Artikel bei Versand beschädigt

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die
verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,
so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der
Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat

Wo steht da, dass der Verkäufer nicht für eine angemessene Verpackung sorgen muss?

Wenn man eine versicherte Ware verschicke, welche nicht ordnungsgemäß verpackt ist bin ich immer noch verpflichtet, den Vertragsgegenstand „Versicherung“ zu erfüllen, wenn das Versandunternehmen das wegen der schlechten Verpackung nicht übernimmt.

Eine nicht ordnungsgemäße Verpackung ist bei mir ein Sachmangel.

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf …

Wo steht da, dass der Verkäufer nicht für eine angemessene
Verpackung sorgen muss?

Nirgends. In Gesetzen steht idR. nie, was jemand nicht zu machen hat.

Wenn man eine versicherte Ware verschicke, welche nicht
ordnungsgemäß verpackt ist bin ich immer noch verpflichtet,
den Vertragsgegenstand „Versicherung“ zu erfüllen, wenn das
Versandunternehmen das wegen der schlechten Verpackung nicht
übernimmt.

Wo steht das?

Eine nicht ordnungsgemäße Verpackung ist bei mir ein
Sachmangel.

Bei Dir vielleicht. Es geht aber nicht nach Dir oder einer anderen individuellen Meinung, sondern nach dem Gesetz, hier BGB. Entscheidend ist vielmehr, was vereinbart wurde oder nach Treu und Glauben erwartet werden kann.

PS: Vor längerer Zeit hat AOL seine lästigen CDs massenhaft in normalen DVD Hüllen verschickt, ohne dass die Datenträger Schäden nahmen. Zudem kann man einen DVD mit Hülle gegen eine Wand werfen, ohne dass die CD/DVD beschädigt wird, denn die Hülle selbst bietet ausreichend Schutz. Also dürfte dem Versand in einem Briefumschlag nichts entgegen stehen.

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Gruß

S.J.

Hallo!

Ja, er hat die DVD geguckt. So stark beschädigt, dass sie nicht mehr abspielbar ist, war sie offenbar nicht. Habe ja auch nur von einem kleinen Bruch/kleiner Beschädigung am Innenrand der DVD geschrieben.

und ich seh ein, Kulanz ist das falsche Wort. Ich meinte eher Rücknahme^^

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Auch dass hier übersehen wird, dass ich keine gewerblicher
Verkäufer, sondern nur privater Verkäufer bin, der zum ersten
mal etwas verkauft hat, finde ich schade.

Das ist vollkommen egal, als Versender hast du trotzdem dafür zu sorgen das die Ware ausreichend gesichert ist.

Oder meinst ne Porzellanfigur schickst mit nem Adressaufkleber und ner Marke zum Empfänger und wenn da nur nen Scherbenhaufen ankommt ist es ok weil du privat bist und aus den Augen aus dem Sinn?

Das ein gewerbl. VK für den Versandweg haftet bedeutet nur das er bei Verlust haftet, ein priv. VK nicht.

Das die Ware frei von Mängeln sein soll (oder wie eben beschrieben) ist für beide selbstverständlich.

MfG
Lilly

hallo

Re^5: legst dir alles zurecht wie es magst?

nein

was „ausreichend gesichert“ ist, da hat wohl jeder seine eigene meinung.
einige sagen, dass man eine dvd-hülle auch gegen eine wand schmeissen kann ohne dass der dvd etwas passiert. auch habe ich bisher 30 positive bwertungen von den anderen käufern bekommen und es hat sich weder jemand beschwert…noch wurde meine verpackung schlecht bewertet (4,5 sterne) und meine versandkosten wurden sogar gelobt (5 sterne)…

ich selbst habe auch schon dvds aus amerika eingekauft. auch wenn es einen luftgepolsterten umschlag hab kam es bei einer dvd vor, dass die hülle gebrochen war. sowas ist zwar ärgerlich aber weder die schuld des verkäufers noch sehe ich einen grossen sinn darin einen aufstand zu machen und unbedingt 2-3 euros rausschlagen zu wollen oder gar einen umtausch zu erreichen, solange die dvd ohne probleme abspielbar ist.

zum mangel an der von mir verschickten dvd:
die dvds sind in bestem zustand. es handelt sich um eine doppeldvd, die in der mitte noch eine „seite“ (wie in einem buch) hat, die man umblättern kann. in dieser seite war die 2. DVD
an der dvd-hülle ist wohl (nach dem geschickten foto zu urteilen) ein plastikteilchen abgebrochen, an der diese seite befestigt war.
es handelt sich also um einen sehr kleinen mangel.

wenn der käufer versichterten versand gewünscht hätte, hätte er diese beschädigung dort reklamieren können. gleichzeitig wäre die preisliche differenz zum versicherten versand bestimmt höher als der betrag, den er von mir als kulanz erwartet. mein fazit in der sache ist, dass der käufer allein aus eigener sparsamkeit schuld daran ist, dass niemand für seinen schaden aufkommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du
Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Nennt sich Schickschuld und beinhaltet eine ordnungsgemäße Übergabe an den Spediteur (also Post).

