Abstand bezieht sich darauf, dass ein Vordermann vor dir fährt. Nicht darauf, dass irgendwer plötzlich vor dir auf deine(!) Straße einbiegt.
Welches zweitere? Das was du (teilweise) zitiert hast wäre doch eher das erstere
Das würde nämlich den zu geringen Sicherheitsabstand erklären.
Und wenn du dann noch direkt bremst ohne zu blinken, was ihn zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet hätte (nehme ich an), dann könnte das dazu führen, dass er deswegen auffährt.
Ich nehme an, dass so die Argumentation der Gegenseite ist. Dass man genügend Sicherheitsabstand halten muss, um auch nicht blinkenden langsam werdenden Fahrzeugen nicht aufzufahren, das dürfte doch dem Gutachter bekannt sein. Ich nehme an, dass dir der zu geringe Sicherheitsabstand zur Last gelegt wird, und dass deswegen das Blinken so wichtig ist.
Konnte der das auch nicht hören? Mein Auto klickt immer beim Blinken.
(Als Beifahrer hätte ich aber nicht drauf geachtet)
…ist leider ziemlich subjektiv. Wie du daran sehen kannst, dass der andere Fahrer was ganz anderes erzählt. Und die Zeugen wieder was anderes.
hi,
Auf deiner neueren Skizze hat er etwa 7,5 Fahrzeuglängen Abstand, das dürften etwa 40 Meter sein.
Da du danach gebremst hast, hatte er praktisch gar keine Chance, man darf doch wohl damit rechen, dass jemand, der einem die Vorfahrt nimmt, dann nicht auch noch anhält.
Diesen Zustand muss er ja zuerst erkennen und dann Reagieren und Bremsen.
Grobe Rechnung: zum Erkennen der Situation incl. Reaktionszeit: 3 Sek.
Fahrbahn nass, Geschwindigkeit 50 km/h
Aufprall mit 10 km/h
Das Fahrzeug legt dabei noch 60 Meter zurück.
Also bist etwa da, wo der Unfall markiert ist.
Er hätte nach der Rechnung keine Chance gehabt, Blinker hin oder her, vorher anzuhalten. Entweder stimmt bei deinen Angaben etwas nicht, oder ihm wurde schlicht die Vorfahrt genommen.
Zeig mal deine Rechnung, nach welcher das Fahrzeug dich hätte eher erreichen müssen oder hätte noch anhalten können.
Zudem würde ich hier auch noch die Ein- und Ausfahrt beachten. Beides sind keine Straßen und der Aus- und Einfahrende muss sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird.
Und das bei schlechter Sicht und nasser Strasse. Da sind 40 Meter, von mir aus auch 50 Meter einfach zu wenig, wenn man direkt wieder bremst.
wie denn?
er kann doch nicht plötzlich stehen bleiben. Du als Hindernis bist für ihn unerwartet auf die Fahrbahn gekommen.
Man erwartet aber nun, weil das üblich wäre, dieses Fahrzeug beschleunigt und der Abstand bleibt bestehen.
Nun verhält sich dieses Fahrzeug aber gegen jede Erwartung, fährt nur 10 - 15 Meter und bremst ab.
grüße
lipi
Deine Aussage nimmt an, dass von vornherein nicht genug Platz war. Ich nehme aber an, dass der Fahrer genug Platz hatte zu bremsen, dies aber nicht getan hat.
Aber das ist ja der Punkt. Er darf nicht erwarten. Er weiß es nicht, und muss daher bremsen um den Abstand zu halten.
Nein. Deine Aussage nimmt an. Wie du auch selber schreibst:
Worauf stützt du denn diese Behauptung? Warst du dabei? Oder glaubst du ernsthaft, dass wilde Vermutungen hier irgendwas helfen könnten?
Klar nehme ich an. Ich war nicht dabei. Da hast du ganz Recht. Der Fragesteller hat nach einer Antwort auf Basis seiner Schilderung gefragt. In meiner Antwort nehme ich an, dass diese Schilderung korrekt ist. Ich kann nicht das Gegenteil behaupten, weil ich nicht dabei war.
