hafenstadt und Nigerias größte Stadt mit fast 10.000.000 Einwohnern.
https://travel.jumia.com/blog/ng/5-solid-truths-about-living-in-abuja-3051 ramses90

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Upps, Du hast recht. Lagos war bis 1991 Hauptstadt. Wahrscheinlich wurde es den Regierenden zu eng. Oder es war ihnen am Meer zu „kalt“. :smirk:

Hallo!

Das Thema Abschiebungen ist in D kein Ruhmesblatt für die Verwaltungen. Entscheidungen über Asyl oder wie auch immer begründetes Bleiberecht dauern viel zu lange. Zahllose Beamtenärsche sitzen sich dieselben breit, bevor es zu Entscheidungen und Vollzug kommt. Ob nun Anspruch auf Asyl oder nicht - es geht um Menschen. Zuweilen brauchen Behörden nicht nur Wochen oder - bereits jenseits akzeptabler Bearbeitungszeit - viele Monate, sondern Jahre und Jahrzehnte. Bevor sich irgendeiner dieser - sorry- Ärsche bewegt, werden Kinder geboren, wachsen hier auf, gehen zur Schule, werden zu Jugendlichen und dann kommen - natürlich streng nach Recht und Gesetz - beamtete Ärsche daher (ja, ich weiß, es ist ein Hasskommentar, aber verdammt noch mal berechtigt), holen eine in D geborene 14-Jährige Jugendliche aus dem laufenden Unterricht ihrer Schule, um sie sofort abzuschieben.

Gerade erst vor wenigen Minuten wurde ich in den WDR-Nachrichten auf solchen Fall aufmerksam, der kein Einzelfall ist https://www.vice.com/de/article/warum-die-abschiebung-von-bivsi-nichts-aussergewohnliches-ist

Die Entscheider und Vollziehenden sind Beamte. Ok, ich seh’ ja ein, dass solche Leute nicht denken, zum Denken offenkundig zu doof sind und fürs Denken auch nicht bezahlt werden. Ungeachtet dessen brauchen wir Wege zu deutlich schnelleren Entscheidungen. Damit meine ich nicht, statt 19 Jahren eine Verkürzung um ein Jahr, sondern Entscheidungen binnen Tagen, höchstens binnen weniger Wochen. Was länger dauert, ist Beweis von Unfähigkeit und auch Unmenschlichkeit.

Gruß
Wolfgang

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Das hängt damit zusammen, dass Abschiebungen -aus gutem Grunde- nicht mehr angekündigt werden. Die Challenge ist doch, z.B. mindst. 3-4 Personen zeitgleich zu stellen. Wenn die Tochter in der Schule ist, ist die ziemlich sicher. Die Eltern können dingfest gemacht werden, ohne dass das Kind Zeuge der festnahme und des Widerstands wird. Irrsinnsaktionen, wie z.B. der eigenen Tochter ein Messer an den Hals zu halten, sind dann zumindest ausgeschlossen.
Fest steht, die Person ist nicht aufenthaltsberechtigt, auch wenn sie die letzten beiden Schulstunden leider verpasst. Man kann den Pelz nicht waschen, ohne ihn nass zu machen.
Einig sind wir, dass anderes Klientel viel dringender abzuschieben wäre. Doch leider sind die meist gewiefter als die einigermaßen integrierte Familie mit dem Schulkind.

Gruß
rakete

Zweifellos liegen irgendwelche Notpläne bereits in den Schubläden der Entscheider Europas. Die Frage ist, ab wann die Belastung durch die Begleitumstände der Asylkatastrophe so groß wird, dass man -ähnlich wie sich die britische Premierministerin zum Terror äußerte, prüft, ob ggf. Menschenrechte eingeschränkt werden müssen.
Gruß
rakete

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Hallo!

Habe nicht den Eindruck, dass Du die Situation erfasst hast: Das 14- oder 15-jährige Mädchen wurde in Deutschland geboren, kennt also das Heimatland ihrer Eltern nicht, lebt seit seiner Geburt in D, hat hier seine Wurzeln und sein soziales Umfeld. Solche Abschiebung ist Bürokraten-Idiotie.

Ich befürworte ausdrücklich die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht. Aber die Entscheidungsgänge müssen zügig ablaufen. Die in D geborene Schülerin wird in 3 Jahren volljährig, hat überhaupt keinen Bezug zum Heimatland ihrer Eltern. Die Abschiebung solcher Menschen ist rational nicht zu begründen,

Es gibt mutmaßlich viele Fälle mit Versuchen, durch falsche Angaben ein Bleiberecht zu erschleichen. Vorausgesetzt, es handelt sich bei Entscheidern um Menschen mit einem Minimum an Verstand und Unterstützung durch Übersetzer und Zugriff zu PC und Telefon, bedarf es keiner übermenschlichen Künste, die faulen Eier zügig zu erkennen. Wer dazu zu blöde ist oder Jahre und Jahrzehnte braucht, gehört nicht auf solchen Sessel. Aber unabhängig vom ganzen Beamtenkram darf nicht passieren, dass in D geborene Menschen nach 15 Jahren abgeschoben werden.

