Aktive Sterbehilfe und der Widerstand der Politik dagegen

Hallo!

Weils einigermaßen aktuell ist:

Frage:
Warum eigentlich dieser hartnäckige Widerstand aller(?) Parteien angesichts der Tatsache, dass es stabile und deutliche Zustimmungs-Mehrheiten in Deutschland für die ‚aktive Sterbehilfe‘ gibt?

Btw:

Ich kann diese Palliativ- und Hospizlüge einfach nicht mehr hören ohne dabei unglaublich wütend zu werden.
Die Verbesserung der Palliativmedizin ist ein großer Segen, sie ist auch ein wesentlich Faktor bei den Überlegungen eines Betroffenen, sie aber schlicht und einfach etwas anders als die Sterbehilfe.
Zudem ist ‚in der Realität‘ die Wunschvorstellung vom ‚sanften Einschlafen dank Palliativmedizin‘ ein ziemliches Märchen. Da braucht man nur die Menschen fragen, die es regelmäßig mitbekommen, wie es ziemlich beschissen anmutet, wenn einer an den eigenen Sekreten erstickt, auch wenn er noch so gut (und oft nur halbwegs, weil manche Ärzte irgendwelchen Privatideologien vom ‚bewussten Sterben‘ nachhängen) sediert ist.

Gruß
F.

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Hallo

sagt wer? Und wie kommt er zu der Ansicht?

Sagt eine IfD Umfrage der DAK in Deutschland aus dem Jahr 2016. Pro 62%, Kontra 12%. Das nenne ich eine deutliche Mehrheit.

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gibt mehrere Umfragen dazu.
Wollte ich nicht extra verlinken, weil per google ja leicht auffindbar.

Gruß
F.

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Vielleicht fühlen die Politiker was Aristoteles ausgeführt hat bw seine Meinung war. Das der Suizid ein Unrecht gegen das Gemeinwesen, allerdings kein Unrecht gegen die eigene Person…

Durch deinen Beitrag bin ich auf ein Interessantes buch gestoßen…

Selbstmord oder Freitod?: Das Phänomen des Suizides aus christlich-philosophischer Sicht
von Peter Mösgen (Autor)

Danke werd ich mir mal zulegen find das Thema sehr spannend und bin selbst der Meinung das man sogar bei chronisch psychisch Erkrankungen einen aktive Sterbehilfe in Betracht ziehen sollte.

Hallo!

Die Freiheit, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden, halte ich für ein hohes Gut. Der Gedanke, dabei behilflich zu sein, liegt nahe. Ebenso nahe liegt aber auch der Gedanke an Missbrauch. Ich gehe davon aus, dass legalisierte aktive Sterbehilfe augenblicklich und massenhaft missbraucht würde. Dies unabhängig davon, wie viele und welche medizinischen Stellen vorher einzuschalten sind.

So wie ich ganz sicher sein möchte, aus einer Polizeiwache unversehrt wieder heraus zu kommen, möchte ich sicher sein, dass sich Mediziner ausnahmslos niemals als Töter verstehen. Ich möchte sicher sein, dass es in D keine Möglichkeit legaler Tötung anderer Menschen gibt (Notwehr, finaler Rettungsschuss sind nicht vergleichbare Situationen).

Befürworter aktiver Sterbehilfe gibt es gewiss. Bin aber nicht sicher, ob diesen Leuten die menschliche Natur mit allen Schwächen bewusst ist und ob ihnen die Möglichkeiten des Missbrauchs klar oder egal sind.

Im Einzelfall durch das Verbot aktiver Sterbehilfe ausgelöste/verlängerte schwer erträgliche Härten sind der Preis für die Verhinderung von Massenmord. Jede Menschen in die Hand gegebene Möglichkeit/Macht wird sofort missbraucht.

Auch unsere Geschichte legt nahe, aktive Sterbehilfe nicht zu gestatten. Die Vorgänge zwischen '33 und '45 in D sind zwar nicht vergleichbar mit dem, was sich Befürworter aktiver Sterbehilfe heute wünschen, belegen aber, wozu sich u. a. Angehörige von Ärzteschaft und pflegenden Berufen hergaben. Wer glaubt, die Menschen haben sich geändert, muss ein Träumer sein.

