Arbeitsstelle lässt Prostitution zu. Was nun?

Hi zusammen,

Vor Kurzem habe ich bei einem Arbeitgeber angefangen. Sagen wir als „Empfangskraft“. Ich war 2 Monate dort und habe mich überall eingearbeitet, dass ich sogar bei der Marketingabteilung mitwirke. Vor 3 Wochen habe ich mitbekommen, dass mehrere Räume, die untervermietet wurden, in einigen Webportalen als „Offene FKK“ an Besucher vermietet werden. Daraufhin habe ich vor 6 Tagen den direkten Untermieter angesprochen, ob er sowas wie Puff betreibt. Er hat das abgestritten und gemeint „Ich biete denen meine Räumlichkeiten als „Relax und Wohlfühlanlage“ an. Was die aber in den Nebenräumen treiben, gebe ich keine Garantie. Außerdem treibe ich hier legale Arbeit und biete keine Prostitution an. Ich vermiete nur die Räumlichkeiten.“ Auf diese Aussage hib habe ich die Arbeitsstelle unverzüglich verlassen, die Geschäftsführung angeschrieben, dass ich unter diesen Bedingungen nicht arbeiten kann und dass sie mir die Kündigung senden sollen, falls der „Relaxraumbetreiber“ weiterhin als Untermieter agiert.

Den Manager traf ich gestern privat und er sagte „er gäbe mir recht aber auch unrecht. Ich solle sowas direkt verbal klären und nicht mein Arbeitsplatz verlassen. Ich solle mich für das Fehlverhalten entschuldigen.“
Meine Antwort war „ich bin kein puffvater und werde mich nicht entschuldigen. Hättet ihr mir sowas viel früher gesagt, wäre ich gar nicht bei euch eingestiegen. Solange der puffbetreiber dort abreitet, werde ich nicht zurückkehren. Gerne könnt ihr mir kündigen.“
Er sagte „wir wussten davon nicht zu 100% Bescheid; aber Verdacht hatten wir bereits“

Mein Problem: Mir hat niemand von diesem „Puff“ erzählt! Ich war quasi das Gesicht des Empfangs für den Puff. Ich sah mich als eine andere Position im Unternehmen; dann entpuppt sich sowas. Ich fühle mich hintergangen verarscht und seit 2 Monaten wurde ich von Menschen wahrscheinlich als Puffempfang wahrgenommen! Unter meiner Würde.

Bitte um Meinungen und Gesetztestexte.

Was sagt ihr zu diesem Fall?
Richtig gehandelt? Wenn ja, gibt es arbeitsschutzgesetzlich Paragraphe, die das bestätigen bzw. Wenn nein, was sind die Konsequenzen?

Servus,

nö. Das „unverzügliche Verlassen der Arbeitsstelle“ - erst recht am Empfang, wo der Mitarbeiter auf diese Weise einen unbeaufsichtigten Eingangsbereich hinterlässt - hätte für eine fristlose Kündigung ausgereicht - freue Dich, dass der Arbeitgeber das freundlicher sieht und es dabei bewenden lässt, dass er gerne eine Entschuldigung von Dir hätte.

Nö. Du saßest am Empfang für ein Gebäude, in dem unter anderem Räume im Sinn eines Stundenhotels vermietet werden.

gibt es dazu nichts weiter, weil Arbeitsschutz und Arbeitsrecht zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Rechtsgrundlage ist hier (überraschenderweise) die Gewerbeordnung, die gem. § 6 Abs 2 GewO in einigen Bestimmungen (Titel VII) für alle Arbeitnehmer gilt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers steht in § 106 GewO, der zu diesem Titel VII gehört.

Kurz: Wenn nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, hast Du als Arbeitnehmer das zu tun, was der Arbeitgeber von Dir verlangt. Und wenn er von Dir verlangt, z.B. von 9 bis 18 Uhr mit zwei halbstündigen Pausen am Empfang zu sitzen, hast Du nicht aus der Laune eines Augenblicks davonzurennen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Nein.

