Ärger mit dem Nachbar

Schönen guten Tag,
nehmen wir mal an, da ist jemand, der Wohn in einem Reihenhaus mit drei Parteien. Dem Reihenhaus vorgelagert stehen drei Garagen der Reihenhausmieter und die Garagenauffahrt führt direkt an einem weiteren Haus(nennen wir es Meckerhaus) vorbei. Die Garagenauffahrt an sich hat noch längs drei Stellplätze für weitere PKW.
Im Meckerhaus wohnt ein alter Mann mit seiner Frau. Er ist nicht mehr so fit und sie ist die Dorfzeitung.
Im Reihenhaus wohnen Familien. Eine davon fällt etwas aus der Rolle, weil Vater und Mutter Motorradfahren.
Die beiden aus dem Meckerhaus fühlen sich sofort belästigt, sobald auch nur irgendein Motorengeräusch von den Garagen des Reihenhaus zu hören ist. Wird was am Auto repariert und läßt den Motor laufen beschweren sich die Anwohner aus dem Meckerhaus direkt in maximaler Eskalationslautstärke, ruhigen und sachlichen Erklärungen wird nicht zugehört. In näherer Nachbarschaft ist eine KFZ Werkstatt und gegenüber ist ein Bauernhof mit einem zu jeder Tageszeit bellenden Hofhund und von der KFZ Werkstatt kommt regelmäßig das Geräusch von aufheulenden Motoren. Da unternimmt Meckerhaus nichts. Meckerhaus hat sich in seiner Opferrolle inzwischen verstärkung von weiteren Nachbarn geholt und inzwischen werden die Bewohner aus dem Reihenhaus von immer weniger Einheimischen gegrüßt. Reihenhaus ist inzwischen ziemlich ratlos und versucht so wenig Lärm wie möglich zumachen, was trotzdem bemeckert wird. Wobei Meckerhaus an Feiertagen Heckenschneidet und den Rasen per Lauten Motormäher mäht.
Kann sich Reihenhaus da irgendwie wehren und wie sind die Lärmbestimmungen für Wohngegenden?

Grüße
vom Mair

Hallo

Thema Lärm im Wohngebiet hatten wir doch grade:

/t/handhabe-gegen-nervige-schrottsammler/5954314/3

Ich würde halt empfehlen, das Auto von der Fachwerkstatt reparieren zu lassen, dann haben die den Ärger. Außerdem gibt es dann einen Verbündeten mehr.

Gruß
smalbop

Warum sollte man Reparaturen, die man selber durchführen kann von einer Fachwerkstatt für teures Geld durchführen lassen?
Und vor allem, ist Lärm auch ein subjektives Empfinden.
Ein Nachbar, der sich aus Prinzip lautstark aufregt ist belästigend.

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Vorweg sei angemerkt, dass sich die Frage, ob ein bestimmtes Geräusch rechtens ist oder nicht, kaum beantworten läßt, solange man nicht selbst vor Ort gewesen ist oder eine ganze Latte von Detailinformation zur Hand hat. Denn Lärm ist, wie es gelegentlich so schön heißt, ein „auch sozial vermitteltes Geräuschereignis, das nicht nur gemessen, sondern auch bewertet werden muß“. Ob ein bestimmtes Geräusch hinzunehmen ist oder nicht, hängt daher neben der absoluten Lautstärke auch von Art (Geräuschquelle, Tonhaltigkeit, Lästígkeit/Üblichkeit, usw.), Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit des Geräuschs sowie davon ab, was im Umfeld sonst so an Geräuschen vorhanden ist und wie das Umfeld allgemein beschaffen ist. Deshalb wir hier niemand entscheiden können, welches der Häuser im Recht ist.