Gruß
Wolfgang

Wieso „gehst du davon aus“?
Wir haben doch die jahrelangen gut erforschten Erfahrungen aus Belgien, der Schweiz, den Niederlanden usw., also aus uns vergleichbaren Ländern.
Missbrauchsfälle gibts dort, von „massenhaftem Missbrauch“ kann aber aber sicher nicht die Rede sein.

Kann ich gut nachvollziehen, aber:

  1. deshalb möchte ich später mal nicht am eigenen Sekret ersticken müssen, nur weil du den Mediziner nicht als Töter verstehen willst. Das wirst du vermutlich auch verstehen.

  2. deine Dichotomie ist in der Realität gar nicht haltbar, weil der Übergang zwischen Palliativpflege und aktiver Sterbehilfe vollkommen fließend ist: Opiate zur Schmerzbekämpfung machen atemdepressiv und wenn der Pfleger mal ganz viel Mitleid mit dem Leidenden hat, dann bleibt das Kopfteil eben ein Stück weiter unten und der Leidensweg wird dadurch verkürzt. Studien bestätigen die Existenz solcher „Grauzonen“ übrigens. Kannst du selbst ergooglen. Der Staat kann also nicht glauben, nur weil er die aktiven Sterbehilfe nicht legalisiert, dass es sie nicht gibt.

Das finde ich unerträglich zynisch.
Wie kommst du eigentlich darauf, dass es da um „Einzelfälle“ ginge?
Beim heutigen Fortschritt der Apparatemedizin ist es zum Normfall geworden, dass das Leben siechend endet.

Gruß
F.

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Wobei du damit natürlich gerade einen Hauptpunkt anssprichst, der die Sache so unglaublich schwierig macht. Allerdings für die Legalisierungs- wie für die Verbots-Position gleichermaßen.

Gruß
F.

Im Grunde genommen bin ich gerade wegen der Bewusstheit der (späteren) Schwäche ein Befürworter. Möglichen Missbrauch durch Dritte und die freie subjektive Entscheidung, die ich heute jetzt und hier festlegen könnte und möchte, darf ich nicht wertend gegenüberstellen. Der Staat maßt sich an, über beides entscheiden zu müssen. Ersteres ja, dahingehend, dass er Sorge dafür tragen muss, dass es nicht eintritt. Er darf aber nicht meine Freiheit zur eigenen Entscheidung in dieser Angelegenheit beschneiden. Dieses Recht steht ihm nicht zu. Er entmündigt mich damit zu 100%.

Franz

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Ja, diese seltsame Differenzierung zwischen Psyche und Physis spiegelt sich in vielen Bereichen wider. Einem psychisch Kranken erlaubt man weniger oder traut man weniger zu als einem physisch Erkrankten. Erziehung mit einem Klaps ist wesentlich weniger angesehen als der Entzug von Liebesbekundungen. Und wenn das Strafgesetz eine physische Höchststrafe erreicht hat, dann wird die psychisch bedingte und notwendige Verwahrung zu Hilfe gezogen.

Seltsam Ding.

Franz

Hallo F.,

Missbrauch ist natürlich immer Möglich.
Um schneller über das Erbe verfügen zu können oder das Erbe im Sinne der Erben zu erhalten, gab es immer auch die Möglichkeit einer Entmündigung.

Der Unterschied zu hier (CH) liegt natürlich in der Geschichte begründet. Entsprechend wird auch die Beihilfe rechtlich unterschiedlich gewertet.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Umfragen traue ich nicht, schon gar nicht, wenn ich weder die Fragestellung im exakten Wortlaut, noch den Zeitpunkt der Umfrage im Kontext aktueller Ereignisse, noch den Informationsstand der Befragten kenne. Sage mir das gewünschte Ergebnis und ich mache Dir dafür die passende Umfrage. Natürlich würde ich dem Ergebnis mit Angaben zu Bildungsabschluss und Lebensalter der Befragten den Anschein wissenschaftlicher Vorgehensweise und Glaubwürdigkeit verpassen.

