Account löschen, wegen Markeneintragung?

Hallo zusammen,

ich habe eine eher rechtliche Frage:
Ich habe seit 2007 auf deviantART (Künstler-Plattform) einen Account angemeldet. Vor ein paar Wochen hat mir ein anderer User jetzt eine Nachricht geschrieben, dass er eine eingetragene Marke hat und Copyright, die genauso lautet wie mein Nickname. (seit 2004)

Ich biete über den Nickname meine Dienste als Designer/Coder an und er ist im Bereich Software tätig.

Er hat mich nun in der Nachricht dazu aufgefordert, meinen Account und alle meine Werke zu löschen, ansonsten würde er einen Anwalt einschalten.

Ich weiß nun nicht, ob ich meinen Account deshalb tatsächlich löschen muss oder ob der weiterhin bestehen kann.

Kann ich hier einen Nachweis fordern oder muss mir das sogar über den Postweg geschrieben werden? Oder riskiere ich, wenn ich den Account nicht lösche, dass ich eine Geldstrafe zahlen muss.

Er hat in der Nachricht sehr offiziell geschrieben und sagt, dass dies ein „written cease-and-desist letter“ ist, und er wirkt sehr ernst.

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten.

Kostet es eigentlich Geld, wenn man sich seinen „Namen“ als Marke eintragen lässt, oder ist das kostenlos?

Viele Grüße!

Tut mir Leid, hab mich damit noch nie befasst und kann auf die Schnelle keine vernünftige Antwort geben!

Hallo impersonaler,
lasse Dir die Eintragung der Markenschutzrechte vorlegen. Wenn diese vorhanden sind (wovon ich ausgehe, denn er wird erwarten, dass man das nachprüft)- schnellstmöglich den eigenen Account abmelden. Ansonsten kommen auf Dich noch die Rechtsanwaltkosten zu, zumal Du ja schon eine Unterlassungserklärung hast.

Am besten einen verwechslungsfreien neuen Account anmelden und beim Patentamt anmelden. Kostenpunkt 2009,
Patentamt 290 €
Patentanwalt 239 €

Gruß
Akademie der Wohnungseigentümer

Vielen Dank für deine Antwort!

Mein eigenes Gewerbe hat einen anderen Namen, das hätte ich vielleicht noch erklären sollen. Nur mein privater Account auf deviantART, auf dem ich zu meinen Diensten verweise, hat diesen besagten Namen, der als Marke eingetragen ist.

Gilt seine Nachricht auf der deviantART-Plattform bereits als eine Unterlassungserklärung?

Wenn ich mir die Eintragung der Markenschutzrechte vorlegen lasse, kann es dann schon sein, dass ich irgendwie Geld bezahlen muss? Oder ist das völlig legitim? Also laufe ich da irgendwie in die Gefahr eine Strafe zu erhalten, nur weil ich diesen „Beweis“ haben möchte oder ist er dazu verpflichtet mir diesen Beweis vorzulegen und hat dann nicht das Recht von mir eine Strafe zu verlangen?

Das ist ja alles sehr teuer. Da ich Kleinunternehmer bin lohnt sich diese Eintragung für mich gar nicht, gibt es da keinen anderen, kostenlosen Weg?

Wenn derjenige mir bei deviantART nicht mehr antwortet, kann ich diese Sache dann vergessen, oder nicht? Ich habe ihm nämlich eine Nachricht zurückgeschrieben, in der ich ihm die Situation erkläre, dass dies mein privater Account ist, und dass ich ihn gerne behalten würde aufgrund der großen Aktivität. Ich habe aber dabei geschrieben, dass ich den Account, wenn er es trotzdem verlangt, natürlich lösche. Er hat mir ca. vor 5 Monaten diese Nachricht geschrieben (ich habe sie jetzt erst gelesen) und weiß nicht, wie aktiv er ist.

Ich finde das ganze sehr traurig, da ist man bei einer Plattform angemeldet und muss seinen Nickname löschen, weil irgendeine unbekannte Firma angeblich die Markenrechte hat. Wenn ich ein Gewerbe auf diesen Namen hätte, was ich ja nicht habe, würde ich das ja noch verstehen.

Freundliche Grüße

impersonaler

Tut mir leid, davon habe ich überhaupt keine Ahnung (ich wundere mich manchmal dass ich ausgewählt werde als Experte - wenn überhaupt kenne ich mich nur im WEG-Recht aus, also was Wohneigentümergemeinschaften angeht…)

Hallo,

das ist wirklich eine sehr interessante Frage, aber leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Ich hoffe, dass jemand anders mehr dazu sagen kann.