Und du weißt das alle AOL DVDs unbeschädigt blieben… weil?
BTW verschickt Amazon die Leih-DVDs auch nackt in nem normalen Umschlag.
Aber das ist auch ihre Sache weil sie auch für haften.

MfG
Lilly

Hi

einige sagen, dass man eine dvd-hülle auch gegen eine wand
schmeissen kann ohne dass der dvd etwas passiert.

Das hat nur einer gesagt.
Ich kann auch sagen das ich ne DVD kaputt krieg wenn ich sie gegen eine Wand schmeiße.

ich bisher 30 positive bwertungen von den anderen käufern
bekommen und es hat sich weder jemand beschwert…noch wurde
meine verpackung schlecht bewertet (4,5 sterne) und meine
versandkosten wurden sogar gelobt (5 sterne)…

Warum sollte einer meckern wenn alles i.O. war?
Es meckert der bei dem eben nicht alles i.O. war.

ich selbst habe auch schon dvds aus amerika eingekauft. auch
wenn es einen luftgepolsterten umschlag hab kam es bei einer
dvd vor, dass die hülle gebrochen war.

Da siehste Mal was für Kräfte einwirken und da zitierste eine Person die sagt das ne DVD nicht kaputt geht wenn du schon das Gegenteil selbst erfahren musstest? :wink:

sowas ist zwar
ärgerlich aber weder die schuld des verkäufers noch sehe ich
einen grossen sinn darin einen aufstand zu machen und
unbedingt 2-3 euros rausschlagen zu wollen oder gar einen
umtausch zu erreichen, solange die dvd ohne probleme
abspielbar ist.

Naja die Hülle… n 30 Cent Item.
Und Amerika, der lacht dich doch aus wenn du wegen der Hülle ankommst. Das macht auch keinen Sinn.

an der dvd-hülle ist wohl (nach dem geschickten foto zu
urteilen) ein plastikteilchen abgebrochen, an der diese seite
befestigt war.
es handelt sich also um einen sehr kleinen mangel.

Also ist doch nur die Hülle beschädigt und nicht die Scheibe selbst?
Das ist zwar irrelevant bei Schäden durch Verpackungsfehler (besonders solch DoppelDVDs wo drinnen noch ein Plastikteil rumwackelt sind doch anfälliger bei ungepolsterten harten Stößen - bei normalen DVD Hüllen brechen gerne die Haltungen ab woran das Booklet befestigt ist bes. wenn es ein dickeres Heftchen ist wie bei PC Spielen), aber wenn du sagst das es wirklich nur ne Kleinigkeit ist dann sitz es doch aus.
Die DVDs werden davon wohl nicht beeinträchtigt sein.
Und so ne Hülle kostet ~50 Cent.

wenn der käufer versichterten versand gewünscht hätte, hätte
er diese beschädigung dort reklamieren können.

Nein, bei der Verpackung hätte die Post gesagt das es unzureichend ist und du haftest weiterhin.

gleichzeitig
wäre die preisliche differenz zum versicherten versand
bestimmt höher als der betrag,

Gute Verpackung erspart das Geld.

den er von mir als kulanz
erwartet. mein fazit in der sache ist, dass der käufer allein
aus eigener sparsamkeit schuld daran ist, dass niemand für
seinen schaden aufkommt.

Ich hoffe du wenigstens was für die Zukunft draus gelernt.
Ein schlecht bedienter Kunde ist kein Kunde mehr.

Heb 1-2 Luftpolsterumschläge auf zu Weiterverwendung, dann zahlst weder du noch der K was für den Umschlag und deine Versandkosten bleiben weiterhin gering.

An für sich mag ich VK die ehrlich abrechnen und nicht mit sonst für Versandpauschalen kommen.
Dann muss man auch damit rechnen das die bes. Knausrigen einkaufen kommen die sparen wollen wo es nur geht.

MfG
Lilly

Hallo,

was „ausreichend gesichert“ ist, da hat wohl jeder seine
eigene meinung.

