Artikel bei Versand beschädigt

Hallo!

Ich habe eine DVD über Ebay verkauft. Der Käufer hat sich jetzt gemeldet. Er hat eine Beschädigung gemeldet, die beim Transport erfolgt sein soll. Die DVD soll während des Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.
Des weiteren beschwert er sich, dass ich lediglich einen normalen Briefumschlag benutzt habe und nicht einen luftgepolterten. Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich doch eigentlich denken können, dass es für 15 Cent (1,60Euro weniger 1,45 Euro Porto) keinen luftgepolsterten Umschlag gibt. Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten Versand.

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang. Wie würdet ihr reagieren? Was empfehlt ihr mir?
Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet. Leider habe ich seine schnelle Bezahlung schon positiv bewertet, so dass eine negative Bewertung seinerseits ohne Kulanz meinerseits sehr wahrscheinlich ist.

LG, sunny

Hallo sunny,
ja ärgerlich für Euch beide. Das hätte er aber nicht wissen können. Als Warensendung kostet der Versand 45 Cent. Aber egal wie hoch die Versandkosten sind, immer gehe ich persönlich davon aus, dass so verpackt wird, dass die Ware ein paar Schläge von Walzen, Transportbändern, Werfern, Kurven und anderen Paketen vertragen kann, denn das bedeutet Transport.
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016009_901

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang. Wie würdet ihr
reagieren? Was empfehlt ihr mir?

Ich persönlich würde es, nachdem er mir ein Foto geschickt hat und ich mich überzeugen konnte, voll erstatten und dafür entschuldigen, auch dafür, dass er nun wieder mir schreiben, nochmal suchen und erneut kaufen muss, anstatt sich seine begehrte und gekaufte DVD ansehen zu können. So habe ich es immer gemacht und meine Bewertungsseite mit den netten und persönlichen Kommentaren bringt mir wesentlich mehr Geld ein (und auch Freude am Verkauf). Allerdings versende ich höherwertige Dinge nur versichert und die Erstattungen waren wenig Geld.
Aber: Gehe mal in Dich und überlege, ob Du unachtsam verpackt hast, denn dafür kann der Käufer nichts. Dann als Lehrgeld verbuchen und bedenken, dass andere Käufer weiterhin mitbieten, weil sie wissen, dass Du freundlich bist und sehr gut verpackst. Je weniger der Käufer das Gefühl von Risiko hat, desto höher bietet er. :wink:

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Maybe.

Leider
habe ich seine schnelle Bezahlung schon positiv bewertet, so
dass eine negative Bewertung seinerseits ohne Kulanz
meinerseits sehr wahrscheinlich ist.

Na, das gibt Dir die Möglichkeit mit Deiner vorherigen Bewertung zu werben. Aber bald hat es sich damit eh.

LG, sunny

Lg, Ingo

Hallo Ingo!

Hallo sunny,
ja ärgerlich für Euch beide. Das hätte er aber nicht wissen
können. Als Warensendung kostet der Versand 45 Cent.

Da muss ich widersprechen. Der Versand als Warensendung kostet nur 45 Cent, wenn das Gewicht geringer als 20 Gramm ist 20!
Bis 50 Gramm wären es 70 Cent. Dir sollte aber schon klar sein, dass eine Standard-DVD inklusive Cover IMMER über 50 Gramm wiegt. Also ist hier der Grossbrief mit 1,45 Euro sogar noch billiger als die Warensendung mit 1,65 Euro.

Aber egal

wie hoch die Versandkosten sind, immer gehe ich persönlich
davon aus, dass so verpackt wird, dass die Ware ein paar
Schläge von Walzen, Transportbändern, Werfern, Kurven und
anderen Paketen vertragen kann, denn das bedeutet Transport.

Bei den handelsüblichen DVD-Hüllen handelt es sich meistens um sehr widerstandsfähiges Polypropylen, das all die von dir beschriebenen Schläge aushält. Zudem finde ich, dass diese ganzen luftgepolsterten Umschläge um einiges umweltschädlicher sind als Standardumschläge.
Auch kosten luftgepolsterte Umschläge beim Schreibwarenladen bei mir auf der Strasse 60 Cent (13 Cent die normalen). Da ich mich bemühe immer die günstigste Versandart zu wählen und der Unterschied zwischen 2,05 Euro (luftgepolstert) und 1,60 Euro (normal) meiner Meinung nach nicht unerheblich ist, habe ich mich für normale Umschläge entschieden (Dass man luftgepolsterte Umschläge im 100er Stückzahlen kauft und so der Preis sinkt, kann man ja von einem nichtgewerblichen, privaten Verkäufer nicht erwarten, oder?).

