Adressschreibweise erzwingen?

der auftraggeber will den auftragnehmer dazu bringen, eine
nicht rechtskonforme rechnung zu stellen. dazu muss er neben
einer rechtsgrundlage doch einen grund haben.

Aha…kannst du mir auch sagen, wo per Gesetz geschrieben steht, dass eine Rechnung „nicht rechtskonform ist“, wenn sie als Ort die „alte Schreibeweise (vor der Eingemeindung)“ verwendet?

Deine übigen Antworten wie folgt, da gehe ich nicht weiter drauf ein, weil eine solche Antwort von einem „Experten“ lächerlich ist. Dein kompletter Post sollte gelöscht werden!

du hast völlig recht, der auftragnehmer muss die rechnung so
stellen, wie der auftraggeber das will. und wenn er es auf
eine alte socke gestickt braucht, um irgendeinen idioten damit
zu beeindrucken. und wenn er die rechnung getanzt haben will,
muss das eben auch passieren. der auftragnehmer ist
selbstverständlich bis zur bezahlung sklave des auftraggebers.
reicht dir das?

Du solltest deine Wortwahl (Idioten…Sklave…) überdenken.

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Hi,

Tina, wie bist du denn drauf?

gut, aber danke der Nachfrage.

Also, wer sagt denn, dass eine Rechnung „unkorrekt“ ist, wenn
die Adresse des Empfängers z.B. mit altem Ortnamen (der jetzt
eingemeindet wurde) geschrieben ist?

Nenne mir mal das Gesetz, wo das steht.

hat ja schon jemand gemacht.

Wer sagt denn, z.B. eine Rechnung „unkorrekt“ ist, wenn z.B.
eine 4. Adresszeile vorhanden ist, in der dann z.B. steht „OT
Meinort“?

Völlig unerheblich ob eine vierte Zeile korrekt wäre oder nicht: Der Rechnungssteller ist nicht verpflichtet eine korrekte Rechnung zu ändern.

Und was deine Anmerkungen zum Thema „ich will, ich will, ich
will…“ und zum Theme „willkommen in der Realität…“ angeht;
denk noch mal drüber nach. Man sollte sich nicht von
Minderheiten abwenden, nur weil diese dies und das anders
machen!

Du bist nicht der Nabel der Welt. Wenn der Rechnungssteller Deinem Wunsch nicht nachkommt, dann hast Du das zu akzeptieren.

Wenn Du unbedingt Deine Liebe zu Deinem Stadtteil beweisen möchtest, dann sponsore doch den Kindergarten / Sportverein oder was auch immer.

Das würde die Liebe dann tatsächlich zum Ausdruck bringen.

Welchen Liebesbeweis eine Rechnung mit Ortsteilnennung darstellen soll, erschließt sich mir nicht.

Gruß
Tina

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Bohh…man…eyhhh…
…jetzt bin ich aber voll beeindruckt.
Ich bin total kreidebleich!

Also, ich habe mir beide Links angesehen und durchgelesen.
Du hast das offenbar nicht gemacht! Aber einfach mal eben was rüberschicken. Eindruck schinden?

In keinen der beiden Links steht geschrieben, dass es untersagt ist, z.B. alte Ortsnamen zu nennen, oder eine Adressezeile einzufügen, welche z.B. enthält „…OT Meinort…“

Konkret; WO (nochmal, WOHO…) steht geschrieben, dass es verboten ist, Rechnungsadressen nach alter Ortsschreibeweise auszustellen?

Fakt; Rechnungen müssen lediglich Adressen enthalten, deren „natürliche Personen“ (oder Firmen) mit Hilfe dieser Adresse eindeutig ermittelt werden können.

Daher nun nach vielen vielen Posts nochmal meine Kernfrage;

Wie kann ein Kunde eine Firma dazu bewegen, seinen Ort, den er so gerne mag :smile: mit in die Rechnungsadresse aufzunehmen?

Wie kann ein Kunde eine Firma dazu bewegen, seinen Ort, den er
so gerne mag :smile: mit in die Rechnungsadresse aufzunehmen?

