Antisemitische Zuwanderer ausweisen

Bezug: Vor dem Holocaustgedenktag am 27. Januar wollen CDU und CSU einen Antrag zur Bekämpfung des Antisemitismus in den Bundestag einbringen. „Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem Land haben“, heißt es in dem Antragsentwurf der Unionsbundestagsfraktion, aus dem die Welt zitiert.

Stellte ich jetzt die Frage, ob von Migranten ausgehender Antisemitismus ein neues Phänomen oder ob die Union erstmals in die Regierungsverantwortung gekommen sei, setzte ich mich der Gefahr aus, eine dieser ominösen Scheinfragen zu stellen. Offenbar war das Problem zwar seit längerem schon bekannt - es war allerdings egal. Bis eine Alternative anfing, den etablierten Parteien Stimmenanteile abzunehmen und ihre Bequemlichkeit bei derartigen Themen zu kritisieren.

Es geht mir indes um den Antrag. Es heißt im Artikel, "der Bundestag soll dem Entwurf zufolge die Bundesregierung auffordern, ‚gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des Paragrafen 54 Absatz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz konsequent genutzt werden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen‘. Beantragt wird also keine Gesetzesänderung, sondern lediglich eine Aufforderung an die Länder, das Gesetz auszuüben?

In einem Leserkommentar schreibt jemand, der Antrag werde vermutlich nichts bringen, weil Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün regierte Länder dies nicht umsetzen wollten. Daraus resultiert die Frage, ob es denn tatsächlich so ist, dass die beschrieben Länder Ausweisemöglichkeiten ignorieren, weil sie diese Migranten schützen oder das Problem nicht erkennen wollen. Überspitzt formuliert: Lassen die von den so genannten linken Parteien regierten Länder Ausländer blieben, auch wenn diese Antisemiten sind und vom bestehenden Gesetz her ausgewiesen werden könnten?

Andererseits würde diese Auslegung auch bedeuten, dass unionsregierte Länder diese Möglichkeit wahrnähmen. Tun sie das denn? Gibt es erfolgreiche Ausweisungen, wenn Migranten eine antisemitische Haltung an den Tag legen? Warum belässt man solche Fragen überhaupt auf Länderebene?

1 Like

Ich habe große Zweifel, dass es überhaupt rechtens ist, jemanden wegen einer Antisemitischen Haltung auszuweisen. Es ist ja nicht strafbar antisemitisch zu sein.

Es gibt sogar Bundestagsabgeordnete und deutsche Europaabgeordnete, die antisemtisch sind oder zumindest antisemitische Äußerungen tätigen (obwohl: redet wie ein Antisemit, dann ist’s auch einer, meiner Meinung nach).

Ansonsten würde mich interessieren, wie man einen Antisemiten erkennt (siehe oben). Reicht es einen antisemitischen Tweet abzulassen? Muss man Mitglied in einer Vereinigung sein?

Grüße
Siboniwe

2 Like

Voll da lustischa Andrag vong dene de vong dieses krasse Israel ned nur de Hauptstadt seid halbe Jahrhuhndat ned anerkenna tun, songdan an no de Anerkennung vong andere no kritizirn.

(ich hab hier gestern gelernt: je depperte de Rechtschreibung, desto deutscher da Rechtsschreiber; da will ich doch künftig öfter mal meine volksgesunde Haltung demonstrieren)

Schmähohne und orthographisch unkreativer gesprochen:
Die Instrumentalisierung der Juden und des Jüdischen als Vorwand für

  • Ausgrenzung des Islams aus dem christlich-jüdischen Abendland
  • Ausweisung, Ausweisung und Ausweisung
  • Islam-Bashing
  • usw.

ist zum Kotzen.

Weiterhin: diese Ausweisung-Laberei ist eine Nebelkerze hoch drei, die zudem ‚im Volk‘ auch beständig Erwartungen schürt, die gar nicht erfüllt werden können, weil, grob gesagt, a) Menschen nicht/kaum/schwer ausgewiesen können, denen das Rechtssystem Schutzstatus zuspricht (wir sind halt nicht Polen und leisten uns eine unabhängige Gerichtsbarkeit) und b) Menschen nicht/kaum/schwer ausgewiesen werden können, denen das Rechtssystem diesen Schutzstatus nicht zuspricht, aber das Politiksystem keine brauchbaren Lösungen mit den Herkunftsländern zu Stande bringt.

