Verehrte Geisha,
Vielleicht obliege ich deiner Meinung nach einem
Missverständnis, dennoch geht es hier um persönliche Daten.
das ist ja unbestritten!
Und diese persönlichen Daten habe nur ich weiterzugeben. Stell
dir mal vor, was eine Schule mit diesem Wissen anstellen
könnte.
Klar! alle gehen hin und benutzen persönliche Daten um den anderen zu schaden! Es lebe die Allgemein-Paranoia.
In dem Moment wo eine Schule weiß, das Kind hat eine
Lernschwäche, wird es mit Sicherheit nicht optimal gefördert.
Oha, da haste dich wohl ganz verrannt! wenn die Schule dieses wissen nicht hat, hat sie keine Möglichkeit, das Kind von anfang an in fördergruppen unterzubringen, daß es die Chance hat mit den „normalen“ Kindern mitzukommen.
Er wird eine Klasse aufgebaut, in der Kinder mit dieser
Schwäche gefördert wird. Das Kind hat keine Möglichkeit auch
Kontakt zu ‚Normalen‘ aufzubauen.
dir scheint darüber hinaus nicht bekannt zu sein, daß „Lernschwäche“ ein Fachbegriff ist. Früher kamen diese Kinder schlicht in die Sonderschule. Heute kommen sie in normale Schulen und werden dort weitestgehend mitgefördert. also genau das Gegenteil, von dem was du vermutest.
sollte die Lernschwäche z.b. auf nicht erkannten Seh-, Hör- oder motorischen Schwächen liegen kann diese im Kindergartenalter durch eben die genannten Verbindungen zu Spezailförderungen behoben werden. Also werden diese Daten zum „Nutzen“ und nciht zum Schaden des Kindes erhoben.
. aber der Kidnergarten sollte
dieses zur Verfügung haben, wenn z.B. ein unfall passiert oder
bei Störungen, dem Kind fachliche Hilfe geboten werden soll.
Sicherlich sollte er in Kenntnis gesetzt werden. Der Punkt ist
von wem.
wenn die Eltern genauso schwachsinnig sind wie ihr Kind kann man doch wohl nicht erwarten, daß diese selbst in Aktion treten, oder?
Ob Jemand spinnt oder nicht ist noch mal dahingestellt! Klar
sollen Störungen behandelt werden. Aber im Kindergarten? Hat
eine Erzieherin die erforderliche Ausbildung?
Ja hat sie!! Auch wenn der verehrte Erstposter da offensichtlich anderer Meinung ist.
Nein, eben nicht. hast du denn die Fähigkeit, diese zu
erkennen, oder besteht evtl. die Gefahr der Betriebsblindheit?
gfalls ud intelligent bist, kannst du dann einsehen, daß es
viele eltern gibt, die nicht so wissend sind wie du und die
halt darauf angesprochen werden müssen?
Von der Fähigkeit hat ihr überhaupt niemand gesprochen. Diese
Fähigkeit spreche ich nun doch einer Erzieherin zu. Dennoch
sollte sie mich ‚nur‘ darauf aufmerksam machen. Es hört sich
beinahe an, als solle sie eigenmächtig gleich einen Termin bei
dem zuständigen Arzt vereinbaren. Und darüber hinaus noch alle
darüber in Kenntnis setzen, die jemals mit dem Kind zu tun
haben könnten. Wie paranoid!
auch das habe ich anders formuliert und geschrieben! „in Verbindugn mit den Eltern“ und zum Schutz des Kindes auch mal an den Eltern vorbei. (Missbrauch)
Das habe ich versucht, blos bei den vielen Fehlern. Sorry,
musste sein.
danke daß du meine Legasthenie schon bemerkt hast und diese zum kriterium für die qualität meiner Äußerungen machst. Das zeigt mir allerdings, daß du nicht zu den Eltern gehörst, die allein über das Wohl ihres Kindes entscheiden sollten und schon garnicht Partei für Lernbehinderte ergreifen sollten.
gruss