Ok, dann nocheinmal die einzig korrekte Antwort:

Gar nicht

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Aha…kannst du mir auch sagen, wo per Gesetz geschrieben
steht, dass eine Rechnung „nicht rechtskonform ist“, wenn sie
als Ort die „alte Schreibeweise (vor der Eingemeindung)“
verwendet?

den link dazu hast du schon. sogar mit ausfühlicher beschreibung. lesen musst du selber.

Deine übigen Antworten wie folgt, da gehe ich nicht weiter
drauf ein, weil eine solche Antwort von einem „Experten“
lächerlich ist. Dein kompletter Post sollte gelöscht werden!

lächerlich ist hier vor allem dein benehmen. und damit habe ich meinen antworten nichts mehr hinzu zu fügen. die letzte in diesem teilthrad war offenbar genau die richtige für dich.

PLONK!

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Nenne mir mal das Gesetz, wo das steht.

hat ja schon jemand gemacht.

Eben nicht. Das hat hier blos bisher noch niemand bemerkt.

Völlig unerheblich ob eine vierte Zeile korrekt wäre oder
nicht: Der Rechnungssteller ist nicht verpflichtet eine
korrekte Rechnung zu ändern.

Das ist wieder mal typisch in Foren! DAS kann wohl sein, aber DAS war nicht die Frage. Nach dem vielen Geschreibsel von allen möglichen Leuten die ihren Senf unbedingt dazu abgeben wollen, ist die Ursprungsfrage offenbar unter gegangen. Wie gesagt, ist typisch in Foren!

1.) ist so eine Rechnung dann ungültig, wenn Adresse nicht so ist, wie in den offiziellen Datenbeständen der Länder/Post? Falls ja, wo steht das per Gesetzestext so geschrieben?

2.) wie bewege ich eine Firma dazu, meine Adresse so zu schreiben, wie ich das möchte.

Jetzt wieder alles in Errinnerung?

Du bist nicht der Nabel der Welt. Wenn der Rechnungssteller
Deinem Wunsch nicht nachkommt, dann hast Du das zu
akzeptieren.

Ach Tina, mir gefällt deine Art zu denken. Aber danach habe ich nicht gefragt.

Wenn Du unbedingt Deine Liebe zu Deinem Stadtteil beweisen
möchtest, dann sponsore doch den Kindergarten / Sportverein
oder was auch immer.

Das würde die Liebe dann tatsächlich zum Ausdruck bringen.

Oh Tina, das war jetzt aber nix. Denn tatsächlich unterstütze ich z.B. den örtlichen Schulförderverein. Und zwar seit fast 10 Jahren! Obwohl ich dort auf der Schule (die wirklich toll ist) gar keine Kinder mehr habe, weil die schon längt auf einem Gymi sind (das ist zwar auch nicht schlecht, aber nicht so toll wie unsere Schule, ist aber eben ein Gymi…)

Welchen Liebesbeweis eine Rechnung mit Ortsteilnennung
darstellen soll, erschließt sich mir nicht.

Och Tina, jetzt bin ich aber ehrlich enttäuscht von dir! Diese Adressen werden doch von vielen Leuten bearbeitet, gedruckt, gelesen, verlegt, wieder rausgekramt. Und immer kommt der Ort als Nennung dabei zum tragen. Ah…„Meinort“, den gibt es also auch noch, muss ich mal hinfahren…

Das müsste dann aber eine Firma sein, die für die nächsten 3 Millionen Jahre vollkommen ausgebucht ist.

Bei jeder anderen Firma würde so eine Vereinbarung ganz sicher funktionieren;

Vereinbarung mit Firma;

okay, wie besprochen, ich erteile den Auftrag, aber Sie schreiben meine Adresse so, dass mein geliebter Ortsname in jeglicher Korrespondenz, incl. der Rechnung selber, auch genannt wird, im Adresseblock meiner Adresse.

1.) ist so eine Rechnung dann ungültig, wenn Adresse nicht so
ist, wie in den offiziellen Datenbeständen der Länder/Post?

