Anzeige wegen eBay obwohl Geld zurück?

Hey Leute… folgendes:

Ich habe einen Artikel bei eBay verkauft.

Privat!

PlayStation spiel - 30€ - neuwertiger Zustand

Bereits am ersten Tag kamen 3 Nachrichten „Ist es verschickt? Wann wird es verschickt? Warum dauert es so lange???“

Ich habe Zeit bis Mittwoch es zu verschicken und habe die letzten Nachrichten ignoriert, weil es wirklich penetrant war und übertrieben.

Zwei Tage vorher bereits (Montag) habe ich ein Etikett (Großbrief - 1,55€ mit Adresse - also nachweislich an den Käufer adressiert ) online gekauft.

Das Päckchen fertig gemacht.

Und es als bei eBay verschickt markiert.

(Noch nicht verschickt! Nur markiert!)

Mit der Absicht es abends zur Post zu bringen.

Es kam nach 30 Sekunden die nächste Nachricht:

„Ist das hier so üblich??? Man fragt nach und jetzt wird so getan als wurde es verschickt??? Das ist Betrug“ etc

Ich meinte daraufhin, dass es jetzt offiziell „verschickt“ ist und ich mich im Zeitrahmen befinde und das Paket somit nun ja rechtzeitig unterwegs ist.

Geplant war es das Päckchen noch am gleichen Tag in den Postkasten zu werfen wenn ich eh nochmal los muss.

Und auch im Angebot habe ich extra die Bearbeitungszeit angegeben.

Ich befand mich also noch absolut im Zeitrahmen.

Daraufhin kam er will eine Sendungsnummer.

Ich sagte: ich habe Versand 1,55€ Brief angegeben. Somit gibt es keine.

Das kann er aber auch selbst einsehen, ich habe es genau so angegeben.

Er bekommt also genau das was er bezahlt hat.

Ab hier ging es dann los :rage:

Er wurde beleidigend, dass es dann ja kein Paket wäre, ich wäre ein Schlaumeier und Betrüger und er wird mich bei eBay melden und dies und das…

Unglaublich dreister Ton inklusive Beleidigung als Schlaumeier und allerhand Anschuldigungen dass das hier System hätte pipapo

Ich habe daraufhin erneut gesagt es ist ja nun „verschickt“

Und von weiteren Nachrichten dieser Art bitte ich abzusehen

Daraufhin kamen 7! Nachrichten hintereinander mit Sätzen wie

„Ich schreibe so viel wie ich will!!!“

„Arbeite an deinem Kunden Service!!!“

Und anderen Nachrichten dieser Art…

Inklusive einer negativen Bewertung bei eBay dass ich betrügen würde

Nichts verschicken würde

Und alles nur Betrugsmasche wäre

Etc

Die ja jeder öffentlich einsehen kann

Ich habe dann auch bemerkt:

Er selbst hat noch keine Bewertungen und das ist mir sehr suspekt gewesen

Ein komplett neuer Account eben.

Daraufhin habe ich entschieden den Kauf abzubrechen.

Auch um mich vor weiteren Angriffen zu schützen - da ich zu 100% davon ausgehe, dass er behaupten würde, der Artikel wäre nie angekommen und/oder wäre defekt etc. Es wäre 100% darauf hinausgelaufen, dass er später das Geld verlangt und den Artikel zuhause hat.

Auch ist es für mich moralisch schlichtweg nicht vertretbar mein Spiel so jemandem zu überlassen: ich bin einfach nicht bereit mich so behandeln zu lassen. Ich habe keinen Fehler gemacht!

Ich habe sofort und im gleichen Atemzug natürlich auch das Geld erstattet.

Habe das „Paket“ wieder ausgepackt, das ja fertig eingepackt bei mir lag.

Und ihm alles Gute gewünscht.

Aber meinen Artikel wird er nicht bekommen.

Ich trete vom Kaufvertrag zurück.

Die Ware behalte ich.

Das Geld behält er.

Das Etikett bei der Post nehme ich gerne in Kauf.

Und nun will er mich anzeigen da er laut seiner Aussage weiterhin Recht auf den Artikel hätte?

Und hat mir heute Morgen ein Schreiben der Polizei geschickt zu der er heute morgen gegangen ist. Man sieht nicht viel - nur „Bescheinigung der Erstattung einer Anzeige“.

Weder das Aktenzeichen noch worum es geht. Nur diesen Ausschnitt hat er mir geschickt. Ob es wahr ist oder nicht, wer weiß.

(Inklusive 10 weiterer Nachrichten in denen er mich angreift)

Und er verlangt einen Schadensersatz

So wie das Spiel das ihm trotz Geld zustehen würde

Also er will Schadensersatz, Geld und spiel.

Wird er damit durchkommen?

Muss ich mit Schadensersatz rechnen oder Ähnliches?

Wie ist eure Erfahrung?

Hätte ich vom Vertrag nicht zurücktreten dürfen???

Ich habe eBay kontaktiert aber noch keine Antwort bekommen.

Danke !

