Abwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

wie läuft das mit den Abwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung eigentlich vorschriftsmäßig. Mir ist nur bekannt, dass die Wasserkosten und Abwasserkosten immer zusammen angegeben werden und also auch zusammen auf die Haushalte aufgeteilt werden.

Nun ist aber in der NKA eines Bekannten der Wasserverbrauch und der Abwasserverbrauch nicht identisch und nach genauerer Nachprüfung habe ich festgestllt, dass die Wasserkosten die von 2017 sind, aber die Abwasserkosten die von 2016. Ich halte das doch zumindest für fragwürdig, denn es ist immerhin der größte Posten in der Abrechnung und die Differenz liegt bei 47,6 %. Theoretisch könnte es ja sein, dass in dem einen Jahr da z. B. 24 gewohnt haben und in dem anderen Jahr nur 12. Also fair ist das definitiv nicht.

Ich finde es ja schon schlimm genug, dass der Wasserverbrauch über die Wohnfläche aufgeteilt wird, sodass die alleinstehende Witwe mehr zahlt als die dreiköpfige Familie.

das ist korrekt. Der Abwasser"verbrauch" wird anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt. Mir ist bei Privathaushalten nur die Formel: „Frischwasser=Abwasser“ bekannt…Ausgenommen wenn es eine Zusatzwasseruhr für zB. Gartenbewässerung gibt.

JA wenn es zB. nur eine Wasseruhr für ein MFH gibt.

Wie schon gesagt: Wenn es eine zweite Wasseruhr für zB.Gartenbewässerung gibt. Dabei ist aber naturgemäß der Frischwasseranteil größer als der Abwasseranteil

Steht aber alles in der Abrechnung des Wasserversorgers der dem Vermieter vorliegt.

das sollte eigentlich so nicht sein…Was geben denn die Abrechnungen in der Vergangenheit her?

Nebenbei: Kosten zu vergleichen ist immer etwas wackelig…Vergleichen lässt sich nur der Stand auf der Wasseruhr

Es gibt auch Modelle wo es nach Personenzahl geht…ab da kann man einen Haushalt mit zwei Teenies und einen Haushalt mit 2 Babys auch nicht vergleichen.
Gerecht ist nur eine separate Wasseruhr für jede Wohneinheit!

Gruß

Einsicht in die Kostenabrechnung des Wasserwerks verlangen welches Euch versorgt und dann vergleichen.
Die Abrechnung von 2016 ist inzwischen hinfällig die hätte dem Mieter spätestens Ende 2017 orgelegt werden müssen. https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/rechte-pflichten/aktuelle-urteile/frist-nebenkostenabrechnung.html ramses90

Das ist aber immer noch nicht so eine krasse Benachteiligung wie die Einzelperson in ´ner 100 Qm Wohnung und der 3 Personenhaushalt in 65 Qm und dann u.U. auch noch mit Baby.
Da hat der Gesetzgeber ´nen groben Bock geschossen! ramses90

Hallo,
bei uns gibt es nicht nur den Posten Abwasser sondern auch es wird auch die „Schmutzwasserkosten“ berechnet, die von oben kommen und dann vom Grundstück in dieKanalisation abfliessen, also nicht über die Wasseruhr. Wenn ich mich richtig erinne, dann geht das nach Quadratmetern der Dachfläche und der Satz wird von der Stadt (Gemeinde) per Bescheid im voraus festgelegt - könnte es etwas damit zu tun haben - nur so, als Gedanke.
Gruss
Czauderna

auch Regenwasser Abgabe genannt
nicht Kosten, das hoerte sich teuer an

Also Niederschlagswasser ist das nicht, das gibt es seperat und wird über die Fläche berechnet. 211,70 für 145 Quadratmeter.

Der eine Verbrauch ist bei 565, der andere bei 834 Kubikmetern. Einen Gartenzähler gibt es nicht. Die Wasserrechnung ist vom 21.02.2018. Die Abwasserrechnung vom 10.01.2017.

Wie das vorher war, kann ich nicht sagen, da mir alte Abrechnungen nicht vorliegen.

Im Mietvertrag steht übrigens, dass die Wasserkosten nach einem Maßstab umgelegt werden, der dem unterschiedlichen Verbrauch der Mietparteien Rechnung trägt. M. E. ist das nicht gegeben, wenn man die Wohnfläche benutzt…

Das hätte man auch gleich mit schreiben können! Dann ist ja alles richtig gelaufen und mein Hinweis auf den verfall der Rechnung wegen zu später Erstellung wäre hinfällig gewesen.

Das nützt aber nichts weil eine Änderung der derzeitigen Regelung nur möglich wäre wenn alle Mietparteien damit einverstanden sind. ramses90

Für das ganze Haus oder für die 145-qm-Wohnung???

