Deswegen habe ich auch gesagt, dass wenn seine Behauptungen der Wahrheit entsprechen, eine Strafanzeige die sinnvolle Maßnahme wäre, anstatt irgendeiner dummen negativen Bewertung, die im Zweifelsfall noch gelöscht wird.
… oder erst gar nicht freigegeben.
Oder so.
Ja, ich meine das
Es geht mir auch um normale negtive Google Bewertungen ohne Anzeige. Könnten die gegnerischen Anwälte nicht einfach behaupten, es ist eine Verleumdung, obwohl ich nichts falsches behaupte?
Jetzt fängst du wieder von vorne an.
Behaupten kann man viel. Doch wie schon @Christa im Beitrag #15 schrieb: eine Staatsanwaltschaft ERMITTELT. Sie nimmt nicht nur die Behauptungen einer Partei, reichen diese an Richter weiter, die diese dann nicht nur einfach durchwinken und die andere Partei verurteilen.
Aus diesem Grunde sollte man Rezensionen gut formulieren. Als Fakten sollte man nur Dinge anführen, die man auch als Fakt beweisen kann. Gefühle soll man als genau das beschreiben: als persönliche Gefühle.
DAS wirst Du nur schwer beweisen können. Denn mit Sicherheit gibt es für den Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmittel auch medizinische Indikationen.
Das kommt vor. So tragisch es in jedem Einzelfall ist, aber es kommt vor, dass Opfer von singulären Ereignissen im Krankenhaus versterben. Und es kommt auch immer wieder vor, dass solche Menschen trotz schlechtester Prognosen überleben und recht gut viele weitere Jahre lang leben.
Natürlich können sie das.
Wie willst du das beweisen? Es stünde Aussage gegen Aussage.
Deswegen nochmal: der einzige richtige Weg ist eine Strafanzeige. Wenn deine Behauptungen wahr sind, sollten sie auch die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen überzeugen. Dafür reichen aber natürlich deine Behauptungen nicht aus, die Staatsanwaltschaft sucht Fakten und sicherlich auch weitere Zeugen.
hi,
sind wir hier nicht auch mehr bei übler Nachrede?
wobei das alles aber auch wurschd ist, denn die Tat ist schon begangen.
@karlFu hat die Aussage bereits getätigt und verbreitet.
Nur weil wir nicht wissen in welchem Krankenhaus er lag ist das ja nun doch eindeutig zuzuordnen. Außer ihm passiert so schreckliches öfters.
grüße
lipi
nach dem Lesen des ganzen Geschwurbel, komme ich zu der Ansicht das war eine Art Selbstschutz oder Notwehr oder so.
Alles viel zu umständlich.
Ein Google-Konto ist schnell erstellt.
Google mag deine IP-Adresse bei Registrierung speichern - aus dem WLAN eines Restaurants ist das allerdings egal.
Was passiert?
Wer sich registriert und direkt 10 negative Bewertungen schreibt, ist auffällig.
Besser erstmal ein paar positive Bewertungen für Geschäfte schreiben.
Dann die gewünschten negativen einstreuen.
Google wird dann ggf. eine Aufforderung vom Bewerteten erhalten, diese zu löschen. Google wird eine E-Mail an „dich“ schreiben (also an die neue Adresse wie etwa [email protected]). Die wirst du nicht lesen, da du das Konto nie wieder nutzen wirst. Dann wird die Bewertung gelöscht.
Wir haben in Deutschland drei Gewalten.
Um dein Anliegen kümmert sich die Exekutive (Staatsanwaltschaft, Pozilei), die auch anonymen Hinweisen nachgeht.
Zudem kümmert sich die „vierte Gewalt“ (die Presse) ebenfalls um solche Fälle.
Damit ein Staatsanwalt einem anonymen Hinweis nachgeht, sollte dieser sehr detailliert, sachlich und qualifiziert sein. Eine anonyme Kontakt-E-Mail hilft wohl.
Damit meine ich eine Adresse bei irgendeinem Anbieter, die keinerlei Rückschlüsse auf deine Person erlaubt und die du für nichts anderes benutzt - optimal von einem Endgerät, welches du ebenfalls für nichts anderes benutzt aus einem öffentlichen WLAN heraus.
Ein enger Angehöriger behauptet aber, bei Anklagen kann auch die Gegenseite mich wegen übler Nachrede verklagen, ebenso bei negativen Googlebewertungen. Was soll ich ihm entgegnen, weil ich möchte eine Anzeige machen?
Wer ist „mich“? Ich sag es dir: Eine E-Mail-Adresse bei Google, die dreimal von einem öffentlichen WLAN im McDonald’s am Kölner Hauptbahnhof benutzt wurde. Ein Handy, das gebraucht für 50€ gekauft wurde, auf dem keine anderen (und vor allem: keine reellen!) Nutzerdaten vorhanden sind und in welchem keine SIM-Karte drin war.
„Üble Nachrede“ kann vermieden werden, wenn nur erwiesen wahre Tatsachen verbreitet wurden oder man darauf verzichtet, solche Tatsachen zu verbreiten, die jemanden verächtlich machen. „Erwiesen“ ist aber eine große Hürde, denn die Beweislast, dass die Tatsachen wahr waren, liegt beim Beschuldigten - schließlich verletzt er Persönlichkeitsrechte und damit das straffrei bleibt, muss er sich auf erwiesen wahre Tatsachen beschränken.
Jedoch läuft eine „Anzeige gegen Unbekannt“ ins Leere, wenn man seine Identität verschleiert hat.
In der Praxis wird bei üblen Bewertungen ganz einfach schnell und lautlos der Kommentar gelöscht und niemand macht sich die Mühe, ein Phantom zu jagen.