Arbeitsplatzumzug während Abwesenheit

Hallo an alle, ich hab mal wieder eine Frage.

Darf der Arbeitgeber ohne Ankündigung und vorausgegangene Information während einer 4-wöchigen krankheitsbedingten Abwesenheit eines Arbeitnehmers dessen Arbeitsplatz innerhalb des „Großraumbüros“ umziehen?
Seine Argumentation: Damit alle Kollegen näher beieinander sitzen.

vielen Dank für eure Einschätzung!
viele Grüße
Stebo69

Der Arbeitsplatz ist immer noch im Befugnisbereich des Arbeitgebers, warum sollte er das also nicht dürfen?

3 Like

Hallo Naseweis,
das ist mir schon klar, ist Befugnis des Arbeitgebers, aber die Frage ist ja, ob der Arbeitgeber das so einfach ohne Wissen des Arbeitnehmers während dessen Abwesenheit machen darf. Evtl. gibt es ja persönliche Dinge im Schreibtisch, die Niemanden etwas angehen, etc…

Gruß Stebo69

Was haben solche Dinge im beruflichen Schreibtisch in der Firma zu suchen?

3 Like

Cook, danke, das beantwortet meine Frage aber noch nicht.

Ich meine der Arbeitgeber kann das ohne Rückfrage zu veranlassen.
Das fällt unter sein Direktionsrecht.

Wenn man einen neuen Arbeitsplatz antritt, weiß man meistens auch nicht an welchem Platz man genau sitzen wird.

Das ist aber zugegebenermaßen auch eine Frage der Stellung, die der Arbeitnehmer bekleidet oder bekleiden soll.

Meine Frage an Dich: um welche Stellung in der Hierarchie geht es hier

1 Like

Stell dir vor, es gibt so genannte open-office Konzepte und clean-desk-policies die verlangen, dass man jeden Abend seinen Arbeitsplatz so zu hinterlassen hat, dass da morgen jemand anderes sitzen kann und ggf. auch wird, weil es keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz gibt. Das muss man nicht gut und toll finden, ist aber in ganz vielen Unternehmen schon seit Jahr und Tag üblich. D.h. da gibt es gar keine Chance irgendwelchen persönlichen Kram am Arbeitsplatz zu lassen, oder sich den in irgendeiner Form zu gestalten und beschränkt sich die Möglichkeit der Personalisierung auf den Desktop-Hintergrund des PCs (oder nicht mal).

Persönliche Dinge haben am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts verloren, weil der Arbeitsplatz eben nicht ein zusätzlicher Tisch in der Privatwohnung, sondern Hoheitsgebiet des AG. Es mag Dir jetzt die Begründung „damit alle näher beieinander sitzen“ nicht einleuchten/gefallen, aber es gibt auch zig andere und ggf. durchaus kurzfristig zwingende Gründe, warum ein AG Arbeitsplätze umordnen muss, und damit muss man eben rechnen.

4 Like

einfache® Angestellte®. Hat den Arbeitsplatz halt seit Jahren schon inne, war jetzt längere Zeit krank,

Kein open office Konzept. Ansonsten mag ich dir natürlich recht geben. Und lass die persönlichen Dinge weg. Es geht mir um das Prinzip. Dass der Arbeitgeber das darf, steht außer Frage. Nur die Art und Weise wie. Mir geht es eigentlich nur darum, ober das darf, ohne den Arbeitnehmer darüber zu informieren.

Der Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitsplatz nun schon mehrere Jahre inne, OHNE Open Office Konzept. Ich würde da wenigstens eine Information oder eine Ankündigung erwarten, aber einfach die Leute so vor vollendete Tatsachen zu stellen, finde ich nicht richtig.
Aber spricht für den Arbeitgeber, der auch als „Sklaventreiber“ bekannt ist. :wink:

Also kein Arbeitsplatz der aufgrund der Funktion an einem bestimmten Platz im Großraumbüro sein muss.
Dann sehe ich keinen Grund, warum der Arbeitgeber keine Verschiebung veranlassen könnte.
Du kannst ja nach deiner Rückkehr fragen, ob Du Deinen alten Arbeitsplatz wieder haben kannst.

1 Like

Das kannst Du unter „schlechter Stil“ verbuchen. Arbeitsrechtlich ist das aber kein Thema.

3 Like

geht nicht um mich, dennoch vielen Dank für deine Einschätzung :slight_smile:

das war jetzt nicht die erste „schlechter Stil-“ Aktion der Vorgesetzten, was den Verdacht des Mobbings mit dem Ziel den Arbeitnehmer rauszuekeln verstärken lässt.

Aber auch dir vielen Dank für deine Einschätzung. :slight_smile:

LG Stebo69

Tja,

hätte der Betrieb einen BR, hätte dieser bei derartigen Aktionen höchstwahrscheinlich volle Mitbestimmung.
Ansonsten hat der AG sein Direktionsrecht gem. § 106 GewO
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

und er muß auf private Hinterlassenschaften der AN am Arbeitsplatz grundsätzlich keine Rücksicht nehmen.