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016009_901

Genau in diesem von die angegeben Link steht, dass eine Warensendung nur bis 20Gramm 45 Cent kostet!

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang. Wie würdet ihr
reagieren? Was empfehlt ihr mir?

Ich persönlich würde es, nachdem er mir ein Foto geschickt hat
und ich mich überzeugen konnte, voll erstatten und dafür
entschuldigen, auch dafür, dass er nun wieder mir schreiben,
nochmal suchen und erneut kaufen muss, anstatt sich seine
begehrte und gekaufte DVD ansehen zu können.

Er hat schon vor seinem Gebot mit Fragen zum Artikel genervt. Ob denn auch die Hülle in Ordnung wäre, weil er schon öfter beschädigte Hüllen reklamieren musste obwohl ja „einwandfreie DVD“ im Angebot stand. Als Antwort hätte er bekommen, dass die DVD an sich ja einwandfrei gewesen wäre.
Meine Hülle ist ebenso we die DVD einwandfrei, habe ich geantwortet. Aber dass er extrem pingelig ist, hat man da schon gemerkt.

So habe ich es

immer gemacht und meine Bewertungsseite mit den netten und
persönlichen Kommentaren bringt mir wesentlich mehr Geld ein
(und auch Freude am Verkauf).

Ich bin eigentlich ausschliesslich Käufer (mehr Geld als Verkäufer zu verdienen ist da ein nicht greifendes Argument). Ich habe mich nur von 40 DVDs getrennt. Bis auf diese eine Ausnahme waren alle mit der Versandart zufrieden.

Allerdings versende ich

höherwertige Dinge nur versichert und die Erstattungen waren
wenig Geld.

Eine gebrauchte DVD ist keine höherwertge Ware. Wenn der Käufer versicherten Versand gewünscht hätte, hätte ich gegen Erstattung der Mehrkosten dies natürlich gemacht. Aber von luftgepolsterten Umschlägen ausgehen, wenn man für den Umschlag grade mal 15 Cent berechnet, halte ich schon für unverschämt. Wenn es ihm so wichtig ist, hätte er vorher nachfragen müssen.

Aber: Gehe mal in Dich und überlege, ob Du unachtsam verpackt
hast, denn dafür kann der Käufer nichts.

Ich habe es gut verpackt. Top Preis-Leistungsverhältnis!

Dann als Lehrgeld

verbuchen und bedenken, dass andere Käufer weiterhin
mitbieten, weil sie wissen, dass Du freundlich bist und sehr
gut verpackst. Je weniger der Käufer das Gefühl von Risiko
hat, desto höher bietet er. :wink:

Wie gesagt: Ich bin bis auf diese Ausnahme reiner Käufer. Nach solch einem unverschämten Kunden werde ich es mir auch genau überlegen nochmal etwas zu verkaufen. Käufer verlangt unversichterten Versand um Geld zu sparen und wenn es schiefgeht soll der Verkäufer dafür gradestehen? Ich glaube nicht!

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Maybe.

Maybe? Da würde ich gern mal deine Argumente für Pro und Contra hören (Vor allen Dingen für Contra!).

Leider
habe ich seine schnelle Bezahlung schon positiv bewertet, so
dass eine negative Bewertung seinerseits ohne Kulanz
meinerseits sehr wahrscheinlich ist.

Na, das gibt Dir die Möglichkeit mit Deiner vorherigen
Bewertung zu werben. Aber bald hat es sich damit eh.

Bald hat es sich damit eh? Was meinst du damit?

LG, sunny

Lg, Ingo

Ich bin Privatverkäufer und habe extra angegeben, dass ich keine Reklamation annehme, keine Garantie gebe und ein Umtausch unmöglich ist.
Zudem ist der Schaden ja bei der Post entstanden. Da unversicherter Versand gewünscht wurde, trägt der Käufer doch das alleinige Risiko.