Nein.
ich verstehe auch nicht genau, warum Du es nicht so versandt hast, wie vereinbart.
Oder besser, Du hättest trotzdem mit einem Versandnachweis verschickt. Also als Paket oder Einschreiben.
Dann hättest Du den Nachweis, die Ware ist versandt worden und wäre bei Verlust auch noch versichert.

Das Ganze war doch ein Vertrag, Geld gegen Ware. Geld hast Du in Vorkasse bekommen. Nun wäre der Versand dran.
Geschäft abgewickelt.

Mit dem ganzen Hin und Her der Emails usw… Da kann ich nicht erkennen dass sich daraus ein Rücktritt vom Vertrag ergeben könnte, schließlich hast die die Gegenleistung (Geld) doch schon bekommen.

Schadenersatz wäre rechtlich durchaus möglich, nämlich den Mehrpreis für eine Ersatzbeschaffung des Spiels, was du ja nun nicht geliefert hast. Das müsste man aber zivilrechtlich einfordern und ggf. einklagen.
Anzeige wegen was auch immer ? Das wird heiße Luft sein, denn was will er anzeigen ? Betrug kann es nicht sein, da er ja sein Geld zurück erhalten hat. Das Nichtliefern nach Vertrag ist keine Straftat.
Und Betrug setzt den Nachweis der Absicht voraus man wollte gar nicht liefern sondern das Geld einbehalten ohne Gegenleistung.

MfG
duck313

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Die Antwort zu „wieso“ steht oben:
Ich habe gesehen, dass sein Account ein Fake Account zu sein scheint - und gehe zu 100% davon aus, dass behauptet werden würde, er hätte das Spiel nicht erhalten.
(Schon allein, um mich erneut eins rein zu drücken.
Und auch hat er mich ja bereits bewertet und auch dort geschrieben, ich hätte nichts geliefert und wäre ein Betrüger.)
Dann hätte eBay das Geld erstattet und ich wäre ohne Spiel und ohne Geld dagestanden.

Wenn ein Bankräuber seine Beute zurückgibt, hat er gleichwohl einen Raub verübt. Die Rückzahlung ändert daran nichts. So verhält es sich auch beim Betrug. Allerdings liegt natürlich kein Betrug vor, weil ja die Absicht bestanden hat, die Ware zu liefern. Dazu bist du im Übrigen weiterhin verpflichtet, weil der Rücktritt unwirksam ist. Es steht dir frei, das Spiel per Einschreiben zu verschicken. Schadensersatz würde neben einer Pflichtverletzung einen Schaden voraussetzen, der nicht ersichtlich ist, wenn du das Spiel noch rechtzeitig lieferst. Im Übrigen wäre der Schaden bei einer Ersatzbeschaffung auf die Mehrkosten beschränkt.

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Ich beriefe mich auf §324 BGB in Verbindung mit §241 II BGB - aufgrund des Verhaltens des Käufers war für Dich das Festhalten am Kaufvertrag unzumutbar. Wegen der Beleidigungen, Beschimpfungen, Unterstellungen usw. musstest Du - wie Du völlig zu recht schreibst - davon ausgehen, daß der Käufer am Ende den Versand anzweifelt und Dich wegen Betruges anzeigt.

Der Rücktritt wegen Unzumutbarkeit gem. § 324 BGB (lecturio.de)

Aber das ist ohnehin nur die zivilrechtliche Seite. Im allerschlimmsten Falle kann der Käufer einen Schadenersatz geltend machen. Einen Ersatz für einen Schaden, den er erst einmal nachweisen muß. Sofern Du da nicht gerade ein Unikat oder eine ansonsten vergriffene Sonderedition verkauft hast, wird dem Käufer jeder Richter einen Vogel zeigen.

Die strafrechtliche Seite der Veranstaltung würde ich ebenfalls völlig entspannt auf mich zukommen lassen. Du stellst eine Ebay-Auktion ein, kaufst einen Umschlag und - nach diversen Tiraden - überweist Du den Kaufpreis inkl. Versandkosten zurück. Wer soll denn daraus ernsthaft den Vorsatz ableiten, Du hättest Dich bereichern wollen?

Das schlimmste, was Dir passieren kann, ist, daß Dich die Polizei einlädt, Dich zu den Vorwürfen zu äußern. Wenn Du den Sachverhalt schildest, noch ein paar E-Mails des Kollegen mitbringst, ist die Sache schnell vom Tisch. Wenn es Dir Spaß macht, kannst Du noch eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Im Zweifel bringt die Polizei von sich aus noch ein Verfahren gegen den Käufer wegen falscher Verdächtigung auf den Weg.

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Aber er hat sein Geld zurück bekommen. Wieso soll ich es liefern, wenn ich kein Geld (mehr) habe? Das macht keinen Sinn für mich.
Mit Erhalt des Geldes wird der Rücktritt doch wirksam oder nicht?

Ich danke dir für die ausführliche Erklärung! Das hat mir enorm geholfen

Und ja:
Ich habe ja sogar das Etikett vorher gekauft, mit Angabe seines Namens. Das heißt es ist ersichtlich, dass ich sogar geplant hatte, es gezielt an ihn zu verschicken. Dieses Geld bekomme ich auch nicht wieder.
Alles in allem nehme ich also sogar einen Verlust (1,55€) in Kauf.
Betrug sieht für mich anders aus

Hallo,

eBay ist voll von menschlichem Abschaum, die Erfahrung habe ich auch gemacht.

