Acht Erschiessungen waeren faellig - Kampfhunde!

Momentmal.
Hallo Anwar,

willst du, das Hundehaltung generell verboten wird?

Was wir dann aus Daisy und ihrem Herrchen Mooshammer?
Blindenhundeschulungen fallen weg, wegen ist nicht?
Die Bergwacht muss sibirische Rettungstiger einsetzen?

So long

MainBrain

*derdasnichtsobierernstmeint*

Hallo,

Fakt ist aber auch: Ich mag nicht zwischen dem Leben
verschiedener Menschen gewichten - wo kämen wir dann hin? Ein
Kind ist schutzwürdiger als ein 30-Jähriger ist schutzwürdiger
als ein 80-Jähriger?

Der Begriff „schutzwürdig“ ist m.M. irreführend. In diesem Zusammenhang ist wohl eher schutzbedürftig ausschlaggebend. Und da gibt es i.allg. Altersunterschiede, je nach „Wehrfähigkeit“ des Individuums.

Gruss
Enno

Hallo Enno,

Der Begriff „schutzwürdig“ ist m.M. irreführend. In diesem
Zusammenhang ist wohl eher schutzbedürftig ausschlaggebend.
Und da gibt es i.allg. Altersunterschiede, je nach
„Wehrfähigkeit“ des Individuums.

Okay, in dem Zusammenhang kann ich Dir zustimmen. Wobei das noch je nach Situation konkretisierbar wäre und dann ältere Menschen i.A. genauso schutzbedürftig sind wie Kinder.

Gruß,
Anja

Hallo Anja,

Ich habe erstmal nicht vor, eine Fahrschule zu besuchen und
schon gar nicht, mein Weltbild dadurch ändern zu lassen.

Wenn Du eines Tages ein Fahrzeug führen wirs, solltest Du hier Dein Weltbild überprüfen.
Der besondere Schutz Minderjähriger ist übrigens sowohl im deutschen Recht als auch im internationalen Recht verankert.

Fakt ist: Das Kindchenschema existiert und macht für uns
emotional das Kind schutzbedürftiger. Biologisch gesehen ist
das auch sinnvoll, außerdem stimmt es, dass im Normalfall ein
Erwachsener sich eher wehren kann.

Wenn Du schon biologistisch argumentierts, dann ist es so, dass das Kindchenschema existiert um den Nachwuchs zu schützen.
Andersherum wird also ein Schuh daraus: Das Kindchenschema existiert, weil es notwendig ist, Kinder unter einen besonderen Schutz zu stellen.
Die Evolution hat nicht das Kindchenschema hervorgebracht, um Dich auszutricksen :wink:.

Fakt ist aber auch: Ich mag nicht zwischen dem Leben
verschiedener Menschen gewichten - wo kämen wir dann hin? Ein
Kind ist schutzwürdiger als ein 30-Jähriger ist schutzwürdiger
als ein 80-Jähriger?

Hier liegen objektive Tatsachen vor, die nicht wegrelativiert
werden können. Das ist kein Cliché, sondern das ist passiert.

Ja, aber eine solche Berichterstattung wie angebracht
bestätigt nun mal Klischees.

Na und? Dürfen Tatsachen nicht berichtet werden, nur weil sie bestimmten Leuten nicht ins Weltbild passen und nur Clichés bestätigen?

Ob
das Kind das durch eine falsches Verhalten provoziert hat oder
nicht, ist egal.

Das wäre bei einem weniger schlimmen Fall durchaus nicht egal,
denn kein Mensch kann einem Hund eine angemessene Wehrreaktion
absprechen.

Du begehst hier den Denkfehler, dass Du Tieren Denken in moralischen Kategorien unterstellst (Diesen Fehler hast Du in Deinem ersten Posting bereits schon einmal gemacht). Ein Hund ist ein Tier und wägt nicht zwischen Gut und Böse ab. Infolgedessen ist es auch sinnlos darüber zu diskutieren, ob die Reaktion eines Tieres angemessen ist oder nicht.
Genauso sinnlos wäre es, die beiden Rottweiler zur Strafe zu töten. Strafe setzt nämlich zuerst die Einsicht in ein Fehlverhalten voraus, das bei Tieren bestenfalls rudimentär vorhanden ist (man hat bisher lediglich bei Primaten soetwas wie ein Gewissen nachweisen können. Hier geht es aber nicht um Primaten).
Bestraft werden kann (und wird vermutlich) hier nur der Hundehalter.

