Nenne mir mal das Gesetz, wo das steht.
hat ja schon jemand gemacht.
Eben nicht. Das hat hier blos bisher noch niemand bemerkt.
Völlig unerheblich ob eine vierte Zeile korrekt wäre oder
nicht: Der Rechnungssteller ist nicht verpflichtet eine
korrekte Rechnung zu ändern.
Das ist wieder mal typisch in Foren! DAS kann wohl sein, aber DAS war nicht die Frage. Nach dem vielen Geschreibsel von allen möglichen Leuten die ihren Senf unbedingt dazu abgeben wollen, ist die Ursprungsfrage offenbar unter gegangen. Wie gesagt, ist typisch in Foren!
1.) ist so eine Rechnung dann ungültig, wenn Adresse nicht so ist, wie in den offiziellen Datenbeständen der Länder/Post? Falls ja, wo steht das per Gesetzestext so geschrieben?
2.) wie bewege ich eine Firma dazu, meine Adresse so zu schreiben, wie ich das möchte.
Jetzt wieder alles in Errinnerung?
Du bist nicht der Nabel der Welt. Wenn der Rechnungssteller
Deinem Wunsch nicht nachkommt, dann hast Du das zu
akzeptieren.
Ach Tina, mir gefällt deine Art zu denken. Aber danach habe ich nicht gefragt.
Wenn Du unbedingt Deine Liebe zu Deinem Stadtteil beweisen
möchtest, dann sponsore doch den Kindergarten / Sportverein
oder was auch immer.
Das würde die Liebe dann tatsächlich zum Ausdruck bringen.
Oh Tina, das war jetzt aber nix. Denn tatsächlich unterstütze ich z.B. den örtlichen Schulförderverein. Und zwar seit fast 10 Jahren! Obwohl ich dort auf der Schule (die wirklich toll ist) gar keine Kinder mehr habe, weil die schon längt auf einem Gymi sind (das ist zwar auch nicht schlecht, aber nicht so toll wie unsere Schule, ist aber eben ein Gymi…)
Welchen Liebesbeweis eine Rechnung mit Ortsteilnennung
darstellen soll, erschließt sich mir nicht.
Och Tina, jetzt bin ich aber ehrlich enttäuscht von dir! Diese Adressen werden doch von vielen Leuten bearbeitet, gedruckt, gelesen, verlegt, wieder rausgekramt. Und immer kommt der Ort als Nennung dabei zum tragen. Ah…„Meinort“, den gibt es also auch noch, muss ich mal hinfahren…