Angaben der FSK zu Filmen beirechtlich bindend?

Hallo,
früher ging es in den Kinos lineraler in bezug auf Alterskontrollen zu. Heute ist das anders, allerdings frage ich mich immer bei Konflikten in der Kasse, ob die Freigaben der FSK rechtlich bindende Angaben sind, die bei Verstößen auch mit Busgeldern geandet werden.

Hallo,

Ja. Das regelt das Jugendschutzgesetz. §11 dürfte nach meiner Auffassung der maßgebliche für Kino und ähnliche öffentliche Veranstaltungen sein.

Gab es diesen Paragraphen früher noch nicht?

Definiere: „früher“!

80er- und 90-Jahre.

Ja, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist vergleichsweise neu. Es fasste das das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) von 1951 und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) zusammen. Im JÖSchG war es §6, der den Zutritt zu Kinos regelte.

Und selbst im Lichtspielgesetz von 1920 gab es schon Regelungen zum Schutz der Jugend.

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