Das ist aber leider das Problem: es ist meistens nur ok, wenn alles heil ankommt.

Nimm als Beispiel den versicherten Versand. DHL & Co. zahlen, wenn a) die Ware nicht ankommt und b) die Ware + die Verpackung defekt sind.
Sollte die Ware defekt sein und die Verpackung noch ganz, dann wäre es besser gewesen, die Ware wäre erst gar nicht angekommen. :wink:

Dann wird i.d.R. die Haftung abgelehnt wegen unzureichender Verpackung.

wenn der käufer versichterten versand gewünscht hätte, hätte
er diese beschädigung dort reklamieren können.

Der Ansprechpartner dafür ist der Verkäufer. Nur dieser kann die Versicherung in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grund immer auch versicherten Versand anbieten.
Bei DVDs und Spiele biete ich immer unversicherten Versand (Großbrief) und versicherten Versand (Großbrief + Einwurfeinschreiben) an.

Dann kann der Käufer wählen und hat halt Pech gehabt, wenn was ist und er hat nur den Großbrief gewählt (75% haben bisher den versicherten Versand gewählt).

Grüße

Michael

Hallo

Dann wird i.d.R. die Haftung abgelehnt wegen unzureichender
Verpackung.

Ja klar, da steht es aber auch irgendwo in den Geschäftsbedingungen genau beschrieben, wie die Verpackung beschaffen sein muss.

Aus diesem Grund immer auch versicherten Versand anbieten.
Bei DVDs und Spiele biete ich immer unversicherten Versand
(Großbrief) und versicherten Versand (Großbrief +
Einwurfeinschreiben) an.

Wofür soll das gut sein?
Damit hast du zwar einen Postboten, der dir bestätigt, das Ding eingeworfen zu haben, aber die Ware ist doch trotzdem nicht versichert.
Na ja, bei Verlust der Ware kann es ganz gut sein, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht.

Viele Grüße
Simsy

Hi

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du
Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Nennt sich Schickschuld und beinhaltet eine ordnungsgemäße
Übergabe an den Spediteur (also Post).

Tolle Quelle…

Hallo,

Wofür soll das gut sein?
Damit hast du zwar einen Postboten, der dir bestätigt, das
Ding eingeworfen zu haben, aber die Ware ist doch trotzdem
nicht versichert.
Na ja, bei Verlust der Ware kann es ganz gut sein, aber ganz
sicher bin ich mir da auch nicht.

Versicherter Versand war das falsche Wort, leider.

Ja, es geht hier um die „Versicherung“, abgeschickt zu haben :wink:

Da die Versandart Bestand des Kaufvertrages ist, kann sich der Käufer dann nicht mehr herausreden, es war ja nichts anderes außer Normalbrief möglich.

Habe leider schon die Erfahrung machen müssen, dass Briefe um öfters nicht ankommen, umso höher das Gebot war.

Grüße

Hi

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du
Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Nennt sich Schickschuld und beinhaltet eine ordnungsgemäße
Übergabe an den Spediteur (also Post).

Tolle Quelle…

www.google.de oder www.wikipedia.de (da stehen auch die §§)

Aber verständlicher:
„[…] dass der Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat, muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen, da er bei einer Schickschuld gegen eine aus Vertrag entstandene Pflicht, nämlich die ordnungsgemäße Übergabe, verstoßen hat. Somit könnte der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz fordern. Der wäre dann bei Rücksendung die Höhe der Kosten die dem Käufer entstanden sind (Kaufpreis + zusätzliche Kosten wegen Versand und Geltendmachung der Forderung …).“
http://www.e-recht24.de/forum/3720-ebay-ware-zerstoe…

Man braucht sich eigentlich nur Versandhäuser in Sachen Verpackung angucken, die nicht kaputte Ware durch unzureichende Verpackung reklamiert bekommen möchten und dieses Risiko durch ausreichende Verpackung reduzieren.

MfG
Lilly

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Oh ich liebe das Internet…
Hallo,

irgendwo habe ich mal gelesen, dass es sich hier um ein Expertenforum handeln soll…

Und dann wird als Quelle „guck doch mal bei Google oder Wikipedia“ genannt und ein Link aus einem anderen Forum beigefügt, bei dem es um einen anderen Sachverhalt geht.

Kläger: „Herr Richter. Ich bin im Recht.“
Richter: „Warum?“
Kläger: „Habe ich bei Wikipedia und Google gelesen. Außerdem ist hier ein Link, der eine tolle Antwort gibt (die aber nicht zur Frage passt)“
Richter: „Na dann wird der Klage natürlich stattgegeben“

Gruß

S.J.