Dazu muss er ihn erstmal haben, den Abstand. Und genau DAS
um den man sich vor Gericht streiten wird. Ich kann hier nirgends erkennen, dass die Schuldfrage bereits geklärt ist. Durch Vermutungen und Behauptungen von Unbeteiligten schon gleich gar nicht.
Das schließt ja dich auch mit ein. Ich kann für ihn argumentieren, du gegen ihn, aber letztendlich löst das das Problem nicht. Aber das war ja auch nicht die Frage.
Das war ist der Fall.
Grüße
Zumindest das Geräusch von reibenden Reifen auf der Fahrbahn oder willst du mir weiß machen dass man bei einer Vollbremsung bei Regen gar nichts hört.
hi,
eine Gefahrenbremsung ist in einer Kurve mit Hänger bei Regen mit Risiken verbunden.
Dies würde schon reichen, dass er da nicht ausfahren darf. StVO § 10.
Gefahrenbremsung daher, weil es anders nicht möglich wäre einen Aufprall abzuwenden.
Nach deiner Argumentation musste der Transporter ja bereits damit rechnen, dass das Fahrzeug auf der Kreuzung anhalten könnte. Das hätte er aber vermutlich niemals geschafft.
grüße
lipi
Ich wollte keinesfalls andeuten, dass man einfach in jede Straße einbiegen darf, ohne eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Ich bin davon ausgegangen, dass der auffahrende Fahrer zu spät gebremst hat, weil er die Situation falsch eingeschätzt hat. Im Fall einer Gefahrenbremsung wäre die Schuldfrage natürlich anders. Das kann ich aber nicht beurteilen.
Es wurde wiederholt versichert, dass zumindest subjektiv genug Abstand während des Einbiegens in die Hauptstraße zur Verfügung stand. Darauf stütze ich mich.
Ach so, jetzt war deiner Ansicht nach sogar eine Vollbremsung nötig. Hmm … vielleicht doch zu früh vom Parkplatz weggefahren … So klar, wie du das hier gern darstellen willst, ist es absolut nicht, und an deiner Stelle würde ich mit einer Teilschuld rechnen. Sollte es anders kommen, kannst du dich freuen, sollte dir eine Teilschuld zugesprochen werden, fällst du wenigstens nicht aus allen Wolken!
[quote=„Christa, post:39, topic:9442624“]
Ich finde das unsachlich und zwar nicht zuletzt, weil das nicht im Einklang mit dem steht, was der Fragesteller schreibt. Wenn jemand mit 30 auf eine Straße fährt, ist das ein völlig normaler Vorgang und wenn jemand in einer Entfernung von 100 Metern sieht, der mit 50 ankommt, muß der nicht einmal bremsen, sondern braucht nur seinen Fuß vom Gas zu nehmen. Stattdessen hat der Hintermann so sehr gepennt, daß er am Ende auch noch auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgefahren ist.
Nun zu behaupten, die Darstellung des Fragestellers wäre falsch, er hätte genötigt usw. schließt sich zwar an die schöne Tradition hier im Forum an, nicht einfach das hinzunehmen, was in einer Frage steht, sondern wild herumzuinterpretieren oder gar ganz andere Fakten als gegeben in den Raum zustellen. Letztlich fehlt nur noch der Hinweis, der Fragesteller wäre volltrunken gewesen und/oder wäre ganz grundsätzlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeug in der Lage.
Was die Fakten angeht: bei 25 km/h Geschwindigkeitsdifferenz reden wir hier von nichts anderem als sieben Metern pro Sekunde. Die zurückgelegte Strecke beträgt etwa 30 Meter, wurde also in etwa 5-6 Sekunden zurückgelegt. Damit es zum Zusammenstoß kommt, mußte der Auffahrende also 40 Meter bei unverminderter Geschwindigkeit draufhalten. Wenn der aber weiter entfernt war (was nach Aussagen des Fragestellers der Fall war), dann mußte er schneller gefahren sein als 50. Nun kann man die Zahlen hin- und herschieben, aber am Ende bleibt es dabei: entweder war der Auffahrende zu schnell und/oder er hat mit unverminderter Geschwindigkeit draufgehalten. Keinesfalls kann es aber so gewesen sein, daß der Fragesteller den nachfolgenden Verkehr zu einer Notbremsung genötigt hat. Dafür passen die Umstände schlichtweg nicht. Außer natürlich, man macht eine völlig andere Geschichte daraus.
