Anlieger frei

Hallo zusammen
Ich hoffe hier kann mir ein bißchen geholfen werden.
Ich wohne in einer Straße mit dem Schild „Anlieger frei“. Unsere Straße wird von fremdparkenden Autos genutzt die nicht hier in der Straße wohnen.
Nun haben alle Anwohner einen Brief von der Gemeinde bekommen in dem steht das wir doch bitte alle im Hof parken sollen. Es gäbe Beschwerden wegen der Parksituation auf der Straße.
Ich finde den Brief eine Frechheit. Wir Anwohner finden keine Parkplätze wenn wir hier parken wollen, und sollen nun im Hof parken um „FREMDEN“ Autos die hier nichts zu suchen haben Platz zu machen.
Im Internet steht die Definition das hier von fremden nicht geparkt werden darf. Es kann zum abschleppen führen.
Dies haben wir der Gemeinde mitgeteilt. Die meinten das Straßenschild wäre Auslegungssache. Man kann es so nutzen wie man es braucht.
Hallo? Schon mal was von Straßenverkehrsordnung gehört. Wenn mir das Parkverbotsschild nicht passen kann ich es mir dann auch so legen wie ich will?
Danke schon mal für evtl. Antworten

Nicole

Also ich würde es so auslegen: Die haben das Anliegen dort zu parken. Also alles paletti. Die Anwohner allerdings aufzufordern, woanders zu parken, halte ich für einen Schildbürgerstreich. Andererseits, also wenn ich ständig einen Parkplatz bei mir suchen müsste, und ich hätte einen auf dem eigenen Grundstück frei, also ich würde glatt auf meinem Grundstück parken.

Anlieger frei meint, es dürfen dort Anlieger( die dort wohnen), Besucher der Anlieger und Lieferanten für diese Straße einfahren und dann natürlich auch parken .

Und die Gemeinde hat schon recht, wenn die Häuser dort Parkplätze auf ihrem Grundstück haben, dann möge man die bitte auch benutzen, damit Straßenparkplätze für die freigehalten werden, die auf sie angewiesen sind.

Und mit „Fremd“ an sich hat es nichts zu tun, Besucher und Lieferanten sind regelmäßig dort fremd, weil sie dort nicht wohnen.
Und andere dürfen dort weder einfahren noch parken. Und die könnten theoretisch mit Bußgeld belangt werden und man könnte sie auch abschleppen.
Nur leider ist es nicht einfach zu beweisen, der Parker ist nicht Anlieger im Sinne des Gesetzes, also ein Besucher von Häusern in der Straße.
Und sei es, er guckt nach dem Klingelschild ob derjenige dort wohnt.

mfG
duck313

Hallo!

Dann steht da was Falsches.

Das Schild „Anlieger frei“ meint Anliegerverkehr frei. Etwa ein Versicherungsvertreter, der einen Anlieger besuchen möchte oder die Kinder zu Besuch bei ihren Eltern, dürfen die Straße benutzen und dort parken. Auch der Pflegedienst und der Pizza-Bringdienst müssen ihr Zeug nicht kilometerweit zu Fuß durch die Pampa schleppen. Sie gehören zum Anliegerverkehr. Wer also eine Straße, die außer für Anwohner für Kfz aller Art gesperrt ist, als Abkürzung nutzt, vom Schupo angehalten wird und geistesgegenwärtig mit „ich wollte Meier am Ende der Straße besuchen“, wird nicht wegen einer Owi belangt. Ach, Meier wohnt da gar nicht? Sorry, dann hab’ ich mich wohl geirrt…

Die Kontrolle, ob ein Anlieger-frei-Schild beachtet wird oder nicht, ist im konkreten Einzelfall schwierig, jedenfalls so aufwendig, dass das Schild weitgehend wirkungslos ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
bitte verwechsele nicht Anlieger mit Anwohner.
Es gibt an anderen Stellen Anwohnerparkplaetze und passende Ausweise.
Anlieger bedeutet, der Nutzer des Fahrzeugs hat ein Anliegen in der Strasse.
Brief einwerfen, Handwerk ausfuehren, Gaststaette besuchen, Fete mitmachen mit / ohne Uebernachten, sonst ein Grund, vor die Tuer zu fahren, oder genauer, in die Strasse einzufahren. Der Fahrzeugnutzer muss nicht in der Strasse dort wohnen. Ob dort viel oder wenig Parkplaetze sind oder immer alles zugeparkt, hat direkt mit der Beschilderung auch nichts zu tun. Nur indirekt, um zu diskutieren, welche bessere / andere Beschilderung die Gemeinde als geeignet ansieht.
Gruss Helmut

Nö.

Dieser Irrtum über die Bedeutung des Wortes ‚Anlieger‘ wird leicht klar, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Anlieger in manchen Teilen des deutschen Sprachraums auch ‚Anrainer‘ heißt: Ein Anlieger ist jemand, dessen Haus, Hof, Vorgarten, Golfplatz etc. an die fragliche Straße grenzt, also an ihr liegt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

analog zu dieser hübschen phonetischen Exegese dürfte jeder Raucher eine sonst für den Kfz-Verkehr gesperrte Feuerwehrzufahrt mit dem Auto benutzen, wenn er dies mit dem Ruf „Wer hat mir denn hier vielleicht Feuer, wer?“ täte.

Schöne Grüße

MM

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Auf öffentlichen Straßen darf jeder Parken.

und wie ist es mit dem, der gar nicht bis zu der Stelle gefahren sein darf, an der er parkt?

Darum geht es doch in der Frage.

Schöne Grüße

MM

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Nein.
Diese Leute duerfen einfahren, aber viele mehr. Dann schreibe ich es fuer Dein Verstaendnis nochmal, am Schild „Anlieger frei“ duerfen alle die dort wohnen vorbei fahren, und alle die dort ein Anliegen haben.
Darunter sind alle Personen zu verstehen sind, die mit den
Grundstückseigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten
wollen. Wer also einen Verwandten oder Bekannten besucht oder ihn
abholen möchte, der gilt als Anlieger und darf die Straße rechtmäßig
nutzen. Wer dort arbeitet, auch wer in die Straße fährt, weil er als Patient zum Arzt oder als Klient zum Anwalt möchte oder Gast eines Hotels in der Straße ist,
darf dies tun. Parken darf dort jeder, der jemanden besucht – egal ob er ihn antrifft oder nicht – oder wer in der Anliegerstraße arbeitet oder einkaufen
möchte.
Man darf als Fremder in der Anliegerstrasse nicht dort spazierenfahren, nicht zu einem ferneren Ziel durchfahren, nicht zum Parken allein einfahren und in die Nachbarstrasse rueberlaufen, sondern das Ziel eines Fremden muss in dieser Strasse liegen, dann darf er am Schild „Anlieger frei“ einfahren.
Gruss Helmut

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Das ist nett, aber gerade dieser Grund ist gesetzlich nicht vorgesehen. Lies mal:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/baurecht__oeffentliches_/anlieger_frei
„Möchte ein Autofahrer die Anliegerstraße aber nur für eine Abkürzung
verwenden oder sucht in den generell verkehrsruhigeren Straßen nach
einem Parkplatz, so begeht er nach dem Straßenverkehrsrecht eine
Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld (siehe Tabelle) rechnen.“
Gruß
anf

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Hi
ich glaube nicht, dass es eine „Aufforderung“ der Gemeinde war sondern vermute eine „Bitte“. Grundsätzlich darf auch ein Anwohner auf der Straße parken, daher kann die Gemeinde hier niemanden zwingen.
Das Schild „Anlieger frei“ berechtigt zwar nicht, die Straße zu befahren um dort zu parken, ohne ein Anliegen zu haben, aber die Gemeinde ist auch nicht gezwungen, gegen die Falschparker vorzugehen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
oh ja, das kenne ich, habe auch mal in einer Anliegerstraße gewohnt. Das Ordnungsamt hat nur gesagt, man wisse ja nicht, ob der dort Parkende (aus einer anderen Stadt) nicht ein Anliegen in der Straße habe. Fertig, Ende, Aus.
Abschleppen lassen könnten wir nur privat und dann müssten wir die Kosten vom Besitzer des Autos einklagen. Der Witz war, dass diese Parkenden nicht nur wahrscheinlich kein Anliegen in der Straße hatten, sondern auch noch unsere Hofeinfahrt zuparkten, so dass ein Parken in der eigenen Garage oder ein Ausfahren aus dieser nicht mehr möglich war. Da direkt neben der Straße ein KH war, dürft ihr mal raten, wer da so alles ein Anliegen in der Straße hatte. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Das ein Verkehrsschild dieser Art einfach ausgelegt wird, wie es gerade passt, ist allerdings eine Frechheit und m.E. nicht rechtens.
Aber mir fällt keine Begründung ein, mit der tatsächliche Anwohner davon abgehalten werden könnten auf der Straße zu parken oder womöglich selber abgeschleppt werden könnten. Insbesondere da diese Anwohner, nennen wir sie mal lieber so, doch in der Regel an den Kosten für die Straße beteiligt werden, richtig? Daher - aufregen, abheften, vergessen, weiter parken.
Gruß Nita

Es geht auch hauptsächlich um dauerparker.die freitags nach feierabend bis montags in der strasse parken.es ist eine kleine seitenstrasse im ort.keine geschäfte nichts.die wollen nicht auf der hauptstrasse parken. Haben wohl angst um ihre autos.

Eine famile hält sich sogar gegenseitig parkplätze frei.der eine kommt u der andere fährt dann weg. Amt weiss und macht nichts dagegen.vor 5 jahren brannte es in der strasse. Keiner wusste wem die autos gehören. Sie konnten nicht weggefahren werden u feuerwehr kam nicht durch.

Na dann auch in dieser Straße für Angst sorgen. Kann ja erstmal rein virtuell in den sozialen Medien geschehen. Einfach mal vor zerstochenen Reifen, eingeschlagenen Scheiben oder Menschen aus fremden Kulturkreisen warnen, die sich intensiv für die Autos interessieren und mal probieren, ob die Türen offen oder alle Anbauteile fest montiert sind. Muss ja niemand wissen, dass man das nur erzählt, um Angst und Schrecken zu verbreiten. :innocent:

Mensch seid ihr spaßbefreit. Das war lediglich eine Replik auf die Äußerung der Gemeinde, dass das Schild Auslegungssache sei. Also habe ich das mal in meinem Interess ausgelegt. So und nun kommts. Die haben das Anliegen, den Anwohnern, die Parkplätze wegzunehmen. Damit treten die doch mit denen in Kontakt? Ich zitiere mal aus einem Urteil des Bayrischen Obersten Landgerichts: […] Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.
Das kann man doch nun wirklich dehnen bis zum geht nicht mehr. Ich will Müller in der Anliegerstraße mal besuchen. Aber der will gar keinen Besuch von mir. Ich habe trotzdem ein Anliegen und darf da rein/durchfahren und/oder parken. Damit ist es ja so gut wie nicht möglich, jemanden nachzuweisen, dass er kein Anliegen hatte. Das wird sich kein Ordnungsamt antun.
Wenn die Gemeinde die Straße allein den Anwohner vorbehalten will, stehen ihr andere Verkehrsschilder zur Verfügung. Aber sie muss ja nicht wollen.

und das ist sprachlicher Nonsens.

Anlieger sind Anrainer, die Begriffe sind austauschbar. Der Begriff des Anliegers ist durch ein an der fraglichen Straße liegendes Grundstück bestimmt.

Dass im Straßenverkehr der Kreis von Personen, die für Anlieger freigegebene Straßen befahren dürfen, über die Anlieger hinausgeht, u.a. deswegen, weil der Gesetzgeber versäumt hat, den Begriff des Anliegers zu definieren, bedeutet nicht, dass man das Wort ‚Anlieger‘ und seine Bedeutung nach Gutdünken und Bauchgefühl willkürlich umdefinieren könnte.

Lies mal zu dem Thema BVerwG, Urt. v. 15.2.2000 – 3 C 14.99 - zum Begriff des Anliegers im Zusammenhang mit der Lage von Grundstücken…

Übrigens: Jemand, der ein Anliegen hat, ist je nach Kontext z.B. ein Antragsteller oder ein Bittsteller. Im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch ist ein Anlieger:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Anlieger

Schöne Grüße

MM

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Folglich duerfen sie nun einfahren oder nicht einfahren.
Alles klar.
Nonsens darf nicht einfahren. Das ist klar.
Nur Leute die dort ein Anligen haben.
Oder auch nicht, falls Du recht haben willst.

Servus,

Weder hast Du das zitierte Urteil gelesen (wahrscheinlich nicht mal gefunden), noch den Duden-Artikel.

Glaub weiter, was Du willst, aber behaupte nicht gegenüber Dritten, Deine selbsterfundene Sprache sei Deutsch.

Übrigens: Die Bedeutung des Wortes „Anlieger“ gab es schon lange, bevor irgendjemand irgendwo hinfahren durfte. Darum geht es mir nicht, sondern um das Wort.

Ich kenne das Märchen vom „Anliegen“ der „Anlieger“ - daran ist ungefähr so viel Wahres wie am „Stegreif“, bei dem man etwas „im Stehen greift“.

Schöne Grüße

MM

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