Stellte ich jetzt die Frage, ob von Migranten ausgehender Antisemitismus ein neues Phänomen oder ob die Union erstmals in die Regierungsverantwortung gekommen sei, setzte ich mich der Gefahr aus, eine dieser ominösen Scheinfragen zu stellen. Offenbar war das Problem zwar seit längerem schon bekannt - es war allerdings egal. Bis eine Alternative anfing, den etablierten Parteien Stimmenanteile abzunehmen und ihre Bequemlichkeit bei derartigen Themen zu kritisieren.
Es geht mir indes um den Antrag. Es heißt im Artikel, "der Bundestag soll dem Entwurf zufolge die Bundesregierung auffordern, ‚gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des Paragrafen 54 Absatz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz konsequent genutzt werden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen‘. Beantragt wird also keine Gesetzesänderung, sondern lediglich eine Aufforderung an die Länder, das Gesetz auszuüben?
In einem Leserkommentar schreibt jemand, der Antrag werde vermutlich nichts bringen, weil Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün regierte Länder dies nicht umsetzen wollten. Daraus resultiert die Frage, ob es denn tatsächlich so ist, dass die beschrieben Länder Ausweisemöglichkeiten ignorieren, weil sie diese Migranten schützen oder das Problem nicht erkennen wollen. Überspitzt formuliert: Lassen die von den so genannten linken Parteien regierten Länder Ausländer blieben, auch wenn diese Antisemiten sind und vom bestehenden Gesetz her ausgewiesen werden könnten?
Andererseits würde diese Auslegung auch bedeuten, dass unionsregierte Länder diese Möglichkeit wahrnähmen. Tun sie das denn? Gibt es erfolgreiche Ausweisungen, wenn Migranten eine antisemitische Haltung an den Tag legen? Warum belässt man solche Fragen überhaupt auf Länderebene?