Erster Gang sollte zum Anwalt gehen und dann machen, was der sagt.
Teilschuld, Beispiel: Gegner 50 %, Du 50%.
Anwalt in der Regel zufrieden mit den 50 % seiner Rechnung.
Teilschuld Gegner nur 30 %, Anwalt bekommt auch nur 30%. (In meiner Historie mit solchen Dingen war der Anwalt auch damit noch zufrieden.Musst halt vorher diesen Punkt mit ihm klären.
Also, er bekommt nicht x Prozent von dem Betrag, dich sollte das überhaupt nichts kosten (!), sondern x Prozent seiner Rechnung Y , Y entspräche 100 Prozent.
Gutachter ebenso,Beispiel aus meiner Historie, ich hatte Teilschuld 50 %, Gutachterrechnung war offiziell um die 500 Euro, er hat von der Versicherung des Gegners 250 Euro erhalten und war zufrieden damit, wollte nicht die anderen 250 von mir. Er wäre auch mit nur 30 %zufrieden gewesen, das hatten wir vorher genauso besprochen, wie ich es mit dem Anwalt geklärt hatte.
Ich habe 50 % der vom Gutachter festgestellten Summe erhalten (abz. der Steuer, die die Reperatur gekostet hätte, weil wir privat repariert haben- aber das tut hier nichts zur Sache, nur der Vollständigkeit halber.), der Anwalt auch 50% seiner Rechnung, der Gutachter, wie gesagt auch. (Hätte ich keinen Anwalt konsultiert, hätte ich nur 30% bekommen.)
Ich hoffe, das Beispiel ist verständlich.
Das ist das Risiko.
Aber er ist dir aufgefahren, würde mich wirklich wundern, wenn das nicht mindestens Teilschuld wäre für den Gegner.
Der Anwalt sollte auch das einschätzen können. Sprich mit ihm darüber, wie die Aussichten sind, vorher.Für den ist das Alltag.
Dazu auch ein Beispiel: Ich hatte mal einen Unfall mit einem rumänischen LKW.Das war kompliziert.Ich hätte vor Gericht gehen müssen mit schlechten Chancen, weil die deutsche Versicherung, die das hätte übernehmen müssen , die rumänische Versicherung quasi vertreten hat, sich sehr quer gestellt hatte. Am Ende bin ich nicht vor Gericht gegangen, weil mir das zu stressig war und das Auto eh am Ende seines Lebens angekommen war und darum habe ich dann aus eigener Tasche den Anwalt bezahlt für die Arbeit, die er bis dahin gemacht hat. Aber auch hier war der kulant und es hat nicht weh getan.150 Euro ungefähr.
Das ist ein sehr seltener Fall, nur um zu verdeutlichen, dass es theoretisch auch immer ein Restrisiko gibt.
An Deiner Stelle würde ich Kontakt aufnehmen und hören, was der Anwalt sagt.(Auch gleich von der Zeugin berichten!)
Hi,
es tut mir leid, ich muss mit ins Miesepeter-Horn stoßen…
Der Lieferwagen war mit 50 km/h unterwegs, das sind 14 m/s. Als Du losgefahren bist, war der gute Transporter etwa 50 m weit weg. Hättest Du dann direkt losbeschleunigt, hätte der Kerl nichtmal vom Gas gehen müssen (siehe Bild 1)
Auf der Graphik siehste rot die vom PKW zurückgelegte Strecke, blau die des Tranporters. Nach rechts die Zeit. Nach oben die zurückgelegte Strecke, wobei s=0 der von Dir eingezeichnete Startpunkt des Transporters ist)
Ich hab den Transporter mit konstant 14 m/s (also 50 km/h) gerechnet, bei Dir habe ich die Beschleunigung eiskalt ignoriert, stattdessen hab ich Deine Geschwindigkeit mit 12 m/s - also 44 km/h - etwas langsamer angenommen. Das ist nicht besonders realistisch, aber in dem Fall wurscht. Die beiden Geraden laufen einigermaßen parallel (und ja, nicht ganz wirklich, wegen meiner frechen Vereinfachung… Aber wenn wir von realistischem Verkehr ausgehen, ist bis dahin der nächste Anlass zum Bremsen eh da.)