Die Tötung der Tiere lässt sich deshalb nur aus der Gefahrenabwehr rechtfertigen. (Und ist daraus auch gerechtfertigt. Man musste nicht warten, bis ein dritter Passant angegriffen wird).
Ob das Verhalten eines Tieres angemessen ist oder nicht ist genauso irrelevant. Das Kläffen eines Zwergpinschers kann unangemessen sein, es geht aber keine Gefahr von dem Tier aus. Auch ungerechtfertigtes Kläffen und Kneifen rechtfertigen hier eine Tötung nicht. Anders wäre es bei einem Johnson-Krokodil oder einer Klapperschlange, von denen auch bei angemessenem Abwehrverhalten eine Gefahr ausgeht.
Entscheidend ist also, ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht oder nicht und nicht, was das Tier vielleicht denkt.

Ciao R.

Hallo R.,

Wenn Du eines Tages ein Fahrzeug führen wirs, solltest Du hier
Dein Weltbild überprüfen.
Der besondere Schutz Minderjähriger ist übrigens sowohl im
deutschen Recht als auch im internationalen Recht verankert.

Mein Weltbild wird nicht durch die Verfassung bestimmt, sondern durch meinen Kopf. Und ich weiß zwar nicht, was Du hier unter besonderem Schutz verstehst, aber mich reizt es ebenso wenig, ein Kind zu überfahren wie einen Erwachsenen oder einen Rentner. Da mache ich keine Unterschiede dazwischen, ob ich mich vor dem Überfahren des Einen mehr hüte als vor dem Überfahren des Anderen.

Wenn Du schon biologistisch argumentierts, dann ist es so,
dass das Kindchenschema existiert um den Nachwuchs zu
schützen.

Das ist klar.

Andersherum wird also ein Schuh daraus: Das Kindchenschema
existiert, weil es notwendig ist, Kinder unter einen
besonderen Schutz zu stellen.

Ja, klar, um den Fortbestand der Art zu sichern.
Dennoch dürfte die Gleichbehandlung der Menschen bzw. der Schutz des Lebens der Menschen unabhängig von ihrem Alter zu den allgemein anerkannten Wertvorstellungen gehören.

Na und? Dürfen Tatsachen nicht berichtet werden, nur weil sie
bestimmten Leuten nicht ins Weltbild passen und nur Clichés
bestätigen?

Es gibt ein Unterschied zwischen objektiver Berichterstattung, die allein die Absicht hat, die Menschen möglichst ausgewogen zu informieren, ohne unnötige Angst zu schüren und reißerischer Berichterstattung.
Oder bist Du Leser dieser für ihre „objektiven“ Berichte berühmt-berüchtigten Boulevardzeitung? Dann kann ich Deine Sicht gut nachvollziehen.

Du begehst hier den Denkfehler, dass Du Tieren Denken in
moralischen Kategorien unterstellst (Diesen Fehler hast Du in
Deinem ersten Posting bereits schon einmal gemacht). Ein Hund
ist ein Tier und wägt nicht zwischen Gut und Böse ab.

Wo habe ich das bitte gesagt?

Infolgedessen ist es auch sinnlos darüber zu diskutieren, ob
die Reaktion eines Tieres angemessen ist oder nicht.

Es ist ein Unterschied, ob ein Kind einem Hund auf die Nase einprügelt und der Hund deshalb das Kind in den Arm „beißt“ (Hunde beißen dann normalerweise nicht richtig, sondern halten die Hand fest, das ist ein Unterschied). Dann ist die Reaktion des Hundes erklärlich und ich halte in diesem Fall die Einschläferung des Tieres nicht für gerechtfertigt. Denn wenn man auf mich einschlagen würde, beiße ich auch zurück. :wink:

Der andere Extremfall ist aber der, dass ein Hund ohne dass er gereizt wird auf einen Menschen losgeht und zum Ziel hat, diesen totzubeißen. Das ist ein Hund, der „sinnlose“ (also unvorhersehbare) Aggression zeigt und man wird diesen Hund kaum noch umerziehen können.

Genauso sinnlos wäre es, die beiden Rottweiler zur Strafe zu
töten. Strafe setzt nämlich zuerst die Einsicht in ein
Fehlverhalten voraus, das bei Tieren bestenfalls rudimentär
vorhanden ist (man hat bisher lediglich bei Primaten soetwas
wie ein Gewissen nachweisen können. Hier geht es aber nicht um
Primaten).

Richtig, man kann einen Hund aber erziehen.

Bestraft werden kann (und wird vermutlich) hier nur der
Hundehalter.

Kommt auf die Situation an, wie oben geschildert.

Die Tötung der Tiere lässt sich deshalb nur aus der
Gefahrenabwehr rechtfertigen. (Und ist daraus auch
gerechtfertigt. Man musste nicht warten, bis ein dritter
Passant angegriffen wird).