Diese Datenbestände haben damit nichts zu tun. Die Adresse ist so korrekt, wie sie im Grundbuch bezeichnet ist.

Falls ja, wo steht das per Gesetzestext so geschrieben?

Ähm, es gibt nicht für alles einen Gesetzestext. Manchmal reicht auch, der vernünftige Menschenverstand.

2.) wie bewege ich eine Firma dazu, meine Adresse so zu
schreiben, wie ich das möchte.

Nochmal: Gar nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall die Rechnung korrekt war.

Ach Tina, mir gefällt deine Art zu denken. Aber danach habe
ich nicht gefragt.

Doch hast Du. Es kann hier keiner etwas dafür, wenn Dir die Antworten nicht passen. Sie sind korrekt und mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Wenn Du unbedingt Deine Liebe zu Deinem Stadtteil beweisen
möchtest, dann sponsore doch den Kindergarten / Sportverein
oder was auch immer.

Das würde die Liebe dann tatsächlich zum Ausdruck bringen.

Oh Tina, das war jetzt aber nix. Denn tatsächlich unterstütze
ich z.B. den örtlichen Schulförderverein. Und zwar seit fast
10 Jahren! Obwohl ich dort auf der Schule (die wirklich toll
ist) gar keine Kinder mehr habe, weil die schon längt auf
einem Gymi sind (das ist zwar auch nicht schlecht, aber nicht
so toll wie unsere Schule, ist aber eben ein Gymi…)

Dann ist doch alles gut, was hängst Du Dich daran auf, das der Ortsteil in der Rechnung nicht genannt wird?

Welchen Liebesbeweis eine Rechnung mit Ortsteilnennung
darstellen soll, erschließt sich mir nicht.

Och Tina, jetzt bin ich aber ehrlich enttäuscht von dir! Diese
Adressen werden doch von vielen Leuten bearbeitet, gedruckt,
gelesen, verlegt, wieder rausgekramt.

Ich weiß nicht, was Du mit Deinen Rechnungen machst. Rechnungen, die wir ausstellen sehen in der Regel:

  • der Rechnungsempfänger
  • der Steuerberater des Rechnungsempfängers
  • der Beamte der die Steuerprüfung durchführt

Gruß
Tina

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den link dazu hast du schon. sogar mit ausfühlicher
beschreibung. lesen musst du selber.

Ja, danke sehr. Aber in den Dokumenten steht nicht geschrieben, dass es in irgend einer Weise unzulässig ist, das die Adresse des Rechnungsempfängers nicht der „üblichen“ Schreibweise der offiziellen Datensätze von Staat und Post entspricht.

lächerlich ist hier vor allem dein benehmen. und damit habe
ich meinen antworten nichts mehr hinzu zu fügen. die letzte in
diesem teilthrad war offenbar genau die richtige für dich.

PLONK!

Wenn du nicht richtig argumentieren kannst, hättest du ja von Beginn an nichts dazu sage müssen. Jetzt beleidigt zu sein, ist meiner Meinung nach auch unpassend.

PLONK!

den link dazu hast du schon. sogar mit ausfühlicher
beschreibung. lesen musst du selber.

Ja, danke sehr. Aber in den Dokumenten steht nicht
geschrieben, dass es in irgend einer Weise unzulässig ist, das
die Adresse des Rechnungsempfängers nicht der „üblichen“
Schreibweise der offiziellen Datensätze von Staat und Post
entspricht.

Hi,

doch tut es:

Die Eingangsrechnung hat nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

Mit Anschrift ist nicht die gemeint, die man sich ausdenkt, sondern die, unter der das Unternehmen gemeldet ist, die man beispielsweise über das Einwohnermeldeamt bekommen würde.

So ein bischen logischer Menschenverstand gehört nunmal auch dazu.

Wenn du nicht richtig argumentieren kannst, hättest du ja von
Beginn an nichts dazu sage müssen. Jetzt beleidigt zu sein,
ist meiner Meinung nach auch unpassend.

