Aber von der Sache her ist diese Aussage richtig.
Mit diesem Satz begründet die chinesische Regierung ihre
Internetzensur!
Na und? Wird ein Argument deshalb falsch, weil es auch von einem Chinesen kommt?
Wikileaks ist kein Presseorgan.
Sagt wer?
Ich. Das muss dir erst mal reichen.
Du kannst gern versuchen, mich fundiert zu widerlegen.
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses
Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen
und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln
ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu
verbreiten.“
UN Menschenrechtscharta, Art. 19
Und in welcher Hinsicht stellt die Veröffentlichung geklauter Daten die Äußerung einer freien Meinung dar?
So wie du argumentierst, könnte man auch deine Krankenakten ins Netz stellen.
Für elektronische Presse ergibt sich die Definition u.a.
umgekehrt aus dem Teledienstgesetz, § 2.
Das Teledienstgesetz gibt es nicht mehr. Ich glaube, seit 2007.
Es gilt jetzt das Telemediengesetz.
Bei Wikileaks handelt
es sich um redaktionell aufbereitete Informationen (Infos
können nicht direkt eingestellt werden, sondern werden
gefiltert), die der Meinungsbildung dienen.
Wer „filtert“ da und welche Meinung will er denn gebildet sehen?
Der zu diesem Fall passenden. Solche Gesetze gibt es in jedem
Staat.
Geheimnisverrat u.ä.
Die amerikanischen Behörden haben seit den ersten brisanten
Veröffentlichungen noch keinen passenden Paragraphen gefunden!
Ist ja auch eine neue Sache in diesem Umfang, auf die man so nicht vorbereitet war.
Außer dem gilt immer noch in einem Rechtsstaat:
Keine Staatsgewalt ohne Recht, keine Straftat ohne Gesetz,
keine rückwirkende Gesetzgebung.
Hat ja auch keiner gesagt.
Welche privaten
Interessen?
Die von Wikileaks.
Das ist keine Antwort auf die Frage. Die Grundidee von
Wikileaks ist eigentlich genau das Gegenteil von privatem
Interesse.
Privates (also nichtstaatliches) Interesse im Gegensatz zu staatlichem Interesse.
Das wird sich halt ändern müssen. Durch Schaden wird man klug.
Hoffentlich. Aber ich kann andere nicht für den Mist
verantwortlich machen, den ich verbockt habe.
Wer dir also etwas klaut, bleibt straffrei, weil deine Tür nicht verschlossen war?
Vom Einfrieren irgendwelcher Gelder war hier nicht die Rede.
Doch!
http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E…
Wo in meinen Beiträgen habe ich irgend etwas über diese Gelder geschrieben?
Inzwischen hat man zwar den Zugriff auf die Gelder wieder
ermöglicht, nichts desto trotz war für einen gewissen Zeitraum
(einige Tage?) der Zugriff auf das Geld eben nicht möglich.
Mag ja alles sein, ist aber hier nicht Gegenstand der Diskussion.
Dass Amazon die Daten auf Grund einer Verletzung ihrer AGB
gelöscht hat, ist nichts Illegales.
Hättest du gern ein geklautes Auto in deiner Garage stehen?
Darum geht es nicht, siehe die Argumentation in dem Appell. Es
geht um die Marktmacht und wirtschaftliche Interessen, die
über den Umweg AGB zu einer deutlichen Einschränkung der
Meinungsfreiheit stehen.
Warum wurde den AGB dann zugestimmt? Ohne Zustimmung hätten die Daten nämlich nicht dort gelagert werden können.
Außerdem können Vertragsbestandteile frei bestimmt bzw. verhandelt werden und müssen dann eingehalten werden, sofern sie nicht sittenwidrig sind, wovon hier nicht die Rede sein kann.
Bezeichnend ist, dass die gleichen
Unternehmen in anderen Fällen erst dann reagieren, wenn
handfeste juristische Fakten da sind.
Da hast du für den Fall Amazon sicher auch Beispiele.
Natürlich haben alle Staaten das Recht auf Widerstand bzw. auf
die (Wieder-) Herstellung von Ordnung.
Das sind zwei grundverschiedene Dinge!
Dies in einen Topf zu werfen bzw. gleichzusetzen offenbart ein
erschreckendes Demokratieverständnis.
Nun komm mal wieder runter.
Du willst doch hier für deine Ideen werben. Denkst du nicht auch, dass es in einem solchen Fall angebracht sein könnte, nicht pausenlos auf seinen Gesprächspartner loszugehen?
Wir können’s aber gern auch lassen.
Zu den Menschenrechten gehört aber nicht das Recht auf
jedermanns Zugriff auf vertrauliche Daten.
- Bei 2 Millionen Zugriffsberechtigten ist die Frage erlaubt,
ob prinzipiell nicht schon die Jedermann-Schwelle
überschritten ist!
In Relation wozu? Zur Erdbevölkerung? Zu den Internetteilnehmern weltweit? Zu der US-amerikanischen Bevölkerung?
Dann bleiben auch 2 Millionen recht wenig. Falls es überhaupt 2 Millionen waren/sind.
-
Bei 2 Millionen Zugriffsberechtigten ist die Frage erlaubt,
ob Daten überhaupt noch als vertraulich oder geheim definiert
werden können.
-
Es gehört zu den Grundzügen der Demokratie, dass die
Betitelung einer Information als „vertraulich“ kein Kriterium
an sich darstellt, eine Veröffentlichung zu verweigern!
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Dann lies doch bitte mal den Absatz (2) deines Links durch.
Aber nicht nur lesen, sondern auch verstehen.
Gruß TL