Tolle Quelle…

www.google.de oder www.wikipedia.de (da stehen auch die §§)

Aber verständlicher:
„[…] dass der Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß
verpackt hat, muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen, da
er bei einer Schickschuld gegen eine aus Vertrag entstandene
Pflicht, nämlich die ordnungsgemäße Übergabe, verstoßen hat.
Somit könnte der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz fordern.
Der wäre dann bei Rücksendung die Höhe der Kosten die dem
Käufer entstanden sind (Kaufpreis + zusätzliche Kosten wegen
Versand und Geltendmachung der Forderung …).“
http://www.e-recht24.de/forum/3720-ebay-ware-zerstoe…

Man braucht sich eigentlich nur Versandhäuser in Sachen
Verpackung angucken, die nicht kaputte Ware durch
unzureichende Verpackung reklamiert bekommen möchten und
dieses Risiko durch ausreichende Verpackung reduzieren.

MfG
Lilly

Moin,

Ja klar, da steht es aber auch irgendwo in den
Geschäftsbedingungen genau beschrieben, wie die Verpackung
beschaffen sein muss.

Genau das. Eine Verpackung gilt als ausreichend, sofern sie den Test nach DIN ISO 2248 besteht.
Im Bezug auf die ursprüngliche Frage sollte das selbst auf eine DVD ohne Briefumschlag zutreffen.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe ist ja auch lediglich die DVD-Hülle beschädigt, nicht die DVD selbst.
Demnach war die Verpackung ausreichend, und wie Steve schon treffend schrieb, der Gefahrübergang auf den Käufer bei Übergabe an den Frachtführer.
Aber seit ebay ist die Zahl der selbsternannten Rechts- und Versandexperten ja exorbitant nach oben gegangen :wink:
Damit meine ich nicht Dich, sondern diese kleinkarierten „Rechtsexperten“ unter den Käufern, als auch den Verkäufern.

Gruss Jakob

Falsch
Moin,

Nein, bei der Verpackung hätte die Post gesagt das es
unzureichend ist und du haftest weiterhin.

Siehe mein anderes Posting bezüglich Falltest nach DIN ISO 2248.
Da Gefahrübergang bei Übergabe der Ware von Verkäufer auf Frachtführer erfolgt, hat der Käufer das Nachsehen.

Gruss Jakob

Harrsträubend
Moin,

mit Ausnahme von Steve wird hier m.E. haarsträubender Unsinn verbreitet.
Eine DVD Hülle ist schon selbst, ohne Umschlag, eine „ausreichende Verpackung nach DIN ISO 2248“.
Zum rechtlichen hat Steve ja schon einiges klargestellt.
Zahlreiche gewerbliche Versender verschicken ihre DVD und CD lediglich in einem Umschlag, und auch das oft nur wegen dem damit einhergehendem geringerem Diebstahlrisiko.
Der Grosshandel packt zig DVD in einen Pappkarton ohne weitere Polsterung.

Gruss Jakob

Hallo

http://www.e-recht24.de/forum/3720-ebay-ware-zerstoe…

Man braucht sich eigentlich nur Versandhäuser in Sachen
Verpackung angucken, …

Bei Versandhäusern handelt es sich eigentlich fast immer um gewerbliche Verkäufer.

Auch in dem Fall, den du da aus dem Recht-Forum zitierst, ist von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer die Rede.

Viele Grüße
Simsy

mit Ausnahme von Steve wird hier m.E. haarsträubender Unsinn
verbreitet.

Das ist leider wahr. Es wäre aber auch zu wünschen, dass Rechtsfragen im Brett Allgemeine Rechtsfragen gestellt würden, wo es mehr Juristen gibt, die solchen Unsinn dann gleich korrigieren können.

Levay

2 Like

Eine nicht ordnungsgemäße Verpackung ist bei mir ein
Sachmangel.

Für dich vielleicht, aber nicht für das Gesetz (§ 434 BGB).

Levay

irgendwo habe ich mal gelesen, dass es sich hier um ein
Expertenforum handeln soll…

Wie wird denn bei der Registrierung überprüft, ob es sich auch wirklich um einen Experten handelt?

Es ist doch offensichtlich, dass das Wort „Experte“ hier willkürlich gewählt wurde und das Ganze nur ein Forum zum Wissensaustausch dient, und dass auch Leute schreiben dürfen, die „irgendwo mal gehört haben…“.

Oder etwa nicht?