Unabhängig davon stellt sich natürlich auch die Frage, ob man das ein oder andere Geräusch - gleichgültig, ob es rechtens wäre oder nicht - nicht aus Rücksicht auf verständliche Befindlichkeiten seiner Mitmenschen dennoch unterläßt. Auch wenn es z.B. eine strikte Rechtspflicht zur Einhaltung der Mittagsruhe womöglich nicht gibt, würde ich in dieser Zeit größere Geräuschentwicklungen (Rasenmähen mit Motorbetrieb, Rasenkanten trimmen, Laub blasen, bohren, laut Musik hören, usw.) sein lassen - und zwar von selbst, ohne dass mir das erst jemand sagt. Das ist aber keine Frage des Rechts mehr, sondern des sozialen Fingerspitzengefühls und des Respekts bzw. der Aufmerksamkeit gegenüber den Mitmenschen.

Eine davon fällt etwas aus der
Rolle, weil Vater und Mutter Motorradfahren.
Die beiden aus dem Meckerhaus fühlen sich sofort belästigt,
sobald auch nur irgendein Motorengeräusch von den Garagen des
Reihenhaus zu hören ist.

Man kann so oder so Motorradfahren. Sollten sie Motorradfahrer solche sein, die jeden Sonntag morgen auf dem Hof ihrem Chopper so die Sporen geben, dass man sich fragen muß, ob da einer sein Motorrad quält oder die Bundeswehr eine Maschinenkanone erprobt, stellt sich schon ernsthaft die Frage, ob man das noch hinnehmen muß - vor allem dann, wenn die Garagenzufahrt unmittelbar am eigenen Haus vorbei führt. Hätte da so meine Zweifel.

Wird was am Auto repariert und läßt
den Motor laufen beschweren sich die Anwohner aus dem
Meckerhaus direkt in maximaler Eskalationslautstärke, ruhigen
und sachlichen Erklärungen wird nicht zugehört.

Ich sehe nicht, was man ruhig und sachlich erklären könnte, wenn man auf dem Garagenhof einfach mal längere Zeit einen Motor laufen läßt. Außer zum An- und Abfahren oder ausnahmsweise (!) zum Flottmachen eines liegengebliebenen Fahrzeugs kann ich mir kaum vorstellen, welchen anerkennenswerten Grund ein Privatmann haben könnte, seine Karre längere Zeit laufen zu lassen. Zum Reparieren gibt es Werkstätten.

In NRW hat übrigens auch der Landesgesetzgeber dazu eine klare Meinung:

„Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.“, §11a LImSchG NW.

In näherer
Nachbarschaft ist eine KFZ Werkstatt und gegenüber ist ein
Bauernhof mit einem zu jeder Tageszeit bellenden Hofhund und
von der KFZ Werkstatt kommt regelmäßig das Geräusch von
aufheulenden Motoren. Da unternimmt Meckerhaus nichts.

Ich glaube, wir müssen uns nicht ernsthaft darüber unterhalten, dass Tierlaute - noch dazu in einer offenbar ländlichen Gegend - anders zu bewerten sind, als laufende Fahrzeugmotoren. Dass in der Nähe womöglich Hunde bellen, ist daher für die Frage, ob man sich private Autoreparaturen mit entsprechendem Motorenlärm gefallen lassen muß, einigermaßen uninteressant.

Und die Tatsache, dass in der Nachbarschaft eine Werkstatt tätig ist, bedeutet noch lange nicht, dass auch auf dem Privatgrundstück nach Herzenslust mit entsprechendem Geräusch Autos repariert werden dürften. Ich würde nämlich mal vermuten, dass die Werkstatt ihren Lärm vorzugsweise zu üblichen Arbeitszeiten (Mo-Fr, 8-18 Uhr), die Privatbastler - da vermutlich selbst berufstätig - hingegen eher außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeiten, also vorzugsweise am Abend sowie am Wochenende machen. Dass das mit Blick auf das „Störungspotential“ des Geräuschs einen Unterschied macht, dürfte klar sein. Da spielt die eingangs erwähnte soziale Bewertung eine Rolle.

Meckerhaus hat sich in seiner Opferrolle inzwischen
verstärkung von weiteren Nachbarn geholt und inzwischen werden
die Bewohner aus dem Reihenhaus von immer weniger
Einheimischen gegrüßt.

