Nur hat das Jugendamt damit wenig zu tun, wenn dann wäre der
Träger der Einrichtung zuständig.
Hmm, ich war mal im Vorstand eines Elternvereines, der einen
Kindergarten betrieb und weiß deshalb, dass die
Aufsichtsinstanz für den Träger insbesondere, was die
Einhaltung gesetzlicher Auflagen betriff das Jugendamt ist.
Ja du Oberschlau, Elternvereine sind mangels eines öffentlichen Trägers dem Jugendamt unterstellt. sollte der Kidnergarten aber einem der Freien Wohlfahrtsverbände oder den Kirchen oder Gemeinden als Träger verbunden sein, so sind diese zunächst ansprechpartner!
Ich hab keine Lust, sowas unten in der Hierarchie
einszustielen. Diese Leute sind doch alle Obrigkeitshörig
insofern, musst Du m.E. oben in der Hierarchie anfangen.
Dann kann ich dir ebenfalls nur noch den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in DenHaag empfehlen.
Aber wohl kaum über Jahre. Die Liste kann m.E. spätestens nach
4 Wochen (selbst unter Berücksichtigung aller Argumente die in
diesem Thread genannt wurden) vernichtet werden.
wo liegt das Problem, wenn jemand weiss, daß dein Kind an einem bestimmten Tag im Kiga war oder nicht?
- alle relevanten Daten wie Allergien, Krankheiten, Vorlieben
Abneigungen, Anforderungen durch z.B. Religionszugehörigkeit,
Besondere Anforderungen an Ernährung, eine Beurteilung des
Kindes nach Lesitungsfähigkeit und altersgemäßer Entwicklung,
Entwicklungsstörungen oder Verzögerungen. dieser Bericht ist
halbjährlich zu erstellen.
Und nachdem er seinen Adressaten erreicht hat doch hoffentlich
zu vernichten.
Klar müssen dann die Erzieherinnen die Daten von 25 Kindern auswendig kennen, ebenso müssen alle möglichen Ersatzerzieherinnen, oder potentielle Neueinstellungen diese Daten auswendig lernen.
auf einem Blatt Papier! In fortschrittlichen Einrichtungen
dürfen die erzieherinnen auch den Computer benutzen.
Wo die Daten dann hoffentlich gegen unbefugten Zugriff
besonders gesichert sind, oder sind die so fortschrittlich nun
auch wieder nicht?
klar in einem Kidnergarten werden die Daten auch per Beamer für alle zugänglich an die Wand im Pausenhif geworfen! Denn die Erzieherinnen und Leitungen sind ja von übervorgestern und haben keine Datenschutzanweiseung von ihren Arbeitgebern erhalten und wissen ncihts über die vertraulichkeit von Daten.
c) welche der gespeicherten personenbezogenen Daten in welcher
Form an wen weitergegeben werden
an niemanden, es sei denn es werden pädagogische maßnahmen
erforderlich wie z.B. sprachliche Frühförderung durch
Logopäden, behebeung von Verhaltensauffälligkeiten durch
Psychologen, Verweis an Ärzte zur Abklärung der
entwicklungsstörungen. Das alles jedoch immer unter
Beteiligung der Eltern.
Was heißt Beteiligung? Die Eltern haben doch wohl das
ausschließliche recht über solche Maßnahmen zu entscheiden?
sie werden in die Entscheidungen einbezogen. Viele Eltern haben nciht die Fähigkeit über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden:
Beispiele aus dem kindergarten meiner Frau:
-
Missbrauch (da sollen die Eltern allein entscheiden? Du hast einen Knall)
-
Entwicklungsstörung bei Kidnern, weil die eltern sich scheiden lassen und das Kind zwischen neuen und alten Partnern und Omas und Opas und nkel und Tanten weder Bezugspersonen noch ein zuahsue findet.
-
Bielefelder Screaning: eine Methode zur Früherkennung von Legasthenie und Lernstörungen. Umfangreiches Projekt unter leitung der Uni Bielefeld. naja, wozu diese Daten speichern beser die Kinder dumm mit sieben als schlau mit 6 in die Schule zu geben!