Dein Verhalten war schlicht unprofessionell. Wenn du mit den Geschäften, die dein Arbeitgeber macht nicht zufrieden bist, dann geh zu deinem Chef und kündige ordentlich. Wenn sich der Job mit deinen Wertvorstellungen nicht verträgt ist es vollkommen legitim zu kündigen. Einfach die Brocken hinzuschmeißen ist schwach.

Auf der anderen Seite solltest du auch darüber nachdenken, dass solche „Offene FKK“ in Deutschland durchaus legal betrieben werden kann. Und wenn dort alles mit rechten Dingen zugeht ist da rechtlich nichts einzuwenden. Das es mit deinen Werten kollidiert steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zusammengefasst: Deswegen zu kündigen ist OK, wie du dich verhalten hast ist hingegen nicht OK.

Gruß,
Steve

Nun, ich weiss nicht, wie Deine finanzielle Situation so ist. Sprich: kannst Du Dir eine Kündigung (ggf. mit Sperre durch’s Arbeitsamt) leisten? Und ich weiss auch nicht, wie Deine berufliche Situation ist. Also: wenn Du Dich heute anfängst, Dich zu bewerben, hast Du dann die Chance, morgen einen Job zu kriegen oder sind das erfahrungsgemäß Wochen bis Monate?

Wenn beides in sinnvoller Art zu lösen ist: schmeiß dem Chef die schriftliche Kündigung hin (eventuell hast Du noch Probezeit, in jedem Fall halt zum nächstmöglichen Termin) und guckst, dass Du die verbleibenden Arbeitstage mit Überzeitausgleich / Urlaub / unbezahlter Freistellung mit Anstand über die Bühne bringst und gut is.

Sollte eines von beidem (oder gar beides) ein Problem sein, wird’s schwieriger. Das klügste wäre, dass Du Dich versuchst mit der Situation in irgendeiner Weise zu arrangieren. Vielleicht kannst Du intern wechseln, dass Du nicht mehr „Puffempfang“ machst sondern eher Marketing? Keine Ahnung, ob das geht. Ansonsten, brav entschuligen, brav arbeiten, tun was man Dir anschafft und zügig losbewerben.

Ich verstehe Dein Problem nicht. Dir kann doch egal sein, was in den Räumen vor sich geht.

Nö. Lies doch mal die Frage - da steht drinne, was Speedysly nicht egal ist.

Hi,
sei doch froh, dass du nicht bei VW gelandet bist …

Schöne Grüße

Schrella

Also falsche Handlung, auch wenn arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass ich eigentlich in einem Unternehmen arbeite, dass Bspw. Kinderbetreuung und Gesundheit anbietet? „Empfang“ sei einfach so hingesagt, eigentlich als was anderes, aber dennoch die Tatsache: Beworben und angefangen in einem Unternehmen für Gesundheit und Kinderbetreuung, aber dann doch erkannt, dass des Geldes wegen Räumlichkeiten für Prostitution angeboten werden.

Es ist kein Hotel, sondern ein Unternehmen, das in der Branche für Gesundheit und Kinnderbetreuung arbeitet. Ich wurde nicht darüber unterrichtet, dass solche Geschichten dort herrschen, auf deren Seite war dies auch nicht erkenntlich, mit der Zeit hat sich das so ergeben. Ist das irgendwie nicht Verleumdung des tatsächlichen Betriebes bzw. Irgendwie gegen den Geschäftssinn? K.a. wie man so was nennen kann.

Jobs habe ich bereits Angebote. Mir gehts hauptsächlich darum, ob ich dagegen vorgehen kann oder ob die gegen mich vorgehen können? Und überhaupt wäre mir die Rechtslage wichtig zu wissen. Banales Beispiel: Beworben für zy, geworben wird auch mit zy, aber angeboten wird ba. Noch krasser: Werbung für Gesundheit als Hauptgeschäft, Nebengeschäft: Angebot von Swinger-Club.

Ists dort schlimmer? :slight_smile:

Mir ist nicht egal, dass ich mich in der Gesundheitsbranche bewerbe, aber als Nebentätigkeit im Puff arbeite. :slight_smile: Mal krass ausgedrückt. Ist das Problem jetzt klar? :wink:

Genau :slight_smile: Danke.

