Anwesenheitsliste im Kindergarten?

Ich erfuhr gerade, dass im Kindergarten meines Sohnes eine Anwesenheitsliste geführt wird. Als Begründung wird angeführt, dass man von den Schulen gebeten wurde ein Zeugnis (Abschlusszeugnis des Kindergartens) für die Kinder zu erstellen, das würde es einfacher machen bereits vom ersten Schultag an auf jedes Kind individuell gemäß seiner Stärken und Schwächen eingehen zu können. Eine Anzahl der „versäumten“ Kindergartentage gehöre selbstverständlich zu einem solchen Zeugnis dazu.

Ich hab mich erstmal tierisch aufgeregt.

Grund: Für mich ist der Kindergarten eine fakultative Veranstaltung für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Hier bereits Anwesenheitszeiten mitzuprotokollieren sowie ein Zeugnis zu erstellen geht mir erheblich gegen den Strich. Insbesondere auch, weil ich mein Kind, wenn es mal keinen Bock auf Kiga hat gerne zu Hause lassen würde, ohne mir gleich über das Kindergartenzeugnis und die dortigen Abwesenheitsstunden Gedanken machen zu müssen.

Bevor ich hier nun aber beim Jugendamt Wind mache, dachte ich, ich trage meine beabsichtigte Vorgehensweise noch mal einem versierten Publikum bei wer-weiß-was vor, vielleicht hat hier ja jemand bessere Vorschläge.

Ich wollte also wie folgt vorgehen.

  1. Anruf beim Jugendamt und fragen ob dort etwas von den o.g. Vorgängen bekannt ist.

  2. In der Folge ein Schreiben an das Jugendamt mit dem förmlichen Ersuchen, mir nach Datenschutzgesetz als Erziehungsberechtigtem dazulegen

a) welche personenbezogenen Daten im Zuge des Kindergartenbesuches über mein Kind erhoben werden.
b) welche der erhobenen personenbezogenen Daten wie gespeichert werden und
c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher Form an wen weitergegeben werden

darüberhinaus

d) auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten über mein Kind erhoben, gespeichert und weitergegeben.

  1. ggf. Weitergabe des o.g. Schreibens aus 2. an die Lokalpresse entweder als Leserbrief, offener Brief oder als Vorschlag für einen redaktionellen Beitrag der Redaktion

  2. ggf. Kopie des Schreibens aus 2. an den Ladesdatenschutzbeauftragten.

Sinn:

Ich denke nicht, dass es in NRW eine Rechtsgrundlage für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten (Anwesenheit, Zeugnis) eines Kindergartenkindes gibt.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln (niemand sich auch nur länger als bis zum Abend merken mag, was mein Kind für Schuhe angezogen hatte, geschweige denn ob es überhaupt anwesend war).

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert widerlegen könnte.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

Danke und Gruß
Michael

Ich erfuhr gerade, dass im Kindergarten meines Sohnes eine
Anwesenheitsliste geführt wird. Als Begründung wird angeführt,
dass man von den Schulen gebeten wurde ein Zeugnis
(Abschlusszeugnis des Kindergartens) für die Kinder zu
erstellen, das würde es einfacher machen bereits vom ersten
Schultag an auf jedes Kind individuell gemäß seiner Stärken
und Schwächen eingehen zu können. Eine Anzahl der „versäumten“
Kindergartentage gehöre selbstverständlich zu einem solchen
Zeugnis dazu.

staun

Ich hab mich erstmal tierisch aufgeregt.

zurecht

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle
Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert
widerlegen könnte.

Die Kindergärten müssen am Ende eines Jahres die „Belegung“ ihrer Einrichtung gegenüber dem Träger und dem Jugendamt nachweisen, dies ausgesplittet nach Vor-/ und Nachmittags. Grund ist, dass auf dieser Grundlage (Zuschüsse zu) Sach-/ und Personalkosten berechnet werden. Aber ein „Zeugnis“ darf nicht ausgestellt werden, einmal weil soweit ich weiss ErzieherInnen dazu nicht berechtigt sind und ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten schon mal garnicht.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

Ich würde da auf jeden Fall nähere Aufklärung verlangen. Im Detail kenne ich mich nicht aus, aber das mag in Zusammenhängen damit stehen, dass es ab 2007 (oder so) bundesweit die sog. „offene Ganztagsgrundschule“ gibt. Klingt jedenfalls nach meinem Geschmack ein wenig nach vorauseilendem Gehorsam.

Danke und Gruß

lg

Michael

Sabine :wink:

datenschutz & schweigepflicht

Ich erfuhr gerade, dass im Kindergarten meines Sohnes eine
Anwesenheitsliste geführt wird.

wer finanziert den kiga zu welchen anteilen?

Als Begründung wird angeführt,
dass man von den Schulen gebeten wurde ein Zeugnis
(Abschlusszeugnis des Kindergartens) für die Kinder zu
erstellen,

upps, da scheint eine angestellte übermotiviert zu sein. was sagt euer elternsprecher dazu? wie geeignet ist die kollegin? welche interessen verbinden euch besonders? erlebt sie sich als gemobbt? welche alternativen angebote will sie per anwesenheitsdruck ausgrenzen?

das würde es einfacher machen bereits vom ersten
Schultag an auf jedes Kind individuell gemäß seiner Stärken
und Schwächen eingehen zu können.

übernimmt die kollegin im hort betreuungsaufgaben?

Eine Anzahl der „versäumten“
Kindergartentage gehöre selbstverständlich zu einem solchen
Zeugnis dazu.

eine anzahl der wahrgenommenen kindergartentage genügt. falls sie anonym und lediglich auf die kollegin bezogen dokumentiert werden. alles andere überschreitet die kompetenzen der betreuerin.

Ich hab mich erstmal tierisch aufgeregt.

bigbrother-mäßig eben.