Wenn ein Tier unvorhersehbare Aggression zeigt - ja.

Anders wäre es bei einem Johnson-Krokodil
oder einer Klapperschlange, von denen auch bei angemessenem
Abwehrverhalten eine Gefahr ausgeht.

Lässt man deshalb alle Krokodile und Klapperschlangen einschläfern?

Entscheidend ist also, ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht
oder nicht und nicht, was das Tier vielleicht denkt.

Man muss aber differenzieren, ob von dem Tier tatsächlich eine Gefahr für unschuldige Bürger ausgeht oder ob das Tier faktisch dazu gezwungen wurde, so zu handeln. Wenn ich geschlagen werde und zurückschlage, dann ist das Notwehr und der Schläger ist schuld.

Gruß,
Anja

Halo,

Man muss aber differenzieren, ob von dem Tier tatsächlich eine
Gefahr für unschuldige Bürger ausgeht oder ob das Tier
faktisch dazu gezwungen wurde, so zu handeln. Wenn ich
geschlagen werde und zurückschlage, dann ist das Notwehr und
der Schläger ist schuld.

ganz so ist das nicht. Der Notwehrende ist schlichtweg im deutschen Strafrecht nicht Gegenstand der Schuldfrage.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ganz so ist das nicht. Der Notwehrende ist schlichtweg im
deutschen Strafrecht nicht Gegenstand der Schuldfrage.

richtig, damit ergibt sich also, dass man nicht dem Notwehrenden die Schuld an die dem Angreifenden ggf. zugefügten Verletzungen geben kann, solange der Notwehrende wirklich nur Notwehr betreibt und seine Handlung nicht in Angriff übergeht.

Sobald es jedoch um andere Lebewesen als um Menschen geht, wird dieser Ansatz meist sehr krass umgedreht und für die Einschläferung eines Hundes plädiert, dessen Handlung man mit der Notwehr eines Menschen durchaus vergleichen konnte. Das war es, was ich damit ausdrücken wollte.

Gruß,
Anja

Verdeutlichung
Hi,

ganz so ist das nicht. Der Notwehrende ist schlichtweg im
deutschen Strafrecht nicht Gegenstand der Schuldfrage.

richtig, damit ergibt sich also, dass man nicht dem
Notwehrenden die Schuld an die dem Angreifenden ggf.
zugefügten Verletzungen geben kann,

man kann schon, der Rechtstaat verzichtet aber darauf. Allerdings nur wenn der Notwehrende „angemessen“ reagiert. Du kannst nicht jemanden über den Haufen schießen, der Dich freundlich um die Herausgabe Deiner Wertgegenstände bittet oder eben jemanden, der ungebetenerweise eine Hand durch Dein Wohnzimmerfenster steckt, selbige abhacken.

Bei den Hunden hingegen ging es um Gefahrenabwehr. Man konnte nicht warten, bis die Hunde mit der Ausübung ihrer Aktivitäten fertig waren (unabhängig davon, ob es sich nn um Notwehr handelte, wobei ich schon allein Überlegungen in diese Richtung für einen schlechten Witz halte).

Sobald es jedoch um andere Lebewesen als um Menschen geht,
wird dieser Ansatz meist sehr krass umgedreht und für die
Einschläferung eines Hundes plädiert, dessen Handlung man mit
der Notwehr eines Menschen durchaus vergleichen konnte.

Wenn man argumentiert, daß Hunder nur sich selbst verteidigen, wenn sie andere Menschen verletzen, dann muß man auch die logische Konsequenz daraus ziehen: Entweder schützt man die Hunde vor Angriffen oder aber man schützt die Menschen vor den Notwehrausbrüchen der Hunde und nichts anderes verlange ich: Hunde - gleich welcher Größe, Art oder Verhaltensausprägung - sind an der Leine zu führen, wie es im übrigen in den allermeisten Städten vorgeschrieben ist.

Wer der Ansicht ist, daß es sich dabei um Tierquälerei handelt, möge dies freundlicherweise zunächst den Opfern bzw. deren Angehörigen von Hunderangriffen bzw. Hundenotwehrmaßnahmen erklären.

Gruß,
Christian

ApplausAppplausApplaus!
Hallo auch,

okay, guter Konter, gebe ich ja zu. Ich hatte mich natürlich stark verkürzt ausgedrückt. Also nochmal:

willst du, das Hundehaltung generell verboten wird?

Nein, nur fast generell. :smile:

Was wir dann aus Daisy und ihrem Herrchen Mooshammer?

Ich meinte natürlich Hunde, die ernsthaft jemanden verletzen können. Die Grenze sollte so ungefähr bei einem großen Dackel sein.