Er hat richtig argumentiert. Das Problem ist schlicht und ergreifend, das Du das nicht einsehen möchtest. Du möchtest schlicht und ergreifend auf Biegen und Brechen Deinen Willen durchsetzen.

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Diese Datenbestände haben damit nichts zu tun. Die Adresse ist
so korrekt, wie sie im Grundbuch bezeichnet ist.

Falls ja, wo steht das per Gesetzestext so geschrieben?

Ähm, es gibt nicht für alles einen Gesetzestext. Manchmal
reicht auch, der vernünftige Menschenverstand.

Aua. Das tut jetzt schon weh. Könnte es sein, das wir nun der Lösung näher kommen? Weil der „vernünftige Menschenverstand“ könnte ja auch sagen; "…wenn PLZ „korrekt“, und Strasse und Hausnummer…dann ist die Rechnung eindeutig zuzuordnen. DAS ist dann der Wille aller Beteiligten, und DAMIT muss die Rechnung dann genauso einwandfrei sein.

Das könnte also genauso sein, wie mit einem Testament. Da steht auch machmal Verwirrendes drin. Der Richtiger muss nun ermitteln; WAS wollte der Verfasser nun wirklich damit sagen? Was war sein Wille? DIESER Wille ist der richtige Wille!

Ach Tina, mir gefällt deine Art zu denken. Aber danach habe
ich nicht gefragt.

Doch hast Du. Es kann hier keiner etwas dafür, wenn Dir die
Antworten nicht passen. Sie sind korrekt und mehr gibt es dazu
nicht zu sagen.

Nein, danach habe ich nicht gefragt. Lies meine Ursprungsfrage!

Ich habe gefragt, wie ich erzwingen kann, dass eine Rechnungsadresse (Rechnung an mich) so geschrieben wird, wie ich das möchte.

Dann ist doch alles gut, was hängst Du Dich daran auf, das der
Ortsteil in der Rechnung nicht genannt wird?

Tina, was für ein Klima. Wir fahrn nach Lima. Okay?
Also, das tut doch nix zur Sache, ob ich mich daran aufhänge. Denn wenn es danach ginge, woran sich der eine, oder die andere „aufhängt“, dann könnten ja alle Richter sagen; „…och, den Fall bearbeiten wir mal gar nicht, weil da habe ich keine Lust drauf…“

Sie verstehen, Fräulein?

Ich weiß nicht, was Du mit Deinen Rechnungen machst.
Rechnungen, die wir ausstellen sehen in der Regel:

  • der Rechnungsempfänger
  • der Steuerberater des Rechnungsempfängers
  • der Beamte der die Steuerprüfung durchführt

Gruß
Tina

Ja Tina, das war jetzt aber auch nix, ne.

Wirken können hier doch nur (er)schlagende Argumente, die ich bisher hier nicht erhalten habe.

Aua. Das tut jetzt schon weh.

Ja mir auch, es gibt kein Gesetz, das besagt, daß die Rechnung so zu schreiben ist, wie der Empfänger das gerne hätte.

Das könnte also genauso sein, wie mit einem Testament. Da
steht auch machmal Verwirrendes drin. Der Richtiger muss nun
ermitteln; WAS wollte der Verfasser nun wirklich damit sagen?
Was war sein Wille? DIESER Wille ist der richtige Wille!

Ein Testament ist nicht vergleichbar, mit einer Rechnung, soviel Menschenverstand sollte man schon haben, um das zu kapieren. Eine Rechnung die nicht eindeutig zuordenbar ist, ist eben keine korrekte Rechnung.

Sofern die Rechnung (im Adressfeld) die Angaben des Rechnungsempfängers und die Anschrift des Adressaten stehen hat, ist sie korrekt.

Ich habe gefragt, wie ich erzwingen kann, dass eine

Rechnungsadresse (Rechnung an mich) so geschrieben wird, wie
ich das möchte.

Und wie oft möchtest Du nun noch hören, daß man das nicht erzwingen kann?