Ich habe gefragt, ob ich rechtlich zu irgendeiner Kulanz verpflichtet bin. Die Antwort von Ingo war „Maybe“ (schreib es doch in deutsch und kürz es doch vllt. ab; engl. Floskeln wirken doch häufig unpassend, „agreed?“ :wink:

Könnte mir jemand darauf noch eine bessere Antwort geben als: Vielleicht ?
Die Frage, ob ich rechtlich zu einer Rücknahme (Kulanz ist hier wohl das falsche Wort) verpflichtet bin oder zu etwas anderes, steht ja noch unbeantwortet im Raum.

Danke, Sunny

P.S.: Ingo, danke für deine Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast, aber ich stimme nicht mir dir überein. Und da du dich beim Porto geirrt hast, davon ausgegangen bist, dass es sich hauptsächlich um einen Verkäuferaccount anstatt um einen Käuferaccount handelt und auf die Frage, ob ich da rechtlich zu irgendetwas verpflichtet bin nur mit „Vllt.“ geantwortet hast, nutzt mir deine Antwort nicht viel und ich möchte noch andere Meinungen hören (auch wenn ich mir schon relativ sicher bin höchstens die DVD zurückzunehmen, wenn der Käufer die Portokosten zahlt (Er hat die DVD ja immerhin einmal geguckt).

Hallo Ingo!

Hallo sunny,
ja ärgerlich für Euch beide. Das hätte er aber nicht wissen
können. Als Warensendung kostet der Versand 45 Cent.

Da muss ich widersprechen. Der Versand als Warensendung kostet nur 45 Cent, wenn das Gewicht geringer als 20 Gramm ist 20!
Bis 50 Gramm wären es 70 Cent. Dir sollte aber schon klar sein, dass eine Standard-DVD inklusive Cover IMMER über 50 Gramm wiegt. Also ist hier der Grossbrief mit 1,45 Euro sogar noch billiger als die Warensendung mit 1,65 Euro.

Aber egal

wie hoch die Versandkosten sind, immer gehe ich persönlich
davon aus, dass so verpackt wird, dass die Ware ein paar
Schläge von Walzen, Transportbändern, Werfern, Kurven und
anderen Paketen vertragen kann, denn das bedeutet Transport.

Bei den handelsüblichen DVD-Hüllen handelt es sich meistens um sehr widerstandsfähiges Polypropylen, das all die von dir beschriebenen Schläge aushält. Zudem finde ich, dass diese ganzen luftgepolsterten Umschläge um einiges umweltschädlicher sind als Standardumschläge.
Auch kosten luftgepolsterte Umschläge beim Schreibwarenladen bei mir auf der Strasse 60 Cent (13 Cent die normalen). Da ich mich bemühe immer die günstigste Versandart zu wählen und der Unterschied zwischen 2,05 Euro (luftgepolstert) und 1,60 Euro (normal) meiner Meinung nach nicht unerheblich ist, habe ich mich für normale Umschläge entschieden (Dass man luftgepolsterte Umschläge im 100er Stückzahlen kauft und so der Preis sinkt, kann man ja von einem nichtgewerblichen, privaten Verkäufer nicht erwarten, oder?).

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016009_901

Genau in diesem von die angegeben Link steht, dass eine Warensendung nur bis 20Gramm 45 Cent kostet!

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang. Wie würdet ihr
reagieren? Was empfehlt ihr mir?

Ich persönlich würde es, nachdem er mir ein Foto geschickt hat
und ich mich überzeugen konnte, voll erstatten und dafür
entschuldigen, auch dafür, dass er nun wieder mir schreiben,
nochmal suchen und erneut kaufen muss, anstatt sich seine
begehrte und gekaufte DVD ansehen zu können.

Er hat schon vor seinem Gebot mit Fragen zum Artikel genervt. Ob denn auch die Hülle in Ordnung wäre, weil er schon öfter beschädigte Hüllen reklamieren musste obwohl ja „einwandfreie DVD“ im Angebot stand. Als Antwort hätte er bekommen, dass die DVD an sich ja einwandfrei gewesen wäre.
Meine Hülle ist ebenso we die DVD einwandfrei, habe ich geantwortet. Aber dass er extrem pingelig ist, hat man da schon gemerkt.

So habe ich es

immer gemacht und meine Bewertungsseite mit den netten und
persönlichen Kommentaren bringt mir wesentlich mehr Geld ein
(und auch Freude am Verkauf).

