Zur Mär vom steuerfinanzierten Endlager u.a.
Also das ist derartiger kenntnis- und verständnisloser Unfug, dass es schon fast ärgerlich ist:
- Höhere Strompreise
Nunja, wenn die Kosten für die Entsorgung, die Endlagerung,
die Bewachung der Transporte von den Firmen gezahlt werden
müssten, dann wäre der Strompreis auch höher. Man muß auch
bedenken, daß der strahlende Müll noch über zigtausend Jahre
immer wieder Kosten verursachen wird.
- Es genügt ein simpler Blick ins richtige Gesetz, um zu erkennen, dass es Blödsinn ist, dass die Kosten für die Endlagerung vom Staat, respektive vom Steuerzahler, und nicht von den „Atomkonzernen“ getragen würden. Sämtliche Kosten für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers tragen diejenigen, die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen zur geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle einen Vorteil erlangen. Das steht in § 21 b Abs. 1 des (derzeit geltenden) Atomgesetzes. Diejenigen, die einen solchen Vorteil erlangen, sind - Achtung, Überraschung - die, die die Abfälle produzieren, also in aller erster Linie die Betreiber der Kernkraftwerke - und nicht etwa die Steuerzahler.
Und damit der Staat mit dem Einsammeln der Kohle nicht warten muß, bis ein kommerzielles Endlager errichtet und in Betrieb ist, gibt es § 21 b Abs. 2 AtG und die Endlagervorausleistungsverordnung. Danach können von den „Vorteil-Erlangern“ Vorausleistungen auf die Kosten erhoben werden. Wenn man sich dann noch die Mühe macht, ein wenig zu googlen, wird man schließlich noch feststellen, dass der Staat auf dieser Grundlage allein im letzten Jahr rund 300 Mio EUR bei den Atomkonzernen eingesammelt hat - und das, obwohl er mit dem Bau eines kommerziellen Endlagers nicht einmal angefangen hat.
Auf die soeben erwähnten Beiträge zur Deckung der Endlagerkosten käme dann übrigens auch noch ein Entgelt für die Benutzung des Endlagers obendrauf (wenn es denn mal eins gibt). Das steht in § 21 a AtG.
- Die Kosten für die Endlagerung gehen - ich weiß nicht, wie oft ich das schon gepredigt habe - nicht in den Strompreis ein. Strom wird am Großhandelsmarkt zu kurzfristigen Grenzkosten - das sind im wesentlichen die variablen Stromerzeugungskosten (Brennstoff, Emissionsrechte) - angeboten. Die Endlagerkosten gehören nicht dazu. Dementsprechend finden sich auch die 300 Mio EUR Vorausleistungen im Strompreis nicht wieder.
Und bevor jemand fragt, ob ich selbst glaube, was ich das schreibe: Ja, ich glaube das, denn erstens weiß ich, wie der Stromgroßhandelsmarkt funktioniert, und zweitens hat sich das Bundeskartellamt in einer umfangreichen Sektoruntersuchung gerade erst davon überzeugt, dass es tatsächlich so ist.
- Warum um alles in der Welt sollten die „Atomkonzerne“ die Kosten für die Polizeieinsätze z.B. bei Castortransporten tragen? Die Konzerne gehen - auch soweit es Castor-Transporte angeht - einer rechtmäßigen Tätigkeit nach und machen insoweit von ihrer verfassungsrechtlich geschützten, unternehmerischen Betätigungsfreiheit Gebrauch. Weshalb rechtmäßiger Freiheitsgebrauch mit Kosten für Polizeieinsätze belastet werden sollte, sehe ich nicht.
Im übrigen sind die Polizeieinsätze ja meist auch nicht deshalb geboten, weil die Konzerne mit Schlägertrupps und beißwütigen Hunden auf die Demonstranten losgingen, sondern weil z.B. einzelne Demonstranten Verkehrswege bis an die Grenze der Selbst- oder gar Fremdgefährdung blockieren oder beschädigen. Weshalb in einer solchen Konstellation die Kostenfrage zu Lasten der Konzerne gelöst werden sollte, sehe ich gleich gar nicht.
Und im übrigen würden die Kosten für Polizeieinsätze - selbst wenn sie von den Konzernen getragen würden - aus den soeben dargestellten Gründen ebenfalls keinen Einfluß auf den Strompreis haben.
Bei regenerativen Energien wird der Strompreis vermutlich
billiger werden.
Nein, das ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
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Die Lücken im Stromangebot, die die Stillegung von Atomkraftwerken hinterläßt, werden - soweit verfügbar und solange der Ausbau der Erneuerbaren noch nicht Schritt hält - von Kraftwerken geschlossen, die bisher nicht zum Zuge gekommen sind, weil ihre Erzeugungskosten zu hoch sind (z.B. weil sie teure Brennstoffe einsetzen und/oder einen geringen Wirkungsgrad haben). Wie der Strompreis fallen soll, wenn Anlagen mit geringen Erzeugungskosten von solchen mit hohen Erzeugungskosten ersetzt werden, sehe ich nicht.
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Selbst wenn die Lücken sogleich durch Erneuerbare geschlossen würden, würde der Strompreis jedenfalls solange nicht fallen, wie gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Netzbetreiber diesen Strom zu Preisen deutlich oberhalb der Marktpreise abzunehmen haben, und weiter vorgesehen ist, dass die Differenz zwischen diesem subventionierten Abnahmepreis und dem Marktpreis im Wege der EEG-Umlage letztlich auf die Stromverbraucher umgelegt wird.
Nur mal zum Nachdenken: Ein Windkraftrad ist relativ schnell,
ohne allzugroßen Aufwand abgebaut. Ein Atomkraftwerk braucht
Jahre und wohin mit dem giftigen Zeugs, weiß auch niemand so
genau.
Nur mal interessehalber: Was willst Du uns damit sagen? Dass der Windkraftausstieg einfacher wäre, als der Atomstieg? Wofür ist diese Erkenntnis relevant?