Grund: Für mich ist der Kindergarten eine fakultative
Veranstaltung für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.

es ist ein kostenpflichtiges angebot, das staatlich subventioniert wird. die subvention per anwesenheitskontrolle zu erzwingen ist kriegskommunismus.

Hier bereits Anwesenheitszeiten mitzuprotokollieren sowie ein
Zeugnis zu erstellen geht mir erheblich gegen den Strich.

beim studium haben das nur die ML-dozenten gemacht. eben die, die keiner ernst genommen hat. kasperei, alberne. bastelmutti-dröge. kreativ wie klopapierfalten.

Insbesondere auch, weil ich mein Kind, wenn es mal keinen Bock
auf Kiga hat gerne zu Hause lassen würde, ohne mir gleich über
das Kindergartenzeugnis und die dortigen Abwesenheitsstunden
Gedanken machen zu müssen.

autsch. da war ein konjunktiv, grusel. mir hat tims lehrerin letztens vorgeworfen, warum der lütte immer nur einen tag krank ist. die zeiten ändern sich. irgendwann musst du dann auch per disease-management den festgeschriebenen tagessatz krank bleiben.

Bevor ich hier nun aber beim Jugendamt Wind mache, dachte ich,
ich trage meine beabsichtigte Vorgehensweise noch mal einem
versierten Publikum bei wer-weiß-was vor, vielleicht hat hier
ja jemand bessere Vorschläge.

schau ihr tief in die augen. alles andere ist sinnlos. die spinnt.

Ich wollte also wie folgt vorgehen.

  1. Anruf beim Jugendamt und fragen ob dort etwas von den o.g.
    Vorgängen bekannt ist.

  2. In der Folge ein Schreiben an das Jugendamt mit dem
    förmlichen Ersuchen, mir nach Datenschutzgesetz als
    Erziehungsberechtigtem dazulegen

a) welche personenbezogenen Daten im Zuge des
Kindergartenbesuches über mein Kind erhoben werden.
b) welche der erhobenen personenbezogenen Daten wie
gespeichert werden und
c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden

darüberhinaus

d) auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten
über mein Kind erhoben, gespeichert und weitergegeben.

  1. ggf. Weitergabe des o.g. Schreibens aus 2. an die
    Lokalpresse entweder als Leserbrief, offener Brief oder als
    Vorschlag für einen redaktionellen Beitrag der Redaktion

  2. ggf. Kopie des Schreibens aus 2. an den
    Ladesdatenschutzbeauftragten.

Sinn:

Ich denke nicht, dass es in NRW eine Rechtsgrundlage für die
Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
(Anwesenheit, Zeugnis) eines Kindergartenkindes gibt.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub
aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten
keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln (niemand sich
auch nur länger als bis zum Abend merken mag, was mein Kind
für Schuhe angezogen hatte, geschweige denn ob es überhaupt
anwesend war).

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle
Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert
widerlegen könnte.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

feel spass. wann hat die gute urlaub?

Gruß

witzig

ein „Zeugnis“ darf nicht ausgestellt werden,

ihr könnt der erzieherin ein zeugnis ausstellen: recherchiert das outcome ihrer bisherigen zöglinge, vergleicht es mit dem anderer anbieter und leitet dieses zeugnis an ihre dienstaufsichtsbehörde weiter. sie wird euch lieben.

lg

1 Like

Guten Abend (

Bevor ich hier nun aber beim Jugendamt Wind mache, dachte ich,
ich trage meine beabsichtigte Vorgehensweise noch mal einem
versierten Publikum bei wer-weiß-was vor, vielleicht hat hier
ja jemand bessere Vorschläge.

Ich wollte also wie folgt vorgehen.

  1. Anruf beim Jugendamt und fragen ob dort etwas von den o.g.
    Vorgängen bekannt ist.

Nur hat das Jugendamt damit wenig zu tun, wenn dann wäre der Träger der Einrichtung zuständig.

  1. In der Folge ein Schreiben an das Jugendamt mit dem
    förmlichen Ersuchen, mir nach Datenschutzgesetz als
    Erziehungsberechtigtem dazulegen

a) welche personenbezogenen Daten im Zuge des
Kindergartenbesuches über mein Kind erhoben werden.

  • die anwesenheit
  • alle relevanten Daten wie Allergien, Krankheiten, Vorlieben Abneigungen, Anforderungen durch z.B. Religionszugehörigkeit, Besondere Anforderungen an Ernährung, eine Beurteilung des Kindes nach Lesitungsfähigkeit und altersgemäßer Entwicklung, Entwicklungsstörungen oder Verzögerungen. dieser Bericht ist halbjährlich zu erstellen.

b) welche der erhobenen personenbezogenen Daten wie
gespeichert werden und

auf einem Blatt Papier! In fortschrittlichen Einrichtungen dürfen die erzieherinnen auch den Computer benutzen.

c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden

an niemanden, es sei denn es werden pädagogische maßnahmen erforderlich wie z.B. sprachliche Frühförderung durch Logopäden, behebeung von Verhaltensauffälligkeiten durch Psychologen, Verweis an Ärzte zur Abklärung der entwicklungsstörungen. Das alles jedoch immer unter Beteiligung der Eltern.

darüberhinaus

d) auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten
über mein Kind erhoben, gespeichert und weitergegeben.

Aufgrund des Erziehungsauftrages, der Aufsichtspflicht, der Sorgfaltspflicht, der Fürsorgepflicht.

  1. ggf. Weitergabe des o.g. Schreibens aus 2. an die
    Lokalpresse entweder als Leserbrief, offener Brief oder als
    Vorschlag für einen redaktionellen Beitrag der Redaktion

sollen die auch was zu lachen haben?

  1. ggf. Kopie des Schreibens aus 2. an den
    Ladesdatenschutzbeauftragten.

