Hallo,
soo schlimm kann es dann im Heimatland nicht sein.
Nur so zum Nachdenken.
Gruß Michael
[von Reiseziele in Nachrichten verschoben - www Team]
Hallo,
soo schlimm kann es dann im Heimatland nicht sein.
Nur so zum Nachdenken.
Gruß Michael
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Das ist ein alter Hut.
Zum einen sind das wirklich nicht viele (ich glaub 200 im letzten Jahr?) und zum anderen ist man schon daran, dass man bei solchen Leuten auch gegebenenfalls den Asylstatus aberkennt. Heimatbesuche und Asylstatus müssen aber auch kein Widerspruch sein.
Wenn man als Homosexueller aus Saudi-Arabien flieht, weil man fürchtet früher oder später getötet zu werden, kann dennoch Gründe haben, die alte Heimat aufzusuchen. Selbst in den bekannt gewordenen Fällen ging es oft darum, dass der Asylbewerber sich dem Risiko aussetzte um den Rest seiner Familie zu holen.
Mal ganz ehrlich:
Wenn jemand, der aus der DDR geflohen ist, später hin und wieder auf Besuch in den Osten ging um seine Familie zu besuchen, hat auch niemand etwas dabei gefunden. So der große Unterschied ist das auch nicht.
Denk mal ganz scharf nach. Wenn sie bei uns oder sonst irgendwo Asyl beantragen müssen, weil sie in ihrem Heimatland um ihr Leben fürchten müssen, warum sollten sie dann dort Urlaub machen (dürfen).
Schlimm ist es, wenn man keine Fundstelle angibt. Aller Faulpelz!
Gruß
rakete
Jetzt geht´s aber los und ob der Unterschied groß ist!
Die wurden nicht vom Staat alimentiert und wenn, dann waren´s deutsche Mitbürger die hier keinen Asylstatus genoßen! ramses90
Um Gefahr zu laufen bei der Einreise gleich verhaftet zu werden? Ernsthaft??
Ich habe mir die Quellen alle mal angesehen und so, wie es aussieht, gibt es die Möglichkeit im Zweifel das Asyl wieder abzuerkennen.
Allerdings wird der Begriff „Urlaub“ hier im Sinne von „Ortsabwesenheit“ und nicht im Sinne von „Erholungsurlaub“ gebraucht. Das ist eine ziemlich wichtige Differenzierung um das korrekt einzuordnen. Es wurde ja auch vereinzelt ausgeführt, dasss es durchaus nachvollziehbare Gründe geben kann, vorübergehend in ein Land zurückzukehren in dem man verfolgt wird.
Seh ich auch so. Wenn sie keine Angst haben, dort Urlaub zu machen, können sie auch gleich dort bleiben. Oder wollen sie ihre Verwandschaft mitbringen oder überzeugen, auch noch zu kommen???
Hallo!
Gab es solche Fälle? Immerhin drohte für illegalen Grenzübertritt (vulgo Republikflucht) mehrjähriger Freiheitsentzug. Lt. § 213 meines Exemplars des DDR-Strafgesetzbuchs von 1968 waren es bis zu 5 Jahre Gefängnis, nach einer Änderung in den 70ern m. W. sogar 8 Jahre. Die spätere Wiedereinreise mit neuem Ausweis der Bundesrepublik, aber mit in der DDR aktenkundigen Personalien, hätte für den Betreffenden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen geführt.
Gruß
Wolfgang
immer diese sprachliche Korinthenkackerei…ist doch egal…alle Flüchtlinge sollten schnell wieder nach Hause abgeschoben werden, sind doch alles nur Betrüger…
Beatrix
Um bei uns als Asylbewerber anerkannt zu werden muss man „politisch verfolgt“ werden. Dies impliziert dass nicht nur der Nachbar einen nicht mag, sondern staatliche Institutionen an der Verfolgung beteiligt sind.
Wenn man also als politisch Verfolgter unbehelligt in das Land in dem man verfolgt wird ein- und ausreisen kann, warum muss man es dann verlassen?