Ich bin eigentlich ausschliesslich Käufer (mehr Geld als Verkäufer zu verdienen ist da ein nicht greifendes Argument). Ich habe mich nur von 40 DVDs getrennt. Bis auf diese eine Ausnahme waren alle mit der Versandart zufrieden.

Allerdings versende ich

höherwertige Dinge nur versichert und die Erstattungen waren
wenig Geld.

Eine gebrauchte DVD ist keine höherwertge Ware. Wenn der Käufer versicherten Versand gewünscht hätte, hätte ich gegen Erstattung der Mehrkosten dies natürlich gemacht. Aber von luftgepolsterten Umschlägen ausgehen, wenn man für den Umschlag grade mal 15 Cent berechnet, halte ich schon für unverschämt. Wenn es ihm so wichtig ist, hätte er vorher nachfragen müssen.

Aber: Gehe mal in Dich und überlege, ob Du unachtsam verpackt
hast, denn dafür kann der Käufer nichts.

Ich habe es gut verpackt. Top Preis-Leistungsverhältnis!

Dann als Lehrgeld

verbuchen und bedenken, dass andere Käufer weiterhin
mitbieten, weil sie wissen, dass Du freundlich bist und sehr
gut verpackst. Je weniger der Käufer das Gefühl von Risiko
hat, desto höher bietet er. :wink:

Wie gesagt: Ich bin bis auf diese Ausnahme reiner Käufer. Nach solch einem unverschämten Kunden werde ich es mir auch genau überlegen nochmal etwas zu verkaufen. Käufer verlangt unversichterten Versand um Geld zu sparen und wenn es schiefgeht soll der Verkäufer dafür gradestehen? Ich glaube nicht!

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Maybe.

Maybe? Da würde ich gern mal deine Argumente für Pro und Contra hören (Vor allen Dingen für Contra!).

Leider
habe ich seine schnelle Bezahlung schon positiv bewertet, so
dass eine negative Bewertung seinerseits ohne Kulanz
meinerseits sehr wahrscheinlich ist.

Na, das gibt Dir die Möglichkeit mit Deiner vorherigen
Bewertung zu werben. Aber bald hat es sich damit eh.

Bald hat es sich damit eh? Was meinst du damit?

LG, sunny

Lg, Ingo

Ich bin Privatverkäufer und habe extra angegeben, dass ich keine Reklamation annehme, keine Garantie gebe und ein Umtausch unmöglich ist.
Zudem ist der Schaden ja bei der Post entstanden. Da unversicherter Versand gewünscht wurde, trägt der Käufer doch das alleinige Risiko.

Ich habe gefragt, ob ich rechtlich zu irgendeiner Kulanz verpflichtet bin. Die Antwort von Ingo war „Maybe“ (schreib es doch in deutsch und kürz es doch vllt. ab; engl. Floskeln wirken doch häufig unpassend, „agreed?“ :wink:

Könnte mir jemand darauf noch eine bessere Antwort geben als: Vielleicht ?
Die Frage, ob ich rechtlich zu einer Rücknahme (Kulanz ist hier wohl das falsche Wort) verpflichtet bin oder zu etwas anderes, steht ja noch unbeantwortet im Raum.

Danke, Sunny

P.S.: Ingo, danke für deine Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast, aber ich stimme nicht mir dir überein. Und da du dich beim Porto geirrt hast, davon ausgegangen bist, dass es sich hauptsächlich um einen Verkäuferaccount anstatt um einen Käuferaccount handelt und auf die Frage, ob ich da rechtlich zu irgendetwas verpflichtet bin nur mit „Vllt.“ geantwortet hast, nutzt mir deine Antwort nicht viel und ich möchte noch andere Meinungen hören (auch wenn ich mir schon relativ sicher bin höchstens die DVD zurückzunehmen, wenn der Käufer die Portokosten zahlt (Er hat die DVD ja immerhin einmal geguckt).

du bist verpflichtet,den gegenstand ordnungsgemäss zu verpacken,was hier wohl nicht geschehen war und deshalb musst du für den schaden aufkommen.

Hallo

Bei Beschädigungen während des Versands kommt es auf die Sicherung an.
Ein normaler Umschlag für eine DVD ist nicht ausreichend. So lange alles gut geht, ok, aber wenn dann doch die Ware beschädigt wird liegt die Schuld beim Versender wegen unzureichender Verpackung.

