Hi.
Neulich las ich zufällig das Kleingedruckte im
Gebührenheftchen der Deutschen Post (Rubrik Briefe). Da stand
sinngemäß, dass es verboten sei, schon mal aufgeklebte, nicht
entwertete Postwertzeichen (= Briefmarken), auszuschneiden, um
sie auf einem Briefumschlag als Briefmarke zu benutzen.
Ich war ziemlich erstaunt.
Warum dieses Verbot??
Hallo Markuss,
wieso bist Du da erstaunt?
Ist die Bezahlte Leistung,die Beförderung des Briefes schon erbracht ?
Für wieviel beförderte Briefe gilt e i n e Briefmarke ?
Wie oft benutzt Du z.B. eine Eintritskarte,wenn diese nicht entwertet wurde ? Der Eintritt kostet pro Person soundso viel,so wie e i n e Zustellung eines Briefes genau den Wert einer Briefmarke kostet.
Was anderes ist einfach vorsätzlicher Betrug.
Stell Dir vor,Du wärst der Betrogene,würde Dir das gefallen ?
Das würde ja auch bedeuten, dass wenn ich einen Umschlag mit
einer frischen Marke beklebe, dann die Adresse so falsch oder
unleserlich schreibe, dass ich einen neuen (zweiten) Umschlag
brauche, den alten mitsamt Marke ungenutzt in die Tonne treten
soll.
Wieso? Hat diese Marke schon ihre Leistung erbracht?
Das Problem hier ist,das die von der Post nicht erkennen können,
ob hier ein Unehrlicher (Betrüger),oder jemand eine noch unbenutzte,
aber schon mal aufgeklebte Marke nutzt.
Mit welcher Begründung ist diese geforderte Vorgehensweise
rechtens?
Siehe oben
☼ Markuss ☼
(der auch in Zukunft ungenutzte Briefmarken
ausschneidet und verwendet – ich bin doch nicht blöd!)
Wer ist blöd,ein Betüger,oder jemand,der sich bemüht ehrlich zu sein
und genutzte Leistungen bezahlt?
Gruss Gerhard