Blindenhundeschulungen fallen weg, wegen ist nicht?

Ausnahmegenehmigungen kann es immer geben. Außerdem: welcher Blinde lässt seinen Blindenhund von der Leine? Da wär dann doch der Sinn weg, oder?

Die Bergwacht muss sibirische Rettungstiger einsetzen?

Wie gesagt, Ausnahmeregelungen sind immer möglich.

Gruß,

Anwar

Hi,

man kann schon, der Rechtstaat verzichtet aber darauf.
Allerdings nur wenn der Notwehrende „angemessen“ reagiert. Du
kannst nicht jemanden über den Haufen schießen, der Dich
freundlich um die Herausgabe Deiner Wertgegenstände bittet
oder eben jemanden, der ungebetenerweise eine Hand durch Dein
Wohnzimmerfenster steckt, selbige abhacken.

Genau das hatte ich doch geschrieben:

damit ergibt sich also, dass man nicht dem Notwehrenden die Schuld ::an die dem Angreifenden ggf. zugefügten Verletzungen geben kann, ::solange der Notwehrende wirklich nur Notwehr betreibt und seine ::Handlung nicht in Angriff übergeht.

Bei den Hunden hingegen ging es um Gefahrenabwehr. Man konnte
nicht warten, bis die Hunde mit der Ausübung ihrer Aktivitäten
fertig waren

Welcher Aktivitäten?
Ich spreche von Fällen, in denen Kinder z.B. der Meinung sind, einen Hund bewusst ärgern zu müssen - das kann dann eben auch schief gehen.

Wenn man argumentiert, daß Hunder nur sich selbst verteidigen,
wenn sie andere Menschen verletzen,

Das hatte ich nicht gesagt, sondern, dass es solche Fälle gibt, in denen Menschen die Hunde „angreifen“ (s.o.).

dann muß man auch die
logische Konsequenz daraus ziehen: Entweder schützt man die
Hunde vor Angriffen oder aber man schützt die Menschen vor den
Notwehrausbrüchen der Hunde

In dem von mir diskutierten Fall kann sich der Mensch prima selbst davon schützen, indem er den Hund nicht provoziert.

und nichts anderes verlange ich:
Hunde - gleich welcher Größe, Art oder Verhaltensausprägung -
sind an der Leine zu führen, wie es im übrigen in den
allermeisten Städten vorgeschrieben ist.

Aber doch nicht immer und überall. Ein Hund braucht auch Auslauf (okay, sicher nicht mitten in der Stadt, aber es muss auch dort spezielle Hundeauslaufgebiete geben).

Wer der Ansicht ist, daß es sich dabei um Tierquälerei
handelt,

Ja, das tut es.

möge dies freundlicherweise zunächst den Opfern bzw.
deren Angehörigen von Hunderangriffen bzw.
Hundenotwehrmaßnahmen erklären.

Wollen wir Kollektivbestrafung wieder einführen? Dafür, dass ein Hundebesitzer seinen Hund abrichtet und auf Menschen loslässt müssen alle Hunde und Hundebesitzer leiden? Wie wäre es denn mit sinnvolleren und Erfolg versprechenderen (da besser kontrollierbaren) Lösungen wie einem Hundeführerschein?

Gruß,
Anja

Hallo,

ich will nicht abstreiten, dass es (wahrscheinlich zu viele) Hunde gibt, die völlig falsch erzogen sind und eine sehr geringe Beißschwelle haben möchte jedoch auch mal folgendes zu bedenken geben:

was ist mit den Hunden die sich „wehren“. Wie oft werden Hunde von Kindern geärgert und dann wundert man sich, wenn der Hund dann ausrastet. Und hinterher ist es dann immer Schuld des Hundes. Wir „bedrängen“ die Tiere oft so sehr (ohne es zu merken) und wundern uns dann über die Reaktionen. Ich bin der Auffassung, dass kein Tier von Grund auf böse ist. Es mag vielleicht ganz wenige Ausnahmen geben aber zu 99 % macht der Mensch das Tier „böse“.

Ich möchte damit in keinster Weise das schlimme Geschehen abwerten oder sagen: selber Schuld. Aber alle Geschichten haben zwei Seiten.

In diesem Sinne
Gruß
Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wollen wir Kollektivbestrafung wieder einführen? Dafür, dass
ein Hundebesitzer seinen Hund abrichtet und auf Menschen
loslässt müssen alle Hunde und Hundebesitzer leiden? Wie wäre
es denn mit sinnvolleren und Erfolg versprechenderen (da
besser kontrollierbaren) Lösungen wie einem Hundeführerschein?