Hab auch schon DVDs in normalen Umschlägen erhalten die Risse oder sogar Löcher in der Hülle hatten, oder in der Halterung und die DVD rutschte im inneren schön über die Bruchstellen und war zerkratzt (nicht schlimm aber die Schlampigkeit stößt einem trotzdem sauer auf).
Über kaputte Hüllen kann ich hinwegsehen, aber wenn das Medium selbst kaputt ist, dann ist das doch sehr ärgerlich. Erst recht wenn es mit ausreichender Verpackung hätte vermieden werden können.

Wie würde es dir gefallen wenn die bestellte DVD kaputt ankommt?
Und was würdest du dir wünschen wie der Verkäufer dann reagiert?
Dann weißt jetzt wie du reagieren solltest.

Luftpolsterumschläge sind robust und man kann sie besser wiederbenutzen als normale Umschläge die nach 1x meist schon kaputt/ausgeleihert sind.
So spart man sich auch das Geld für die. Man benutzt sie einfach wieder.

Und teuer sind die auch nicht wenn man nicht in den teuersten Shop kauft (wie der Postshop).
Da du bei eBay bist dann kauf doch auch dort. Selbst mit Porto und in Kleinstmengen kommst immer noch billiger weg als deine 60 ct. In höheren Mengen verrechnet sich das Porto besser.
Und die Bieter danken es dir wenn die Ware ordentlich ankommt.

Ich krieg die Umschläge über’s Büro vom Büromarkt für 12ct/Stk. So geht es also auch. In meinen Auktionen verrechne ich sie aber mit 15 oder 20ct/Stk.

MfG
Lilly

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http://www.luftpolsterumschlaege.de/
LUFTPOLSTERUMSCHLÄGE > Größe D
25 Stk täten dich 33 ct/Stk kosten, 100 Stk liegen bei 17 ct/Stk.
(Versandkosten miteinberechnet)

eBay ist bestimmt billiger

Hallo sunny oder besser Sonnenschein, mach doch bitte das nächste Mal deutlicher, dass Du nur ein rechtliches Ja oder Nein wünschst. Ich hätte mir gerne meine Arbeit und Deine Antwort erspart.
Zu Deiner Frage:
Es gibt keine Kulanz zu der man rechtlich verpflichtet ist. Das ist widersinnig.
Ich finde die Frage rechtlich nicht leicht zu beantworten, da nicht klar ist, ob Du Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hast und inwiefern diese bei unversicherten Versand geltend gemacht werden können (Levay oder Steve im Rechtsbrett fragen) und vor allem ob Du evtl. so schlecht verpackt hast, dass der Versandschaden auf Deine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist. Wenn dem so ist, und der Käufer ist offensichtlich der Ansicht, dann hast Du m.E. den Schaden zu tragen, da der Käufer eine versandfähige Verpackung erwarten kann. Der Käufer muss nicht rätseln, wie Du wohl verschicken wirst oder wie Deine Kalkulation hinsichtlich der Verpackungskosten aussieht. Die Verpackung hat für den Versand tauglich zu sein. Basta. Wenn die Transportwalzen der Post die CD aus der Verpackung drücken können, ist m.E. die Verpackung nicht ausreichend gewesen. Tesafilm hilft da für die Zukunft, aber Ihr könnt Euch ja auch um ein paar Euros streiten.
Den Rest schenke ich mir.

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Die deutsche Post ist nicht immer soo teuer :wink:

Für DVDs habe ich mir dort mal einen 100er Pack LuPo C (eine normale DVD-Hülle passt da genau rein) für 11 EUR gekauft.

11 Cent pro Umschlag ist recht günstig.

Jetzt hat mir ein Bekannter einen neuen Tip gegeben.

Es gibt spezielle Shops für Büroartikel für gewerbliche Käufer. Die meisten verkaufen auch an Private und da zahlt man mit MwSt. oft weniger als in Shops für Private im Inet.

Dort zahlt man z.T. knapp 8 Ct netto für einen Umschlag Größe C.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Bei den handelsüblichen DVD-Hüllen handelt es sich meistens um
sehr widerstandsfähiges Polypropylen, das all die von dir
beschriebenen Schläge aushält.

Die Hülle hält das vielleicht ja auch aus, nur muss die DVD in der Hülle nicht unbedingt genügend geschützt sein.