Tina, was für ein Klima. Wir fahrn nach Lima. Okay?
Also, das tut doch nix zur Sache, ob ich mich daran aufhänge.
Denn wenn es danach ginge, woran sich der eine, oder die
andere „aufhängt“, dann könnten ja alle Richter sagen;
„…och, den Fall bearbeiten wir mal gar nicht, weil da habe
ich keine Lust drauf…“

Nun, bei dem einen oder anderen Fall wäre es wohl besser.

Sie verstehen, Fräulein?

Erstens wurde Fräulein schon vor Jahren abgeschafft, zweitens bin ich eine erwachsene Frau.

Wirken können hier doch nur (er)schlagende Argumente, die ich
bisher hier nicht erhalten habe.

Du würdest Dich doch nur zufrieden geben, wenn endlich die Antwort käme, die Dir in den Kram passt.

Laß es doch drauf ankommen, zahl die Rechnung nicht und warte bis Du verklagt wirst. Dann kannst Du dem Richter ja erklären, das Du so gerne den Ortsteil in der Rechnung gehabt hättest und die Firma Deinem Wunsch nicht nachkam und Du Dich deswegen geweigert hast, die Rechnung zu bezahlen.

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Moin,

Die Eingangsrechnung hat nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4
i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers

Mit Anschrift ist nicht die gemeint, die man sich ausdenkt,
sondern die, unter der das Unternehmen gemeldet ist, die man
beispielsweise über das Einwohnermeldeamt bekommen würde.

so abstrus ich diese ganze Diskussion finde, erschliesst sich mir auch mit gesundem Menschenverstand nicht, wieso die Adresse durch den Ortsteil-Zusatz weniger vollständig würde. Dazu hätte ich gerne mal von dir eine Erläuterung. Zudem stellt sich mir die Frage, werden Firmen tatsächlich beim Einwohnermeldeamt gemeldet?

Gruß

TET

Moin,

Die Eingangsrechnung hat nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4
i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben zu enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers

Mit Anschrift ist nicht die gemeint, die man sich ausdenkt,
sondern die, unter der das Unternehmen gemeldet ist, die man
beispielsweise über das Einwohnermeldeamt bekommen würde.

so abstrus ich diese ganze Diskussion finde, erschliesst sich
mir auch mit gesundem Menschenverstand nicht, wieso die
Adresse durch den Ortsteil-Zusatz weniger vollständig würde.

Würde sie ja nicht, das ist auch nicht die Aussage. Die Aussage ist:

Wenn die Rechnung korrekt adressiert wurde, besteht auch kein Anspruch sie nach seinen Wünschen abgeändert zu bekommen. Ein Ortsteil ist nun einmal kein muß.

Gibt man anstelle des Ortes nur den Gemeindeteil an, wäre die Rechnung meines Erachtens nicht mehr korrekt.

Dazu hätte ich gerne mal von dir eine Erläuterung. Zudem
stellt sich mir die Frage, werden Firmen tatsächlich beim
Einwohnermeldeamt gemeldet?

Meine letzte EMA ist schon Jahre her, ich meine mich aber zu erinnern, das auch Firmenanschrift so abgefragt wurden.

Falls ich mich irre, möge man das korrigieren.

Gruß
Tina

1 Like

Wenn du nicht richtig argumentieren kannst, hättest du ja von
Beginn an nichts dazu sage müssen. Jetzt beleidigt zu sein,
ist meiner Meinung nach auch unpassend.

Er hat richtig argumentiert. Das Problem ist schlicht und
ergreifend, das Du das nicht einsehen möchtest. Du möchtest
schlicht und ergreifend auf Biegen und Brechen Deinen Willen
durchsetzen.

Hi,

ich denke mal - und das ist keinesfalls böse gemeint und soll auch nicht beleidigent wirken - das einer von uns beiden (irgendwie) gestört ist.

Erkläre mir doch mal, warum eine Rechnung nicht einwandfrei sein sollte, NUR weil ein Kunde seinen Ortsnamen (oder Ortsteil) dazu geschrieben sehen möchte?