Hallo impersonaler

Hm, schwierige Frage. Grundsätzlich kann es schon sein, dass dein Benutzername das Markenrecht des anderen Users verletzt. Ihr seid jedenfalls im selben Bereich tätig, also würde ein allfälliger Markenschutz auf dein Angebot zutreffen.

Man müsste aber z.B. wissen, wo die Marke registriert ist. Denn eine registrierte Marke gilt nicht automatisch weltweit. Daher müsste er die Existenz der Marke m.M.n. nachweisen. Allenfalls findest du den Namen auch in einer Marken-Datenbank im Internet und kannst das selber nachprüfen.

Was du sicher nicht musst, ist, all deine Werke zu löschen. Du müsstest einfach schauen, dass der betreffende Name nicht mehr auftaucht, d.h. z.B. das Konto umbenennen und allfällige Wasserzeichen in Bildern o.ä. ändern…

Zu den möglichen Rechtsfolgen (Schadenersatz, Geldstrafen/Bussen etc.) möchte ich hier keine Stellung nehmen, da dies von Land zu Land unterschiedlich sein kann und somit davon abhängt, welches Recht auf den Sachverhalt anwendbar ist. Jedenfalls aber denke ich, dass eine Aufforderung per E-Mail nicht ausreicht, dies zumindest nach Schweizer Recht.

Das Eintragen einer Marke kostet tatsächlich Gebühren, i.d.R. die Eintragung für eine bestimmte Zeit (Schweiz z.B. 10 Jahre) und ggf. für die Verlängerung.

Gruss
Stefan

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Namensrecht gegen Markenrecht
Hallo alleine,

ich bin eigentlich fuer URHEBERRECHTLICHE Abmahn-Abzocke zustaendig, aber als Webdesigner weiss ich trotzdem bissl was. Ganz vorab muss klar sein: am besten gehst Du zu nem Anwalt.

Das Folgende ist also keine RECHTS-Beratung, sondern beruht auf meiner persoenlichen Arbeits-Erfahrung.

Ob fuer Nicknames das Namensrecht gilt, ist umstritten, es KANN aber gelten.

Da Du den Namen auch beruflich nutzt, KANN er sogar markenrechtlichen Schutz haben, denn Markenschutz entsteht durch Benutzung.

Dann kommt es drauf an, wer die aelteren oder staerkeren Rechte hat. Vor Gericht ist aber alles offen: eine Unterwaesche-Marke musste mal Geld zahlen fuer ihren Namen als Domain, ein Autohersteller hat seinen Namen rausgeklagt, obwohl der bisherige Inhaber mit Familiennamen so hiess wie die Automarke.

„Cease and desist“ ist IMHO ein Hinweis auf nen auslaendischen Hintergrund und das ist ein Hinweis auf ne moegliche Abzocke - den Ausdruck gibt es naemlich nur im angelsaechsischen Recht, und hier in Deutschland kann er sich damit den Popo putzen. In Deutschland gibt es ABMAHNUNG, punktum.

Wenn Du den Namen erst seit 2007 verwendest, fuerchte ich, ist Deine Position recht schwach - Du hast dann zwar unabsichtlich und unvermeidbar sein Markenrecht beeintraechtigt, aber MARKENRECHTLICH gesehen, ist er IMHO im Vorteil. Das ist aber nicht das einzige Recht. Zum Beispiel koennte es sein, dass gar keine Verwechslungsgefahr besteht (Maschinenteil-Hersteller hat keinen Anspruch drauf, dass eine Schokopraline nicht aehnlich heisst wie seine Marke), aber OB es da ne Verwechslungsgefahr gibt, das ist eben ne Frage fuer ein Gerichtsverfahren.

Ein Problem: derartige Konflikte gibt es im Internet buchstaeblich zu Millionen. Und es ist wirklcih die Frage, ob ich eine Marken-Recherche beim Patentamt starten muss, ehe ich mir einen Fantasie-Nickname aussuche.

DIESE RECHTSFRAGEN SIND UNGEKLAERT, SIE ZU KLAEREN, IST TEUER.
ICH EMPFEHLE, DEINEN NICK ZU AENDERN - AUSSER, ER IST WIRTSCHAFTLICH WICHTIG.

Beispiel: wenn Dein Lebensunterhalt von dem Nickname abhaengt und Du gut verdienst, lohnt sich der Rechtsstreit vielleicht.