&tschüß
Wolfgang

1 Like

Ja klar. Wenn er das telefonisch durchgegeben hätte, würdest du nun klagen, er kontrolliert, ob du auch zuhause bist. Oder meinst du, er müsste dich um Erlaubnis fragen, wenn er seine Räume umgestaltet?

Was hättest du als Arbeitgeber in diesem Fall gemacht?

Naja, dann kann er es aus deiner Sicht nur falsch machen.

1 Like

Ich weiß nicht, ob es Dir weiterhilft, aber vielleicht magst Du Dir mal vorstellen, dass der AN nicht vier Wochen, sondern 14 Wochen krank ist und es auch noch keinen Hinweis darauf gibt, ob und wann er zurückkommt. Wir können auch gerne 24 Wochen annehmen.

Es sollte auf diesem Wege klarwerden, dass es der Arbeitgeber natürlich nicht auf die Genesung seines AN warten muss, bevor er organisatorische/raumordnende Maßnahmen umsetzt. Den privaten Kram kann man ja im Zweifel unter Zeugen in eine Kiste packen, die man dann wegschließt.

1 Like

Nun, er könnte aber auch ne schlichte Info-Mail schreiben, ne?

2 Like

Noch mal:
1.) Es geht nicht um meinen Arbeitsplatz
2.) Das Büro wurde nicht umgestaltet, es wurde lediglich der AN von seinem angestammten Arbeitsplatz am Fenster in die Mitte des Raumes versetzt, ‚damit die Kollegen alle näher beinander sitzen‘
3.) Der AN hat einen Behindertenstatus und kann vom AG nicht gekündigt werden.
4.) Seine Arbeitsplatzbeschreibung wurde in der 4-wöchigen Abwesenheit ebenfalls geändert, der AN darf nun nur noch Telefondienst machen…

Solche Methoden erwecken den Eindruck, den AN soweit zu mobben, dass er von sich aus geht.

Aber ist egal jetzt, ich habe es verstanden, dass der AN hier keinerlei Rechte hat.

@PeterSilie, wenn du sehen würdest, was der AN verdient, und welchen Ruf der AG in der Region hat, würdest du mir nicht unterstellen, dass er es nur falsch machen kann. Eine Vorabgespräch bzw. Info wäre hier nur anständig gewesen, als den AN vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Trotzdem euch beiden vielen lieben Dank für euren Beitrag :wink::+1:

Ja, das wäre es gewesen. Aber ich sag’s ja nur ungern: „würde, würde, Fahrradkette“. Darf der AG machen, hat er gemacht. Punkt.

Und dass es von einem (vermutlich hart erkämpften) Fensterplatz zu einem „schlechteren“ Platz geht, ist natürlich höchst ärgerlich, aber nun auch nicht zu ändern. Man hat keinen Anspruch auf einen „angestammten“ Platz.

Wurde mit Deinem Bekannten wenigstens darüber gesprochen als er dann wieder da war? Wie wurde das begründet? Hat das finanzielle Konsequenzen?

Auch wenn man mich wieder zerrrrrrrreissen wird: genau sowas durfte meine Kollegin Susi auch schon erleben. Plötzlich ein anderer Sitzplatz. Plötzlich andere (ungewünschte) Aufgaben. Da ging’s aber tatsächlich nicht um Mobbing sondern einfach um „Management by Panic“. Und wenn Dein Bekannter vielleicht etwas häufiger krank ist als andere Kollegen, passiert sowas schonmal. Das ist aber eher Dummheit bzw. Kurzsichtigkeit als Mobbing.

Aber das

scheint doch überhaupt kein erstrebenswerter Job zu sein. Wie wäre es denn, Dein Bekannter aktualisierte mal seine Bewerbungsmappe und schickte die an entsprechend andere Unternehmen? Eventuell solche, wo er mehr Kohle kriegt und bei dem der Ruf ein anderer ist?

PS: ich schrob jetzt von einem fiktiven männlichen Bekannten, sollte es sich um eine Dame oder ein Divers handen, bitte ich zu entschuldigen.

2 Like

Hallo,
der „Bekannte“ ist meine Frau, sie ist nach einem Krebsleiden schwerbehindert und somit auch schwer kündbar. Natürlich ist sie aufgrund der Spätfolgen der Krebstherapier nicht mehr so belastbar und auch häufiger krank. Zuletzt war sie in einer psychosomatischen Tagesklinik danach 1 Tag in der Arbeit und wurde dann positiv auf Corona getestet, worunter sie auch noch 4 Wochen an den Folgen zu kämpfen hatte. Natürlich sind das alles persönliche Belange, die den AG nicht interessieren müssen. Ein AG-Wechsel schloss meine Frau eigentlich aus, da ihr die Arbeit spaß gemacht hatte und sie mit den Kolleginnen auch gut zurecht kam. Außerdem hat sie Bedenken, auf Grund ihrer gesundheitlichen Vergangenheit, des Schwerbehinderten Status und der Teilberentung und mit 54 Jahren, keinen neuen Job mehr zu finden. „Wer nimmt mich denn noch…“.

Aber wir versuchen das jetzt trotzdem, die ersten Bewerbungen sind raus :wink:

Vielen lieben Dank noch mal euch allen!

2 Like