Ständig von Ausweisung zu labern, und das aber gleichzeitig politisch nicht zu Stande bringen (und da sind nicht nur ‚Linke‘ und ‚Grüne‘ schuld, wie man das bequemerweise immer vorbringt, denn die CDU/CSU bringt auch keine Abkommen mit z.B. den nordafrikanischen Staaten zu Stande und spielt lieber in diesem Punkt ständig Regierung und Opposition auf einmal) stufe ich als permanente ‚Volksaufhetzung‘ ein.

Gruß
F.

Ja, wobei sie die Möglichkeiten unabhängig von der Frage einer etwaigen antisemitischen Einstellung/Rede ignorieren bzw. so interpretieren/exekutieren, dass am Ende nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen tatsächlich rückgeführt werden.

Das kann kein ernsthafter Ausweisegrund sein, wenn nicht auch eine Tat vorliegt.

Wir reden aber nicht vom Strafrecht. Wer sagt denn, dass nur diejenigen ausgewiesen werden können, die eine Straftat begangen haben?

Es geht um Ausländerrecht. Und um die politische Entscheidung, wer zu uns kommen bzw. bei uns bleiben darf und wer nicht. Da kann es auch um „weiche“ Faktoren gehen. Dein Einwand impliziert, dass wir als deutsches Volk die Hoheit über diese Frage schon verloren hätten.

Nichtsdestotrotz muss im gegebenen Fall die antisemitische Einstellung natürlich behördlicherseits glaubhaft dargelegt werden (Amtsermittlungsgrundsatz).

Entschuldige, aber das war wohl einer deiner schlechteren Beiträge. Da habe ich schon schlaueres - und vor allem die Zusammenhänge besser berücksichtigendes - von dir gelesen.

Was für ein Unsinn. Das schlimmste ist doch, dass sich bei uns in Westeuropa Juden wieder aus Sicherheitsgründen zur Ausreise entscheiden. Siehe die Attacken etwa in Frankreich oder Schweden. Migranten aus muslimischen Ländern tragen zu solchen Ereignissen massiv bei.

Vor diesem Hintergrund ist es doch ein Armutszeugnis, diesem Teil der Migranten aus falsch verstandener Toleranz und weil man ja kein Verdacht des „Islam-Bashing“ erwecken will nichts entgegenzusetzen. Juden müssen das deiner Meinung nach anscheinend aushalten, wärst du eine andere Nutzerin, zögest du sogar den Nahost-Konflikt und Halbwahrheiten über angebliches Fehlverhalten Israels zur Entschuldigung der Migranten heran, während muslimische Zuwanderer offenbar mit Samthandschuhen angefasst werden sollen.

Im Übrigen darf man den Islam an sich kritisieren. Ja, der Islam teilt die Menschheit in Gläubige und Ungläubige nach Wertigkeit ein und Juden gehören nach dem Wortlaut des Korans zur untersten Stufe. Allerdings geht es in der geforderten Maßnahme gerade nicht um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion. Jeder Moslem kann doch entscheiden, wie er persönlich er zum Judentum steht. Es geht um das Verhalten der Menschen. Von den vielen Muslimen, die Antisemitismus ablehnen, wäre doch keiner betroffen. Dein Punkt „Islam-Bashing“ geht also vollkommen ins Leere; er ist unsachlich und verharmlosend.

Die Vorschläge dafür liegen doch auf dem Tisch! Dann soll man die Leute in sichere Drittstaaten ausweisen.

Nicht nur wegen Maas’ Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist dieser Antipolonismus einfach unangebracht.

2 Like

Mal abgesehen von dem NPD-Abgeordneten im Europaparlament bin ich mal gespannt, wen du meinst.

Typische Scheinfrage. Wir hatten Demonstrationen, bei denen „Jude, Jude, feiges Schwein“ usw. gerufen wurde. Wir hatten die verbrannten Davidsterne. Wir hatten Juden in Berlin, die direkt attackiert wurden.

Jedenfalls bei denen ist die antisemitische Einstellung klar erkenn- und belegbar. Irgendwo muss unser Rechtsstaat eben eine Grenze setzen und definieren. Man kann doch diese Leute nicht bei uns behalten wollen, weil in manchen anderen Fällen die Abgrenzung schwierig wäre. Mit dieser Einstellung könntest du auch Kindern harte Alkoholika verkaufen, denn die Grenze von 18 Jahren könnte dazu führen, dass ein 17-jähriger, der reif genug ist, damit umzugehen, negativ davon betroffen sein könnte.