Bei Anspruechen auf Unterlassen gibts leider meist keine Rechtsschutz-Versicherung, dh Du zahlst selber.

Wenn die andere Seite Dich auffordert, irgendwas zu unterschreiben, MUSST Du zum Anwalt; andernfalls lebst Du gefaehrlich.

Die Eintragung einer Wortmarke („Name“) beim Patentamt kostet ca EUR 600.-

Viele Gruesse & viel Erfolg & gute Nerven!
Veranda

Hallo impersonaler,
das wird mir jetzt doch zu kompliziert. Die Akademie ist mehr geschult auf das Wohnungseigentumsrecht.

Am besten auf weitere Antworten warten oder gleich ein Beratungsgespräch beim RA vereinbaren. Kostet zwar etwas, aber weniger als „reinzurauschen“ mit den Folgekosten. Außerdem weißt Du nach solchem Gespräch, was Fakt ist.

Viel Glück
Akademie der Wohnungseigentümer

Hallo Stefan,

vielen Dank für deine Antwort.

Seine Marke ist anscheinend in Kanda eingetragen. In welcher Datenbank kann ich das denn nachgucken?

Muss ich denn beispielsweise meine Werke löschen, wenn irgendwo ein kleiner Verweis steht: „Copyright 200x by tobimo“?

Eine Namensänderungen ist nämlich auf der Plattform leider nicht möglich.

Leider antwortet mir diese angebliche Firma auf der deviantART-Plattform nicht mehr. Was mache ich nun? Sollte ich das vorsichtshalber trotzdem löschen oder soll ich auf eine Antwort warten? Ich habe ihn ja gefragt, ob der Account nicht bestehen kann, wenn ich meine Dienste als Internet-Dienstleister dort nicht mehr anbiete.

Ich bin in der Sache leider total überfordert, da ich nicht weiß, wie die Rechtslage ist, und derjenige mir auch nicht mehr antwortet.

Was erschwerend hinzu kommt ist ja, dass dies eigentlich ein privater Account ist. Mein Gewerbe ist nämlich auf einen anderen Namen angemeldet. Der Name um den es geht ist eigentlich wirklich mein Nickname und hat nichts mit meinem Gewerbe zu tun, eher ein Spitzname aus Vor- und Nachnamen…

Hallo Veranda,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich benutze den Namen ja nicht direkt beruflich, mein Gewerbe hat ein anderes Name.

Was meinst du mit Abzocke?

Wirtschaftlich wichtig ist er nicht wirklich, da dies nicht meine Haupteinnahmequelle ist, hauptberuflich bin ich noch Schüler und viele Kunden kommen tatsächlich über diesen deviantART-Account. Wirtschaftliche Einbußen befürchte ich also auf jeden Fall. Andererseits bedroht er nicht meine Existenz, eher meinen Nebenverdienst.

WIe sieht das denn mit Kosten aus? Wenn der Kontakt mir nun auf deviantART auf meine Rückfrage (ob ich den Account nicht weiterhin behalten kann, wenn ich meine Dienste dort nicht mehr anbiete, sondern dies auf einen neuen deviantART-Account unter anderem Namen auslagere), mir keine neue Stellungnahme schreibt, laufe ich dann in die Gefahr, dass ich zahlen muss?

Könnte der nächste Schritt also sein, dass ich direkt eine Strafe zahlen muss oder geht das so einfach nicht? Müsste er mir vorher einen Beweis vorlegen oder mich zumindest schriftlich darum bitten?

Weil er mir vor 5 Monaten geschrieben hat und ich erst jetzt geantwortet habe, frage ich mich sowieso, ob seine Firma, die übrigens auch nicht bei Google zu finden ist, tatsächlich existiert bzw. wir da überhaupt irgendwie uns in die Quere kommen.

Freundliche Grüße,
impersonaler

Ab zum Anwalt mit Dir
Hallo impersonaler,

mit „Abzocke“ meine ich: Konflikte im WWW zwischen Nicknames und Firmen sind buchstaeblich millionenfach vorhanden. Derartige Abmahnungen sind noch neu, soweit ich weiss, lief da bisher noch keine Massen-Abmahnung.
Zu klaeren ist da vermutlich der Konflikt zwischen Namens- und Markenrecht, sowie die Frage der Verwechslungsgefahr.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen wuerde ich aber annehmen, dass der Inhaber des aelteren Rechts - also Dein Gegner - bessere Chancen vor Gericht hat, vor allem dann, wenn beide Parteien den Begriff / die Wortmarke kommerziell nutzen.

