Adressschreibweise erzwingen?

Hallo,

allgemeine Anfrage:

Eine (kleine) Firma macht mit einer größeren Firma einen Werbevertrag. Die Werbung wird auf div. Landkarten/Ortskarten gedruckt, welche dann in div. öffentlichen aber auch privaten Geschäften ausliegt.

Die kleine Firma ist jedoch in einem Ort ansässig, welcher eingemeindet wurde. Der Ort hat also keine eigene PLZ.

Kann die kleine Firma erzwingen, dass der Ortsname, welcher üblicherweise nicht zur offiziellen Schreibweise der Adresse gehört, somit nicht namendlich erwähnt wird, dennoch genannt wird?

Mit „erzwingen“ ist nicht die eigentliche Werbung gemeint, sondern z.B. die Rechnung des Vertrages. Kann hier erzwungen werden (von der kleinen Firma, die das ja auch bezahlt) dass die Adresse so geschrieben wird, wie gewünscht, also mit dem Namen des kleinen Ortes?

Oder kann sich die Werbefirma darauf berufen, dass der (kleine) Ort eingemeindet wurde, und somit ausschl. auf die „offiziellen postalischen Vorschriften“ zurück gegegriffen werden kann, und somit der Ortsname nicht genannt wird, statt dessen der Ortsname der Gemeinde?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Danke.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a46d00

Hallo Johnboy,

die Firma hat das Recht mit der Adresse angeschrieben zu werden, mit der sie im Handelsregister eingetragen ist.

Technisch ist es z.B. mit gängiger Software gar nicht möglich, einer PLZ einfach einen anderen als den offiziellen Ortsnamen zuzuweisen.

Viele Grüße
Elton

Hallo!

Theoretisch kann es dem Werbeunternehmen egal sein, welcher Name aufgedruckt wird. Dies ist nur das ausführende Unternehmen, muss jedoch im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auf mögliche Fehler hinweisen. Wenn der Kunde am Ende keiner findet, weil es die Ortschaft nicht gibt, ist dann nicht sein Problem. Als Lösung könnte z.B. auch eine Bindestrich-Variante angedacht werden. Dann ist vielleicht jeder zufrieden.

Aber du meintest ja nicht die „eigentliche“ Werbung, sondern die Rechnung für die Dienstleistung. Hier wirst du wohl keinen Erfolg haben. Schließlich kannst du Dritten nicht vorschreiben, eine falsche Adresse zu verwenden. Oder willst du die Post ungeöffnet und beleidigt zurückgehen lassen, weil du dich nicht angesprochen fühlst?

Gruß
Falke

Hallo!

Technisch ist es z.B. mit gängiger Software gar nicht möglich,
einer PLZ einfach einen anderen als den offiziellen Ortsnamen
zuzuweisen.

Eine gute Software lässt dies sehr wohl zu. Umso besser die Software, umso besser die Flexibilität. Zumeist erfolgt ein Vorschlag der Software, welche dann überschrieben werden kann.

Gruß
Falke

Theoretisch kann es dem Werbeunternehmen egal sein, welcher
Name aufgedruckt wird. Dies ist nur das ausführende
Unternehmen, muss jedoch im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auf
mögliche Fehler hinweisen. Wenn der Kunde am Ende keiner
findet, weil es die Ortschaft nicht gibt, ist dann nicht sein
Problem. Als Lösung könnte z.B. auch eine Bindestrich-Variante
angedacht werden. Dann ist vielleicht jeder zufrieden.

Ho ho. Hallo.
Also sorry, habe ich das richtig oder falsch verstanden?
Also ich bitte ja wohl alle hier. Wenn ich eine Werbung in Auftrag gebe, dann wird die nicht nur 100% so gemacht wie ich das möchte, sondern am besten 110% so. Das ist doch wohl völlig klar. Und wenn in der Werbeanzeige - warum auch immer - eine falsche, oder möglicherweise nicht ganz korrekte Adresse drin steht, dann ist da eben so, und fertig. Schliesslich bezahle ich den Mist ja auch, also kommt das exakt so, wie ich das in Auftrag gebe.