Da die Träger der Kidnergärten die so ziemlcih am meisten gegängelten sind, werden die Datenschutzbeauftrgten in den kirchen Gemeinden und bei den freien Wohlfahrtsträgern diese Sachlagen bereits gegengecheckt haben.

Ich denke nicht, dass es in NRW eine Rechtsgrundlage für die
Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
(Anwesenheit, Zeugnis) eines Kindergartenkindes gibt.

Da soltest du dich mal im Kindergartengesetz informieren. Da hilft Kontrolle mehr als „glauben“.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub
aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten
keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln (niemand sich
auch nur länger als bis zum Abend merken mag, was mein Kind
für Schuhe angezogen hatte, geschweige denn ob es überhaupt
anwesend war).

Naja, wenn du mal betrachtest, daß es Situationen gibt, daß bestimmte Personen die Kinder abholen dürfen und andere nicht, dann ist es sicherlich sinnvoll keine Anwesenheitlisten zu führen, daß man den Eltern sagen kann: Ich weiß nicht wo ihr Kind ist, es kam jemand und hat gesagt, es dürfte es abholen!

wozu soll sich ein erzieher auch notieren, daß dein Kind eine lebensmittelallergie hat, oder gar Zuckerkrank ist.

Einen Erzieher sollte es auch nicht besorgt machen und irritieren, wenn ein Kind kein Sozialverhalten hat udn verhaltensgestört ist. Wenn dann das Jugenamt fragt, ob und wann was aufgefallen ist kommt die klare erschöpfende ausfkunft: Weiß nicht, kann mich nciht erinnern, könnte aber mal gewesen sein!

Erzieherinnen müßten dann auch die Schulreife aus dem Gedächtnis beurteilen, da sie sich ja keine Notizen machen dürfen.

gruss

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle
Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert
widerlegen könnte.

Ich finde es fatal, wenn deinem Sohn das Abitur verweigert wird, weil er im Kindergarten zuoft krank war, da haste natürlich recht mit deinen Phobien.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

Absoluter Schuss in den Ofen! Es gibt einfacheree Wege sich lächerlich zu machen.

gruss

Die Anwesenheitslisten werden überall geführt, die Begründung
kann ich nicht nachvollziehen. Die Liste wird u.a. zu
statistischen Zwecken benötigt (Belegungszahlen,
Personalschlüssel etc.)

Das ist für mich Unsinn. Dafür werden keine personenbezogenen Anwesenheitslisten benötigt sondern nur in Gruppe A waren soundsovie Kinder anwesend und in Gruppe B soundsoviel.

oder auch zu Beweiszwecken (z.B. „Mein
Kind ist letzte Woche gestürzt, ich war heute beim Arzt…“ und
Kind nachweislich nicht da).

Ok und dafür müssen die Daten jahrelang gespeichert werden? Tut mir leid, kein nachvollziehbares Argument. Auch nicht, welche Beweiskraft die Aufzeichnungen einer Kindergärtnerin in diesem Fall haben sollten. Die kann und wird schließlich wenn was passiert die Anwesenheitsliste nachträglich manipulieren…

Grund: Für mich ist der Kindergarten eine fakultative
Veranstaltung für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.

Die aber vom Staat subventioniert wird und wo Plätze
stellenweise immer noch knapp sind.

Sorry, von dem was ich monatlich für den Kindergartenplatz zahle, könnte ich mir auch ne Tagesmutter leisten, von subventioniert kann ich zumindest in meinem Fall nichts erkennen.

Es wäre jedoch schön, wenn es das gäbe, dann würden die Eltern
etwas mehr Ernst in den KiGa-Besuch verwenden.
Die meisten sehen den KiGa doch immer noch als
Aufbewahrungsstelle, wenn ich mal keine Lust habe, der
pädagogische Auftrag wird nicht beachtet (Die Kinder spielen
doch eh nur)

Tja, die Kindergärtnerinnen in NRW die ich kenne sind pädagogisch doch gar nicht in der Lage einen „pädagogischen Auftrag“ zu übernehmen geschweige denn auszuführen. Da laufen doch Tussen rum, die sämtlichst zu blöde sind, dafür zu sorgen, dass Kinder, die bei Regen rausgehen Regenjacken oder mitgebrachte Gummistiefel anziehen. Wie soll man denen, bei soviel intellektuellem Defizit einen „pädagogischen Auftrag“ vermitteln.

Ich hab mal eine Kindergärtnerin erlebt, die hat sich bei mir beschwert, dass das Kind auf sie „nicht hören“ würde. Ich hab ihr dann erst mal den Unterschied zwischen „hören“ und „gehorchen“ erklärt und musste ihr dann mitteilen, dass es wohl ihre Aufgabe als Pädagogin sei, herauszufinden, wie sie sich bei den Kindern „Autorität“ und „Respekt“ verschaffe. Mir jedenfalls gehorchen die Kindern und das obwohl ich bei voller Berufstätigkeit wöchentlich auch nicht mehr Zeit mit den Kindern verbringe, als diese Aufbewahrungs"tanten".

Sorry. Kindergarten und pädagogischer Auftrag, da kann ich nur lachen.

Gibt es bei euch kein KiGa Heft, das den Eltern vor Beginn des
KiGa-Besuchs ausgehändigt wird?
Da steht alles drin.

Nicht vom FÜhren und jahrelangen Aufbewahren von Anwesenheitslisten.

…Rechtsgrundlage…
Hmm: vermute Kindertagesstättengesetz

enthält, so wie ich das lese keine Ausnahmen vom Datenschutzgesetz.

„Danke für Deine Gedanken“, sie zeigen mir, daß selbst die Befürworter der unbegrenzten Datenspeicherung über Kindergartenkinder weder eine Rechtsgrundlage benennen können noch irgendwelche brauchbaren Argumente dafür haben und bestätigen mich damit in meiner Auffassung.

Gruß
Michael

Nur hat das Jugendamt damit wenig zu tun, wenn dann wäre der
Träger der Einrichtung zuständig.