Komisch bzw. verdaechtig finde ich halt, dass Dein Gegner „cease and desist“ schreibt - das ist, als waere er ein auslaendischer Abzocker. Abzock-Anwaelte aus Deutschland schreiben naemlich „ABMAHNUNG“. Verdaechtig ist auch, dass Du die Firma nicht in Google finden kannst … das alles riecht nach einem, der einfach mal schnell nen Schreckschuss probieren wollte.
Du kannst aber nicht sicher sein.

Es kommt auch darauf an, ob Dein Gegner sich bereits anwaltlich vertreten laesst oder nicht.

Im ZWEIFEL wuerde ich den Nickname immer aendern, und zwar gegen einen moeglichst originellen Begriff.

Auf keinen Fall wuerde ich einfach nix aendern und wie bisher weitermachen.

Mein Rat ist: zeig das Schreiben einem Anwalt. Und sag dem Anwalt von Anfang an, dass Du einen Rechtsstreit vermeiden willst.

Ganz wichtig ist: NIE einfach eine so genannte „Unterlassungserklaerung“ unterschreiben, ohne mit nem Anwalt gesprochen zu haben - das kann eine echte Falle sein.

Da es Dir anscheinend doch Sorgen macht, rate ich Dir wirklich, geh zu ner Kanzlei; die 200 Euro Erstberatung investierst Du halt. Aber danach weisst Du Genaueres.

Viele Gruesse,
Veranda

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Hallo Veranda,

vielen Dank für deine Antwort.

200 Euro Beratungskosten für einen Schüler sind dann doch relativ viel auf den ersten Blick.

Die wichtigste Frage für mich ist halt, ob der nächste Schritt meines Gegners sein könnte, dass ich eine „Strafe“ zahlen muss. Oder ob der nächste Schritt meines Gegners erstmal ein Bescheid per Post sein muss oder er mir zumindest online den Nachweis dafür geben muss? Ich möchte nämlich nicht das Risiko eingehen, dass ich dann eine Strafe zahlen muss. Andererseits würde ich gerne seine Antwort abwarten, ob ich den Nickname unter rein privater Nutzung nicht weiterverwenden kann oder/und einen Nachweis sehen.

Meinst du mit einem „Schreckschuss“, dass diese Firma eventuell gar nicht existiert und dies nur ein Versuch ist meine Popularität auf dieser Plattform einzuschränken?

Wo kann ich denn im Internet diese „Markeneintragung“ überprüfen?

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!

Was sind eigentlich diese Abzock-Anwälte bzw. diese Massen-Abmahnungen? Das scheint bisher an mir vorbeigegangen zu sein.

Bin sehr unwissend auf diesem Gebiet, ist das erste Mal, dass ich mit sowas in Kontakt komme.

Sorry, keine Ahnung.

Anwaltskosten…
Hallo impersonaler,

Vorab mal eines: die Abmahn-Abzocke gibt es in Deutschland nur deshalb, weil bei uns - als einzigem Land Europas - die Erstabmahnung so teuer ist.

Dadurch entsteht die Situation, dass es meist billiger ist, zu zahlen, als sich zu wehren.

Wer also ins Fadenkreuz eines Abmahners geraet, moechte meist einfach schnell das Problem los werden; und da ein Rechtsstreit teuer ist, und es fuer Unterlassungsansprueche meist keine Rechtsschutzversicherung gibt, meinen viele, das Problem durch Nachgeben vom Hals zu haben.

Leider ist man dabei meist erst richtig in der Falle. Unterlassungserklaerungen ohne Anwaltsberatung zu unterschreiben, ist sehr gefaehrlich (kann Dich ruinieren); und die Adressen nachgiebiger Schnell-Zahler werden natuerlich weiterverkauft. Tatsache ist, dass seltsam viele Sofortzahler nach der ersten noch MEHRERE Abmahnungen erhalten. Drum raten wir Anti-Abmahner meist, sich zu wehren.

So. Des war leider nur die Vorrede.

Zu Deinem Fall: Die Fakten reichen so nicht aus, und BITTE poste nicht Deine private Korrespondenz auf Wer-weiss-was.

Du kannst natuerlich abwarten.

Rechtswirksam hingewiesen hat Dich Dein Gegner, dafuer gibt es kein Form-Erfordernis. Die Nachricht hat Dich ja auch erreicht.