Gruß
Wolfgang

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So ist es, ganz meine Meinung. Man soll abschieben, wer abgeschoben gehört, aber dieser Fall ist es ein Witz. Die sturen und handlungsunfähigen Behörden mögen bestehende Gesetze umsetzen. Natürlich kann man diesen Fall auch rechtfertigen, aber solche Aktionen sind unausgegoren und tragen sicher nicht zur Integrationsbereitschaft bei.

Wenn man die Telefonverbindungen nach Afrika kappt, gehen die alle freiwillig nach Hause.

Deine kranken Beiträge sind nur unglaublich. Bist du eigentlich noch ganz dicht?

Hallo,

ich bin dieser in der dt. Presse aufgestellten Behauptung einmal nachgegangen. Meiner Meinung nach hat die Presse hier falsch berichtet, indem sie eine gewichtige Information glatt unterschlug.

Sie hatte nicht angekündigt, die (universalen) Menschenrechte einzuschränken, sondern die human rights laws des UK notfalls zu ändern. Nein, das ist definitiv nicht das gleiche und auch kein unbedeutendes Detail.

Sie hat nicht gesagt, dass sie die Menschenrechtskonvention der UN aufweichen will und bislang nicht einmal, dass sie Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (keine Sache der EU) in Anspruch nehmen will. Sehr wahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen, dass einige (europ.) "Menschen"rechte für Ausländer, die als terroristische Gefahr identifiziert wurden, beschränkt werden, damit sie abgeschoben werden können.

Sie hat auch kein Wort darüber verloren, ob sie nicht nur die Gesetze des UK insoweit ändert, als dass in solchen Konstellationen die untergeordneten britischen Gerichte nicht mehr vorentscheiden können, sondern auch die Rechtskompetenz des EGMR nicht mehr akzeptieren will.

Von daher sollte erst einmal abwarten, inwieweit tatsächlich etwas geändert/eingeschränkt werden soll. In der dt. Presse kam es weitgehend so rüber, als wolle May die universale Menschenrechte (UN) einschränken. Das hat sie aber nicht gesagt oder angedeutet.

Gruß
vdmaster

Hallo Wolfgang,

hinsichtlich der Abschiebungen sind daran nicht Beamtenärsche schuld, sondern Politikerärsche. Je nach Farbe der Landes- und Bezirksregierung sind Abschiebungen nämlich schlichtweg nicht gewollt.

Hinsichtlich der Asylverfahren: blöderweise kommen Asylbewerber und Flüchtlinge nicht gleichmäßig übers Jahr und über die Jahrzehnte verteilt zu uns, sondern in Schüben und da steht die Verwaltung doch vor einem kleinen Dilemma: baut sie prophylaktisch einen Mitarbeiterstamm von der Größe einer Kleinstadt auf, der 80% der Zeit hohl dreht oder hält sie Mitarbeiter für die normale Beschäftigungslage vor und gerät völlig ins Schwimmen, wenn irgendwo auf der Welt eine Massenbewegung Richtung Deutschland einsetzt?

Im ersteren Fall säßen der Behörde nach wenigen Jahren Rechnungshöfe, Steuerzahlergewerkschaften und Journalisten im Nacken und im zweiten Fall landen die Listen mit dem Überstunden nach ein paar Tagen bei den Personalräten und bei Fehlern, die in solchen Situationen zwangsläufig passieren, stellt sich auch kein Minister oder Vorgesetzter vor die betreffenden Mitarbeiter.

Insofern ist die Kritik an den Bearbeitungszeiten zwar berechtigt, aber erstens ist eine differenziertere Betrachtung nötig und zweitens sind praktikable Lösung nicht an jeder Straßenecke zu finden.

Gruß
C.

Noch ein kurzer Nachtrag: es gibt etliche Gründe, warum Abschiebungen, die angeordnet sind, nicht vollzogen werden. Ein Grund ist eine Erkrankung des Abzuschiebenden bzw. eines engen Verwandten. In gewissen Kreisen sind enge Verwandte und Attest von Ärzten wesentlich leichter aufzutreiben als man meinen sollte.