Hmm, ich war mal im Vorstand eines Elternvereines, der einen Kindergarten betrieb und weiß deshalb, dass die Aufsichtsinstanz für den Träger insbesondere, was die Einhaltung gesetzlicher Auflagen betriff das Jugendamt ist. Ich hab keine Lust, sowas unten in der Hierarchie einszustielen. Diese Leute sind doch alle Obrigkeitshörig insofern, musst Du m.E. oben in der Hierarchie anfangen.

  • die anwesenheit

Aber wohl kaum über Jahre. Die Liste kann m.E. spätestens nach 4 Wochen (selbst unter Berücksichtigung aller Argumente die in diesem Thread genannt wurden) vernichtet werden.

  • alle relevanten Daten wie Allergien, Krankheiten, Vorlieben
    Abneigungen, Anforderungen durch z.B. Religionszugehörigkeit,
    Besondere Anforderungen an Ernährung, eine Beurteilung des
    Kindes nach Lesitungsfähigkeit und altersgemäßer Entwicklung,
    Entwicklungsstörungen oder Verzögerungen. dieser Bericht ist
    halbjährlich zu erstellen.

Und nachdem er seinen Adressaten erreicht hat doch hoffentlich zu vernichten.

auf einem Blatt Papier! In fortschrittlichen Einrichtungen
dürfen die erzieherinnen auch den Computer benutzen.

Wo die Daten dann hoffentlich gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, oder sind die so fortschrittlich nun auch wieder nicht?

c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden

an niemanden, es sei denn es werden pädagogische maßnahmen
erforderlich wie z.B. sprachliche Frühförderung durch
Logopäden, behebeung von Verhaltensauffälligkeiten durch
Psychologen, Verweis an Ärzte zur Abklärung der
entwicklungsstörungen. Das alles jedoch immer unter
Beteiligung der Eltern.

Was heißt Beteiligung? Die Eltern haben doch wohl das ausschließliche recht über solche Maßnahmen zu entscheiden?

Aufgrund des Erziehungsauftrages, der Aufsichtspflicht, der
Sorgfaltspflicht, der Fürsorgepflicht.

Die entbinden säntlichst nicht vom Datenschutz und da besonders nicht vom Grundsatz der Datensparsamkeit.

sollen die auch was zu lachen haben?

Schau mer mal, wer dann noch lacht.

Da die Träger der Kidnergärten die so ziemlcih am meisten
gegängelten sind, werden die Datenschutzbeauftrgten in den
kirchen Gemeinden und bei den freien Wohlfahrtsträgern diese
Sachlagen bereits gegengecheckt haben.

Tja, dass die Kindergärten die sind, die am lautesten schreien, weiß ich auch. Ob das wirklich geprüft ist finde ich dann mal selber raus, eine Vermutung reicht mir da nicht.

Da soltest du dich mal im Kindergartengesetz informieren. Da
hilft Kontrolle mehr als „glauben“.

Ja, da hab ich auch zuerts nachgeschaut und da steht nix von Ausnahmen vom Datenschutzgesetz.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub
aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten
keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln (niemand sich
auch nur länger als bis zum Abend merken mag, was mein Kind
für Schuhe angezogen hatte, geschweige denn ob es überhaupt
anwesend war).

Naja, wenn du mal betrachtest, daß es Situationen gibt, daß
bestimmte Personen die Kinder abholen dürfen und andere nicht,
dann ist es sicherlich sinnvoll keine Anwesenheitlisten zu
führen, daß man den Eltern sagen kann: Ich weiß nicht wo ihr
Kind ist, es kam jemand und hat gesagt, es dürfte es abholen!

Ok, eine Anwesenheitsliste vom Vortag kann nach diesem Argument also vernichtet werden, sobald das Kind das nächste mal von den Eltern in den Kiga gebracht wird und damit feststeht, dass es am Vortag wohlbehalten zu diesen zurückkehrte.

wozu soll sich ein erzieher auch notieren, daß dein Kind eine
lebensmittelallergie hat, oder gar Zuckerkrank ist.

Hat es nicht, ist es nicht.

Einen Erzieher sollte es auch nicht besorgt machen und
irritieren, wenn ein Kind kein Sozialverhalten hat udn
verhaltensgestört ist. Wenn dann das Jugenamt fragt, ob und
wann was aufgefallen ist kommt die klare erschöpfende
ausfkunft: Weiß nicht, kann mich nciht erinnern, könnte aber
mal gewesen sein!

Die meisten Erzieherinnnen die ich kenne sind „verhaltensgestört“.

Erzieherinnen müßten dann auch die Schulreife aus dem
Gedächtnis beurteilen, da sie sich ja keine Notizen machen
dürfen.

Wieso Erzieherinnen? Hier gibt es eine Untersuchung des Jugendamtes und ich weiß nix davon, daß die „Erzieherinnen“ da ihren Senf dazugeben dürften. Im übrigen gehen meine Kinder sowieso erst in die Schule, wenns nicht mehr anders geht (also meist mit fast sieben).

Ich finde es fatal, wenn deinem Sohn das Abitur verweigert
wird, weil er im Kindergarten zuoft krank war, da haste
natürlich recht mit deinen Phobien.

Das datenschutzgesetz ist nicht für Phobiker gemacht, sondern eben zum Schutz von Leuten, die sonst aufgrund ihrer Naivität allzu leichtfertigem Umgang mit ihren persönlichen und personenbezogenen daten ausgesetzt wären.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

Absoluter Schuss in den Ofen! Es gibt einfacheree Wege sich
lächerlich zu machen.

Wie also würdest Du dagegen vorgehen? „Gar nicht“ jedenfalls wäre wohl datenschutzrechtlich die schlechteste Alternative.