Auch kosten luftgepolsterte Umschläge beim Schreibwarenladen
bei mir auf der Strasse 60 Cent (13 Cent die normalen). Da ich
mich bemühe immer die günstigste Versandart zu wählen und der
Unterschied zwischen 2,05 Euro (luftgepolstert) und 1,60 Euro
(normal) meiner Meinung nach nicht unerheblich ist, habe ich
mich für normale Umschläge entschieden (Dass man
luftgepolsterte Umschläge im 100er Stückzahlen kauft und so
der Preis sinkt, kann man ja von einem nichtgewerblichen,
privaten Verkäufer nicht erwarten, oder?).

Auch der private Verkäufer ist verpflichtet, entsprechend zu verpacken.

Man reisst sich keinen Ast ab, wenn man sich auch als privater Verkäufer mal einen 100er Pack auf Vorrat kauft, weil gerade private Verkäufer öfters mal Computerspiele oder DVDs verkaufen.

So ein Pack nimmt kaum Platz weg und die Dinger werden ja nicht schlecht.
Mein letzter Pack hat fast 3,5 Jahre gehalten und hat nur 11 EUR gekostet.

Ich finde, dass sich jeder Ebay-Verkäufer, welcher öfters mal was kleines verschickt, einen 100er Pack kaufen sollte, weil er dadurch viel Geld spart.

Im Schreibwarenladen zahlt man für 4 LuPos Größe C knapp 2,50 EUR, im 100er-Pack zahlt man max. 60 Ct für 4 Stück.

Ich habe in den letzten 3,5 Jahren etwas über 100 Spiele und DVDs verkauft und knapp 50 EUR an Verpackung gespart.

Kleinvieh macht auch Mist.

Grüße

Michael

Er hat eine Beschädigung gemeldet, die beim
Transport erfolgt sein soll.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Wenn Dein Käufer aber ausdrücklich eine unversicherte Versandart gewünscht hat, dann hast Du Dir das sicher schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, ist sowieso alles hinfällig, und Du musst zahlen.

Aber selbst wenn jemand unversicherten Versand ausdrücklich wünscht, dann wird er trotzdem wollen, dass die Ware ordentlich verpackt ist. Mit seinem Verzicht sagt er ja nur, dass er Porto sparen will und auf Ersatz verzichtet, wenn die Sendung verloren geht.

Dass man Sendungen ordentlich einpackt, ist wohl selbstverständlich, Du solltest Deine Waren immer so einpacken, wie Du das als Käufer auch eingepackt wissen willst. Also normale, ungefütterte Papierumschläge für eine CD halte ich persönlich - entschuldige - für einen Witz.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln ausschließen.

Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro
Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich
doch eigentlich denken können

Kein Käufer muss sich etwas denken, außer dass die Ware ihn in dem Zustand, wie bei der Auktion beschrieben, erreicht.

Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten
Versand.

Das ist das einzige, worauf man evtl. irgendwie eingehen kann, aber IMHO wird das eher nichts.

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang.

kulant heißt ja, er will nicht unbedingt den ganzen Betrag wieder haben, sondern bietet ja an, sich irgendwie entgegen zu kommen. Frag nach seinem Vorschlag.

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Doch. Zu einem ordentlichen Versand.

Sei kulant!

Schlönes Wochenende,
-Efchen

Er hat eine Beschädigung gemeldet, die beim
Transport erfolgt sein soll.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für
eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden
bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder
ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Dies gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Für Private endet die Haftung bei der Übergabe an die Post.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und
wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei
bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt
sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln
ausschließen.

Dito wie oben - nur bei gewerblich - sonst nicht korrekt!

Gruß
Falke

Ganz sicher nicht
Hallo,

bei soviel Unsinn, den Du da von Dir gibst, bin ich ja mal auf die Rechtsgrundlage gespannt, die Du uns sicher nachreichen wirst.

Einstieg wäre

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Und nun kommst Du.

Gruß

S.J.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für
eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden
bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder
ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Wenn Dein Käufer aber ausdrücklich eine unversicherte
Versandart gewünscht hat, dann hast Du Dir das sicher
schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, ist sowieso alles
hinfällig, und Du musst zahlen.