Aber richtig, darum gings ja nicht.

Aber du meintest ja nicht die „eigentliche“ Werbung, sondern
die Rechnung für die Dienstleistung. Hier wirst du wohl keinen
Erfolg haben. Schließlich kannst du Dritten nicht
vorschreiben, eine falsche Adresse zu verwenden. Oder willst
du die Post ungeöffnet und beleidigt zurückgehen lassen, weil
du dich nicht angesprochen fühlst?

Ohoooo. Aber was ist denn „falsch“? Wie könnte ein Richter hier „falsch“ definieren?

So ist die Adresse 100% normgerecht;
12345 Gemeindeort

Aber Kunde will das seine Rechnung anders geschrieben wird, weil er seinen Ort sehr liebt, dieser Ort hat aber keine PLZ, weil er offiziell gar nicht vorhanden ist. Er, der Ort, ist eingemeindet.

So will es der Kunde;
Vorname, Name, ggf. Firmenname
Straße, Nr.
12345, Gemeindeort-Seinort

oder so;
Vorname, Name, ggf. Firmenname
Straße, Nr.
12345, Seinort

oder so;
Vorname, Name, ggf. Firmenname
Straße, Nr.
Ortsteil
12345, Gemeindeort

Der Kunde will einfach nur, dass - Sack Zement noch mal - sein Ort, den er so schön findet, auch namentlich genannt wird.

Warum will man ihn, den Kunden, dahingehend nicht unterstützen? Weil man es einfach nicht will? If so; wie bewegt man solche „Leutchen“ dann zu, Ihre Einstellung zu ändern? Denn technisch kann es ja kein Problem sein. Es mag zwar wenige (sehr wenige) Programme geben, die so stur sind, das absolut Null manuelle Korrektur möglich ist, aber hier müsste dann zumindest die Möglichkeit bestehen, eine 4 Adresszeile zu erzeugen, in der der Ortsname (Ortsteil) enthalten ist. Das kann also nur eine Sache von „will ich oder will ich nicht“ sein.

Post - welcher Art auch immer, und mit welchem Unternehmen auch immer, würde IMMER exakt genauso schnell und genauso gut ankommen. Das ist also definitiv kein Argument.

Grüße

die Firma hat das Recht mit der Adresse angeschrieben zu
werden, mit der sie im Handelsregister eingetragen ist.

Technisch ist es z.B. mit gängiger Software gar nicht möglich,
einer PLZ einfach einen anderen als den offiziellen Ortsnamen
zuzuweisen.

Viele Grüße
Elton

Aha…das ist lustig. Könnt es evlt. sein, dass es Firmen gibt, die richtige Firmen sind (keine Scheinfirmen), die eben nicht im Handelsregister eingetragen sind? Ich meine, es gibt ja noch mehr Möglichkeiten, Geld zu verdienen, ohne Handel. Dienstleistung…Was auch immer.

Und was du da schreibst von wegen „gängiger“ Software. Das ist jetzt nicht dein ernst oder? Es mag zwar wenige (sehr wenige) Programme geben, die so stur sind, das absolut Null manuelle Korrektur möglich ist, aber hier müsste dann zumindest die Möglichkeit bestehen, eine 4 Adresszeile zu erzeugen, in der der Ortsname (Ortsteil) enthalten ist. Das kann also nur eine Sache von „will ich oder will ich nicht“ sein.

Die „gängige“ Software ist eben „nicht gängig“, sondern eher unfähig, und diktatorisch. Jeder vernünftige Software ist so programmiert, das auf Wunsch Korrekturen möglich sind.

Also, wie bekommt man das hin, wenn sich eine Firma quer stellt, und die Adresse nicht so schreiben will, wie Onkel Kunde das will?

Eine gute Software lässt dies sehr wohl zu. Umso besser die
Software, umso besser die Flexibilität. Zumeist erfolgt ein
Vorschlag der Software, welche dann überschrieben werden kann.

Hallo,
so kenne ich das auch! Min. gibt es die Möglichkeit einer 4. Adresszeile, z.B. zwischen Straße und PLZ/Ort.