Deiner Theorie zufolge sollte es dann ja auch z.B. für einen AfD-Funktionär der von der Antifa bedroht wird kein Problem sein irgendwo Asyl zu beantragen und zweimal im Jahr auf Urlaub nach D zu kommen. Gib zu, da musst selbst du lachen…
Oder wie meinst du das?
Wolf Biermann war beispielsweise auch nach seiner Ausbürgerung in der DDR.
Hallo Beatrix!
Fordern ernst zu nehmende Leute nicht.
Behaupten ernst zu nehmende Leute nicht.
Es wird aber von vielen Menschen gefordert, das Asylrecht nach GG und Flüchtlingskonvention stringent anzuwenden und nicht mit anderen Zuwanderungsgründen zu vermengen. Allein Armut, nicht funktionierende staatliche Strukturen und undemokratische Regimes liefern noch keinen Asylgrund. Außerdem hat ein anerkannter Asylstatus nur so lange zu gelten, wie es den Asylgrund gibt. Mit Konsens über solche an sich Selbstverständlichkeiten würde vielen Vorbehalten die Spitze genommen. Kämen auch noch Behörden, insbesondere das BAMF, in die Hufe, statt mindestens mehrere Monate für die Einzelfallbearbeitung zu brüten und würde der Ablehnung eines Asylantrags kurzfristig die vollzogene Ausweisung folgen, wäre das Thema weitgehend erledigt. Dann gäbe es noch das Problem mit Leuten, die durch Entsorgung ihrer Papiere ihre Identität zu verschleiern versuchen oder deren Herkunftsländer sie nicht wieder aufnehmen wollen. Solche Sachverhalte dürfen jedenfalls nicht zum Bleiberecht führen.
Gruß
Wolfgang
Und diesen Quellen kann man leicht entnehmen, dass überhaupt keine konkreten Zahlen bekannt sind, es sich also wieder einmal um ein auf wilden Vermutungen und eventuellen Einzelfällen basierendes und somit stark aufgeblasenes Nichtproblem handelt.
Hallo!
Die in der DDR mögliche Ausbürgerung war ein anderer Sachverhalt als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ (so war der Republikfluchtparagraph 213 im StGB der DDR überschrieben).
Gruß
Wolfgang
ich bin gestern das erste Mal auf dieses Thema gestoßen durch einen FB-Beitrag eines namhaften AFD-Politikers. Die Kommentare dazu waren einfach gruselig (für mich) und es wurde genau das ausgedrückt, was ich hier formulierte.
Ansonsten stimme ich Dir völlig zu!
LG Beatrix
Anerkannte Asylbewerber erhalten nach einigen Jahren eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt auch nach Wegfall des Asylgrunds. Warum sollte also ein anerkannter Asylebwerber in diesem Fall nicht in sein Herkunftsland reisen?
Was allerdings häufig zu völlig unverhältnismäßigen menschlichen Härten führen würde. Die Menschen werden ja nicht einfach in ein Regal gestellt, während der Asylgrund besteht, sondern leben hier in dieser Zeit, sie arbeiten, sie heiraten, sie bekommen Kinder, die hier zur Schule gehen.
Wenn das alles einträte dann wäre die AfD bei < 1%, es würde kaum Unmut in der Bevölkerung geben wenn irgendwo ein Heim gebaut wird (weil es ja für die wäre die wirklich Schutz benötigen) oder „Intensivtäter“ die Bevölkerung beklauen (die wären schon wieder in ihren Heimatländern).
Welch naiv-utopisches Szenario! Ich glaube selbst unserer Kanzlerin war es insgeheim peinlich („Glaubt mir doch eh keiner!“) als sie am 1.9. sagte „Für die nächsten Monate ist das Wichtigste Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“
Hallo!
Härten werden sich nicht vermeiden lassen. Das muss den Asylsuchenden von vornherein bewusst sein. Es sollte aber Wege geben, zu einem dauerhaften Bleiberecht zu kommen. Geeignete Kriterien gibt es dafür bisher m. W. nicht, z. B. Sprachkenntnisse und die Fähigkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Gruß
Wolfgang