Auffahrunfall, Auffahrender behauptet ich hätte nicht geblinkt

Das mag ja auch alles sein, aber wenn ich wirklich zu knapp gewesen wäre, wovon ich immer noch überzeugt bin dass es nicht der Fall gewesen ist, dann hätte doch der Transporter gleich gebremst und wäre mir dann viel früher ins Auto gerauscht und nicht erst 20-30m weiter?

Nicht unbedingt. Stell dir vor, du bist auf der Hauptstraße. Vor dir biegt ein Fahrzeug ein, du gehst erst einmal vom Gas, merkst aber dann das du bremsen musst, also bist du schon 15 Meter weiter. Du fängst dann zu bremsen an, aber durch den Regen ist der Bremsweg länger als angenommen. Das Auto vor dir wird immer langsamer, schneller als du. Am Ende bist du aufgefahren, und zwar nicht sofort nachdem das andere Fahrzeug eingebogen ist.

Das gleiche kann natürlich dem Kleintransporter passiert sein. Vielleicht hat er dein Blinken übersehen. Ich hab die Skizze nicht so genau abgemessen, dass ich sagen könnte, ob genug Abstand vorhanden war.

Musst du den eigentlich eventuell auch noch bezahlen? Oder ist der standardmäßig da?

Den hat seine Versicherung ohne meine Nachfrage beauftragt. Also eher nicht

Vor zwei Jahren etwa hat mich auf einem Parkplatz jemand so zugeparkt, dass ich nur schwer raus kam. Ich hatte es eilig, also hab ich durch wiederholtes Zurücksetzen irgendwann genug Platz rausgeholt um die Kurve zu schaffen. Zumindest dachte ich das. Ich bin sehr vorsichtig gefahren und hab genau auf das Auto hinter und neben mir geachtet.

Ich war dann draußen und wollte schon weiter fahren, als eine Zeugin an mein Fenster klopfte und meinte, ich wäre dem Falschparker reingefahren. Ich war etwas skeptisch, weil ich mir sicher war genug Abstand gehalten zu haben. Ein weiterer Zeuge meinte auch, dass er nichts dergleichen gesehen habe. Ich bin trotzdem ausgestiegen und habe versucht an der Ecke des andern Fahrzeuges einen Schaden zu erkennen. Das Auto war alt und sehr dreckig, aber ich hab eine Delle an verdächtiger Stelle entdeckt. Ich hab auch an meinem Auto nachgesehen, wo man nichts erkennen konnte.

Ich hatte keinen Zettel dabei und mein Handy hatte ich auch vergessen, also hab ich 10 Minuten gewartet und bin dann gefahren. Als ich daheim war, hab ich sofort die Polizei informiert. Trotz dessen dass er falsch geparkt war und ich mir nicht sicher war, ob ich ihm überhaupt reingefahren bin, war ich zu 100 Prozent Schuld und musste zahlen.

Oft sucht man Entschuldigungen bei den anderen, warum sie sich falsch verhalten haben und daher mehr Schuld haben sollten. Wie ich bei dem Falschparker und du vielleicht bei dem Minilaster, der zu schnell war. Aber selbst wenn es stimmt, wird das vor Gericht nicht unbedingt gelten. An deiner Stelle würde ich mich also zumindest von einem Anwalt beraten lassen. Vor allem wenn du den größten Schaden hattest.

Es ging um die neutrale Zeugin, nicht um den mitfahrenden Sohn der Freundin.

Nein, genau das hab ich doch versucht zu erklären. Wenn Du - wie man das „normalerweise“ (also aus Sicht des Transporterfahrers) erwartet hätte, ganz normal auf 50 km/h beschleunigt hättest, hätte der nichtmal signifikant vom Gas gehen müssen (die beiden Kurven laufen nahezu parallel weiter).

Nur durch Dein Abbremsen hast Du den Sprinter überhaupt zum Bremsen gezwungen. Und das hat er nicht mehr geschafft. Und wenn meine Simulation nicht völlig daneben liegt, hat’s nach ungefähr 3 Sekunden gekracht.

Die Fahrschulformel sagt „Anhalteweg“ aus 50 km/h sind 40 m - und „Gefahr“ wird er in dem Moment vermutlich nicht gesehen haben. Dann noch ein paar widrige Umstände (nasse Fahrbahn, Dein für ihn unerwartetes Abbiegen, eventuell ein kurzer unachtsamer Moment, ein Anhänger, der vielleicht erfahrungsgemäß beim abrupten Bremsen lustige Dinge tut etc.) und schon isses passiert.

Und Duuuu? Je länger ich hier vor mich hinrechne (ich geb ja zu, sowas macht mir gelegentlich mächtig Spass) umso mehr möchte ich Dir gratulieren, dass außer zwei verbeulten Autos nix weiter passiert ist…

4 Like

eben,
die vier Wahrheiten:
1 was der eine wahrnimmt
2 was der andere wahrnimmt
3 auf was man sich nach langer Diskussion einigt, hier Gerichtsurteil, sonst manchmal wikipedia-Eintrag
4 was wirklich passiert ist

2 Like

Du argumentierst aufgrund irgendeiner wilden Vermutung, ich argumentiere gar nicht.

Klär mich auf, wie meinst du das? Was ist meine „wilde“ Vermutung? Dass er die Wahrheit sagt? Und warum denkst du, du argumentierst nicht, im Gegensatz zu mir?

Entschuldige, ignorier den letzten Satz, ich hab mir nochmal durchgelesen, was du genau geschrieben hast.