Sorry, von dem was ich monatlich für den Kindergartenplatz
zahle, könnte ich mir auch ne Tagesmutter leisten,

Da laufen doch Tussen rum, die sämtlichst zu blöde sind, …

Hallo, Michael,
bei dieser Einstellung kann ich Dir nur dringend raten, Deinen Nachwuchs anderweitig aufzubewahren.
Eckard

2 Like

Ich erfuhr gerade, dass im Kindergarten meines Sohnes eine
Anwesenheitsliste geführt wird.

wer finanziert den kiga zu welchen anteilen?

Wie überall in D: Stadt zu über 100% Träger macht meist Ertrag mit dem Kiga und das geht so: (95% der Personalkosten werdne von der Stadt übernommen, dazu noch Mitenen oder kalkulatorische Mieten, darüberhinaus 21% der Personalkosten als Sachkostenzuschuß, gibt der Träger also nur 20% oder 20,5% der Personalkosten für Sachkosten aus, macht er Ertrag. Nun möchte man sagen, „Naja“, das eine Prozent dazu bleibt anzumerken, daß die durchschnittliche Umsatzrendite z.B. im deustchen EInzelhandel seit AJhren bei nicht mehr als einem Prozent liegt, die Träger der Kindergärten also ungefähr genausoviel gewinn machen, wie die Metzger.)

Als Begründung wird angeführt,
dass man von den Schulen gebeten wurde ein Zeugnis
(Abschlusszeugnis des Kindergartens) für die Kinder zu
erstellen,

upps, da scheint eine angestellte übermotiviert zu sein.

Sehe ich auch so.

was
sagt euer elternsprecher dazu?

Nehm ich nicht ernst. Woher soll der Ahnung von Datenschutzgesetz haben?

wie geeignet ist die kollegin?

„Kollegin“?

welche interessen verbinden euch besonders?

?

erlebt sie sich
als gemobbt?

Weiß ich nicht.

welche alternativen angebote will sie per
anwesenheitsdruck ausgrenzen?

Eben, genau das ist meine Frage.

bigbrother-mäßig eben.

Jau.

Grund: Für mich ist der Kindergarten eine fakultative
Veranstaltung für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.

es ist ein kostenpflichtiges angebot, das staatlich
subventioniert wird. die subvention per anwesenheitskontrolle
zu erzwingen ist kriegskommunismus.

Irgendwas im stalinistischen Stil zumindest.

Hier bereits Anwesenheitszeiten mitzuprotokollieren sowie ein
Zeugnis zu erstellen geht mir erheblich gegen den Strich.

beim studium haben das nur die ML-dozenten gemacht. eben die,
die keiner ernst genommen hat. kasperei, alberne.
bastelmutti-dröge. kreativ wie klopapierfalten.

Ungefähr so wie 99% der Kindergärtnerinnen in NRW.

Insbesondere auch, weil ich mein Kind, wenn es mal keinen Bock
auf Kiga hat gerne zu Hause lassen würde, ohne mir gleich über
das Kindergartenzeugnis und die dortigen Abwesenheitsstunden
Gedanken machen zu müssen.

autsch. da war ein konjunktiv, grusel. mir hat tims lehrerin
letztens vorgeworfen, warum der lütte immer nur einen tag
krank ist. die zeiten ändern sich. irgendwann musst du dann
auch per disease-management den festgeschriebenen tagessatz
krank bleiben.

:wink:

Bevor ich hier nun aber beim Jugendamt Wind mache, dachte ich,
ich trage meine beabsichtigte Vorgehensweise noch mal einem
versierten Publikum bei wer-weiß-was vor, vielleicht hat hier
ja jemand bessere Vorschläge.

schau ihr tief in die augen. alles andere ist sinnlos. die
spinnt.

Yep, letzteres glauch ich auch.

Ich wollte also wie folgt vorgehen.

  1. Anruf beim Jugendamt und fragen ob dort etwas von den o.g.
    Vorgängen bekannt ist.

  2. In der Folge ein Schreiben an das Jugendamt mit dem
    förmlichen Ersuchen, mir nach Datenschutzgesetz als
    Erziehungsberechtigtem dazulegen

a) welche personenbezogenen Daten im Zuge des
Kindergartenbesuches über mein Kind erhoben werden.
b) welche der erhobenen personenbezogenen Daten wie
gespeichert werden und
c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden

darüberhinaus

d) auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten
über mein Kind erhoben, gespeichert und weitergegeben.

  1. ggf. Weitergabe des o.g. Schreibens aus 2. an die
    Lokalpresse entweder als Leserbrief, offener Brief oder als
    Vorschlag für einen redaktionellen Beitrag der Redaktion

  2. ggf. Kopie des Schreibens aus 2. an den
    Ladesdatenschutzbeauftragten.

Sinn:

Ich denke nicht, dass es in NRW eine Rechtsgrundlage für die
Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
(Anwesenheit, Zeugnis) eines Kindergartenkindes gibt.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub
aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten
keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln (niemand sich
auch nur länger als bis zum Abend merken mag, was mein Kind
für Schuhe angezogen hatte, geschweige denn ob es überhaupt
anwesend war).

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle
Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert
widerlegen könnte.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

feel spass. wann hat die gute urlaub?

keine Ahnung. Spielt das eine Rolle?

Gruß

Gruß zurück und danke.

Ich erfuhr gerade, dass im Kindergarten meines Sohnes eine
Anwesenheitsliste geführt wird. Als Begründung wird angeführt,
dass man von den Schulen gebeten wurde ein Zeugnis
(Abschlusszeugnis des Kindergartens) für die Kinder zu
erstellen, das würde es einfacher machen bereits vom ersten
Schultag an auf jedes Kind individuell gemäß seiner Stärken
und Schwächen eingehen zu können. Eine Anzahl der „versäumten“
Kindergartentage gehöre selbstverständlich zu einem solchen
Zeugnis dazu.

staun

Ich hab mich erstmal tierisch aufgeregt.

zurecht

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand, der professionelle
Ahnung von der Materie hat das bestätigen oder ggf. fundiert
widerlegen könnte.