Also, wie bewegt man so freundliche Firmen, die Adresse so zu schreiben, wie Onkel Kunde das will?

Danke.

dumme Frage…
Hi JohnBoyB!

warum nimmt die virtuelle Firma nicht einfach den Ortsnamen in die Firmenbezeichnung auf?

… dann steht der Ortsteil in der ersten Zeile!

Ansonsten: viel Erfolg!

Ayla

Hallo,

softwaretechnisch ist es kein Problem. Man bucht die Rechnung im System und schreibt sie aber z.B. mit Word und veränderter Adresse.

Wesentlich sind steuerrechtliche Fragen hinsichtlich Bezeichnung und Adresse des Rechnungsempfängers. Dafür gibt es ein separates Brett/Board hier.

Mit „erzwingen“ ist nicht die eigentliche Werbung gemeint

Wobei diese selbstverständlich nach den Wünschen des Kunden auszuführen wäre.

Franz

softwaretechnisch ist es kein Problem. Man bucht die Rechnung
im System und schreibt sie aber z.B. mit Word und veränderter
Adresse.

Franz

Hi,
na ja, ich denke mal, dass wird man wohl wirklich auch als noch so patriotischer Kunde nicht erwarten können.
Es bleibt die Frage offen, WARUM die Werbefirma sich querstellt.
Ich denke mal, die wollen es einfach nicht.

Hallo,
nun, eine dumme Frage ist das nicht.

Es gibt viele Lösungen für so ein Problem, also viele Lösungen, angeblichen „Sonderwünschen“ von „Kunden“ (Hilfe, Kunde kommt…) mit Leichtigkeit zu erfüllen…
…nur, man will es offenbar nicht.

Hallo

Technisch ist es z.B. mit gängiger Software gar nicht möglich,
einer PLZ einfach einen anderen als den offiziellen Ortsnamen
zuzuweisen.

dann gute Nacht. Da dürften dann so manche Briefe nicht ankommen…

Grüße

Es bleibt die Frage offen, WARUM die Werbefirma sich
querstellt.

genau genommen bleibt die frage offen, WARUM der auftraggeber das unbedingt will.

1 Like

genau genommen bleibt die frage offen, WARUM der auftraggeber
das unbedingt will.

weil der Fragesteller vielleicht eine Klientel in SEINEM Ort anpeilen will?

Bei uns ist es genau so wie der Fragesteller beschreibt. Den Ort gibt es in Landkarten, in Gugel, in der Werbung, in der Realität … nur eben nicht als offizielle Adressbezeichnung

Da heissen wir wie der Nachbarort
und das finde ich als Regionaldienstleister auch nicht prickelnd

genau genommen bleibt die frage offen, WARUM der auftraggeber
das unbedingt will.

weil der Fragesteller vielleicht eine Klientel in SEINEM Ort
anpeilen will?

Und er zeigt seinem Klientel die Rechnung seines Werbebeauftragten?

Bei uns ist es genau so wie der Fragesteller beschreibt. Den
Ort gibt es in Landkarten, in Gugel, in der Werbung, in der
Realität … nur eben nicht als offizielle Adressbezeichnung

Da heissen wir wie der Nachbarort
und das finde ich als Regionaldienstleister auch nicht
prickelnd

Es ging ja nicht um die Werbung sich, der Kunde möchte auf der Rechnung eine Adresse haben, die so nicht richtig ist.

1 Like

Hi,

Ho ho. Hallo.
Also sorry, habe ich das richtig oder falsch verstanden?
Also ich bitte ja wohl alle hier. Wenn ich eine Werbung in
Auftrag gebe, dann wird die nicht nur 100% so gemacht wie ich
das möchte, sondern am besten 110% so. Das ist doch wohl
völlig klar. Und wenn in der Werbeanzeige - warum auch immer -
eine falsche, oder möglicherweise nicht ganz korrekte Adresse
drin steht, dann ist da eben so, und fertig. Schliesslich
bezahle ich den Mist ja auch, also kommt das exakt so, wie ich
das in Auftrag gebe.

den Mist hat er doch so bekommen wie er ihn wollte.