Fraglich ist, ob er eine FRIST gesetzt hat oder eine SANKTION angekuendigt hat. Wenn die Frist ablaeuft, also verfristet, kann eine Rechtswirkung eintreten - aber wie die aussieht, kann Dir nur ne Anwaltskanzlei sagen.

Schau, es ist IMHO recht einfach.
Wenn Du auf keinen Fall was zahlen willst und die Gegenseite kein Geld will und Du auch nichts unterschreiben sollst, dann AENDERE EINFACH DEINEN NICK.

Aus meiner persoenlichen Erfahrung kann ich Dir nur raten, UNBEDINGT ETWAS ZU UNTERNEHMEN.

Die Alternative zur Aenderung Deines Accounts ist naemlich ganz eindeutig der Gang zur Anwaltskanzlei, was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.

NICHTS TUN ist bei Abmahnern und Abzockern immer sehr gefaehrlich, und das laesst Dich auch vor Gericht schlecht aussehen.

Nach der Wortmarke Deines Gegners kannst Du kostenlos recherchieren unter:

http://www.dpma.de/patent/recherche/index.html

Das DPMA kann man uebrigens auch anrufen, die sind recht freundlich.

Aber nochmal: es fuehrt kein Weg dran vorbei, unternimm was. Das ist mein letzter und einziger Rat dazu. Namen wechseln oder Anwalt; Nichtstun ist echt gefaehrlich, und darum rate ich davon dringend ab. Schliesslich ist da draussen jemand, der denkt, er haette Ansprueche gegen Dich - oder dass er Dich abzocken will, oder beides.

Ich an Deiner Stelle waer schon lang beim Anwalt.
Wenn ich die Kohle nicht haette, haett ich an Deiner Stelle den Namen schon lange geaendert.

Ach ja: FALLS Du den Namen aenderst, schreib dem andern keine Antwort. Mit Antworten an den Gegner sollte man sowieso vorsichtig sein. Die goldene Dreier-Regel: nichts versprechen, nicht luegen, nicht drohen.

So. Und nochmal, das hier ist keine Rechtsberatung, sondern meine Berufserfahrung. Fuer Rechtsberatung musst Du zur Anwaltskanzlei.

Viele Gruesse, viel Erfolg und MACH WAS!

Veranda

1 Like

Hallo impersonaler

Hm, zum Teil gibt es Online-Datenbanken mit den eingetragenen Marken. Bei Kanada weiss ich das aber nicht.

Was jedenfalls nicht genügt, ist der Vermerk „copyright XY“. Dieser schützt höchstens das Werk selbst, das damit bezeichnet ist, aber nicht die Marke, für die das Copyright beansprucht wird. Auch das Zeichen „TM“ (Trademark) ist nur ein Hinweis darauf, dass eine Marke eingetragen sei, und entfaltet für sich alleine grundsätzlich keine Rechtswirkungen. Diese ergeben sich erst aus der Eintragung selbst.

Wenn er sich auf deine Nachfrage nicht mehr meldet, kann er es eigentlich nicht allzu ernst meinen. Solange nichts mehr weiter kommt, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Falls er wirklich darauf besteht, dass der Name geändert wird, würde ich schon dazu tendieren, zur Sicherheit den Namen zu ändern. Ich würde meinen, dass das gehen sollte, wenn du dich an den Benutzerservice der Seite deviantART wendest und ihnen den Sachverhalt schilderst. Erstens hat die Seite sicher kein Interesse, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden (was auch möglich wäre), zweitens glaube ich nicht, dass das technisch unmöglich wäre. Drittens will die Seite dich ja als Nutzer vielleicht nicht verlieren. :smile:

Wenn du den Namen behalten möchtest, aber deine Dienstleistungen über den Account nicht mehr anbietest, sollte das m.M.n. auch möglich sein. Die Marke bezieht sich ja immer auf einen bestimmten Tätigkeits-/Produktbereich, und wenn du gar keine Produkte/Dienstleistungen mehr anbietest, verletzt du im Normalfall auch keine Marke. Hier kann es aber sein, dass im internationalen Recht unterschiedliche Regelungen bestehen.

Dass dein Gewerbe anders heisst als dein Account ist insofern eher ein Vorteil, da du mit dem Gewerbe selber ja auf der sicheren Seite bist.

Gruss, Stefan

Hallo Veranda,

vielen, vielen Dank für deine Antwort!

Also das ganze wird immer mysteriöser.