Das kann ein Indiz sein, dass es - jedenfalls aus Sicht der Nachbarn - bei den Geräuschverursachern zwar vielleicht nicht an der Berechtigung, aber womöglich am erwähnten sozialen Fingerspitzengefühl fehlt. Vielleicht müssen da die Verursacher noch ein wenig mehr an der Feinabstimmung arbeiten.

Wobei Meckerhaus an Feiertagen
Heckenschneidet und den Rasen per Lauten Motormäher mäht.

Auch dafür gibt es rechtliche Spielregeln, z.B. diese:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/index.html (beachte insb. §§7, 8 i.V.m dem Anhang zur Verordnung).

Warum sollte man Reparaturen, die man selber durchführen kann
von einer Fachwerkstatt für teures Geld durchführen lassen?

Warum sollte dieses Interesse höher zu bewerten sein, als das Interesse der Nachbarn an Schutz vor unnötigem Lärm? Im übrigen gibt es zwischen „Selbermachen auf dem Hof“ und „Fachwerkstatt“ genügend Alternativen, die man dem Hobbyschrauber zumuten kann - und sei es die Bastlerwerkstatt, die solchen Leuten Hebebühne und Werkzeug vermietet und sie ansonsten selber machen läßt. Insofern: Dieses Argument ist keines.

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Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Der Nachbar regt sich nicht auf, weil in den Garagen geschraubt wird, sondern wenn auf der Auffahrt und vor den Garagen ein Motor länger als das bloße befahren dauert. Lärmpegel hat es messen lassen und ist mit seinen Beschwerden nicht durchgekommen. Er sucht sich den Schwächsten heraus und schikaniert diesen durch seine Pöbeleien.

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Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Der Nachbar regt sich
nicht auf, weil in den Garagen geschraubt wird, sondern wenn
auf der Auffahrt und vor den Garagen ein Motor länger als das
bloße befahren dauert. Lärmpegel hat es messen lassen und ist
mit seinen Beschwerden nicht durchgekommen.

Das habe ich durchaus genau in diesem Sinn verstanden. Daher ist meine Antwort auch so wie sie ist.

Dann ist also nur der Lärm, der durch Reparaturarbeiten entsteht angreifbar und dessen beklagen berechtigt?

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Dann ist also nur der Lärm, der durch Reparaturarbeiten
entsteht angreifbar und dessen beklagen berechtigt?

wenn das aus der Ferne einfach mit ja oder nein beantwortet werden könnte, hätte ich mir den oben stehenden, länglichen Beitrag sicher gespart.

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Gut, dass sie den noch einmal angesprochen haben, denn den hatte ich durch den Folgebeitrag übersehen.
Die Werkstatt und das Hundegebell sollten keine Rechtfertigung sein, sondern die allgemeinen Umstände beschreiben. Zu ergänzen ist hier noch die 100m entfernte BAB A9 sowie Flugbetrieb des 50km entfernten Flughafens München. Sprich, die Gegend ist allgemein sehr unruhig. Gegen das Hundegebell hat Meckerhaus auch schon versucht weitere Nachbarn mobil zu machen, welche sich jedoch nicht gestört fühlten.
Das Einhalten etwaiger Ruhezeiten sowie Fahrverhalten ist wie sie schon richtig schreiben eine Angelegenheit des kompetenten Sozialverhalten und wird in diesem Fall auch geflegt.
Ein Fahrzeug länger laufen zu lassen kann in diesem Fall drei Gründe haben: 1. Starhilfe geben 2. Erstbetrieb eines historischen Fahrzeuges nach langer Winterpause 3. Suchen einer undichten Stelle am Auspuff. 3. Sehe ich auch so, dass dieses in bereits erwähnten Einrichtungen durchgeführt werden sollte. 2. Ist einmalig pro Jahr und wird schon so kurz wie möglich gehalten und geht nicht anders, um Lagerschäden durch unzureichend verteiltes Öl zu vermeiden. Oder muß in dem Fall eine externe Garage angemietet werden?

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