Das hat nichts mit „Willen durchsetzen“ zu tun. Ich habe etwas gefragt, und bisher hat mir hier KEINER der „Experten“ eine einleuchtende Antwort gegeben.

Noch schlimmer; man antwortet auf Dinge, die gar nicht gefragt wurde? Warum? Weil man weiss, die wahre Antwort nicht präsentieren zu können? Gleichzeitig werden neue (gegen) Fragen gestellt, so nach dem Motto; was soll das überhaupt, sowas zu fragen?

Erstaunlich, was manche „Experten“ hier für „Vorstellungen“ haben!

1 Like

so abstrus ich diese ganze Diskussion finde, erschliesst sich
mir auch mit gesundem Menschenverstand nicht, wieso die
Adresse durch den Ortsteil-Zusatz weniger vollständig würde.
Dazu hätte ich gerne mal von dir eine Erläuterung. Zudem
stellt sich mir die Frage, werden Firmen tatsächlich beim
Einwohnermeldeamt gemeldet?

Gruß

TET

Aha. Abstrus ist das. Okaaaaayyy.

Hallo! Gehts noch??? Ich möchte nicht wissen, ob irgendwas vollständig ist.

Ich möchte wissen, wie ich durchsetzen kann, dass mein Ortsteil mit in meine ADressen eingepflegt wird.

Aber danke für diesen Beitrag.

Grüße
J

PS: die „Erläuterung“ kann hier (in diesem Expertenforum) offenbar NICHT erbracht werden, weil hier wohl überwiegend Halbwahrheiten verbreitet werden. Jeder will eben seinen Senf dazu geben.

Aber belastbare Antworten bekommt man so eben nicht.

so abstrus ich diese ganze Diskussion finde, erschliesst sich
mir auch mit gesundem Menschenverstand nicht, wieso die
Adresse durch den Ortsteil-Zusatz weniger vollständig würde.

Würde sie ja nicht, das ist auch nicht die Aussage. Die
Aussage ist:

Wenn die Rechnung korrekt adressiert wurde, besteht auch kein
Anspruch sie nach seinen Wünschen abgeändert zu bekommen. Ein
Ortsteil ist nun einmal kein muß.

Gibt man anstelle des Ortes nur den Gemeindeteil an, wäre die
Rechnung meines Erachtens nicht mehr korrekt.

Dazu hätte ich gerne mal von dir eine Erläuterung. Zudem
stellt sich mir die Frage, werden Firmen tatsächlich beim
Einwohnermeldeamt gemeldet?

Meine letzte EMA ist schon Jahre her, ich meine mich aber zu
erinnern, das auch Firmenanschrift so abgefragt wurden.

Falls ich mich irre, möge man das korrigieren.

Gruß
Tina

Das Problem ist ja ein ganz anderes. „Experten“ klammern sich hier an irgendwelche Dokumente oder Websites, die per Link mitgeteilt wurden, ohne das überhaupt verstanden zu haben, was das steht.

Mittlerweile sind hier haufenweise Posts eingegangen, aber meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

Ich meine; ist ja nicht schlimm, wenn man keine Ahnung hat, aber dann eben einfach mal nicht irgendwas posten, so nach dem Motto; „klingt gut, wird schon richtig sein…“

Und; wenn ich in einem „Expertenforum“ was frage, würde ich irgendwie schon belastbare Antworten erwarten. Oder eben klare Zusätze in der Art; „…ich bin mir aber nicht sicher…“

Aber stumpf so zu tun, als wäre das eigene Geschreibsel das Maß aller Dinge, und gleichzeitig Fragende (mich) noch frangend beschimpfen, warum ich denn so einen Mist frage (sinngemäß) und/oder warum ich mich denn daran störe, das, ja das schlägt dem Faß schon dem Boden aus.

Der Hammer ist aber dann noch; man wird hier einfach als der Böse hingestellt, wenn man irgendwas bezweifelt oder hinterfragt.

Unglaublich!!!

