Im Anschluss an die Diskussion zur Urkundenfälschung eine Frage als interessierter Unwissender:
Ich habe gelesen, dass es unter Juristen strittig war, ob das Nutzen gefälschter Impfnachweise z. B. im Restaurant straffabr war. (Diese Gesetzeslücke wurde Ende November wohl zum Glück geschlossen)
Das Problem war, dass gefälschte Impfausweise unter §279 StGb fielen, wo es aber nur um das Täuschen gegenüber Behörden und Versicherungen ging?
Und da war dann strittig, ob man bezüglich des Restaurantsbesuchs als ungeimpfter Betrüger, so dass 279 nicht griff (keine Behörde, keine Versicherung), nun unter §267 fiel oder nicht?
Warum gibt es denn eigentlich extra den harmloseren 279, warum reicht 267 nicht für alle Urkundenfälschungen aus?
Und: Ist nach eurer Ansicht die Gesetzeslücke jetzt wirklich geschlossen?
Gespannte Grüße
Karl