Wenn Du es besser weißt gestatte mir doch die Frage: Warum
fragst Du dann hier überhaupt?
Dachte ich mir doch. Ich frage nicht, weil ich es besser weiss. Hauptproblem; du weisst gar nicht, was ich gefragt habe!
Bis jetzt ist noch immer kein Beweis erbracht, warum eine Rechnung in der auch der Ortsteil aufgeführt ist in der Adresse, auch nur ansatzweise weniger korrekt sein soll, also eine, in der die Adresse nach den offiziellen Datensätzen (vermutlich von Staat und Post) dargestellt wird. Warum ist klar. Es weiss hier keiner. Aber es wird massenweise weiter gepostet, völlig ungeachtet der Ursprungsfrage.
Ich bin mir definitiv sicher: Eine korrekte Rechnung muß nicht
auf Wunsch eines Kunden abgeändert werden, ich bin mir
definitiv sicher, daß es keinen § gibt, der vorschreibt eine
korrekt erstellte Rechnung ändern zu müssen. Demzufolge kann
man einen Rechnungsaussteller auch nicht zwingen eine korrekt
erstellte Rechnung zu ändern, nur weil man meint, man müsste
den überallesgeliebten Stadtteil dort wiederfinden.
Sicher? Nun, ich darf vermuten, dass deine Definition von „sicher“ nicht „sicher“ ist
Zum ungefähr 27sten Mal (gefühlt ca. 54sten Mal); warum ist eine Rechnung unkorrekt, wenn in der Adresse der Ortsteil oder Stadtteil aufgeführt ist?
Wenn ihr es nicht wisst, sagt es doch einfach. Aber postet doch nicht immer wieder irgendwas nur um des postens Willens.
Wie gesagt: Der Rechnungsaussteller muß eine Rechnung nach den
gesetzlichen Erfordernissen erstellen. Hat er dies getan und
die Rechnung an den Kunden übermittelt, ist er nicht
verpflichtet diese zu korrigieren.
Es wird langsam sinnlos. Was sind gesetzliche Erfordernisse? Das ist der Unsinn in den Dokumenten, die du als Link (oder warst du es nicht, dann sorry) geschickt hast? Da steht aber doch sinngemäss nur drin, dass die Adresse die Person eindeutig identifizierbar machen muss. Aber das ist bei der von mir gewünschten Schreibweise doch genauso der Fall.
Er kann das tun, muß es aber nicht. Wenn er das tut ist es
eine reine Kulanz. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat der
Kunde nicht.Ist das jetzt ausführlich und verständlich genug?
Gruß
Tina
Nein, ist es nicht. Es wurde hier behauptet, dass eine Rechnung nicht korrekt (also falsch…ungültig…wie auch immer) ist, wenn die Adresse den Ortsteil und/oder Stadtteil enthält.
Begründet wurde das bisher hier nicht.