Arbeitnehmer muss Arbeitsmaterial selbst finanzieren - legal?

Servus!
Folgendes ist unglaublich, ist aber wahr, kein Fake:
Ein öffentl.-rechtl. Angestellter ist durch den AG per genereller Dienstvorschrift verpflichtet, ein teures Arbeitsinstrument häufig zu verwenden und soll jetzt gezwungen werden, 5- bis 6-stellige Instandhaltungskosten selbst durch eine Spendensammlung zu finanzieren, da der AG leider das Geld dazu nicht habe!!! (Instandhaltung des Geräts nötig, dem AN wird keinerlei Schuld gegeben.)

Kann das legal sein?
PS: Diese Frage wurde auch der Rechtsabteilung dieses riesigen öffentl.-rechtl. Arbeitgebers schriftlich vor Monaten gestellt- noch keine Antwort!

Der AG hat ´nen (Corona) Schaden. Die Dienstanweisung würde ich jetzt mal als Amtsmißbrauch bezeichnen und nicht befolgen. Und was Du als Instandhaltung bezeichnest würde ich als Wartung eines Arbeitsgerätes benennen. Solange diese Wartung nicht durchgeführt wird wegen angeblichem Geldmangel, kann es halt nicht benutzt werden.

Nochmal, mit Fristsetzung, Antwort verlangen. Und was ist das überhaupt, Bundes- oder Landesbehörde? ramses90

Hallo,

der AG ist im Rahmen eines Arbeitsvertrages dazu verpflichtet, dem AN sämtliche notwendigen Arbeitsmittel (ggfs. einschl. Schutzmittel) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das schließt auch die Wartung und Reparatur dieser Arbeitsmittel ein.
Etwaige anderslautende Anweisungen bzw. Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. Das sollte eine kompetente „Rechtsabteilung“ auch innerhalb weniger Minuten selbst herausfinden können.

Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn der AN eigene spezielle Arbeitsmittel mit Wissen und Wollen des AG benutzt. Dann muß aber der Arbeitsvertrag eine angemessene Entschädigung für die Verwendung dieser Arbeitsmittel enthalten. So etwas gibt es zB bei angestellten Köchen, die ihre eigenen Messer verwenden.

Alberca

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Hallo,
wie ist es eigentlich bei Musikern, die manchmal recht teure Instrumente haben? Was haben die für Arbeitsverträge bezüglich ihrer Instrumente - z.B. im Radio Sinfonieorchester?

Gruß
Schrella

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Die Arbeitsanweisung verstehe ich hier nicht so, dass der AN das Gerät selber bezahlen soll, sondern dass er ausreichend Spenden sammeln soll.
Ob das legal ist, weiß ich nicht, aber das ist für mich ein Unterschied.

Hallo,

Mir ist erstmal Einiges an der Sache unklar. Teilst Du uns bitte Deine Quelle mit?

Wir reden hier von mehreren Zehn- oder auch Hunderttausenden von Euronen „nur“ für die Instandhaltung? Was kostet das gesamte Gerät? Was ist das für ein Gerät?

Wer soll da wie viel spenden? Zur Spendenbereitschaft gehört ein irgendwie geartetes Interesse der Spender an der ganzen Sache. (Es spendet Keiner für neue Computer für das Finanzamt.)

Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Wurde dort die Frage gestellt?
Was ist das für ein Arbeitgeber?
Reden wir hier überhaupt von Deutschland?

Gruss
Jörg Zabel

In welchen Paragraphen ist denn eine Verpflichtung eines öfftl.-rechtl. AGers, häufiges und teuerstes Arbeitsmaterial des ANers (Neupreis hoch 6-stellig!), auf Kosten des AGers instandzuhalten, denn festgelegt?
(Der betr. AN soll die 5-6-stelligen Instandhaltungskosten seines ihm zum häufigen Gebrauch vorgeschriebenen Arbeitsgeräts nicht aus eigener Tasche bezahlen, sondern durch Spenden hereinholen!)

Hallo,

Da gibt es möglicherweise keinen Paragraphen, erstmal mag der Arbeitnehmer in seinen Arbeitsvertrag sehen.

Gegenfrage: Welcher (öffentlich-rechtliche) Arbeitnehmer kann sich ein Arbeitsgerät leisten, das mehrere Hunderttausend Euro kostet? (Sind wir hier überhaupt noch im Bereich Tarifvertrag/Arbeitsvertrag?)
Ich vermute eine Geschichte hinter der Geschichte. Erzähle bitte Alles. Solange hier nur das Gleiche wiederholt wird, stochern wir mit der Stange im Nebel.

Gruss
Jörg Zabel

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Geht es hier um teure Messgeräte als Ausstattung an einer Hochschule? Selbstverständlich wird die nicht einfach durch den Arbeitgeber ersetzt, da muss der Nutzer schon selber durchr Spenden und Forschungsanträge für Ersatz und Neuanschaffung sorgen.