Ich will das Thema nicht schon wieder mit jemandem diskutieren, der offensichtlich Hunderechte höher einschätzt als die köperliche Unversehrtheit von Menschen. Wer einen Hund in einer Stadt hält, begeht selber Tierquälerei, weil das Tier in einer absolut untypischen Umgebung gehalten wird und einen Großteil seines natürlichen Verhaltens nicht ausleben kann.

Ein Hundeführerschein bringt insofern nichts, als daß der Mensch den Hund nicht beherrschen kann, solange er eben nicht an einer Leine oder sonstwie sicher gehalten wird. Ein Tier ist ein Tier und läßt sich von ein paar doofen Kursen und Übungen nicht davon abhalten, sich irgendwann wie ein Tier zu verhalten. Menschenrechte stehen nun einmal höher als Tierrechte.

Kinder und Hunde zu vergleichen ist gar nicht so falsch: Beide tun nicht immer, was man gerne hätte und beide wissen mitunter nicht, was sie tun. Da aber nur in den seltensten Fällen ein Kind einen Hund ernsthaft verletzen kann, das andersherum allerdings sehr wohl möglich ist und auch immer wieder passiert, sind dem Hund Schranken zu verpassen.

Wer das nicht einsieht, hat den Blick für die Realität verloren und sollte mit seinem Hund auf eine einsame Insel ziehen.

Thema erledigt.

Gruß,
Christian

Tier != Mensch
Hallo Anja,

Wo habe ich das bitte gesagt?

Die wiederholst ihn unten sogar noch.

Es ist ein Unterschied, ob ein Kind einem Hund auf die Nase
einprügelt und der Hund deshalb das Kind in den Arm „beißt“
(Hunde beißen dann normalerweise nicht richtig, sondern halten
die Hand fest, das ist ein Unterschied). Dann ist die Reaktion
des Hundes erklärlich

Es ist nicht die Frage, ob die Reaktion eines Tieres nach menschlichen Massstäben erklärlich ist oder nicht, sondern ob sich der Mensche selbst in Gefahr gebracht hat oder nicht. Da ist ein Unterschied.

Der andere Extremfall ist aber der, dass ein Hund ohne dass er
gereizt wird auf einen Menschen losgeht und zum Ziel hat,
diesen totzubeißen. Das ist ein Hund, der „sinnlose“ (also
unvorhersehbare) Aggression zeigt und man wird diesen Hund
kaum noch umerziehen können.

Ob die Aggression in Deinen Augen sinnlos ist oder nicht ist ebenfalls egal. Entscheidend ist, ob für Menschen eine Gefahr ausgeht oder nicht.

Richtig, man kann einen Hund aber erziehen.

Die Erziehung setzt aber sinnvollerweise vorher ein, bevor also eine Gefahr von dem Tier ausgeht. Den 1-Minute-Hunde-Schnellerziehungskurs gibt es nicht.

Bestraft werden kann (und wird vermutlich) hier nur der
Hundehalter.

Kommt auf die Situation an, …

Du solltest Juristin werden :wink:

Wenn ein Tier unvorhersehbare Aggression zeigt - ja.

Ob es für den Menschen vorhersehbar ist oder nicht ist egal. Der Biss eines Skorpions oder einer Klapperschlange ist genauso vorhersehbar.

Lässt man deshalb alle Krokodile und Klapperschlangen
einschläfern?

Diese werden erschossen, wenn sie in Wohngebiete eindringen und nicht gleich eingefangen werden können.

Man muss aber differenzieren, ob von dem Tier tatsächlich eine
Gefahr für unschuldige Bürger

Soweit hast Du Recht

ausgeht oder ob das Tier
faktisch dazu gezwungen wurde, so zu handeln.

Hier schon weniger. Wichtig ist vielleicht, ob sich ein Mensch leichtsinnig oder vorsätzlich in Gefahr begibt. Wer versucht einer Klapperschlange einen Kuss zu geben ist selbst schuld. Trotzdem ist es so, dass man versuchen wird auch denjenigen zu retten, der in einen Tigerkäfig einbricht.

Wenn ich
geschlagen werde und zurückschlage, dann ist das Notwehr und
der Schläger ist schuld.

Nocheinmal zum letzten Mal: Ein Hund ist ein Hund, eine Katze ist eine Katze und ein Mensch ist ein Mensch.
Du kannst als Mensch Notwehr „begehen“. Das bedeutet, dass eine Tat von Dir (das Zurückschlagen) gerechtfertigt ist, obwohl das normalerweise bestraft wird.
Wie ich bereits geschrieben habe, kann ein Hund nicht im strafrechtlichen Sinne bestraft werden. Also braucht er auch kein Recht auf Notwehr. Ein Hund braucht sich nicht dafür zu rechtfertigen, dass er beisst. Rechtfertigen muss sich sein Halter für seine Fahrlässigkeit.
Das liegt daran, dass Tiere eben Tiere und keine Menschen sind.
Wichtig ist (ich wiederhole mich hier zum letzten mal), ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht oder nicht.
Ich sage das deshalb so deutlich, weil gerade die Vermenschlichung von Tieren oft dazu führt, dass Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Wenn ein Hund wie ein Mensch behandelt wird, tut man ihm keinen Gefallen.