Aber selbst wenn jemand unversicherten Versand ausdrücklich
wünscht, dann wird er trotzdem wollen, dass die Ware
ordentlich verpackt ist. Mit seinem Verzicht sagt er ja nur,
dass er Porto sparen will und auf Ersatz verzichtet, wenn die
Sendung verloren geht.

Dass man Sendungen ordentlich einpackt, ist wohl
selbstverständlich, Du solltest Deine Waren immer so
einpacken, wie Du das als Käufer auch eingepackt wissen
willst. Also normale, ungefütterte Papierumschläge für eine CD
halte ich persönlich - entschuldige - für einen Witz.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und
wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei
bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt
sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln
ausschließen.

Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro
Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich
doch eigentlich denken können

Kein Käufer muss sich etwas denken, außer dass die Ware ihn in
dem Zustand, wie bei der Auktion beschrieben, erreicht.

Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten
Versand.

Das ist das einzige, worauf man evtl. irgendwie eingehen kann,
aber IMHO wird das eher nichts.

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang.

kulant heißt ja, er will nicht unbedingt den ganzen Betrag
wieder haben, sondern bietet ja an, sich irgendwie entgegen zu
kommen. Frag nach seinem Vorschlag.

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Doch. Zu einem ordentlichen Versand.

Sei kulant!

Schlönes Wochenende,
-Efchen

Hallo Falke!

Danke! Genau so sehe ich das auch.

Seltsam finde ich bei einigen Tipps, dass mir geraten wird die luftgepolsterten Umschläge im 100er-Pack zu kaufen obwohl ich geschrieben habe, dass es die absolute Ausnahme ist, dass ich DVDs oder überhaupt etwas über Ebay verkaufe.

Auch dass hier übersehen wird, dass ich keine gewerblicher Verkäufer, sondern nur privater Verkäufer bin, der zum ersten mal etwas verkauft hat, finde ich schade.

Wenn dem so wäre wie hier beschrieben, hätte man ja einen kostenlosen DVD-Verleih. Ich könnte mir DVDs kaufen bei Ebay. Nachdem ich sie geguckt habe, schreibe ich dem Verkäufer, dass die Hülle einen Riss hat (zur Not hilft man nach^^). Dann bestehe ich auf Kulanz, warte auf die Kostenerstattung und sende die DVD zurück.
Wenn sowas gesetzlich vorgeschrieben wäre, dann gute Nacht^^

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer.

Dies gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Für Private endet die
Haftung bei der Übergabe an die Post.

Das interessiert mich. Woran kannst Du das belegen?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Das interessiert mich. Woran kannst Du das belegen?

ließt du eigentlich die Antworten auf deine Beiträge?

/t/artikel-bei-versand-beschaedigt/4466359/13

Da steht es schwarz auf weiß.

Gruß

S.J.

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Hallo Sunny,

hab ich das richtig gelesen:
Der hat die DVD mindestens ein mal geguckt?
Bist du sicher?

Wie das - wenn sie beschädigt war?

Dann war die „Beschädigung“ wohl nicht so gravierend, als dass sie eine Verwendung der Ware zum angegebenen Zweck (Anschauen) verhindert hätte.

Infolge dessen kein Umtausch, kein Geld zurück, kein Garnichts.

Im Übrigen:
Rechtlich kann niemand zur Kulanz verpflichtet sein, das wäre ein Widerspruch in sich.

Gruß
BT

Hi

Es gibt spezielle Shops für Büroartikel für gewerbliche
Käufer.

Jo das sind die Büromärkte :wink:

Die meisten verkaufen auch an Private

Das wusst ich gar nicht. Unser macht das nicht, jedenfalls nicht das ich wüsste (vllt still und heimlich ^^).

MfG
Lilly

Hi!

Danke!

Gruß
Falke

Hallo,

Jo das sind die Büromärkte :wink:

Bei dem, wo ich meine Sachen kaufe, sieht es eigentlich aus, als wäre es ein ganz normaler Schreibwarenladen.
Stand nirgends, „nur für Gewerbliche“.

Deshalb bin ich da auch einfach so reingetappt und hab mich dann gewundert, als ich nach einer Kundenkarte gefragt wurde :wink:

Wurde dann drüber aufgeklärt, dass man „eigentlich“ ein Shop für Gewerbe sei und Private an eine extra Kasse müssen.
Tja, die stand auf dem gleichen Tresen nur 2 m weiter links :wink: