Hier bitteschön, die entsprechende Rechtsgrundlage, die für alle Beschäftigten im bayerischen öfentlichen Dienst gilt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_3_F_111/true
Danke für die Info. Dann hat man bei der Einstellung von Gergiev wohl nicht so genau hingeschaut. Wobei ich ja immer noch bezweifle, dass er einen Vertrag als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hatte
Reine Spekulationen. Worte wie „vermutlich“ und „sicherlich“ untermauern keine ausgedachten Argumente.
Gibt es Belege? Wenn ja, welche?
Genauso gut könnte man sich auch andere Geschichten ausdenken, oder Zusammenhänge konstruieren …
Nachdem er aus der Stadtkasse bezahlt wird gibt es da diese und jene Regelungen, um die man auch im Fall Gergiev nicht herumkommt, weil es sich da eben um gesetzliche Vorgaben handelt. Natürlich hat den ganzen Formularkram, der mit so einer Einstellung verbunden war, sein Sekretariat erledigt, aber selbstverfreilich hat das Kulturreferat eine reguläre Personalakte mit allem Drum und Dran…