Na, dann ist das Problem doch gelöst? Du nimmst das beste dieser Angebote an und alles ist gut. Ich gehe auch davon aus, dass sich Dein derzeitiger Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einlassen würde.

Warum willst Du verbrannte Erde hinterlassen? Ich bin zu wenig rechtskundig um das beurteilen zu können, aber einige meiner Vorposter hatten ja erwähnt, dass sowas durchaus legal sein kann. Warum also willst Du da aktiv werden?

Servus,

wer behauptet denn, das sei ein Hotel.

Lies mal richtig:

Ein Stundenhotel ist ein Hotel, in dem Zimmer stundenweise vermietet werden; diese werden in der Regel von Prostituierten mit ihren Freiern genutzt. „Vermietung im Sinn eines Stundenhotels“ bedeutet, dass Räume vermietet werden, die für die Ausübung von Prostitution geeignet sind. Die Vermietung selbst ist dabei keineswegs illegal - lies mal § 180a StGB, und lies dabei bitte genauer, als Du meine Antwort gelesen hast - wenn Du sofort wieder losknatterst, bevor Du den Text verstanden hast, hat das keinen Taug.

Schöne Grüße

MM

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Nimm Dich beim Äußern solcher Anschuldigungen in Acht, dass Du Dich nicht übler Nachrede im Sinn von § 186 StGB schuldig machst. Was vorher ein „Puff“ war, ist jetzt plötzlich ein „Swingerclub“, und das, was Du konkret beschrieben hast, nämlich die Vermietung von Räumen, ist weder das eine noch das andere. Du kannst gewaltige Probleme kriegen, wenn Du Leuten böse Dinge anhängst, die nicht zutreffen.

Vor lauter moralischer Überlegenheit bist Du grade eben an der Fristlosen vorbeigeschlittert, und jetzt bettelst Du regelrecht noch weiter um Ohrfeigen - nicht besonders geschickt, das.

Schöne Grüße

MM

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Ich hänge das nicht an. Auf einigen Portalen hat man das entdeckt. Ist also keine Anschuldigung. Tatsache.

ist die Vermietung von Räumen.

Der Betrieb eines „Puffs“ oder eines „Swingerclubs“ (das sind zwei ganz verschiedene Dinge, Herzelein - entscheide Dich mal, was Du dem Vermieter anhängen möchtest) ist was ganz anderes als die Vermietung von Räumen, die dafür geeignet sind.

Wenn Du mir mit so haltlosen Anschuldigungen öffentlich kämst, bekämst Du postwendend eine ganz ekelhaft hohe Rechnung von mir.

Überleg Dir, was Du tust - hinterher rumpienzen gilt nicht.

Schöne Grüße

MM

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Liebelein, wenn ich wüsste, was genau da vor sich geht, könnte uch entweder Swinger Club Puff Pascha Bordell oder sonst was sagen. Von der Firmierung des Untervermieters geht man nicht unbedingt davon aus, dass da Puff/Swinger Club ist. Aber auf Werbungen auf bestimmten Plattformen liest man schon heraus, was da vor such passiert. In etwa ist auf solcher Platform geschrieben"… wer seine Grenzen setzt oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Allenfalls bieten wir viel Spaß an". Oder ist das für dich in etwa Spaß auf einem Spielplatz? Leute, seid doch Mal etwas einfühlsam. Ich kann doch nicht 1 zu 1 wiedergeben, wo was steht. Ich sage aber, was man zu hochprozentig interpretieren kann.

Servus,

es geht ganz schlicht darum, dass der Vermieter, für den Du gearbeitet hast, weder ein Bordell noch einen Swinger Club betreibt. Auch der Slash ändert übrigens nichts daran, dass das zwei ganz verschiedene Dinge sind.

Er macht aber weder das eine noch das andere, sondern er vermietet Räume in einer Immobilie.

Wenn Du ihm jetzt anhängen willst, er oder sein Mieter betreibe ein Bordell oder einen Swinger Club, kann das ganz, ganz böse nach hinten losgehen.

Aber Du willst nicht kapieren, wovon die Rede ist - mach einfach, wie Du meinst. Aber wie gesagt: Hinterher rumpienzen gilt nicht.

Schöne Grüße

MM

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