Während eines Überholvorganges des Fahrers A auf freier Landstraße bremst das vorausfahrende Fahrzeug B plötzlich ohne ersichtlichen Grund und ohne sichtbare Bremsleuchten ab, so dass ein Auffahrunfall unvermeidbar war. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges B entschuldigte sich, dass er mit dem Schuh an der Bremse hängengeblieben sei und den Motor abgewürgt hätte. Dieses ruckartige Anhalten war für A so nicht vohersehbar. Wie ist hier die Sachlage?
Hi.
Das klingt sehr konstruiert. Warum sollte der Fahrer B denn auf freier Straße am Bremspedal hängengeblieben sein? Das ist doch Quatsch. Es klingt eher so, als ob er bremsen wollte.
Das wäre dann aber noch genau zu klären. Bremslichter haben auch nicht funktioniert? Klingt alles recht merkwürdig. Wenn es wirklich so gewesen ist, wird den Fahrer A wohl zumindest eine Mitschuld treffen, da er mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.
Auch ist mir unklar, wie man bei einem fahrenden KFZ den Motor abwürgen kann.
Es ist nicht konstruiert, sonder das gab es tatsächlich. Das Abwürgen des Motors ist mir auch unklar, war vielleicht eine Ausrede. Aber bei einem Überholvorgang kann man ja nicht damit rechnen, dass der zu Überholdende plötzlich und völlig überraschend stehen bleibt, während man überholen will.
Bitte präzisiere:
Wer hat wen überholt? Der A den B? B und A (in dieser Reihenfolge) den C?
Wie das? Haben die nicht funktioniert? Oder hat A die nicht gesehen? Wenn letzteres? Hätte er die sehen können und hat nicht hingeguckt? Oder war der so blöd neben dem anderen Auto (Überholvorgang?) dass er die aus der Perspektive nicht sehen konnte? Dann verstehe ich nicht, warum er drauf gefahren ist…
Sagt wer? Die StVO spricht: (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das heisst erstmal, dass „unvermeidbar“ im Sinne von „Auffahrunfall“ nicht gilt. Gleichzeitig hat der vor Dir fahrende nicht grundlos zu bremsen. Ich denke, das käme schon auf die Situation an… Aber hey, wenn Du mit dem anderen Fahrer sprechen konntest und keiner von Euch mit Lalülala weggefahren wurde ist ja erstmal alles gut
hi,
ändert sich irgend etwas, wenn man ein Fahrzeug überholen will?
So aus der Richtung Aufmerksamkeit, Sicherheitsabstand…
Wenn dieses Konstrukt so stimmt: warum hat er dann nicht (einfach) überholt?
Oder haben A und B überholt und A ist beim Schalten (und wieder Gas geben) mit dem Fuß hängen geblieben?
grüße
lipi
Glaub ich dir ja.
Na, plötzlich stehengeblieben ist der sicher nicht. Und doch, du hast auch beim Überholen mit allen erdenklichen Situationen zu rechnen und dementsprechend zu fahren.
Ich verstehe Deine Schilderung auch nicht.
Wer hat überholt? A wollte B überholen?
Wie kann dann, wenn überholt wird, der eine auf den anderen auffahren?
Moin,
ich glaube nicht, dass der B gebremst hat, sonst hätte A doch ganz gewiss auf jeden Fall und unbedingt die Bremsleuchten gesehen. Wahrscheinlich hat B den Rückwärtsgang eingelegt.
Was für einen hirnlosen Sch… muss man sich hier eigentlich anhören?
Gruß
Ralf
Fahrer A fuhr hinter Fahrer B in genügendem Abstand (ca. Tempo 40 -50 KmH - Landstraße) her. Urplötzlich bremste B abrupt und A wollte ausweichen, hat es aber nicht geschafft und ist bei B hinten drauf. Fahrer A erlitt dabei durch die Airbags Prellungen an den Schienbeinen und kam zur Beobachtung ins KH. Fahrer B sagte der Polizei, dass er mit dem Schuh an der Bremse hängen geblieben sei, was diese Gefahrenbremsung verursacht hätte. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Beim Rückwärtsgang hatten ja auch die Rücklichter geleuchtet. Das war aber nicht der fall.
Das ist dem Fahrer A auch klar. § 1 StvO ist ja der erste Grundsatz beim Fahren. Leider halten sich nicht alle dran.
Gut „unvermeidbar“ war vielleicht der falsche Ausdruck. Es war unvorhersehbar.
Was hat das Ganze mit einem Überholvorgang zu tun?
Das ist ein klassischer Auffahrunfall.
Zu klären ist nun, ob der Auffahrende die Schuld trägt weil er zu wenig Abstand hielt [wovon in jedem Fall auszugehen ist], ob der Vordermann ohne triftigen Grund bremste oder ob beides zutrifft und deshalb die Schuld geteilt wird.
Hääääh? Und wer wollte wen überholen?
Das war auch nicht so ganz ernst gemeint, denn dann hätte auf jeden Fall das Getriebe geleuchtet.
Das ist genau der Punkt, der nicht einleuchtet. Selbst bei 50 km/h hat man den Fuß auf dem Gas und nicht auf der Bremse, kann also da auch nicht hängenbleiben. Es bleibt dabei: Wie auch immer das passiert ist, den Auffahrenden trifft zumindest eine Mitschuld, da er nicht rechtzeitig reagieren konnte, also keinen ausreichenden Abstand hatte. Völlig egal, ob der zu überholende voll auf die Bremse gestiegen ist.
Sorry, hab Deine Antwort zu spät gelesen, wollte nicht nachplappern…
Der Vordermann B war nach seinen eigenen Angaben am Bremspedal hängen geblieben (was mir unerklärlich ist) und hätte wahrscheinlich den Motor „abgewürgt“ Diese Situation kam so ürplötzlich, dass dem hinter ihm fahrenden Fahrer A keine zeit blieb (Schrecksekunde) um auszuweichen.
Fahrer A den Fahrer B.
Bleibt ja doch nur abzuwarten, wie entschieden wird. Danke erst mal.
Ich verstehe die Geschichte ja immer noch nicht, aber ich möchte eindringlich vor dieser Argumentation warnen:
Denn daraus schließt man automatisch, dass Du nicht aufmerksam warst und/oder nicht genügend Abstand gehalten hast. Beides spricht nicht für Deine Unschuld Nur für den Fall, dass Dich irgendwer zum Unfallhergang befragt…