Nehmen wir mal Dein Beispiel des Jugendlichen, das Du aufgeworfen hast: angenommen, die Sache hätte sich vor 13 Jahren abgespielt. Die Familie soll abgeschoben werden, aber die Mutter ist schwer erkrankt. Sagt zumindest das Attest. Will man das arme 6 Monate alte Würmchen mit Vater abschieben, ohne daß die Mutter mitkommen kann? Will jemand eine schwer kranke Frau abschieben? Oder will etwa jemand das Attest eines Arztes in Frage stellen? Oder sollen die Bezirksregierungen eine Heerschar von Amtsärzten vorhalten?

Nachdem die Mutter glücklicherweise von ihrer schweren Erkrankung genas, erkrankte ärgerlicherweise der Vater, dann die Großmutter, die für das inzwischen zwei Jahre alte Würmchen das ein und alles war. Danach erwischte es den Großvater, die andere Großmutter, wieder die Mutter, dann noch eine Großmutter, den dritten und vierten Großvater, eine sehr liebenswürdige Cousine siebten Grades, mit dem sich das frischgebackene I-Dötchen bestens versteht usw. usf.

Ich will damit nicht sagen, daß es sich speziell in diesem Falle so verhielt, aber solche Fälle gibt es. Und natürlich kann man nicht erwarten, daß die zuständigen Mitarbeiter für ihre Fälle ellenlange Wiedervorlagelisten erstellen und pflegen, um zu wissen, wo sie wann nachfragen müssen, um zu sehen, ob das Attest verlängert wurde oder ob eine andere Person aus dem Haushalt/der Familie erkrankt ist.

DIe waren noch niemals Teil des Verteilungsplans nach Quoten, der übrigens nicht von der EU beschlossen wurde, sondern von der Innenministerkonferenz des Europäischen Rates. Diese Entscheidung ist aber zudem überhaupt nicht bindend, weil auch die EU-Richtlinien hierfür von freiwilliger Teilnahme ausgehen. :hushed:

Zu den EU-vertraglichen Sonderregeln des UK gehört insbesondere seit Beginn die Asylpolitik.

Gruß
vdmaster

Das ist aber gerade keine Sache der Beamten. Das ist Sache der Politik. Und da blockieren einige wo sie nur können, um möglichst alle im Land zu „behalten“. Beamten kann man allenfalls vorwerfen, dass sie zuviel von Kann-Optionen Gebrauch machen, um dem absehbar erfolgenden Empörungsdruck auszuweichen. Dieser Druck wird von Teilen der Politik in Zusammenarbeit mit NGOs gezielt aufgebaut.

Und wenn bereits das lumpige Attest eines gewöhnlichen Hausarztes ausreichend ist, um eine Rückführung auszusetzen, dann platzt die Abschiebung absehbar. Oder meinst Du etwa, dass NGOs keine Listen von Hausärzten haben, die Gefälligkeitsatteste verteilen? Und schon ist die nächste Duldung für u.U. sechs Monate gesichert.

Das ist Nonsens. Denn allein die Einspruchsmöglichkeiten sorgen für Verzögerungen von Monaten/Jahren. Das hat mit Unfähigkeit nichts zu tun, sondern mit einem Ungleichgewicht zwischen der Anzahl von Entscheidern (in Verwaltung und Justiz) und der Anzahl der Asylbegehrenden. Es gibt schlicht genug geeignetes Personal, um die Fallzahlen zeitnah abzuarbeiten. Die Ausbildung aber dauert Jahre und die Anzahl, die man von anderen Behörden entleihen kann ist überschaubar.

Es ist immer noch der pol. Unwille, der eine Straffung des Ablaufs in dem von Dir geforderten Sinne blockiert. Und Du wählst im September auch eine der beiden Parteien, die hierfür (über den Bundesrat) hauptverantwortlich ist.

Gruß
vdmaster

Sie sind vielleicht nicht an jeder Straßenecke zu finden, aber durchaus schon vorgeschlagen. Leider werden sie von Politikern (Einfärbung der „üblichen Verdächtigen“) im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Kompetenz (Bundesrat) fast ausnahmslos blockiert.

Und falls dann doch einmal ein Bundesland aus dem Bundesparteigleichschritt ausschert (bspw. BaWü), dann wird erwartungsgemäß ins nächste Wahlprogramm geschrieben, dass man alle Verschärfungen rückgängig machen will. Oder es wird (Linkspartei) gleich der totale Offenbarungseid geleistet und man schreibt ein „Bleiberecht für Alle“ in das Wahlprogramm. :rage:

Wir unterstützen die Forderungen nach einem sofortigen Stopp der Abschiebungen und nach einem Bleiberecht für alle. S.9.

Gruß
vdmaster