Was das mit „selber finanzieren“ zu tun hat erschließt sich mir aber in keiner Weise. Und das er angeblich per Dienstvorschrift verpflichtet ist, das Ding zu verwenden, glaube ich jetzt einfach mal nicht bis zur näheren Erklärung. Ich habe noch nie gehört, dass die Panzergrenadiere ihren eigen Panzer mitbringen müssen.

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Noch nicht …

Die Bundeswehr! Vielleicht müssen jetzt Spenden gesammelt werden, um die Panzer zu warten!

hi,

Vorsicht Falle.

Ob die ne Blechdose ohne durchgerosteten Boden haben, muss erstmal ne Expertenkommission klären.
Ich würde mich als Berater anbieten, von Rost hab ich schon mal gelesen. :slight_smile:
grüße
lipi

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Meine Güte, Informationen! Ist das soo schwierig? Du benutzt also ein wirklich teures Gerät. Jeden Tag? Brauchst du das? Was benutzen deine Kollegen stattdessen? Gibt es vielleicht auch ein Gerät, welches die gleichen Aufgaben verrichten kann?
Und du bist jetzt zu deinem Chef und hast gesagt, dass das Gerät repariert werden muss? Und der hat gesagt, nö, zu teuer? Wenn du das weiterhin benutzen willst, repariere es halt selber? Wenn du nicht genug Geld hast, musst du halt Spenden sammeln?

Soon

Kann doch sein, dass bei näheren Informationen jeder Insider sofort weiß, von welchem Institut genau die Rede ist.

Ein Bekannter von mir hat in einer Firma für Pauken gearbeitet. Von daher bekam ich einen kleinen Einblick. Zudem kenne ich einige Musiker.

Kleine Instrumente sind in der Regel Eigentum solcher Profimusiker. Bei großen Musikern kann das schon mal anders sein. Einige reisen mit ihren eigenen Pauken und Klavier. Anderen werden diese Instrumente zur Verfügung gestellt.

Eine Frage habe ich an die, die sich bsser mit dem Recht auskennen:

Wenn ich diesen Satz mal anders formuliere zu „und soll jetzt gezwungen werden, für 5- bis 6-stellige Instandhaltungskosten eine Finanzierung über Spenden auf die Beine zu stellen.“ Das könnte doch rechtens sein. Oder?

(Ja, ich weiß, es ist Spekulation. Besser wäre, wenn @anon81230249 das Thema etwas weiter und konkreter ausführen würde.)

Grüße
Pierre

Aus Diskretionsgründen muss ich in diesem realen Fall leider abstrakt bleiben.
Es gibt eine Dienstvorschrift, dass der öffentl.-rechtl. AG Schäden beim besagten Arbeitsgerät beseitigen muss, aber der AG erklärt dazu einfach, er sei zu stark unterfinanziert, was auch stimmt.
Es läuft also auf eine Außerbetriebnahme des Geräts hinaus.

David Garrett hat eine Stradivari, die ist aber nur geborgt. Ist jetzt natürlich nicht sooo der Normalfall. Es bleibt dabei, ohne weitere Informationen bleibt das hier Glaskugelei.

Soon

Dann darf es auch nicht öffentlich im Internet diskutiert werden.

Ich empfehle den Rat eines sachkundigen Anwalts.

Bei der Höhe der Kosten und der bisher unklaren Dienstanweisung wäre vor der Auswahl des Anwaltes und dem Anwaltsbesuch zu klären:

Handelt es sich um Tarifrecht/Arbeitsvertragsrecht?
Was genau steht für solche Fälle in dem Vertrag, der die Arbeit dort regelt?
Was genau steht in der Dienstanweisung? Wurde diese richtig interpretiert? Wie kam es überhaupt zu der Dienstanweisung? Gibt es eine Stelle, die die Dienstaufsicht inne hat?
Warum kann Jemand, der mehrere Hunderttausend Euro für ein Arbeitsgerät aus seiner privaten Tasche ausgeben kann, nicht die Wartung aus dergleichen Tasche zahlen? (Ehrlich gesagt, ich kenne kaum einen Arbeitnehmer im Tarifbereich, der so was finanziell stemmen könnte.)
Ist die Wartung überhaupt nötig? Wenn ja, warum?
Was geschieht, wenn das Gerät nicht mehr benutzt wird? Was geschieht, wenn das Gerät ohne Wartung weiter benutzt wird?
usw.

Ich würde vermuten, dass ihnen entweder rein theoretisch ein Instrument zur Verfügung gestellt werden muss, was aber praktisch nie in Anspruch genommen wird. Oder es gibt dafür einen kleinen Gehaltszuschlag.

Es gibt die Möglichkeit, ein sg. Instrumentengeld zu zahlen. Das würde dann aber im jeweiligen Tarifvertrag stehen.

Soon

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