Die Kindergärten müssen am Ende eines Jahres die „Belegung“
ihrer Einrichtung gegenüber dem Träger und dem Jugendamt
nachweisen, dies ausgesplittet nach Vor-/ und Nachmittags.
Grund ist, dass auf dieser Grundlage (Zuschüsse zu) Sach-/ und
Personalkosten berechnet werden.

Das ist mir durchaus bewusst, aber wieso müssen dazu personenbezogenen Daten gespeichert werden? Es genügt pro Tag und Gruppe zu dokumentieren, wieviele Kinder anwesend waren, d.h. die Anwesenheitsliste, deren Sinn tagsüber mir durchaus klar ist, kann Abends zu einer einzigen anonymen Zahl pro Gruppe verdichtet und danach vernichtet werden.

Aber ein „Zeugnis“ darf nicht
ausgestellt werden, einmal weil soweit ich weiss ErzieherInnen
dazu nicht berechtigt sind und ohne die Einwilligung der
Erziehungsberechtigten schon mal garnicht.

Yep, das seheh ich auch so.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?

Ich würde da auf jeden Fall nähere Aufklärung verlangen. Im
Detail kenne ich mich nicht aus, aber das mag in
Zusammenhängen damit stehen, dass es ab 2007 (oder so)
bundesweit die sog. „offene Ganztagsgrundschule“ gibt. Klingt
jedenfalls nach meinem Geschmack ein wenig nach vorauseilendem
Gehorsam.

Wie üblich in diesen Obrigkeitshörigen Anstalten.

Danke und Gruß

lg

Michael

Sabine :wink:

lg zurück
Michael

Nette (witzige) Idee, aber ist mir zu viel Aufwand :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Betreuungsrecht im Schockraum Familie
Lieber Micha,

Kindergarten Anwesenheitsliste

wer finanziert den kiga?

Stadt
95% der Personalkosten, Mieten,
21% als Sachkostenzuschuß,

Träger
20% oder 20,5% der Personalkosten für Sachkosten
ein Prozent gewinn

Wie geeignet ist die Kollegin?

„Kollegin“?

Die, die den Entscheid übermittelt hat. Kann es sein, dass sie nur ihren Frust bei dir ablassen will?

Welche Interessen verbinden euch besonders?

?

Hm,

Welche alternativen Angebote will sie per
Anwesenheitsdruck ausgrenzen?

Eben, genau das ist meine Frage.

Wer ist ihr stärkster Konkurrent, was ihre größte Befürchtung? Welchen Benefit strebt sie mit der Liste an?

bigbrother-mäßig eben.

Jau.

Was hat sie vor? Hat sie euch ein Konzept vorgelegt? Wie viel Handlungsspielraum habt ihr innerhalb des Konzeptes?

Bevor ich hier nun aber beim Jugendamt Wind mache, dachte ich,
ich trage meine beabsichtigte Vorgehensweise noch mal einem
versierten Publikum bei wer-weiß-was vor, vielleicht hat hier
ja jemand bessere Vorschläge.

Schau ihr tief in die Augen. Alles andere ist sinnlos. Die
spinnt.

Yep, letzteres glauch ich auch.

Zeitlupe?

Ich wollte also wie folgt vorgehen.

  1. Anruf beim Jugendamt.
  1. Schreiben ans Jugendamt
    a) welche personenbezogenen Daten erhoben werden.
    b) welche wie gespeichert werden und
    c) welche an wen wie weitergegeben werden
    d) auf welcher Rechtsgrundlage
  1. Weitergabe des Schreibens an die Lokalpresse
    als Leserbrief,
    offener Brief oder
    als Vorschlag für einen redaktionellen Beitrag der Redaktion
  1. Kopie des Schreibens an den Landesdatenschutzbeauftragten.

Willst du den Kiga wechseln? Es gibt immer ein Danach, grübel.

Sinn:

Ich denke nicht, dass es in NRW eine Rechtsgrundlage für die
Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten
(Anwesenheit, Zeugnis) eines Kindergartenkindes gibt.

Ja. Aber es ist DEIN und nicht EIN Kind. Pass auf, was dein Lütter konkret erwartet, knuddel. EsKrachenLassen hat seinen Preis im Biotop. Manchmal über Jahre. Lass dir Zeit. Für jeden einzelnen Schritt.

Ich will deshalb möglichst schnell möglichst viel Staub
aufwirbeln und dafür sorgen, dass sich in den Kindergärten
keiner mehr traut irgendwelche Daten zu sammeln

Das glaube ich dir.

Niemand sich auch nur länger als bis zum Abend merken mag,
was mein Kind für Schuhe angezogen hatte,
geschweige denn ob es überhaupt anwesend war.

Was will dein Kind von wem wie? Es ist noch nicht mündig. Offensichtlich teilt ihr euch zeitlich in die Betreuung des Kindes. Welche Informationen vermisst du bei der Übergabe des Kindes besonders?

Wann hat sie Urlaub?

keine Ahnung. Spielt das eine Rolle?

Dienst nach Vorschrift ist Stress. Läuft ein Verfahren gegen sie? Nur um ihre Belastungsgrenzen vorab schätzen zu können. Schließlich hat sie ja während der gesamten Zeit Zugriff auf dein Kind.

Gruß,

entwicklungsvorteil
lieber micha,

kennst du einige ihre bisherigen zöglinge? wie haben die sich entwickelt? was gefällt dir an ihnen besonders? was an den kindern hat sich so entwickelt, dass du dein kind lieber in einem anderen umfeld aufwachsen lassen willst? weichen sie schnell aus? haben sie eine eigene meinung? manipulieren sie seltener? sind sie in der lage, andere zu begeistern, ohne einzuschüchtern? du gewinnst eigenzeit durch den kiga. eigenzeit, die eine andere gerade (über)motiviert einbringt. manchmal kippt das in ignorante lethargie.

gruß,

Nur hat das Jugendamt damit wenig zu tun, wenn dann wäre der
Träger der Einrichtung zuständig.