Das ist arg ungenau. Er muss schon den Verteilungsschlüssel angeben, da bin ich mir ziemlich sicher.

145 ist die Grundfläche, insgesamt 12 Wohnungen.

Meine Frage war, ob der angegebene Verbrauch sich auf das ganz Haus oder auf die einzelne Wohnung bezieht. Dass es ein Mehrfamilienhaus ist, habe ich verstanden, deshalb die Nachfrage.
Wobei die 145 qm dann wohl die Grunfläche des Hauses sind, wie groß ist die Wohnung? Die Frage wegen des Verbrauchs bleibt.

Ich finde nicht, dass das so in Ordnung ist, den Mietern erst jetzt die Abwasserkosten für 2016 in der Nebenkostenabrechnung für 2017 zu berechnen und in einem Jahr die für 2017. Wenn man in 2017 eingezogen ist, soll man also den Abwasserverbrauch der Vormieter zahlen?

Die Rechnung ist aus Januar 2017, es wäre ohne weiteres möglich gewesen, die Abwasserkosten von 2016 auch in der Nebenkostenabrechnung für 2016 abzurechnen, die im November 2017 kam.

Das ist der Verbrauch des ganzen Hauses, die größten Wohnungen sind 64 m^2, die anderen 4 mal 2 sind wohl viel kleiner.

Ach, ok, dann könnte das passen.
Also, was genau steht nun im Mietvertrag bzgl. des Verteilungsschlüssels?

Siehe auch allgemein hier: https://www.finanztip.de/nebenkostenabrechnung/

Was den Zeitpunkt der Abrechnung angeht, sehe ich das auch so wie du, ich weiß auch gar nicht, falls der Einzug tatsächlich erst 2017 war, ob das überhaupt zulässig ist, das müsste mit dem Vormieter abgerechnet werden.

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Ich hatte es so verstanden, dass der Mieter die Rechnung Abwasser 2017 erhielt und die Rechnung Wasser 2018.
Also hat der Mieter erst 2018 beide Rechnuneng erhalten?
Wenn ja, dann ist die Wasserkostenabrechnung für 2017 rechtens, die Abwasserrechnung für 2016 hingegen nicht!


Widerspruch wegen Fristversäumnis § 556 Abs. 3 BGB einlegen ramses90

Also besagter Mieter wohnt da schon seit Jahren und hat die Abrechnungen bislang immer hingenommen, aber es gibt bestimmt jemanden, der da 2017 eingezogen ist, allein in diesem Jahr gab es mindestens fünf neue Mieter.

Im Mietvertrag steht:

Soweit in Absatz 6.4.3 nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung für das Kalenderjahr nach dem Verhältnis der Wohnflächen.

(6.4.3.1) Die Umlage der Grundgebühren für den Breitbandkabelanschluss erfolgt nach der Anzahl der angeschlossenen Wohnungen.

(6.4.3.4) Die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung werden gemäß § 556a BGB nach einem Maßstab umgelegt, der dem unterschiedlichen Verbrauch der Mietparteien Rechnung trägt.

Also fast alles wird nach Wohnfläche aufgeteilt außer Kabelanschluss und Schornsteinreinigung.

Ich hab das ganze jetzt noch weiter geprüft, soweit ich es entziffern konnte, die ganzen Gesamtkosten stehen in einer Tabelle, ausgedruckt auf einem Blatt Papier in einer winzigen Schrift, selbst für mich, schwer zu lesen. Mein Bekannter (62) konnte das auch überhaupt nicht lesen.

Zum Beispiel liegt die Müllgebühr bei 2335,20 €. Das sind die Kosten für sieben Tonnen. Ich frage mich nur, wo die siebte Tonne stehen soll. Laut meinem Bekannten gab es immer schon sechs Tonnen…

Und zu den Posten Reinigung, Grünanlagenpflege, Pflege der Außenanlagen, Hausmeister, Winterdienst, ND (was auch immer das sein soll) gibt es keine Rechnung, sondern da stehen einfach nur irgendwelche Beträge. Ich weiß nicht, was „Außenanlagen“ anderes sein sollen als „Gartenanlagen“.

Ich glaube nun auch zu wissen, warum der VM das so macht. Die Abwasserkostenrechnung ist in einem mit den anderen Gebühren der Stadt: Niederschlag, Grundsteuer, Straßenreinigung und Müll vom Januar 2017. Und diese Kosten sind dann auch tatsächlich für 2017, da sie ja nicht verbrauchsabhängig sind.

Finde ich aber dennoch nicht in Ordnung.

Die Nebenkostenabrechnung für 2016 kam ja fristgerecht, nur wurden da die Abwasserkosten von 2015 berechnet (nehme ich doch jetzt mal stark an). Und die könnte man dann ja noch anpassen?