Einen schönen Abend
R.

Hallo Christian,

Ich will das Thema nicht schon wieder mit jemandem
diskutieren, der offensichtlich Hunderechte höher einschätzt
als die köperliche Unversehrtheit von Menschen.

Interpretier da mal in meine Worte nicht zu viel rein, sondern schau Dir genau an, was ich geschrieben hatte.

Wer einen Hund
in einer Stadt hält, begeht selber Tierquälerei, weil das Tier
in einer absolut untypischen Umgebung gehalten wird und einen
Großteil seines natürlichen Verhaltens nicht ausleben kann.

Was ist natürliches Verhalten eines Hundes? Wenn ein Hund am Tag genug Auslauf zusammen mit Artgenossen hat, sich dabei wirklich austobt und den Rest des Tages mit „seinem Rudel“ verbringt, dann ist es durchaus natürlich. Und auch in der Stadt umsetzbar.

Ein Hundeführerschein bringt insofern nichts, als daß der
Mensch den Hund nicht beherrschen kann, solange er eben nicht
an einer Leine oder sonstwie sicher gehalten wird. Ein Tier
ist ein Tier und läßt sich von ein paar doofen Kursen und
Übungen nicht davon abhalten, sich irgendwann wie ein Tier zu
verhalten.

Ein Tier ist erziehbar und ein Hund, der aufs Wort gehorcht, tut dies in jedem Fall. Dennoch gehe ich soweit mit Deiner Aussage mit, als dass ich freilaufende Hunde in der Stadt nicht ok finde (wobei mich viele der friedlichen Tiere, die ich jeden Tag in der Nähe meiner Schule sehe, auch nicht weiter stören und ich habe noch kein einziges Mal gesehen, dass sie nicht aufs Herrchen gehört oder irgendeine Aggression an den Tag gelegt hätten - wenn ein Hund wirklich aufs Wort gehorcht, dann sollte man ihm auch getrost vertrauen können).

Menschenrechte stehen nun einmal höher als
Tierrechte.

Ja.

Kinder und Hunde zu vergleichen ist gar nicht so falsch: Beide
tun nicht immer, was man gerne hätte und beide wissen mitunter
nicht, was sie tun.

Ja. Bei Hunden ist es sowieso schwierig, vom „Wissen“ zu sprechen, dafür ist ihr Verhalten wesentlich berechenbarer als das Menschliche, da es ausschließlich auf einfacheren, mechanisch ablaufenden Lernprozessen beruht.

Da aber nur in den seltensten Fällen ein
Kind einen Hund ernsthaft verletzen kann, das andersherum
allerdings sehr wohl möglich ist und auch immer wieder
passiert, sind dem Hund Schranken zu verpassen.

Ja, siehe oben: Hundeführerschein (Hund muss aufs Wort gehorchen) und im Stadtgebiet (außer spezielle Hundeauslaufgebiete) Leinenpflicht.

Wer das nicht einsieht, hat den Blick für die Realität
verloren und sollte mit seinem Hund auf eine einsame Insel
ziehen.

Och, wenn Du mir (ich nehme mal anm, mich meintest Du damit) eine solche finanzierst - kein Problem, gerne. :smile:

Gruß,
Anja

Hallo Anwar,

Du hattest wohl noch nie einen Hund und weißt nicht, wie wichtig diese Tiere für manche Menschen sind, nicht?

Gruß,
Anja

PS: Aber wenn konsequent, dann konsequent… Schau Dich mal um, was für viele andere Bedrohungen auf einen (Stadt-)Menschen lauern und fordere dann bitte auch deren Abschaffung!

Waffenrecht?
Erst kürzlich wurden das Waffenrecht verschärft,
so dass ich mich von einigen Erinnerungsstücken
trennen musste. Das hat mich sehr geärgert, aber
was ich wirklich nicht verstehe ist:

Warum dürfen Hunde, die bei weitem gefährlicher
sind, als ein 8.5 cm kurzes (!!!) Springmesser,
neuerdings verboten, ohne Waffenschein und Führungszeugnis
und von jedem Minderjährigen besessen und geführt werden?