Er schreibt mir, „Unauthorized use of the … name and brand will be prosecuted to the fullest extend of the Canadian law. Unless full compliance to this request is accepted we will pursue with the lawyers for using our corporation’s name without explicit permission and written documentation.“

Andererseits antwortet er mir in deviantART nicht mehr.

Und das merkwürdigste ist, dass ich ihn hier auf der Such-Seite:
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?wind…
Ich muss meinen Nickname doch bei „Titel“ eingeben, oder? Es wird nämlich nichts gefunden. Kann das damit zusammenhängen, dass er die Marke in Kanada eingetragen hat?

Ich hab mich nämlich bei sehr vielen Plattformen mit diesem Nickname angemeldet und dann müsste ich ja überall meine Accounts löschen? Das ist ja der Wahnsinn. Was für einen Nickname kann ich denn benutzen, damit mir sowas nicht passiert? Ansonsten muss ich ja in 2-3 Monaten bei der nächsten Nachricht wieder meinen Nickname löschen?

… Ein sehr schlechter Zustand, dem man hier ausgesetzt ist.

Für mich ist das absolutes Neuland.

Eine Frist hat er mir nicht gesetzt!

Kann der nächste Schritt also durch aus eine Strafe sein?

Ich weiß nämlich absolut nicht, wie das rechtlich aussieht. Wenn der Gegner mir zuerst einen Beweis dafür vorweisen muss, bzw. mir erst mal wieder antworten muss, dann würde ich abwarten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

Wenn der nächste Schritt aber eine Strafe sein kann, dann würde ich sofort bezahlen.

Weißt du das vielleicht auch? (also ob der nächste Schritt direkt eine finanzielle Strafe sein kann)

Mensch, KANADA… Stress…
Hey impersonaler,

ehm… also, zuallererst mal: wenn Du eine Rechtsfrage hast, solltest Du als allererstes klaeren, in welchem LAND die Sache sich abspielt. Hier auf wer-weiss-was denkt man natuerlich, es geht um deutsches Recht.

Dein Gegner kommt aus KANADA *nerv* da brauch ich natuerlich nicht gross was von deutschem Abmahnrecht zu schreiben.

Und NATUERLICH kann man eine in KANADA angemeldete Marke beim Deutschen Patentamt nicht finden, genauso wie das chinesische Patentamt nix von Marken weiss, die in Groenland angemeldet sind…

Ich hab allerdings auch mit Kanada etwas Erfahrung. DAs Recht ist unserem aehnlich, allerdings softer bei Erst-Verstoessen. Generell gibt es in diesem Bereich unendliches Konfliktpotenzial.

Was Du da hast, ist Kanadisches Markenrecht. Da muesste IMHO erstmal geklaert werden, wie weit die Marke gilt. Damit eine Marke in Deutschland gilt, muss sie naemlich hier auch angemeldet werden.

Anders kann es auf internationalen Plattformen sein.
Das bringt mich zur Frage: in welcher Sprache bewegst Du Dich denn? Und: richtet sich die Plattform ans internationale Publikum oder an ein regional begrenztes?

Du bist hier in nem Bereich, in dem noch gar nichts geklaert ist, weltweit nicht.

Und da hilft Dir auch ein deutscher Normal-Anwalt nix, damit muesstest Du zu ner Spezialkanzlei.

Ehrlich gesagt, ich wuerde der anderen Seite klarmachen, dass ich ein armer Schueler bin und den Nickname auf vielen Websites benutze, und das schon lang. Dann wuerd ich schreiben, dass Du in Deutschland sitzt und deshalb deutsches Recht zur Anwendung kommt, und dass die Marke IN DEUTSCHLAND nicht gemeldet sei. Dann sollen die sich die Koepfe zerbrechen, wie sie nen Schueler in Europa verknacken.

ICH wuerd den Nickname aendern. Was mit alten Eintraegen ist, weiss allerdings niemand.

Nach den NEUEN Infos, die Du mir jetzt geschrieben hast, kommt es mir vor, als haette Dein Gegner keine guten Chancen… aber ganz ehrlich, ich bin jetzt auch ueberfragt. Du hast da das Potential zu einem sehr verzwickten internationalen Rechtsfall - ne fundierte Antwort kann Dir da nur ne internationale Kanzlei geben.

Mein Rat, nochmal: aender den Nick.

Ach ja, und: druck alle Unterlagen aus und heb sie auf.

Ich glaub wirklich, dass ich keinen weiteren sinnvollen Rat geben kann…

Sorry
Veranda