Nun bist Du aber nicht fröhlich weiter geradeaus gefahren, sondern hast auf vielleicht 15 km/h „beschleunigt“ (auch hier wieder habe ich die anfängliche Beschleunigung und dann sofortige Verzögerung nicht berücksichtigt.
Und hier schneiden sich die Geraden - also in dem Fall die Bewegungswege der Autos.
Das heisst, wir fassen zusammen:
- über die Geschwindigkeit des Transporters können wir nix sagen (dass die Zeugenaussage „viel zu schnell“ nicht relevant ist, hast Du gehört, Geschwindigkeiten können nur österreichische Polizisten schätzen), aber wir gehen von den erlaubten 50km/h aus, das wirst Du nicht wegargumentieren können
- Wäre er wirklich deutlich zu schnell unterwegs gewesen, dann hättest Du nicht vorher rausfahren dürfen - das heisst, Du kannst das „viel zu schnell“ nicht nachweisen und legst Dir nur selbst ein Ei.
- dann bist Du also ungefähr 50 m vor dem Transporter losgetuckert, bis Du auf der Strasse warst, war der Abstand auf etwa 30 m geschrumpft (bitte - alle Maßangaben wurden mit dem Lineal aufm Bildschirm ausgemessen!). Und dann hast Du ja vermutlich auch schon wieder gebremst.
- Das heisst: das konnte nicht gehen, ohne dass der Transporterfahrer aktiv (und ggf. stark bremst)
- Auch mit dem „schlechten“ Wetter würde ich nicht argumentieren. Selbst wenn der Trottel im Transporter für die Verhältnisse zu schnell gefahren wäre, dann müsstest Du als „vernünftiger“ Autofahrer doch erst recht abwarten, bis der vorbei ist.
Und was ich als böser gegnerischer Anwalt als nächstes fragen würde: war das wo Du da rausgefahren bist, eigentlich eine offizielle Ausfahrt? Mir scheint da wo Du lang gefahren bist, ein (abgesenkter?) Bordstein zu sein. Die Ein- und Aufahrt sehe ich eher links im Bild. Aber dazu müsste man die Beschilderung kennen.
Ob man Dir aus der Blinkerei (dazu hatte ja schon jemand was gar treffliches gerechnet) - oder auch nicht - einen Strick drehen könnte, weiss ich nicht. Aber ich würde sagen: Du bist für Dein Fahrvorhaben (gleich wieder rechts abbiegen) zu knapp vor dem Transporter rausgeschossen, so dass der den Unfall nur durch heftiges Bremsen (das soll jemand anderes mal rechnen) hätte vermeiden können. Und das ist die von @Christa erwähnte Nötigung.
Sprich: ich glaube, in dem Fall musst Du echt die Füße still halten, insbesondere wenn Du keine Verkehrsrechtschutzversicherung oder einen guten Anwaltfreund hast
hi,
ich stütze mich auf die verbesserte Skizze. Ein übliches Fahrzeug hab ich mit 5,5 Meter angenommen, als Referenz. Macht 40 Meter Vorderkante Fahrzeug (Transporter) bis Mitte Ausfahrt. Lass es 50 Meter sein - komplett egal, es ist zu wenig.
Wenn man das subjektive empfinden des Fragenden als Grundlage annimmt, dann gibt es ja keine Frage. Dann war ja genug Platz und gut.
Dass er es nun mehrfach wiederholt ist nur verständlich, was soll er auch sonst schreiben. Mag sogar sein, das es ihm so vorgekommen ist auch immer noch so vorkommt.
Allein, dass er nichteinmal weiß, wo sich der Transporter nun befand (es ist dabei komplett egal, wieoft die Position noch korrigiert wird, damit es besser aussieht) zeigt nur, dass die Situation nicht komplett überschaut wurde.
Mindestens wurde die Geschwindigkeit des Transporters nicht korrekt erkannt.
Zeugen die behaupten: der war viel zu schnell. Super Ausgangssituation.
grüße
lipi