Aber richtig, darum gings ja nicht.

Na eben.

Aber du meintest ja nicht die „eigentliche“ Werbung, sondern
die Rechnung für die Dienstleistung. Hier wirst du wohl keinen
Erfolg haben. Schließlich kannst du Dritten nicht
vorschreiben, eine falsche Adresse zu verwenden. Oder willst
du die Post ungeöffnet und beleidigt zurückgehen lassen, weil
du dich nicht angesprochen fühlst?

Ohoooo. Aber was ist denn „falsch“? Wie könnte ein Richter
hier „falsch“ definieren?

Die Anschrift muß korrekt sein. Eine Bezeichnung des Gemeinde-/Stadtteiles ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Dies könnte zu steuerlichen Problemen führen:

http://www.gera.ihk.de/linkableblob/887836/.1./data/…

Aus diesen Gründen halte ich die Weigerung für nachvollziehbar und begründet.

Aber Kunde will das seine Rechnung anders geschrieben wird,
weil er seinen Ort sehr liebt, dieser Ort hat aber keine PLZ,
weil er offiziell gar nicht vorhanden ist. Er, der Ort, ist
eingemeindet.

Der Auftragnehmer ist aber nun mal nicht verpflichtet, eine korrekte Rechnung abzuändern. Ob der Kunde nun seinen Ortsteil liebt oder nicht.

Die Liebe zu seinem Ortsteil kann man doch wohl anders und sinnvoller ausdrücken.

Der Kunde will einfach nur, dass - Sack Zement noch mal - sein
Ort, den er so schön findet, auch namentlich genannt wird.

Ich will, ich will, ich will… Das Unternehmen hat eine korrekte Rechnung erstellt, es gibt nunmal keine Verpflichtung eine korrekte Rechnung zu ändern, nur weil der Kunde es aus nicht nachvollziehbaren Gründen gerne hätte.

Warum will man ihn, den Kunden, dahingehend nicht
unterstützen? Weil man es einfach nicht will? If so; wie
bewegt man solche „Leutchen“ dann zu, Ihre Einstellung zu
ändern?

Gar nicht, sie handeln korrekt. Willkommen in der Realität, das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert.

enthalten ist. Das kann also nur eine Sache von „will ich oder
will ich nicht“ sein.

Wie beim Kunden eben auch…

Post - welcher Art auch immer, und mit welchem Unternehmen
auch immer, würde IMMER exakt genauso schnell und genauso gut
ankommen. Das ist also definitiv kein Argument.

Es braucht auch kein Argument. Die Rechnung ist so wie sie ausgestellt wurde korrekt, eine Änderung somit unnötig.

Gruß
Tina

2 Like

Tach,

das tut doch hier nix zu Sache. Hier wurde ne Frage gestellt, und dann muss man keine Gegenfragen stellen - ist doch hier ein Expertenforum, oder?

Die Anschrift muß korrekt sein. Eine Bezeichnung des
Gemeinde-/Stadtteiles ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
Dies könnte zu steuerlichen Problemen führen:

http://www.gera.ihk.de/linkableblob/887836/.1./data/…

Aus diesen Gründen halte ich die Weigerung für nachvollziehbar
und begründet.

Aber Kunde will das seine Rechnung anders geschrieben wird,
weil er seinen Ort sehr liebt, dieser Ort hat aber keine PLZ,
weil er offiziell gar nicht vorhanden ist. Er, der Ort, ist
eingemeindet.

Der Auftragnehmer ist aber nun mal nicht verpflichtet, eine
korrekte Rechnung abzuändern. Ob der Kunde nun seinen
Ortsteil liebt oder nicht.

Die Liebe zu seinem Ortsteil kann man doch wohl anders und
sinnvoller ausdrücken.

Der Kunde will einfach nur, dass - Sack Zement noch mal - sein
Ort, den er so schön findet, auch namentlich genannt wird.