Das Problem ist ja ein ganz anderes. „Experten“ klammern sich
hier an irgendwelche Dokumente oder Websites, die per Link
mitgeteilt wurden, ohne das überhaupt verstanden zu haben, was
das steht.

Ach so, na dann.

Mittlerweile sind hier haufenweise Posts eingegangen, aber
meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

Doch ist sie, Du möchtest sie nur nicht wahrhaben.

Ich meine; ist ja nicht schlimm, wenn man keine Ahnung hat,
aber dann eben einfach mal nicht irgendwas posten, so nach dem
Motto; „klingt gut, wird schon richtig sein…“

Wenn Du es besser weißt gestatte mir doch die Frage: Warum fragst Du dann hier überhaupt?

Und; wenn ich in einem „Expertenforum“ was frage, würde ich
irgendwie schon belastbare Antworten erwarten. Oder eben klare
Zusätze in der Art; „…ich bin mir aber nicht sicher…“

Ich bin mir definitiv sicher: Eine korrekte Rechnung muß nicht auf Wunsch eines Kunden abgeändert werden, ich bin mir definitiv sicher, daß es keinen § gibt, der vorschreibt eine korrekt erstellte Rechnung ändern zu müssen. Demzufolge kann man einen Rechnungsaussteller auch nicht zwingen eine korrekt erstellte Rechnung zu ändern, nur weil man meint, man müsste den überallesgeliebten Stadtteil dort wiederfinden.

Aber stumpf so zu tun, als wäre das eigene Geschreibsel das
Maß aller Dinge, und gleichzeitig Fragende (mich) noch
frangend beschimpfen, warum ich denn so einen Mist frage
(sinngemäß) und/oder warum ich mich denn daran störe, das, ja
das schlägt dem Faß schon dem Boden aus.

Jaja, ich weiß schon: ein Geisterfahrer? Hunderte!

Der Hammer ist aber dann noch; man wird hier einfach als der
Böse hingestellt, wenn man irgendwas bezweifelt oder
hinterfragt.

Wie gesagt: Der Rechnungsaussteller muß eine Rechnung nach den gesetzlichen Erfordernissen erstellen. Hat er dies getan und die Rechnung an den Kunden übermittelt, ist er nicht verpflichtet diese zu korrigieren.

Er kann das tun, muß es aber nicht. Wenn er das tut ist es eine reine Kulanz. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat der Kunde nicht.

Ist das jetzt ausführlich und verständlich genug?

Gruß
Tina

1 Like

ich denke mal - und das ist keinesfalls böse gemeint und soll
auch nicht beleidigent wirken - das einer von uns beiden
(irgendwie) gestört ist.

Hi,

nicht so schlimm, wenn Du meinst Du wärst gestört, Einsicht ist ja bekanntlichermaßen der erste Weg zur Besserung.

Erkläre mir doch mal, warum eine Rechnung nicht einwandfrei
sein sollte, NUR weil ein Kunde seinen Ortsnamen (oder
Ortsteil) dazu geschrieben sehen möchte?

Das habe ich erklärt: Sie ist dann korrekt, wenn der Ortsteil als Zusatz aufgeführt wird, meines Erachtens ist sie aber nicht korrekt, wenn statt des Ortes nur der Ortsteil aufgeführt wird.

Das hat nichts mit „Willen durchsetzen“ zu tun. Ich habe etwas
gefragt, und bisher hat mir hier KEINER der „Experten“ eine
einleuchtende Antwort gegeben.

Es ist doch Dein Problem, wenn Du nicht verstehst das man eine korrekt erstellte Rechnung nicht ändern muß. Die Rechnung ist auch ohne Ortsteilzusatz korrekt, der Ortsteil ist kein rechtsverbindliches muß in einer Rechnung.

2 Like

scnr
Hallo Johnboy,

warum gehst du nicht einfach zu einem Anwalt deines Vertrauens und lässt dir von ihm die Gesetzeslage gegen einen kleinen Obolus erklären, wenn du all den hier geäußerten Einschätzungen nicht glauben möchtest?

Gute Nacht