Hmm, ich war mal im Vorstand eines Elternvereines, der einen
Kindergarten betrieb und weiß deshalb, dass die
Aufsichtsinstanz für den Träger insbesondere, was die
Einhaltung gesetzlicher Auflagen betriff das Jugendamt ist.

Ja du Oberschlau, Elternvereine sind mangels eines öffentlichen Trägers dem Jugendamt unterstellt. sollte der Kidnergarten aber einem der Freien Wohlfahrtsverbände oder den Kirchen oder Gemeinden als Träger verbunden sein, so sind diese zunächst ansprechpartner!

Ich hab keine Lust, sowas unten in der Hierarchie
einszustielen. Diese Leute sind doch alle Obrigkeitshörig
insofern, musst Du m.E. oben in der Hierarchie anfangen.

Dann kann ich dir ebenfalls nur noch den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in DenHaag empfehlen.

  • die anwesenheit

Aber wohl kaum über Jahre. Die Liste kann m.E. spätestens nach
4 Wochen (selbst unter Berücksichtigung aller Argumente die in
diesem Thread genannt wurden) vernichtet werden.

wo liegt das Problem, wenn jemand weiss, daß dein Kind an einem bestimmten Tag im Kiga war oder nicht?

  • alle relevanten Daten wie Allergien, Krankheiten, Vorlieben
    Abneigungen, Anforderungen durch z.B. Religionszugehörigkeit,
    Besondere Anforderungen an Ernährung, eine Beurteilung des
    Kindes nach Lesitungsfähigkeit und altersgemäßer Entwicklung,
    Entwicklungsstörungen oder Verzögerungen. dieser Bericht ist
    halbjährlich zu erstellen.

Und nachdem er seinen Adressaten erreicht hat doch hoffentlich
zu vernichten.

Klar müssen dann die Erzieherinnen die Daten von 25 Kindern auswendig kennen, ebenso müssen alle möglichen Ersatzerzieherinnen, oder potentielle Neueinstellungen diese Daten auswendig lernen.

auf einem Blatt Papier! In fortschrittlichen Einrichtungen
dürfen die erzieherinnen auch den Computer benutzen.

Wo die Daten dann hoffentlich gegen unbefugten Zugriff
besonders gesichert sind, oder sind die so fortschrittlich nun
auch wieder nicht?

klar in einem Kidnergarten werden die Daten auch per Beamer für alle zugänglich an die Wand im Pausenhif geworfen! Denn die Erzieherinnen und Leitungen sind ja von übervorgestern und haben keine Datenschutzanweiseung von ihren Arbeitgebern erhalten und wissen ncihts über die vertraulichkeit von Daten.

c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden

an niemanden, es sei denn es werden pädagogische maßnahmen
erforderlich wie z.B. sprachliche Frühförderung durch
Logopäden, behebeung von Verhaltensauffälligkeiten durch
Psychologen, Verweis an Ärzte zur Abklärung der
entwicklungsstörungen. Das alles jedoch immer unter
Beteiligung der Eltern.

Was heißt Beteiligung? Die Eltern haben doch wohl das
ausschließliche recht über solche Maßnahmen zu entscheiden?

sie werden in die Entscheidungen einbezogen. Viele Eltern haben nciht die Fähigkeit über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden:

Beispiele aus dem kindergarten meiner Frau:

  • Missbrauch (da sollen die Eltern allein entscheiden? Du hast einen Knall)

  • Entwicklungsstörung bei Kidnern, weil die eltern sich scheiden lassen und das Kind zwischen neuen und alten Partnern und Omas und Opas und nkel und Tanten weder Bezugspersonen noch ein zuahsue findet.

  • Bielefelder Screaning: eine Methode zur Früherkennung von Legasthenie und Lernstörungen. Umfangreiches Projekt unter leitung der Uni Bielefeld. naja, wozu diese Daten speichern beser die Kinder dumm mit sieben als schlau mit 6 in die Schule zu geben!

Aufgrund des Erziehungsauftrages, der Aufsichtspflicht, der
Sorgfaltspflicht, der Fürsorgepflicht.

Die entbinden säntlichst nicht vom Datenschutz und da
besonders nicht vom Grundsatz der Datensparsamkeit.

Das war auch ncith deine Frage. du fragtest aufgrund welcher Notwendigkeit Daten gesammelt werden. Daß dabei die Datenschutzrichtlinien nciht beachtet werden ist „deine“ Neurose.

sollen die auch was zu lachen haben?

Schau mer mal, wer dann noch lacht.

die vorgenannten, weil da mal wieder ein „besorgter“ Vater, sich an etwas aufhängt, was nciht da ist, und en Leuten, die sich um die Kinder kümmern sollen nur das Leben schwer macht.

Da die Träger der Kidnergärten die so ziemlcih am meisten
gegängelten sind, werden die Datenschutzbeauftrgten in den
kirchen Gemeinden und bei den freien Wohlfahrtsträgern diese
Sachlagen bereits gegengecheckt haben.

Tja, dass die Kindergärten die sind, die am lautesten
schreien, weiß ich auch. Ob das wirklich geprüft ist finde ich
dann mal selber raus, eine Vermutung reicht mir da nicht.

du stellst Vermutungen an, nicht ich!

Da soltest du dich mal im Kindergartengesetz informieren. Da
hilft Kontrolle mehr als „glauben“.

Ja, da hab ich auch zuerts nachgeschaut und da steht nix von
Ausnahmen vom Datenschutzgesetz.

wieso Ausnahmen? alles was nicht ausrücklich verboten ist und alles was gefordert ist, ist vor dem Gesetz genehmigt und erlaubt.

