Irgendwie habe ich vorhin mit meiner Frau über folgendes Konstrukt gegrübelt.
Nehmen wir mal an, Peter P aus PL zieht nach deutschland und mietet hier eine Wohnung , mit frau Kind und Hund. Möglicherweise arbeitet er auch hier.
Sein auto bleibt in PL angemeldet, steht aber immer in D vor der Wohnung auf der Straße.
Nun die fragen:
- Muss er das auto in D anmelden?
Ich meine JA, auch wenn er in PL seinen zweitwohnsitz hat.
Meine Frau sagt nein.
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Was passiert, wenn er mit dem Auto erwischt wird.
Ich habe mal irgendwo gesehen, das er dann auf der Stelle für sein Auto die steuern Rückwirkend „cash“ zahlen muss. Plus die fürs kommende Jahr, plus Strafgebühr plus „du DU!“ -
Weiterhin habe ich gehört, das ein deutscher mit wohnsitz in deutschland keine Fahrzeuge in deutschland fahren darf, die im Ausland zugelassen sind. Stimmt das? Wieso ist das So?
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Wie siehts aus, wenn Peter das auto seines Onkels in deutschland bewegt. Darf er das (siehe 3)
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Darf ein deutscher im Ausland ausländische Privatwagen fahren? (nach deutschem gesetz) klar das Landesgesetze im ausland was anderes sagen könnten.
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Was ist, wenn Peter seinen wagen in D zulässt und dann in die heimat auf urlaub fährt. Darf sein Papa dann den wagen fahren?
ich weiss… komische frage, aber mein hirn weiss halt nie wann es mal die fresse halten soll…
grüzi woll
cheru