Du erinnerst mich an diesen Typ Nichtjurist - nein, du bist dieser Typ -, der glaubt, es mit Jurist*innen aufnehmen zu können, alles besser weiß, und der versucht, sie auf peinliche Art ins Lächerliche zu ziehen. Hierzu ein Beispiel:
Versteh mich nicht falsch, du musst dich, da du ganz offensichtlich kein Jurist bist, damit nicht auskennen. Du solltest dir aber eingestehen, dass du halt nur mit Halbwissen glänzen kannst. Ich meinte natürlich nicht Anspruchsgrundlage, denn Anspruchsgrundlagen sind Grundlagen für Ansprüche, also für Rechte, von anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Der Rücktritt ist aber ein Gestaltungsrecht. Ich käme nicht einmal auf die Idee, von einer „Anspruchsgrundlage für ein Rücktrittsrecht“ zu sprechen. An der Formulierung mit dem Tatbestand halte ich fest, die ist völlig in Ordnung.
Ich versuche nicht, deine Ausführungen ins Lächerliche zu ziehen. Für den Spott sorgst du schon selbst. Du kreierst hier eine Unzumutbarkeit unter anderem damit, dass ein Käufer von dem Angebot des Verkäufers Gebrauch macht, die Sache per einfachem Brief zu verschicken. Ich halte auch sonst nicht viel von deinen juristischen Ausführungen (typisches Halbwissen halt, gepaart mit großem Sendungsbewusstsein), aber das heute war unter deinem sonstigen Niveau.
Aber wen stört es? Rate ruhig dem VK dazu, weitere unnötige Risiken einzugehen. Hauptsache, du konntest deine Kenntnisse zu Nebenpflichtverletzungen verbreiten, und gibst wieder einmal nicht zu, dass du dich verrannt hast. Ich stelle es mir sehr anstrengend vor, Fehler nicht zugeben zu können.