Aber das ist die typisch deutsche Bequemlichkeit. Trifft ja nicht mich…

Nee, nee, du hast das nur nicht verstanden. Vong Vongschreibumg her gamz feele Fählerm. (Man darf mitnichten in jeder Hinsicht kreativ sein dabei, sondern nur in mancher. Wobei „kritizirn“ schon cool ist, obwohl ich hinter das i noch ein e gehängt hätte. )

Hier allerdings:

Uneingeschränkte Zustimmung.
Zum Rest auch.

1 Like

Oh, na, ich hatte eben Migräne, mein Tag war zu stressig, ich bin einfach müde und außerdem wollte ich nur kuscheln. :wink:

Der Punkt ist doch. wirklich wahr, dass es nicht das eine (Antisemitismus) oder das andere (die angesprochene Instrumentalisierung) gibt.
Entsprechend …

… wirst du von mir im Archiv nicht einen einzigen Beitrag finden, in dem ich Antisemitismus (auch in seiner spezifisch muslimischen Form) rechtfertige oder auch nur leugne.

Ist kein Antipolonismus, bin nur angePiSst.

Gruß
F.

Du möchtest also eine Gedankenpolizei speziell für Ausländer/Muslime?

:paw_prints:

3 Like

Lies mal, was so z.B. von Frau Storch so gesagt wird.

Eine Interpretation dazu gibt es hier: http://www.zeit.de/2017/31/afd-israelfreundlich-judenfeindlich

1 Like

Sonst müsste ja auch die halbe AfD ausgewiesen werden.

6 Like

Maas hat die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt. Im Gegenteil.

Die Leute, die jetzt wie die getroffenen Hunde auf Twitter und Co von der Meinungsfreiheit jaulen, übersehen im Internet dezent und oft, dass es da noch einen zweiten Artikel gibt. Diesen auch im Internet durchzusetzen ist das Ziel der Maasschen Gesetzgebung.

Ob man das Ziel erreicht hat, darüber läßt sich streiten, aber von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kann so ohne Weiteres kaum die Rede sein.

3 Like

Nur so nebenbei:

Im UP wurden Migranten und Ausländer genannt. Und es geht generell um eine Diskussion hinsichtlich Ausländergesetz und dessen Umsetzung. Siehe Sticheleien ist unangebracht.

Franz

1 Like

Maas hat (im Wesentlichen amerikanischen) Großkonzernen unter Androhung hoher Strafen und mit der Auflage, unter Zeitdruck zu handeln, das Recht (nicht die Pflicht, wohlgemerkt) übertragen über die verfassungsmäsig garantierte Meinungsfreiheit hierzulande zu entscheiden.

Das ist der große Fehler dieses Gesetzes.

Und ja, genau dies bedroht Meinungsfreiheit durch Unterdrückung und Zensur.

Franz

4 Like

Dieses Recht hatten sie doch schon immer. Auch ich kann hier prinzipiell einfach jede Meinung löschen, die mir nicht passt und rechtlich könnte man mir gar nichts.

2 Like

Wieso meinst Du ein Bashing, eine Ausgrenzung o.ä. zu erkennen? Dies würde unterstellen, dass „der“ Islam per se antisemitisch ist. Der Antrag richtet sich gegen die Verbreitung des antisemitischen Hasses und damit gegen Volksverhetzung. Der fragliche Passus des Aufenthaltsgesetzes sollte ebenfalls in Augenschein genommen werden.

(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
(…)
5. zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft; hiervon ist auszugehen, wenn er auf eine andere Person gezielt und andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken oder öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, (…)

Dass auch die Regierung nur schleppend Rückführungsabkommenn zustandebringt, liegt eher an der SPD und zögerlichen EU-Partnern sowie der laschen (rückgratlosen/duckmäuserischen) Einstellung unserer Kanzlerin in Sachen Aussenpolitik als der CDU oder gar CSU. Wobei die beiden natürlich Mitverantwortung für Merkels Politik tragen.

Gruß
vdmaster

Ich hab gesagt, dass „das Jüdische“ in den neuerdings vielbeschworenen Wendungen wie „christlich-jüdisches Abendland“ die Funktion des (semantischen) Ausschlusses des Islam erhält.

abrahamitisches Abendland -> Islam eingeschlossen
christliches Abendland -> Islam ausgeschlossen, aber nicht exklusiv ausgeschlossen
christlich-jüdisches Abendland -> Islam exklusiv ausgeschlossen

Das verstehe ich nicht.

Gruß
F.

Abgesehen davon, dass es eben nach dem konkret erkennbaren Verhalten und der ggf. öffentlich artikulierten Einstellung zu den bei uns herrschenden Werten geht,

Merkste selber, ne?