Vorweg sei angemerkt, dass sich die Frage, ob ein bestimmtes Geräusch rechtens ist oder nicht, kaum beantworten läßt, solange man nicht selbst vor Ort gewesen ist oder eine ganze Latte von Detailinformation zur Hand hat. Denn Lärm ist, wie es gelegentlich so schön heißt, ein „auch sozial vermitteltes Geräuschereignis, das nicht nur gemessen, sondern auch bewertet werden muß“. Ob ein bestimmtes Geräusch hinzunehmen ist oder nicht, hängt daher neben der absoluten Lautstärke auch von Art (Geräuschquelle, Tonhaltigkeit, Lästígkeit/Üblichkeit, usw.), Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit des Geräuschs sowie davon ab, was im Umfeld sonst so an Geräuschen vorhanden ist und wie das Umfeld allgemein beschaffen ist. Deshalb wir hier niemand entscheiden können, welches der Häuser im Recht ist.
Unabhängig davon stellt sich natürlich auch die Frage, ob man das ein oder andere Geräusch - gleichgültig, ob es rechtens wäre oder nicht - nicht aus Rücksicht auf verständliche Befindlichkeiten seiner Mitmenschen dennoch unterläßt. Auch wenn es z.B. eine strikte Rechtspflicht zur Einhaltung der Mittagsruhe womöglich nicht gibt, würde ich in dieser Zeit größere Geräuschentwicklungen (Rasenmähen mit Motorbetrieb, Rasenkanten trimmen, Laub blasen, bohren, laut Musik hören, usw.) sein lassen - und zwar von selbst, ohne dass mir das erst jemand sagt. Das ist aber keine Frage des Rechts mehr, sondern des sozialen Fingerspitzengefühls und des Respekts bzw. der Aufmerksamkeit gegenüber den Mitmenschen.
Eine davon fällt etwas aus der
Rolle, weil Vater und Mutter Motorradfahren.
Die beiden aus dem Meckerhaus fühlen sich sofort belästigt,
sobald auch nur irgendein Motorengeräusch von den Garagen des
Reihenhaus zu hören ist.
Man kann so oder so Motorradfahren. Sollten sie Motorradfahrer solche sein, die jeden Sonntag morgen auf dem Hof ihrem Chopper so die Sporen geben, dass man sich fragen muß, ob da einer sein Motorrad quält oder die Bundeswehr eine Maschinenkanone erprobt, stellt sich schon ernsthaft die Frage, ob man das noch hinnehmen muß - vor allem dann, wenn die Garagenzufahrt unmittelbar am eigenen Haus vorbei führt. Hätte da so meine Zweifel.
Wird was am Auto repariert und läßt
den Motor laufen beschweren sich die Anwohner aus dem
Meckerhaus direkt in maximaler Eskalationslautstärke, ruhigen
und sachlichen Erklärungen wird nicht zugehört.
Ich sehe nicht, was man ruhig und sachlich erklären könnte, wenn man auf dem Garagenhof einfach mal längere Zeit einen Motor laufen läßt. Außer zum An- und Abfahren oder ausnahmsweise (!) zum Flottmachen eines liegengebliebenen Fahrzeugs kann ich mir kaum vorstellen, welchen anerkennenswerten Grund ein Privatmann haben könnte, seine Karre längere Zeit laufen zu lassen. Zum Reparieren gibt es Werkstätten.
In NRW hat übrigens auch der Landesgesetzgeber dazu eine klare Meinung:
„Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“, §11a LImSchG NW.
In näherer
Nachbarschaft ist eine KFZ Werkstatt und gegenüber ist ein
Bauernhof mit einem zu jeder Tageszeit bellenden Hofhund und
von der KFZ Werkstatt kommt regelmäßig das Geräusch von
aufheulenden Motoren. Da unternimmt Meckerhaus nichts.
Ich glaube, wir müssen uns nicht ernsthaft darüber unterhalten, dass Tierlaute - noch dazu in einer offenbar ländlichen Gegend - anders zu bewerten sind, als laufende Fahrzeugmotoren. Dass in der Nähe womöglich Hunde bellen, ist daher für die Frage, ob man sich private Autoreparaturen mit entsprechendem Motorenlärm gefallen lassen muß, einigermaßen uninteressant.
Und die Tatsache, dass in der Nachbarschaft eine Werkstatt tätig ist, bedeutet noch lange nicht, dass auch auf dem Privatgrundstück nach Herzenslust mit entsprechendem Geräusch Autos repariert werden dürften. Ich würde nämlich mal vermuten, dass die Werkstatt ihren Lärm vorzugsweise zu üblichen Arbeitszeiten (Mo-Fr, 8-18 Uhr), die Privatbastler - da vermutlich selbst berufstätig - hingegen eher außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeiten, also vorzugsweise am Abend sowie am Wochenende machen. Dass das mit Blick auf das „Störungspotential“ des Geräuschs einen Unterschied macht, dürfte klar sein. Da spielt die eingangs erwähnte soziale Bewertung eine Rolle.
Meckerhaus hat sich in seiner Opferrolle inzwischen
verstärkung von weiteren Nachbarn geholt und inzwischen werden
die Bewohner aus dem Reihenhaus von immer weniger
Einheimischen gegrüßt.
Das kann ein Indiz sein, dass es - jedenfalls aus Sicht der Nachbarn - bei den Geräuschverursachern zwar vielleicht nicht an der Berechtigung, aber womöglich am erwähnten sozialen Fingerspitzengefühl fehlt. Vielleicht müssen da die Verursacher noch ein wenig mehr an der Feinabstimmung arbeiten.
Wobei Meckerhaus an Feiertagen
Heckenschneidet und den Rasen per Lauten Motormäher mäht.
Auch dafür gibt es rechtliche Spielregeln, z.B. diese:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/index.html (beachte insb. §§7, 8 i.V.m dem Anhang zur Verordnung).