So gut wie alle Städter, von Ausnahmen wie Blinden
mal abgesehen, brauchen keine Hunde. Im Gegenteil:
da sind die Hunde meistens Kind- oder Freundersatz,
und schon der Besitz deutet eigentlich auf einen
geistigen Knacks hin.

Mal Ideen sammeln:
Wie wärs mit Hundefreien Zonen, z.B. um Kindergärten
und Schulen rum?

Hundebesitz nur für Menschen mit nachgewiesener
Prüfung wie z.B. einem Waffenschein. (Polizeiliches
Führungszeugnis, Psychologisches Gutachten…)

Einspruchsrecht gegen Hundebesitz von Betroffenen
wie Nachbarn, Briefträger, …

Weitere Ideen?

Gruss, Marco

Gefahren
Hallo Anja,

Du hattest wohl noch nie einen Hund

Richtig. Ich wohne in einer Stadt , da ist angemessene Haltung für einen Hund gar nicht möglich.

und weißt nicht, wie
wichtig diese Tiere für manche Menschen sind, nicht?

Um ehrlich zu sein, mir ist es völlig egal wie wichtig Hunde für irgendjemanden sind, solange dadurch Menschenleben bedroht werden. Im übrigen bin ich natürlich nicht dafür alle Hunde sofort einzuschläfern. Selbstverständlich sollte man eine Auslaufregelung treffen (also ab Tag X heute Hundezucht mehr, außer in den genannten Ausnahmen).
Weiterhin kann die bloße „Wichtigkeit“ von bestimmten Dingen nicht ausschlaggebend sein, wenn dadurch die Allgemeinheit gefährdert wird. Dir sind Hunde wichtig, der Skinhead an der Ecke hätte vielleicht am liebsten unbeschränkten Zugriff auf Schuß- und andere Waffen (begnügt sich aber momentan mit einem scharfgemachten Kampfhund).

PS: Aber wenn konsequent, dann konsequent… Schau Dich mal
um, was für viele andere Bedrohungen auf einen
(Stadt-)Menschen lauern und fordere dann bitte auch deren
Abschaffung!

Das Leben ist nun mal gefährlich und endet immer mit dem Tod. Mir geht es um vermeidbare Risiken. Du beschwerst Dich doch auch nicht, dass Du nicht betrunken Autofahren darfst, oder? Oder möchtest Du auch den Führerschein abschaffen (Hunde darf ja auch jeder halten…)?
Dabei ist die Situation durchaus vergleichbar: Im betrunkenen Zustand hast Du nur eine eingeschränkte Kontrolle über das Fahrzeug, genau wie über den Hund, wenn er nicht angeleint ist. Beides kann schmerzhaft bis tödlich für einen Dritten enden. Und komm’ mir bitte nicht mit: „Meinen Hund habe ich trotzdem unter Kontrolle“, dass sagen verdammt viele betrunkene Autofahrer auch (ersetze allerdings „Hund“ durch „Wagen“).

Grüße,

Anwar

Ein Gleichgesinnter…
Hallo Marco,

Warum dürfen Hunde, die bei weitem gefährlicher
sind, als ein 8.5 cm kurzes (!!!) Springmesser,
neuerdings verboten, ohne Waffenschein und Führungszeugnis
und von jedem Minderjährigen besessen und geführt werden?

Ein Wort: Lobbyisten. Wie immer.

und schon der Besitz deutet eigentlich auf einen
geistigen Knacks hin.

Wenn wir uns auf „peripheres Indiz“ einigen könnten wäre ich mit einigen Bauchschmerzen gerade noch so mit im Boot. :smile:

Weitere Ideen?

Ja. Hundehaltung bis auf wenige(!!) Ausnahmen ganz verbieten. Wie gesagt: Ich darf auch nicht meinen Grizzlybären, meine schwarze Mamba oder meinen geistig labilen afrikanischen Elefanten spazierenführen. Nicht mal einen (gezähmten) Wolf dürfte ich durch die Hamburger Innenstadt nehmen, obwohl Wölfe wesentlich ungefährlicher sind als hochgezüchtete Kampfhunde.

Grüße,

Anwar

Kindersatz???

Hallo Anwar,

Du hattest wohl noch nie einen Hund und weißt nicht, wie
wichtig diese Tiere für manche Menschen sind, nicht?

Menschen, für die ein Hund Freund- oder Kindersatz
sind, haben ganz sicher geistige Probleme, und sind
alles andere als geeignet, ein Raubtier zu führen.

Gerade solchen instabilen Charaktern sollte man als
allererstes den Besitz und vor allem das Führen von
Raubtieren in der Öffentlichkeit verbieten!

Gruss, Marco

Hallo, GMarco!

Daß man einen Eignungsnachweis zum Hundebesitz erbringen müsste, fände ich außerordentlich vernünftig, das würde vielen Hunden großes Elend ersparen. Leider wird immer vergessen, daß fast nie die Tiere Schuld sind, sondern deren Züchter (Vermehren auf Teufel komm raus nach äußerlichen Gesichtspunkten statt Züchten nach charakterlicher Auslese, aber den Leuten ist halt das Äußerliche ihres Tieres wichtiger als ein wesensfester Charakter, den will kaum einer, wenn er denn z.B. mit einem Knickschwanz vergesellschaftet ist) oder Halter Gerade die Besitzer großer Tiere, die als sog. „Kampfhunde“ verleumdet werden (die Tiere), erwecken ja oftmals den Eindruck, daß der auf bissig gequälte Hund den Schrecken und die Angst verbreiten soll, die der „Besitzer“ nicht hervorrufen kann (warum er das will, ist oft auch eine ganz interessante Geschichte).

Genau so vernünftig und wünschenswert wäre aber imo auch ein Eignungsnachweis für die menschliche Fortpflanzung, aber da hält sich ja jeder (jede), der’s fertigbringt, sowieso für einen Experten. Das diese Meinung meilenweit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei geht, sieht man ja tagtäglich. Aber das ist ja auch wieder so eine Heilige Kuh, auf die man nur einen kritischen Blick zu werfen braucht, um Millionen von Eltern zum Aufschrei zu bringen.

Nochmals: ein gesunder, normaler Hund (egal welcher Rasse) wird im Regelfall kein Kind ernsthaft verletzen. Es ist auch nicht zu viel verlangt, einem Kind einige wenige Umgangsregeln im Umgang mit allen Tieren beizubringen (nicht quälen!), Kinder, auch recht kleine, begreifen das sehr schnell und beherzigen das auch. Wenn ein Kind allerdings Tiere quält, weil es in seiner Not einen vermeintlich schwächeren sucht, um den eigenen Frust abzubauen, und das Tier sich dann- völlig natürlich- gegen die Quälerei zur Wehr setzt, soll man auch mal nach den Ursachen fragen und die Schuldigen (Halter, Eltern, Züchter) wirkungsvoll zur Rechenschaft ziehen, nicht immer gleich (nach Tötung (der Tiere)) nur auf die „bösen“ Hunde und „seelisch kranken“ Hundebesitzer einknüppeln. Aber das ist ja bequemer und verlangt keinem eine eigene Überlegung ab, deshalb erfolgt es ja fast schon reflektorisch. Es ist nicht jeder Hundebesitzer sozial verkümmert und manche Eltern hätten sich besser einen Hund zugelegt als ein Kind. Mit mindestens der gleichen Berechtigung könnte man sagen, daß Menschen, die Tierliebe für irgendwie abartig halten, auch irgendwie mit Mißtrauen betrachtet werden sollten.

Diese Mißachtung der Kreatur, die eigentlich bloß in den anthropozentrischen drei monotheistischen Religionen zu verzeichnen ist, hat ja im Laufe der letzten 2000 Jahren zur Genüge gezeigt, daß sie sehr schnell zur entsprechenden Mißachtung auch des Mitmenschen führt. Da kann sich jeder selbst denken, ob die typische Sofortreaktion " Aha, Tiere lieben, aber Kinder hassen " nicht ein wenig unreflektiert und simpel ist.

Viele Grüße
Heidi

Erst kürzlich wurden das Waffenrecht verschärft,

so dass ich mich von einigen Erinnerungsstücken
trennen musste. Das hat mich sehr geärgert, aber
was ich wirklich nicht verstehe ist:

Warum dürfen Hunde, die bei weitem gefährlicher
sind, als ein 8.5 cm kurzes (!!!) Springmesser,
neuerdings verboten, ohne Waffenschein und Führungszeugnis
und von jedem Minderjährigen besessen und geführt werden?

So gut wie alle Städter, von Ausnahmen wie Blinden
mal abgesehen, brauchen keine Hunde. Im Gegenteil:
da sind die Hunde meistens Kind- oder Freundersatz,
und schon der Besitz deutet eigentlich auf einen
geistigen Knacks hin.

Mal Ideen sammeln:
Wie wärs mit Hundefreien Zonen, z.B. um Kindergärten
und Schulen rum?

Hundebesitz nur für Menschen mit nachgewiesener
Prüfung wie z.B. einem Waffenschein. (Polizeiliches
Führungszeugnis, Psychologisches Gutachten…)

Einspruchsrecht gegen Hundebesitz von Betroffenen
wie Nachbarn, Briefträger, …

Weitere Ideen?

Gruss, Marco