Aufgrund des Erziehungsauftrages, der Aufsichtspflicht, der
Sorgfaltspflicht, der Fürsorgepflicht.
Die entbinden säntlichst nicht vom Datenschutz und da
besonders nicht vom Grundsatz der Datensparsamkeit.
Das war auch ncith deine Frage. du fragtest aufgrund welcher Notwendigkeit Daten gesammelt werden. Daß dabei die Datenschutzrichtlinien nciht beachtet werden ist „deine“ Neurose.
sollen die auch was zu lachen haben?
Schau mer mal, wer dann noch lacht.
die vorgenannten, weil da mal wieder ein „besorgter“ Vater, sich an etwas aufhängt, was nciht da ist, und en Leuten, die sich um die Kinder kümmern sollen nur das Leben schwer macht.
Da die Träger der Kidnergärten die so ziemlcih am meisten
gegängelten sind, werden die Datenschutzbeauftrgten in den
kirchen Gemeinden und bei den freien Wohlfahrtsträgern diese
Sachlagen bereits gegengecheckt haben.
Tja, dass die Kindergärten die sind, die am lautesten
schreien, weiß ich auch. Ob das wirklich geprüft ist finde ich
dann mal selber raus, eine Vermutung reicht mir da nicht.
du stellst Vermutungen an, nicht ich!
Da soltest du dich mal im Kindergartengesetz informieren. Da
hilft Kontrolle mehr als „glauben“.
Ja, da hab ich auch zuerts nachgeschaut und da steht nix von
Ausnahmen vom Datenschutzgesetz.
wieso Ausnahmen? alles was nicht ausrücklich verboten ist und alles was gefordert ist, ist vor dem Gesetz genehmigt und erlaubt.
Ok, eine Anwesenheitsliste vom Vortag kann nach diesem
Argument also vernichtet werden, sobald das Kind das nächste
mal von den Eltern in den Kiga gebracht wird und damit
feststeht, dass es am Vortag wohlbehalten zu diesen
zurückkehrte.
Es gibt soetwas wie ein Klassenbuch im Kindergarten. Wilst du deshalb so einen HeioPei machen, dann mach!
wozu soll sich ein erzieher auch notieren, daß dein Kind eine
lebensmittelallergie hat, oder gar Zuckerkrank ist.
Hat es nicht, ist es nicht.
Es geht auch nicht nur um dein Kind
Die meisten Erzieherinnnen die ich kenne sind
„verhaltensgestört“.
diese beleidigende pauschalaussage sagt mehr über dich aus, als du vermutest. Der gestöteste in diesem thema bist eher du.
Erzieherinnen müßten dann auch die Schulreife aus dem
Gedächtnis beurteilen, da sie sich ja keine Notizen machen
dürfen.
Wieso Erzieherinnen? Hier gibt es eine Untersuchung des
Jugendamtes und ich weiß nix davon, daß die „Erzieherinnen“ da
ihren Senf dazugeben dürften. Im übrigen gehen meine Kinder
sowieso erst in die Schule, wenns nicht mehr anders geht (also
meist mit fast sieben).
ich denke du bist so toll informiert.
Wenn die Schulärztin in den Kindergarten kommt, um die Kinder zu untersuchen und ihr fällt dabei auf, daß ein Kind noch nicht schulfähig ist, dann und wirklich erst dann, wird die Beurteilung der Erzieherin zu Rate gezogen, ob diese es genauso beurteilt. Die Erzieherin kennt das Kind ja meist länger als die Schulärztin. Und es gehtz hier ausschließlich um das Wohl des Kindes.
Wenn du dann entscheidest dein Kind noch nciht in die Schule zu geben ist das was anderes. Wichtig aber ist es bei den schulgeien Eltern, die ihr Kind schon mit 4 Jahren gerne im Klassenzimmer sehen würden.
Das datenschutzgesetz ist nicht für Phobiker gemacht, sondern
eben zum Schutz von Leuten, die sonst aufgrund ihrer Naivität
allzu leichtfertigem Umgang mit ihren persönlichen und
personenbezogenen daten ausgesetzt wären.
Schutz und fürsorge nennst du also leichtfertigen Umgang mit Daten. Na dann werd ich dich mal schnell vergessen!