Hallo R.,
Wenn Du eines Tages ein Fahrzeug führen wirs, solltest Du hier
Dein Weltbild überprüfen.
Der besondere Schutz Minderjähriger ist übrigens sowohl im
deutschen Recht als auch im internationalen Recht verankert.
Mein Weltbild wird nicht durch die Verfassung bestimmt, sondern durch meinen Kopf. Und ich weiß zwar nicht, was Du hier unter besonderem Schutz verstehst, aber mich reizt es ebenso wenig, ein Kind zu überfahren wie einen Erwachsenen oder einen Rentner. Da mache ich keine Unterschiede dazwischen, ob ich mich vor dem Überfahren des Einen mehr hüte als vor dem Überfahren des Anderen.
Wenn Du schon biologistisch argumentierts, dann ist es so,
dass das Kindchenschema existiert um den Nachwuchs zu
schützen.
Das ist klar.
Andersherum wird also ein Schuh daraus: Das Kindchenschema
existiert, weil es notwendig ist, Kinder unter einen
besonderen Schutz zu stellen.
Ja, klar, um den Fortbestand der Art zu sichern.
Dennoch dürfte die Gleichbehandlung der Menschen bzw. der Schutz des Lebens der Menschen unabhängig von ihrem Alter zu den allgemein anerkannten Wertvorstellungen gehören.
Na und? Dürfen Tatsachen nicht berichtet werden, nur weil sie
bestimmten Leuten nicht ins Weltbild passen und nur Clichés
bestätigen?
Es gibt ein Unterschied zwischen objektiver Berichterstattung, die allein die Absicht hat, die Menschen möglichst ausgewogen zu informieren, ohne unnötige Angst zu schüren und reißerischer Berichterstattung.
Oder bist Du Leser dieser für ihre „objektiven“ Berichte berühmt-berüchtigten Boulevardzeitung? Dann kann ich Deine Sicht gut nachvollziehen.
Du begehst hier den Denkfehler, dass Du Tieren Denken in
moralischen Kategorien unterstellst (Diesen Fehler hast Du in
Deinem ersten Posting bereits schon einmal gemacht). Ein Hund
ist ein Tier und wägt nicht zwischen Gut und Böse ab.
Wo habe ich das bitte gesagt?
Infolgedessen ist es auch sinnlos darüber zu diskutieren, ob
die Reaktion eines Tieres angemessen ist oder nicht.
Es ist ein Unterschied, ob ein Kind einem Hund auf die Nase einprügelt und der Hund deshalb das Kind in den Arm „beißt“ (Hunde beißen dann normalerweise nicht richtig, sondern halten die Hand fest, das ist ein Unterschied). Dann ist die Reaktion des Hundes erklärlich und ich halte in diesem Fall die Einschläferung des Tieres nicht für gerechtfertigt. Denn wenn man auf mich einschlagen würde, beiße ich auch zurück.
Der andere Extremfall ist aber der, dass ein Hund ohne dass er gereizt wird auf einen Menschen losgeht und zum Ziel hat, diesen totzubeißen. Das ist ein Hund, der „sinnlose“ (also unvorhersehbare) Aggression zeigt und man wird diesen Hund kaum noch umerziehen können.
Genauso sinnlos wäre es, die beiden Rottweiler zur Strafe zu
töten. Strafe setzt nämlich zuerst die Einsicht in ein
Fehlverhalten voraus, das bei Tieren bestenfalls rudimentär
vorhanden ist (man hat bisher lediglich bei Primaten soetwas
wie ein Gewissen nachweisen können. Hier geht es aber nicht um
Primaten).
Richtig, man kann einen Hund aber erziehen.
Bestraft werden kann (und wird vermutlich) hier nur der
Hundehalter.
Kommt auf die Situation an, wie oben geschildert.
Die Tötung der Tiere lässt sich deshalb nur aus der
Gefahrenabwehr rechtfertigen. (Und ist daraus auch
gerechtfertigt. Man musste nicht warten, bis ein dritter
Passant angegriffen wird).
Wenn ein Tier unvorhersehbare Aggression zeigt - ja.
Anders wäre es bei einem Johnson-Krokodil
oder einer Klapperschlange, von denen auch bei angemessenem
Abwehrverhalten eine Gefahr ausgeht.
Lässt man deshalb alle Krokodile und Klapperschlangen einschläfern?
Entscheidend ist also, ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht
oder nicht und nicht, was das Tier vielleicht denkt.
Man muss aber differenzieren, ob von dem Tier tatsächlich eine Gefahr für unschuldige Bürger ausgeht oder ob das Tier faktisch dazu gezwungen wurde, so zu handeln. Wenn ich geschlagen werde und zurückschlage, dann ist das Notwehr und der Schläger ist schuld.
Gruß,
Anja