Es war wohl Mitte der 60er bis in die 70er, als sich Gewaltverbrechen an Taxifahrern häuften – zeitweise alle paar Tage ein Mord. Die Politik reagierte, in Taxis wurden Trennwände vorgeschrieben und mehrmals gab es im Gefolge der Mordtaten Umfragen zur Einführung der Todesstrafe. Demnach forderte Volkes Stimme Rübe ab, Aufhängen, an die Wand stellen und was man so alles in noch recht frischer Erinnerung hatte, wie man Menschen ins Jenseits befördert. Unübersehbar waren Umfrageergebnisse von aktuellen Ereignissen und dadurch erzeugten Emotionen abhängig.

Umfragen dienen und bedienen Interessen. Wer dabei an pure Humanität glaubt, glaubt auch an den Osterhasen. I. d. R. geht es um wirtschaftliche Interessen. Wenn die DAK – eine Krankenkasse (!) - eine Umfrage zu aktiver Sterbehilfe initiiert, hat solches Tun kein besonders appetitliches Geschmäckle. Vermutlich rechnete ein Jung-BWLer in der Verwaltung schon aus, was sich für Beitragszahler und Vorstands-Boni mit Euthanasie erreichen ließe. Es wird schon gelingen, Menschen, die keinen Nutzen mehr bringen, nur noch Kosten verursachen und teures Personal binden, einzureden, wie sehr sie von der Zustimmung für ihr Ableben profitieren. Man denke auch an die armen Nachkommen, die das Erbe so dringend für Badeurlaub und einen neuen SUV brauchen, statt es für Pflege schwinden zu sehen. Allen wäre mit legaler Tötung gedient. Sogar dem/der Betroffenen kann man den Sachverhalt überzeugend nahe bringen. Nur keine Hemmungen, man kann den Betroffenen unverblümt sagen, dass sie nur noch lästig sind. Und in hartnäckigen Fällen hilft man der Überzeugung etwa durch Reduzierung der Schmerzmittel etwas nach. Zugegeben formuliere ich überspitzt, aber leider immer noch nah an der Wahrheit, falls Tötung legalisiert werden sollte. Natürlich gibt es Menschen, für die derartiges Handeln niemals in Betracht käme. Es gibt aber auch (nach meiner Einschätzung viele) anders gestrickte Zeitgenossen.

Das alte Schulrechenheft finde ich nicht auf Anhieb, um wörtlich zu zitieren. So muss die Erinnerung helfen: Es wurden Beträge in Reichsmark genannt, um eine Familie zu ernähren und Beträge, um einen unheilbar Kranken oder Erbkranken zu pflegen. Schüler sollten ausrechnen, wie viele Familien man anstelle der Kranken ernähren könnte. Natürlich gibt es derart unsägliche Rechenaufgaben in Schulbüchern längst nicht mehr. Aber das Gedankengut, dem Millionen folgten, ist doch nicht verschwunden, nur der Sprachgebrauch hat sich verändert.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Es gibt in den genannten Ländern nachgewiesene Missbrauchsfälle, aber in allen anderen Fällen vom freien Willen der Getöteten auszugehen, halte ich blauäugig. Die legale Tötung befördert die Beeinflussung des/der Betroffenen im Sinne der Nutznießer und den nie nachweisbaren Missbrauch.

Für solche Erkenntnis braucht man keine Studien, sie liegen auf der Hand. Abgesehen davon: Sobald jemand aus Mitleid tötet, ohne den Willen des Bemitleideten sicher zu kennen, wird der Handelnde zum Verbrecher, gehört aus dem Verkehr gezogen und mit Berufsverbot belegt.

War aber nicht zynisch gemeint. Legale Tötung halte ich für einen Dammbruch. Niemand bezweifelt, dass es Fälle gibt, in denen die Tötung eines Menschen mit dessen Einverständnis vertretbar erscheint. Wenn man aber diese Büchse der Pandora öffnet, ebnet man damit gewöhnlichem Mord einen Weg für die elegante Begehung.