Ich will, ich will, ich will… Das Unternehmen hat eine
korrekte Rechnung erstellt, es gibt nunmal keine Verpflichtung
eine korrekte Rechnung zu ändern, nur weil der Kunde es aus
nicht nachvollziehbaren Gründen gerne hätte.

Warum will man ihn, den Kunden, dahingehend nicht
unterstützen? Weil man es einfach nicht will? If so; wie
bewegt man solche „Leutchen“ dann zu, Ihre Einstellung zu
ändern?

Gar nicht, sie handeln korrekt. Willkommen in der Realität,
das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert.

enthalten ist. Das kann also nur eine Sache von „will ich oder
will ich nicht“ sein.

Wie beim Kunden eben auch…

Post - welcher Art auch immer, und mit welchem Unternehmen
auch immer, würde IMMER exakt genauso schnell und genauso gut
ankommen. Das ist also definitiv kein Argument.

Es braucht auch kein Argument. Die Rechnung ist so wie sie
ausgestellt wurde korrekt, eine Änderung somit unnötig.

Gruß
Tina

Hallooooo erstmal…

Tina, wie bist du denn drauf?

Also, wer sagt denn, dass eine Rechnung „unkorrekt“ ist, wenn die Adresse des Empfängers z.B. mit altem Ortnamen (der jetzt eingemeindet wurde) geschrieben ist?

Nenne mir mal das Gesetz, wo das steht.

Wer sagt denn, z.B. eine Rechnung „unkorrekt“ ist, wenn z.B. eine 4. Adresszeile vorhanden ist, in der dann z.B. steht „OT Meinort“?

Fakt; die Empfängeradressen (auch Absenderadressen) der Rechnungen müssen lediglich eindeutig sein. Es geht NICHT darum, dass die Schreibtweise so ist, wie sie in den Datensätzen des Staates steht. Es geht nur darum, dass die Person eindeutig identifizierbar ist.

Es gibt heute noch sehr viele Computersysteme, in denen noch die „alten“ Ortsnamen der Kunden vermerkt sind. Überhaupt gibt es heute sehr viele offizielle Dokumente, in denen der „alte“ Ortsname genannt wird, ANSTATT dem neuen (angeblich korrekten) Ortsnamen. Diese Dokumente müssten dann ja alle ungültig sein.

Glaubt eigentlich wirklich irgend jemand, dass auch nur ein einziges Finanzamt eine solche Rechnung abweisen würde, nur weil der Ort nicht der heutigen Benennung oder Schreibweise entspicht? Natürlich nicht. Warum nicht? Weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt.

Und was deine Anmerkungen zum Thema „ich will, ich will, ich will…“ und zum Theme „willkommen in der Realität…“ angeht; denk noch mal drüber nach. Man sollte sich nicht von Minderheiten abwenden, nur weil diese dies und das anders machen!

das tut doch hier nix zu Sache.

doch, genau das tut es.
der auftraggeber will den auftragnehmer dazu bringen, eine nicht rechtskonforme rechnung zu stellen. dazu muss er neben einer rechtsgrundlage doch einen grund haben.

Hier wurde ne Frage gestellt,
und dann muss man keine Gegenfragen stellen - ist doch hier
ein Expertenforum, oder?

grade in einem expertenforum sollten rückfragen kommen. bis alles geklärt ist, was zu unterschiedlichen beurteilungen führen müsste.

oder wie stellst du dir das vor? du willst nur genau die antwort, die dir in den kram passt? okay:
du hast völlig recht, der auftragnehmer muss die rechnung so stellen, wie der auftraggeber das will. und wenn er es auf eine alte socke gestickt braucht, um irgendeinen idioten damit zu beeindrucken. und wenn er die rechnung getanzt haben will, muss das eben auch passieren. der auftragnehmer ist selbstverständlich bis zur bezahlung sklave des auftraggebers.
reicht dir das?

Also, wer sagt denn, dass eine Rechnung „unkorrekt“ ist, wenn
die Adresse des Empfängers z.B. mit altem Ortnamen (der jetzt
eingemeindet wurde) geschrieben ist?

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
und wenn du das nicht verstehst:
http://www.akademie.de/wissen/business-basics-profes…