Meine Absicht war nicht die Schuldfrage zu klären, sondern die Frage zu beantworten, ob der auffahrende Fahrer Abstand halten muss, auch wenn man nicht blinkt, oder wenn er nicht sieht dass man blinkt. Das alles ist ungemein ausgeartet…

reingefahren reinzufahren

du hast vor, gleich danach wieder abzubiegen. Du weißt, hier ist 50 erlaubt, du weißt auch, das viele (bzw. die meisten) mit 60-65 unterwegs sind.
Wenn ich bei mir zu Hause auf die Hauptstraße abbiege, geht es auch manchmal nicht anders, das man so knapp rausfährt, da gibt man aber richtig gas und bleibt evtl. in der Mitte, um dem anderen wenigstens noch etwas Abstand zu gönnen. Aber auf keinen Fall versucht man langsam zu fahren. Das Abbiegen und Setzen (oder nicht setzen) des Blinkers ist hier meines Erachtens uninteressant. Sorry, in meinen Augen hast du den Unfall verschuldet, da hier Aussage gegen Aussage steht, wird wohl jedem eine Teilschuld von 50% angerechnet werden.

1 Like

Ein Fahrzeug, welches 100 Meter entfernt gewesen sein könnte, wäre auf der Skizze nicht mehr erkennbar, weil außerhalb. 100 Meter sind bei der Einfahrt zu Bäckerei.

Es wäre seltsam, zumal die Straße da in einer leichten Kurve verläuft und man auch die Kreuzung als Anhaltspunkt hat, dass der Fahrer sich um über 100% verschätzen könnte, was die Position des Transporters angeht.

Das Problem bei der Diskussion ist einfach, dass die Frage selbst bereits aus der Skizze und der Behauptung besteht.
Also auch wenn man dem Fragendem glaubt und ihm absolut nichts unterstellt, hat man die Wahl zwischen 40 bis 50 Metern und 100 Meter aufwärts.

Das ist von vorn herein absurd und zwingt jeden Antwortenden dazu, die Frage zu interpretieren. Der eine mag hier der Aussage mehr Gehalt schenken, der andere der verbesserten Skizze.
Der Ersten Skizze kann man nur abgewinnen, dass der Fragende keinerlei Bezug zu Längenmaßen hat. Die Zweite halte ich nun für glaubwürdig(er), da es einen Referenzpunkt gibt.

und ja, ich habe diesen Ort jetz mal gesucht um das besser vermessen zu können.

und nun bin ich auf objektive Einschätzungen sehr gespannt.

Ich verweise nochmal auf meine Rechnung: Geschwindigkeit bei nässe um 40 km/h vermindern: 60 Meter. Abstand der Fahrzeuge 53 Meter.

Was mich jetz sehr ärgert: wir haben hier eine recht exakte Anleitung zur Falschaussage geschaffen.
Mir bleibt zu hoffen, dass @Sheep_2001 sich jetz ganz allein selbst mal fragt, wo der Transporter denn nun war und ihre Entfernungsangaben selbst nochmal hinterfragt.
Auch in Bezug auf die Zeugin, denn es gibt nur 2 Möglichkeiten: sie hat gesehen, wo sich der Transporter befand oder eben nicht. Geschwindigkeit schätzen zählt dabei nicht, es geht hier ja mehr um die Entfernung.

Es ist absolut logisch, dass dir in dem Moment klar war, dass da genug Platz ist. Dachtest du zumindest. Der Gedanke wird sich nun auch festgesetzt haben. Nur sagt die Skizze etwas komplett anderes.

grüße
lipi

2 Like

Respekt! Ich hatte gestern auch eine flüchtige Idee, dies zu machen, der Aufwand war mir dann doch zu groß. :stuck_out_tongue:

hi,

dachte ich anfangs auch, hab mich sogar etwas auf die Suche gefreut - macht ja auch mal Spaß.
Von daher war es leicht enttäuschend, dass es keine 5 Minuten dauert.

Aber hey, ich hab die 40 Meter gut getroffen. Das freut ja auch irgendwie :slight_smile:

grüße
lipi

1 Like

Weil es nicht deine Straße ist. Weil du derjenige warst, der aus einer Ausfahrt auf die Straße fuhr. Weil du sogar vorhattest, den nachfolgenden Verkehr noch weiter aufzuhalten. Weil der Transporter nach Skizze nur dann hätte rechtzeitig bremsen können, wenn du sportwagenmäßig beschleunigt hättest. Weil du die regennasse Fahrbahn hättest berücksichtigen müssen.

Nimm die einen Anwalt. Vielleicht kann der für dich was rausholen. Du kannst es mit Sicherheit nicht.

Btw.,

reicht heute nicht mal für die Reparatur einer Stoßstange.

1 Like

…existiert nicht bei ABS. Und bei regennasser Fahrbahn erst recht nicht. Zudem wird ohnehin jegliches „Bremsgeräusch“, wenn es denn in deinem Auto bei den Fahrgeräuschen wahrnehmbar gewesen wäre, in deiner Erinnerung durch den Knall des Aufpralls ausgelöscht.

Damit kommst du keinen Schritt weiter.

Kleiner Hinweis: wenn die Versicherung ein Gutachten für nötig hält, muss sie dich nicht danach fragen, auch nicht deine Versicherung. Im Zweifelsfall klären die Gerichte, wer die Gutachterkosten trägt.

Wie inzwischen festgestellt wurde, waren es doch nur etwa 40 Meter …