Solcher Satz offenbart das ganze Elend der Problematik. Es darf nicht darum gehen, was irgendwelche Leute als Siechtum werten. Statt auf den freien Willen Betroffener läuft es auf anderer Leute Meinung hinaus - geht gar nicht.

Ich kann das Problem nicht lösen, es ist nicht befriedigend lösbar. Aber ich sehe die offenkundige und nicht akzeptable Möglichkeit des Missbrauchs.

Gruß
Wolfgang

Klar. Das ist aber auch durchaus nachvollziehbar. Natürlich sind deine Bedenken berechtigt. Nur halte ich es für falsch einen „mündigen“ Bürger auf diese Weise zu entmündigen. Natürlich wird man in dieser, zugegeben, schwierigen Diskussion immer ein für, oder wider finden.
Ich will und werde den Fall eines nahen Angehörigen nicht näher beschreiben, der bei Kenntnis ggf, auch deine Ansicht ein wenig ändern würde.
Aber nochmal: Ist eine ganz komplexe Sache. Nur den SUV und den Badeurlaub sowie die bösen Krankenkassen in den Focus zu stellen, halte ich für nicht zielführend.

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Hallo,

die Polizei geht derzeit davon aus, daß rd. 50% aller Mordfälle unentdeckt bleibt und als natürliche Todesfälle zu den Akten genommen werden. Die Quote dürfte sich deutlich reduzieren, wenn man stattdessen den Anverwandten ganz offensichtlich und legal in Jenseits befördern könnte.

Man sollte auch nicht verkennen, daß die „erlösende“ Spritze am Ende nur das Instrument ist, der eigentliche Tötungsprozeß schon aber damit einsetzt, daß man das spätere Opfer davon überzeugt, daß es sich eh nur noch quält oder den Angehörigen nur zur Last fällt oder oder oder.

Gruß
C.

Richtig.
Es geht aber um mein eigenes (antizipiertes) Siechtum.

Selbstverständlich bietet die aktive Sterbehilfe genauso wie die Betreuung, die Unterbringung, die Patientenverfügung usw. ein Tor für Missbrauch. Das Ende des Lebens ist ein Missbrauchs-anfälliges Gebiet, gar keine Frage.
Daraus kann aber nicht folgen, dass man einfach etwas verbietet, nur dass es nicht missbraucht werden kann. Das ist völlig unbefriedigend und auch ein paternalistisches Armutszeugnis für einen liberalen Staat.

(Wenn man partout Missbrauch in dem Bereich verringern will, dann sollte man die Erbschaftssteuer auf 100% setzen und die Pflegekosten entprivatisieren. Das hätte einen viel höheren Effekt als das Verbot der Sterbehilfe.)

Und das obwohl in den benachbarten Ländern, in denen aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, dieser Dammbruch eindeutig nicht erfolgt ist?

Gruß
F.

Nur am Rande, wenn du schon damit zu argumentieren anfängst: es ist unredlich, die reductio ad pecuniam nur der einen Seite anzuhängen.
Ohne Frage wird auch mit dem erzwungenen Weiterleben der Menschen eine riesige Menge Geld verdient. Reduktionisch könnte man dann die ‚Pflege-/Pharma-/Palliativindustrie‘ anführen. Nur aus dem lebenden Mensch lässt sich nachhaltig Kapital schlagen, an der Tötung eines Menschen verdient diese Industrie fast gar nichts. Das sog. „Kapitalinteresse“ liegt also klar auf Seiten des Weiterlebenmüssens.

Auf dieser reduktionistischen Ebene (die nicht die einzige ist; das werden wir beide so sehen) betrachtet stellst du dich schlichtweg auf die Seite des paternalistischen Staates und des Großkapitals - gegen das Individuum und seine Angehörigen. Auf dieser Position stehend sollte man sich übrigens auch genau überlegen, wem man Nazi-Gedankengut anlastet.

Gruß
F.

