Guten Tag,
Eine Frage zum Arbeitsrecht … wobei ich nicht zu 100% einordnen kann, unter welche Kategorie das fällt.
Vorab ein Abschnitt aus dem Arbeitsvertrag, der für die Frage relevant sein sollte:
§3 Arbeitszeit
Die Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage sowie Beginn und Ende der vertraglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Bestimmungen. Der Dienstplan ist bindend. Im beiderseitigen Einvernehmen, das nicht der Schriftform bedarf, kann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kurzfristig unter- oder überschritten werden. Widerspruchslose Entgegennahme des Dienstplanes gilt als Zustimmung. Eine Unterschreitung der Arbeitszeit kann auf den Arbeitszeitausgleich angerechnet werden.
Situation bzw. Beispiel:
Eine Mitarbeiterin ist laut Dienstplan von 12-17 Uhr eingeteilt. Die Zeiterfassung erfolgt über das Kassensystem, digital, per „ein- und auspunchen“, quasi wie eine Stechuhr. Laut Regelung sollen die Mitarbeiterinnen pünktlich, also um beim Beispiel zu bleiben, um 17 Uhr Feierabend machen. Wird man allerdings von einer Kollegin abgelöst, so muss man, falls diese zu spät kommt, warten. Nehmen wir an die Person, die eigentlich um 17 Uhr hätte anfangen müssen, verspätet sich um 10 Minuten. Heißt also, die Mitarbeiterin mit der Schicht von 12-17 Uhr, muss bis 17.10 Uhr bleiben. Feierabend. So weit, so gut.
Jetzt wird allerdings gesagt, das die Mitarbeiterinnen, falls sie länger arbeiten, der jeweiligen Vorgesetzten Bescheid sagen sollen (geht einfach per Whatsapp Nachricht etc, keine große Komplikationen). Die Vorgesetzte ist generell dafür zuständig, dass die Zeiten im Dienstplan eingehalten werden. Das heißt, wenn jemand länger arbeitet und nicht (s.o.) per Nachricht Bescheid gegeben hat, würde um bei unserem Beispiel zu bleiben, die Zeit von 17:10 Uhr, auf 17 Uhr gekürzt werden.
Und darauf ergibt sich für mich die Frage: Kann das denn rechtlich so sein? Die Arbeitgeberin, gibt quasi die Verantwortung ab und sagt: „Wenn ihr es vergesst, habt ihr Pech gehabt und die Minuten werden nicht berechnet.“ (Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß).
Ich hoffe ich drücke es nicht zu kompliziert aus, aber anders kann ich es nicht beschreiben.
Also nochmal: Die Arbeitgeberin sagt, dass es nicht reicht, die Arbeitszeit die erbracht werden muss (auf die ablösende Schicht zu warten), einfach per Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, sondern das man extra nochmal für die erbrachte Arbeitszeit der Vorgesetzten Bescheid sagen muss, ansonsten wird die Zeit entsprechend dem Dienstplan gekürzt.
Danke für jede Antwort. Am liebsten natürlich von Leuten, die sich mit Arbeitsrecht (etc) beschäftigen.
Bei Unklarheiten meiner Darstellung einfach nachfragen.
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MOD Pierre