Ok, eine Anwesenheitsliste vom Vortag kann nach diesem
Argument also vernichtet werden, sobald das Kind das nächste
mal von den Eltern in den Kiga gebracht wird und damit
feststeht, dass es am Vortag wohlbehalten zu diesen
zurückkehrte.

Es gibt soetwas wie ein Klassenbuch im Kindergarten. Wilst du deshalb so einen HeioPei machen, dann mach!

wozu soll sich ein erzieher auch notieren, daß dein Kind eine
lebensmittelallergie hat, oder gar Zuckerkrank ist.

Hat es nicht, ist es nicht.

Es geht auch nicht nur um dein Kind

Die meisten Erzieherinnnen die ich kenne sind
„verhaltensgestört“.

diese beleidigende pauschalaussage sagt mehr über dich aus, als du vermutest. Der gestöteste in diesem thema bist eher du.

Erzieherinnen müßten dann auch die Schulreife aus dem
Gedächtnis beurteilen, da sie sich ja keine Notizen machen
dürfen.

Wieso Erzieherinnen? Hier gibt es eine Untersuchung des
Jugendamtes und ich weiß nix davon, daß die „Erzieherinnen“ da
ihren Senf dazugeben dürften. Im übrigen gehen meine Kinder
sowieso erst in die Schule, wenns nicht mehr anders geht (also
meist mit fast sieben).

ich denke du bist so toll informiert.

Wenn die Schulärztin in den Kindergarten kommt, um die Kinder zu untersuchen und ihr fällt dabei auf, daß ein Kind noch nicht schulfähig ist, dann und wirklich erst dann, wird die Beurteilung der Erzieherin zu Rate gezogen, ob diese es genauso beurteilt. Die Erzieherin kennt das Kind ja meist länger als die Schulärztin. Und es gehtz hier ausschließlich um das Wohl des Kindes.

Wenn du dann entscheidest dein Kind noch nciht in die Schule zu geben ist das was anderes. Wichtig aber ist es bei den schulgeien Eltern, die ihr Kind schon mit 4 Jahren gerne im Klassenzimmer sehen würden.

Das datenschutzgesetz ist nicht für Phobiker gemacht, sondern
eben zum Schutz von Leuten, die sonst aufgrund ihrer Naivität
allzu leichtfertigem Umgang mit ihren persönlichen und
personenbezogenen daten ausgesetzt wären.

Schutz und fürsorge nennst du also leichtfertigen Umgang mit Daten. Na dann werd ich dich mal schnell vergessen!

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Da soltest du dich mal im Kindergartengesetz informieren. Da
hilft Kontrolle mehr als „glauben“.

Ja, da hab ich auch zuerts nachgeschaut und da steht nix von
Ausnahmen vom Datenschutzgesetz.

wieso Ausnahmen? alles was nicht ausrücklich verboten ist und
alles was gefordert ist, ist vor dem Gesetz genehmigt und
erlaubt.

Genau da bringst Du es auf den Punkt. Das Datenschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Aufzeichnen, Speichern und die Weitergabe Personenbezogener Daten („Grudsatz der Datensparsamkeit“ definiert m.W. außerdem, daß dort, wo das gesetz Ausnahmen von diesem grudnsatz erlaubt, so wenig Daten wie nur möglich gesammelt und für so kurze Zeit wie nur irgend möglich gespeichert werden dürfen).

Dagegen wird offensichtlich (wenn die hiesigen Reaktionen repräsentativ sind) bundesweit in den Kindergärten ganz lässig vertoßen und ich denke ich sollte mich dadurch bestätigt fühlen so vorzugehen, wie ich es ursprünglich vor hatte.

Danke für den Tip mit dem Träger, der kriegt dann eine Kopie des Schreibens ans Jugenamt.

Danke, hab jetzt endlich vollständig kapiert, worauf Du rauswillst. Vielleicht werd ich erstmal noch die Tratsch-und-Intrigenweiber vom Elternrat befragen, um ein genaueres Bild von der Lage der „Angestellten“ zu bekommen :wink: („Big Brother strikes back“ - oder so - kicher)

lieben Gruß
Micha

Das haut mich völlig um. Haben die nichts Besseres zutun als Bewertungen abzugeben. Außerdem fehlt es den Lehrern an Zeit auf die Kinder ‚individuell‘ einzugehen. Daher können sich die Kindergärten die Beurteilung sparen. Die Anwesenheitsliste ist dabei noch die Krönung. Wir leben wirklich in einem Überwachungsstaat und es fängt schon bei den Kleinsten an.

Bei unserem Kindergarten sollen/müssen wir Mütter mittlerweile nachweisen, dass wir am Vormittag arbeiten. Keine Arbeit, kein Kindergartenplatz. Auch das ist schon ein Ding der Unmöglichkeit.

Mich interessiert es wirklich, was du erreichen konntest. Lass von dir hören.

Viel Erfolg!!!

Katrin

miteinander
lieber micha,

raum zu geben ohne übermäßig zu strukturieren klingt eigentlich gut. dann zählt tatsächlich nur die investierte eigenzeit, resp. anwesenheit in der gruppe. das ist eigentlich genau das, was ich versuche: raum zu geben. worauf sich der lütte konzentriert und mit wem, entscheidet er. klar reflektiert er dabei auch. aber datenschutz ist wichtig. ich soll hier nicht über ihn schreiben, sagt er.

knuddel,

Du stehst also 100%ig für eine Meldepflicht? Warum soll ein Kindergarten der Schule mitteilen, dass mein Kind eine Allergie o. eine Sprach- o. Verhaltensstörung hat? Das ist meine Aufgabe als Elternteil. Eine Erziehungseinrichtung, die mein Kind betreut, kann mich auf solche ‚Störungen‘ aufmerksam machen, aber ob und wie sie weitergegeben o. behandelt werden, ist allein meine Sache.

Und das hat nichts mit einer Phobie zutun!