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Ich glaube, hier verwechselst Du etwas. Eingangs war die Rede von staatlichen Behörden als Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung. Das will der CDU-Minister nicht. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat sie verbietet. Er soll nur selber nicht Hand anlegen oder sowas auch nur abnicken. Dieser Widerstand ist absolut nachvollziehbar.
Und wenn man das den Leuten mal klar macht, dass es dann so kommen könnte, dass der Betreuer, sei es ein Wildfremder oder ein Verwandter die Selbsttötung beim Amt beantragt und sowohl Betreuer als auch Staat damit den Weg den geringsten Widerstand = geringste Kosten gehen, dann dämmert vielleicht dem einen oder anderen wohin das ganz schnell massenhaft führt. Ältere und Kranke fühlen sich unter Druck gesetzt freiwillig aus dem Leben zu scheiden, um ihren Verwandten nicht zur Last zu fallen.
Das geht genauso aus, wie bei der heute schon legalen Tötung.

Da hast du recht.
Die Threadfrage bezieht sich im Titel auf die Aktive Sterbehilfe und das Zitat auf die Beihilfe zur Selbsttötung.
Mir gings um den politischen Widerstand°, den Gröhe hier so vehement anspricht. Der ist bei beidem zu erkennen, denn die „Beihilfe zur Selbsttötung“ ist ja auch nicht wirklich ‚legalisiert‘ (deshalb hab ich da nicht groß unterschieden).

° Widerstand gegen das Bundesverwaltungsgericht, Widerstand gegen den stabilen Mehrheitswillen der Bevölkerung, Widerstand gegen Individuen, die Sterbehilfe einfordern.

Ich kann, wie im Thread schon angeführt, diese Missbrauchsbedenken schon verstehen.
Es geht aber schlichtweg darum, dass der Staat den Bürger nicht nur vor Missbrauch schützen muss, sondern ihm auch elementare Rechte zugestehen muss. Die Verfügung über das eigenen Leben ist mit Sicherheit das elementarste aller Rechte. Absolut unverzichtbar und absolut nicht an den Staat übertragbar.

Aus meiner Sicht hat die Pro-Sterbehilfe-Position nichts mit Informationsdefizit zu tun, auch wenn das hier im Thread (und auch in der Öffentlichkeit) wiederholt behauptet wird.
Wenn dann gehts bei der ganzen Diskussion schon eher um Empathie-Defizite.

Halt ich für eines der nervigsten Totschlag-Argumente.
Wenn ein Staat diesen „Druck“ effektiv senken möchte, dann sollte der das Ableben halt nicht so stark wie gegenwärtig mit ökonomischen Interessen verknüpfen, z.B. indem er sein Unterhaltsrecht reformiert und sein Erbrecht anpasst.
Das wäre wirklich wirksam, aber da scheint der „Druck“ plötzlich nicht mehr zu interessieren. Der interessiert immer nur, wenn es darum geht, die individuelle Selbstbestimmung einzuschränken.

Gruß
F.

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… zu dem der Bundesgesundheitsminister qua Amt genötigt ist, solange es keine allerhöchste Rechtssprechung gibt. Und hierfür gibt es eben nur zwei Instanzen

a. das Bundesverfassungsgericht

und

b. das Volk, das immer noch Souverän ist und sich auch eine neue Verfassung geben könnte, falls das BVerfG dauerhaft Wege blockiert.

In diesem Jahr stehen noch einige Entscheidungen in Karlsruhe an und lt. diesem Kommentar ist das der Hauptgrund für die hochkochende Diskussion http://www.fr.de/politik/meinung/kommentare/urteil-zur-sterbehilfe-das-recht-auf-den-eigenen-tod-a-1094051

So wie es das Menschen/Grundrecht auf Leben gibt, gibt es IMHO auch das Menschen/Grundrecht auf den eigenen Tod. Eine andere Meinung kann ich keines Falles vertreten, weil es sich ein universales Recht allen Lebens handelt, dass man es eigentlich als prämenschenrechtlich ansehen müsste, als ein Naturrecht.

Gruß
vdmaster