Was das LAG Köln wirklich entschieden hat …
laut dieses Urteils:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,739108,…
dürfen Arbeitgeber ihren weiblichen Angestellten vorschreiben,
dass sie einen BH tragen müssen.
Nein, das hat das Gericht nicht entschieden.
Das Gericht hat entschieden, dass ein ganz konkretes Unternehmen, und zwar eines, das im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, seinen Mitarbeitern - auch den männlichen - bestimmte Vorgaben machen darf, wie diese, wenn sie an der Kontrollstelle stehen, auszusehen und sich zu verhalten haben.
Darüber, ob und in welchem Umfang z.B. auch der Chef eines Onlineshops seinen Mitarbeitern oder ein Fertigungsunternehmen seinen Leuten am Fließband ein bestimmtes Aussehen verordnen kann, sagt das Gericht rein gar nichts.
Und schon gar nicht hat sich das Gericht ausschließlich mit BHs beschäftigt. Das Gericht hatte - unter anderem - auch zu beantworten, ob das Unternehmen den Männern vorgeben darf, Unterhemden zu tragen, und zwar in weiß oder Hautfarbe, ungemustert, und sich einer gründlichen Komplettrasur, alternativ eines ordentlich geschnittenen Bartes zu befleißigen. Auch das hat das Gericht gebilligt.
Wer sich für die weiteren Einzelheiten interessiert, kann das hier nachlesen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/…
Kann mir bitte vor diesem Hintergrund mal einer erklären, was das Tragen eines BH so sehr vom Tragen eines Unterhemdes oder den Vorgaben für die Bartpflege unterscheidet, dass ersteres eine (entrüstete) Nachricht wert ist, letzteres dagegen nicht?
Kopfschüttelnd.
Wir befinden uns im Jahr 2011. Das wollte ich nur noch dazu
schreiben, falls hier irgendwelche Postings aus den 40er oder
50er Jahren auftauchen sollten
Und Deine Frage ist jetzt genau was?