Auch in meinem Fall ist jemand zur Polizei gegangen, wegen „Betrug“.
War natürlich keiner und das wurde eingestellt, hat mich aber trotzdem Zeit und Nerven gekostet.

Ich hätte es an deiner Stelle in den Briefkasten geschmissen und das Thema danach abgehakt, aber der Zug ist jetzt abgefahren. Lass Ihn sich im Kreis drehen, gegen dessen Geisteskrankheit kannst du nichts machen.

Gruß,
Steve

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Es fehlt am Rücktrittsgrund. Darum ist der Rücktritt unwirksam. Das Geld muss der Käufer erneut zahlen. Aber der Anspruch auf die Lieferung des Spiels besteht weiter.

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und Blödheit.
Zwei Beispiele:

  1. Prozessor für PC ersteigert. Damals hatte die Dinger noch viele Beinchen. Die guckten alle durch die Briefmarke, da war nämlich die Stempelmaschine der Post drübergerattert.
  2. Münze ersteigert. Die wurde lose in einen Briefumschlag gesteckt. Der kam ohne Münze an, dafür mit einem Loch. Und das bei einem Wert von ca. 50 €.

Da kaufe ich doch lieber beim Chinamann, da gab es noch nie Probleme.

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Hi!

Du hast ausschließlich eine Briefmarke online gekauft, und hast den Service genutzt, den Empfänger direkt mit auf das Etikett zu drucken.

Es steht dir frei, die Adresse auszuschneiden, und die Marke anderweitig zu verwenden.

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Das stimmt
Aber ich meinte damit:
Ich kann damit beweisen, dass ich vorhatte es zu verschicken.
Ich drucke ja keine Briefmarke mit Name und Adresse aus, wenn ich das nicht vorhätte.
Und Datum und Uhrzeit zeigen, dass ich es vor dem Abbruch etc gekauft habe

Ich schrieb dazu etwas.

Ich weiß …

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Hallo,

ich kann deine Reaktion nachvollziehen, hätte in so einem Fall auch nicht geliefert.
Allerdings ist es einfacher, als Rücktrittsgrund Verlust oder Defekt der Ware anzugeben. Das kannst Du notfalls immernoch machen, falls der Käufer weiterhin auf den Vertrag besteht.
Die beleidigenden Mails solltest Du trotzdem mind. bei Ebay melden und ev. auch anzeigen - sowas geht doch gar nicht.
Und biete Ware nur mit versichertem Versand an, es gibt genug Betrüger, bei denen Briefe / Päckchen nie ankommen, die suchen natürlich nach solchen Angeboten. Außerdem Ware am besten unauffällig markieren (Foto als Beleg machen) und dies im Angebot erwähnen, denn auch die Masche „eigene defekte Ware gegen intakte von Ebay tauschen“ ist recht beliebt. Das geht natürlich nicht bei jeder Ware, aber bei Vielem ist ein kleiner, besonderer Kratzer an der Unterseite kein Problem und meist reicht die Ankündigung.

Gruß,
Paran

Ich danke dir für den Tipp mit der Markierung! Ich verkaufe das Spiel natürlich erneut und werde es auf jeden Fall beherzigen!

Wenn du es erneut verkaufst, musst du zwei Kaufverträge erfüllen. Und das mit nur einem Spiel.

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Natürlich ist lügen verboten. Auch und gerade vor Gericht. Außerdem ist das kein Rücktrittsgrund.

Warum macht sich ein Verkäufer das Leben so unnötig schwer? Ein Spiel wurde verkauft und bezahlt. Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung, also liefert man es. Wenn der Käufer will, kann er einen Anwalt einschalten oder sogar klagen. Dann wird es richtig teuer.

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Hallo,

Beleidigen und in der Bewertung lügen ist auch verboten, was in diesem Fall den Käufer nicht interessiert hat. Nutzt das dem privaten Ebayverkäufer etwas?
Hier zu klagen lohnt kaum den Aufwand, darauf setzten entsprechende Kunden schließlich auch.
Und wenn der Verlust oder Defekt einer Ware kein Rücktrittsgrund ist, was dann? Es geht hier um einen privaten Verkäufer, der die angebotene Ware nur einmal da hat und solange diese in seiner Obhut ist, kann sie natürlich auch verloren gehen - sowas ist menschlich.

Gruß,
Paran

Was nützt es dem Fragesteller, wenn er lügt und erwischt wird, dass auch Beleidigungen verboten sind? Nichts! Was willst du also zum Ausdruck bringen? Vor Gericht lügen, das ist kein guter Tipp.

Ob sich klagen lohnt, stehe dahin. Die Klage wäre jedenfalls erfolgreich.

Die Rücktrittsgründe stehen im Gesetz und können sich natürlich auch aus einem Vertrag ergeben. Unmöglichkeit gehört im Gesetz nicht dazu. Dazu findest du etwas in §§ 275, 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.

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